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ABR - Amtsgericht entscheidet gegen Gutachten - was nun?

 
(@wiwiane)
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ABR – Amtsgericht entscheidet gegen Gutachten… was nun?

Mein Ehemann trennte sich von seiner damaligen Lebensgefährtin P. im Jahre 2002. Sein Sohn D. (1996) und seine Tochter J. (1998) blieben in der gemeinsamen Wohnung bei ihrer Mutter – es besteht die gem. Sorge.

Nachdem beide Kinder plötzlich im Januar 2006 meinen Ehemann fragten, ob sie nicht auch bei uns (mein Mann, unser Sohn 2003 und ich) wohnen können, erkundigte er sich bei deren Mutter, was passiert sei? Diese wandte sich unmittelbar ans Jugendamt und beantragte die alleinige Sorge – zeigte sich gegenüber meinem Ehemann nicht gesprächsbereit.

Im Sommer 2006 erfuhren wir von Bekannten, dass der haushaltsangehörige Lebensgefährte Alkoholiker sei. Folge dessen bat mein Ehemann um ein gemeinsames Gespräch beim Jugendamt. Die Mutter leugnete die Alkoholsucht ihres Lebensgefährten und beteuerte der Sachbearbeiterin, dass es den Kindern gut geht und sie bei ihr leben möchten.

Nachdem D. und J. jedes Besuchswochenende baten bei uns bleiben zu dürfen beantragte mein Ehemann dass ABR beim AG. Das Verfahren begann und beide Kinder wurden vom Richter K. befragt, wo sie leben möchten. Zu dieser Anhörung brachte die Mutter ihre Kinder und beeinflusste D. und J. nach deren Aussage: „Sie können die Mama doch nicht alleine lassen und sie ist dann für immer traurig. Auch dürfen sie nicht ihre Haustiere mitnehmen etc.“

D. sagte sodann in der richterlichen Befragung, dass er bei der Mama bleiben möchte. Die Tochter wiederum erklärte, dass sie zum Vater will. Im Herbst 2006 erfuhr mein Ehemann dann, dass der alkoholabhängige Lebensgefährte seine Kinder stark alkoholisiert mit seinem KfZ transportiere und dass er suizidgefährdet sei (er transportierte ein Seil im Kofferraum, mit dem er drohte sich zu erhängen). Daraufhin behielten wir D. und J. bei uns – in vielen Gesprächen stellte sich heraus, dass beide Kinder einiges miterleben mussten. J. lag abends weinend im Bett und sorgte sich um ihre Mama. D. erklärte, dass er zum Papa will, er sich aber um die Mama sorgt.

Aufgrund einer eidesstattlichen Erklärung bekam die Mutter ihre Kinder zurück – sie gab vor, sich getrennt zu  haben; stritt nun aber nicht mehr die Alkoholabhängigkeit ihres Ex-Lebensgefährten ab. Richter K. hörte allerdings nochmals beide Kinder an und ließ sich von beiden Kindern überzeugen, dass sie beim Vater leben wollen. In der Verhandlung in 12/2006 schlug der Richter K. vor, dass beide Kinder für 6 Monate zum Vater ziehen sollen. Die Mutter bestand auf ein Gutachten und der Richter gab dem statt.

Die Gutachterin wurde vom Gericht bestellt und begann in 01/2007 ihre Arbeit. Ostern 2007 befand sie, dass die Kinder zum Vater sollen (zur Probe bis 08/2007). In 08/2007 wurde ein neuer Richter (Dr. L.) für den Fall zuständig. In 08/2007 erklärte die Gutachterin in der Verhandlung, dass die Kinder beim Vater bleiben möchten und sie dies auch empfiehlt. Die Mutter brachte in der Verhandlung ein, dass sie nun weniger arbeite und der Richter dies ihren Kindern in der Anhörung sagen soll. Richter Dr. L. hörte beide Kinder an und erklärte beiden, ohne jeden Nachweis, dass die Mama nun viel mehr Zeit habe und ob sie nicht noch eine Chance verdient hätte (genaue Wortwahl lt. der Kinder). J. stimmte einer zweiten Chance zu; D. auch – jedoch wollte er dennoch beim Vater bleiben. Aufgrund dieses 30-minütigen Gesprächs entschied sich Richter Dr. L. gegen das mehrstündig erarbeitete Gutachten und gab die Kinder bis 11/07 zur Probe in den mütterlichen Haushalt. D. sackte bei der Urteilverkündung zusammen, was lt. neustem Gutachten Besorgnis bei der Gutachterin auslöste. J. freute sich, da sie annahm, die Mama habe nun viel Zeit.

Nach der Verhandlung packten wir die Koffer und D. weinte unentwegt – er wollte nicht zur Mama; er hatte dies doch dem Richter gesagt. Nach bereits einer Woche sagte auch J., dass sie wieder zurück zum Vater will, wir würden ihr sehr fehlen und die Mama habe auch nicht so viel  geändert – wie der Richter ihr versprochen hatte.

Jedes Besuchswochenende erklärten beide Kinder, dass sie nicht bis 11/07 durchhalten möchten – uns waren die Hände gebunden. Die Gutachterin besuchte die Kinder in 11/07 im mütterlichen Haushalt und befand erneut, dass die Kinder „nun unbefristet“ zum Vater sollen, zumal sie bereits wissen, wie der Alltag im väterlichen Haushalt und der Verlust ihres Umfeldes bei der Mutter ist. Nicht nur der Anwalt der Mutter sondern auch der Richter stellten das Gutachten in der Verhandlung 11/07 unentwegt in Frage und drehten der Gutachterin das Wort im Munde um. Richter Dr. L. gab zu, dass er im Grunde die Kinder bei der Mutter lassen möchte, da sie sonst traurig und allein wäre – mein Ehemann habe ja eine Familie und käme damit besser klar. „Also zum Wohle der Mutter und nicht zum Wohle der Kinder !“

Auch sagte er zum Willen der Kinder, dass Kinder auch schon mal lange TV sehen wollen !!!! Den Grundrechtsanspruch eines 11 und 9 jährigen Kindes tat er mit einer solchen Äußerung lapidar ab. Beide Eltern sind lt. Gutachten Erziehungsfähig, der Wille der Kinder ist es jedoch eindeutig, beim Vater zu leben.

Der Richter zweifelte das Gutachten an, kritisierte die Arbeit der Gutachterin und maß sich an, die Fähigkeiten der Diplom-Psychologin in Frage zu stellen. Nachdem die Gutachterin jedoch bei ihrem Ergebnis blieb und mein Ehemann auch keinen Vergleich schloss, die Kinder bei der Mutter zu belassen (wo sie nicht leben wollen!), beendete er die Verhandlung und erklärte, dass er nun von Amtswegen entscheide. Darauf warten wir heute noch….

Ich selbst arbeite seit 6 Jahren im Jugendamt und bin „mal wieder“ geschockt! Ich kenne beide Kinder seit nunmehr fünf Jahren und kann mit absoluter Sicherheit sagen, dass insbesondere D. seinen Vater benötigt (Objekt Identifikation). D. weicht seinen Vater seit Monaten nicht von der Seite, ist bereits mehrfach heulend zusammengebrochen, da die Mutter ihn nicht zu uns lässt. Auch besteht bei uns ein fester Familienverbund, ich selbst arbeite nur 3 Vormittage, an denen die Kinder in der/den Schule/Kindergarten sind. Mein Ehemann ist selbstständig und überdurchschnittlich viel zuhause – was auch beide Kinder bestätigen (der Papa hat viel mehr als die Mama). Die allein lebende Mutter arbeitet (nahezu) Vollzeit und beide Kinder stehen in ihrem Haushalt alleine auf, frühstücken alleine und gehen dann in die Schule. Wenn sie aus der Schule kommen sind sie wieder alleine – die Mutter kehrt erst gegen 15 Uhr nach Hause hat dann ihren Haushalt, die Mahlzeiten etc. zu bewältigen. Hinzu kommt, dass im mütterlichen Haushalt beide Kinder schulisch unzureichend (mangels Zeit) gefördert werden – während des Aufenthalts beim Vater verbesserten sich beide auffällig in der Schule (trotz des Schulwechsels). Auch ist mein Mann in einem erheblich höheren Maße zur gemeinsamen Sorge bereit (er unterrichtete J. stets über alle Belange während der Zeit im väterlichen Haushalt; die Mutter hingegen schließt meinen Ehemann teilweise aus der gemeinsamen elterlichen Sorge aus, weigert sich schulische Infos weiterzugeben  – stellt sogar hin und wieder das Tel. aus, so dass die Kinder über Wochen nicht erreichbar sind. Auch hat D. lt. Gutachten bereits einen psychischen Schaden (er hält sich für nichts wert, darf im mütterlichen Haushalt nicht mitbestimmen, hält sich für dumm und alle anderen für besser, fühlt sich für seine Mutter verantwortlich „Schuldgefühle“, etc.) – was mich nach der jahrelangen Unterdrückung im mütterlichen Haushalt nicht wundert.

Seit Januar 2006 habe ich aufgrund meiner beruflichen Erfahrung alles dokumentiert (da sich J. in keiner Weise gesprächsbereit zeigte und direkt die alleinige Sorge beantragte). Beim Lesen dieser Dokumentation könnte man an der Erziehungsfähigkeit (u.a. mangelnde Bindungstoleranz, Unterdrückung der Kinder, Ausschluss des Vaters aus der gemeinsamen elterlichen Sorge) zweifeln.

Dies scheint jedoch „keinen“ zu interessieren – vielmehr meint der jetzige Richter Dr. L., die Kinder bei der Mutter zu lassen, damit diese nicht traurig und alleine ist (wörtliche Aussage des Richters). Setzt sich mit seiner Entscheidung über drei Gutachten der Diplom-Psychologin K. hinweg, zweifelt sogar ihre Fähigkeiten und Unbefangenheit an! Auch die frühere Entscheidung seines Kollegen Richter K. stellt er somit in Frage, sowie erklärte er alle öffentlichen Einrichtungen (Polizei und Jugendamt vom väterlichen Wohnort) für Befangen – da die Kinder auch dort aussagten, dass sie zum Vater wollen.

Welche Möglichkeiten hat der Richter Dr. L.? Kann er ein zweites Gutachten einholen und nochmals das Verfahren verzögern (seit 22 Monaten wollen die Kinder zu uns!!)? Kann er beide Kinder gegen deren Willen und gegen das Gutachten zur Mutter geben? Ich sorge mich sehr um D. – er hält sich eh für unbeachtlich und nichts wert – und jetzt will Richter Dr. L. wieder über seinen mehrfach geäußerten Wunsch beim Vater zu leben, hinweggehen und ihn bei der Mutter belassen. Seit vielen Jahren (schon weit vor 01/06 lt. Gutachten) möchte D. zum Vater, die Mutter hatte ihm dies jedoch stets verboten. Dass D. meint, seine Meinung und er wären nichts wert und er dieses Eigenbild von sich hat, kann keinen wundern.

So macht man einen Jungen kaputt - haben Kinder keine Rechte? Ist ein Vater weniger wert? Warum „zum Wohle der Mutter“?

Die Anwältin meines Ehemannes ist wirklich sehr gut – kämpft jedoch gegen einen Richter, der sich an dem Wohl der Mutter und nicht der Kinder orientiert.

Was können wir tun – wie kann man D. und J. zeitnah helfen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2007 12:18
(@hamburg2000)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Ich selbst arbeite seit 6 Jahren im Jugendamt und bin „mal wieder“ geschockt!

den Satz finde ich sehr interessant.

Ich ziehe nicht aus.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 12:34
(@wiwiane)
Schon was gesagt Registriert

Warum interessant?

Dass sich hier mal wieder zeigt, dass der Kindeswille (als verfassungsrechtliches Gut eines jeden Menschen - auch eines Kindes) mißachtet wird oder als belanglos abgetan wird schockt mich.

Dass Mütter und Väter in Deutschland nicht gleichberechtig sind und leider immer noch das alte Versorgungsmodell (Kind grds. zur Mutter) angwandt wird - schockt mich.

Doch wie viele Einträge gibt es hierzu in all diesen Foren ? Ich bin nur einer davon...

Das mich mein Beruf dazu anhält, mich mit dieser Materie immer wieder auseinander zu setzten und mich zu belesen (akt. Rechtsprechungen etc.) - zeigt mir umso mehr, dass es noch ein langer Prozess ist, unseren Kindern gerecht zu werden.

Ich bin selbst Mutter eines bald 4-jährigen Sohnes und habe nun leider "mein täglich Brot" - die Ungerechtigkeit unsere Kindern gegenüber - erfahren müssen. Ich habe selbst erleben müssen, wie unbefriedigend das zuständige JA gearbeitet hat (insoweit man hier von "arbeiten" reden kann). Und ich selbst habe mit ansehen müssen, wie die Kinder meines Mannes darunter leiden, nicht bei ihrem Vater leben zu dürfen.

Ich denke, dass unsere Richter sehr schwierige Entscheidungen treffen müssen - doch warum bestellt man sich ein Gutachten, wenn man es kippt - sobald es nicht der eigenen, nicht psychologisch ausgebildeten, Meinung entspricht? 

"Zum Wohle der Kinder" ... dahin ist noch ein langer Weg!

Für mich selbst kann ich nur sagen, dass beide Elternteile "gleichwertig" sind.. sich die Bezugsperson in der Entwicklung eines Kindes ändern kann und man dann objektiv zum Wohle des Kindes (und nicht zum Wohle der Mutter oder zum Wohle des Vaters) evtl. neu entscheiden muss - und dafür gibt es Fachkräfte !!

... oder bestenfalls den gesunden Menschenverstand zweier Eltern, die "gemeinsam" zum Wohle ihres Kindes sorgen und entscheiden !

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2007 13:46
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

du hast 'ne >PN<.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2007 13:48
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Das mich mein Beruf dazu anhält, mich mit dieser Materie immer wieder auseinander zu setzten und mich zu belesen (akt. Rechtsprechungen etc.) - zeigt mir umso mehr, dass es noch ein langer Prozess ist, unseren Kindern gerecht zu werden.

dass könnten sich mal einige JA-Kollegen hinter die Ohren schreiben  😉
Mein JA war ganz gut...muß ich aber sagen.

Zum Richter Dr. blubber....Puh da habt ihr aber einen üblen (Un-)Rechtssprecher erwischt !!!
Kann man den nicht als Befangen ablehnen ?
Beauftragt selber ein GA, um es dann nicht zu "befolgen"  :knockout:
Ist er Gott oder was !?
Gibt es eine Art Richterkammer, so wie die RA-Kammer ... man man

Laß es "uns" wissen wie es weiter geht ...

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2007 14:21