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Zusatzversicherungen der Kinder

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich hoffe, ich bin hier mit meinem Thema richtig:

Ich habe vor langer Zeit (noch zu Ehezeiten) für jedes Kind eine Zahnzusatzversicherung abgeschlossen. Diese habe ich dann aufgestockt um eine Unfallversicherung. Versicherungsnehmer bin ich und ich habe seit jeher die Beiträge für die Versicherungen gezahlt.

S. ist ja zu ihrem Vater gezogen. Nun fordert er von mir die Versicherungen auf ihn zu übertragen. Muss ich dies tun oder liegt es nicht an mir die zu übertragen, weiterzuzahlen oder zu kündigen?

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 12:21
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sophie!

Nun fordert er von mir die Versicherungen auf ihn zu übertragen.

Mit welcher Begründung?

Muss ich dies tun oder liegt es nicht an mir die zu übertragen, weiterzuzahlen oder zu kündigen?

Musst Du nicht; wenn Du weiterhin die Kosten hierfür übernehmen möchtest, gibt es m.E. keinerlei Veranlassung, am status quo was zu ändern.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 12:30
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Marco,

weil sie jetzt bei ihm lebt.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 12:31
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

weil sie jetzt bei ihm lebt.

das spielt doch erst mal keine Rolle.
Es bleibt doch trotzdem Euer gemeinsames Kind.

Und wenn Du die Versicherung selbst weiterhin bedienen willst, dann tust Du es einfach.

Gibt es da noch einen anderen Hintergrund zu dieser Frage?

Oder ruf doch einfach mal beim Versicherer an. evtl. taucht ja im Zusammenhang mit der Unfallversicherung ein Punkt auf, bei dem der Wohnort des Kindes zu berücksichtigen wäre.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 12:35
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Die Versicherte Person ist wohl S. egal wer die Beiträge zahlt...ich sehe es wie Staengler: steckt da evtl. mehr dahinter?

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 12:38
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

von meiner Seite aus nicht, von seiner Seite aus kann ich nur spekulieren.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 12:53
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Dann frag ihn doch, ob er die notwendigen Beiträge weiterhin bezahlen wird und lass ihn als Versicherungsnehmer eintragen.

Wenn nicht, dann würde ich die Versicherung für das Kind selber aufrecht erhalten.
Allerdings muss es auch nicht doppelt und dreifach versichert sein.

Von "müssen" kann in dieser Sache aber aus meiner Sicht nirgendwo die Rede sein.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 12:59
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Michael,

er hat mich mit Fristsetzung aufgefordert ihm die Versicherungen zu übertragen, ansonsten würde er rechtliche Schritte einleiten. Und da habe ich prinzipiell etwas dagegen.

Ich vermute mal, ich soll solche Sachen fürs Kind nicht mehr zahlen, damit er sich hinstellen kann was er alles tolles fürs Kind macht. Er hat ihr auch bereits eine neue Handykarte besorgt, obwohl sie dadurch nicht mehr für ihre alten Freunde erreichbar ist. Die war nämlich nicht so problemlos zu übertragen (das hing mit dem Anbieter zusammen).

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 13:05
 elwu
(@elwu)

er hat mich mit Fristsetzung aufgefordert ihm die Versicherungen zu übertragen, ansonsten würde er rechtliche Schritte einleiten.

Hallo,

so, welche denn? Was soll da für eine Rechtsgrundlage angezogen werden?

Ich würde ihm kurz und knapp mitteilen, dass du auf seinen Vorschlag nicht eingehst sondern selbst die Versicherung/en weiter bedienst.

Und dann einfach ganz gelassen auf diese 'rechtlichen Schritte' warten.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 13:20
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo elwu,

ich hatte ihm ja bereits geschrieben, dass dadurch, dass ich Versicherungsnehmer bin auch allein entscheiden kann was mit der Versicherung passiert.

Daraufhin erfolgte die Fristsetzung und die Androhung rechtlicher Schritte.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 13:25




(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Servus AnnaSophie,

ich könnte dich auch unter Fristsetzung und Androhung von rechtlichen Maßnahmen dazu auffordern, Deine Sommerreifen wegzuschmeißen.

Das ist doch alles Käse. Da hat er mal einen schönen Satz aufgeschnappt und schmeißt nun damit um sich.

Mach wie Du denkst und sag`es ihm. Alles andere lasse gelassen auf dich zukommen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 13:33
 elwu
(@elwu)

Daraufhin erfolgte die Fristsetzung und die Androhung rechtlicher Schritte.

Hallo,

darauf solltest du überhaupt nicht mehr reagieren.

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 13:59
(@bagger1975)

Hallo AnnaSophie,

ich schließe mich den Antworten Nr. 8 und 10 von staengler und elwu an!

Du hast allen Grund gelassen zu sein und auf den vermeintlichen Rechtsgrund für die geforderte Übertragung bin ich u.a. jetzt schon sehr gespannt.

Bezugsberechtigt aus den Versicherungsverträgen ist das Kind. Du bist Vertragspartner des von Dir ausgewählten Versicherers und musst hier überhaupt nichts an irgendwen übertragen.

Warum auch? Damit Dein Ex z.B. die Unfallversicherung kündigt und sich die gleisteten Beträge einschiebt?

Das ganze klingt nach übler Abzocke des EX...und Du wärst m.E. wirklich blöde, wenn Du da mitspielst.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 15:38
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich weiß nicht. Das klingt mir einmal wieder nach einer Eskalation eines recht einfach anmutenden Themas aufgrund einer mangelhaften Kommunikation der beiden Elternteile… * soll vorkommen *

Grs. sollte m.E. beide Versicherungen unabhängig von einander betrachtet werden:

Zahnzusatzversicherung:

Die Tochter lebt bei ihm, ist vermutlich auch bei ihm mitversichert (GKV? PKV?). Insofern müsste m.E. erst einmal der KV prüfen, ob eine Fortführung der Zusatzversicherung überhaupt sinnvoll ist.

Wenn nein (weil vielleicht alle Leistungen über eine PKV abgedeckt sind), dann macht es überhaupt keinen Sinn, dies Versicherung aufrechtzuerhalten.

Wenn auch weiterhin eine Zahnzusatzversicherung sinnvoll ist, dann kannst Du doch dankbar sein, wenn KV zukünftig die entsprechenden Beiträge übernimmt. Ob das durch Übertrag oder Kündigung und Neuabschluss durch KV passiert ist letztendlich ein Rechenexempel.

In beiden Fällen würde ich mir allerdings schriftlich geben lassen, dass Du Dich nicht an etwaigen Mehrbedarfsforderung in diesem Zusammenhang beteiligen wirst (weil etwas die Versicherung gekündigt wurde und dann später Zahnarztkosten entstehen oder weil KV eine teurere Versicherung neu abschliesst).

Unfallversicherung

Letztendlich kannst Du beliebig viele solcher Versicherungen zugunsten Deiner Tochter abschließen, solange Du sie bezahlst. Ob das letztendlich wirtschaftlich sinnvoll ist, steht auf einem anderen Blatt (Stichwort doppelt & dreifach versichert). Einen „Herausgabeanspruch“ auf die Versicherung hat er sicherlich nicht.

Was hinter dem recht hart vorgetragenen Ansinnen des KV stecken könnte („üble Abzocke“ ist hier gefallen) kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen.

Ich denke mal positiv: Vielleicht will KV doch eigentlich nur einen „Versicherungsstatus“ aufstellen, um zu schauen, wo vielleicht noch eine Versicherungslücke besteht bzw. wo sich was optimieren lässt. Aus meiner Sicht erst einmal verständlich. Tochter lebt bei ihm. Wenn man vernünftig miteinander reden kann, dann könnte das gemeinsam erfolgen. So: Soll er sie doch versichern (und dafür bezahlen, anteilig aus dem von Dir geleisteten KU). Wenn Du darüber hinaus noch mehr versichern willst, ist das Deine Sache (aber auch Dein Geld). 

Gruß
Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 19:30
(@riviera68)

Guten Morgen,

mein Ex hatte auch ne Zusatzversicherung (ZA) fuer Tochter und die lief bis wir ins Ausland gingen. Die ZV haette auch gezahlt, obwohl das Kind bei mir lebte. Da wir nicht wegen jedem Muell miteinander gestritten haben, blieb das alles so wie es ist.

Du kannst sicher die Versicherung "behalten" fuers Kind und wie ueblich schlechtes denken. Du koenntest aber genauso die praktische Seite sehen...die sein koennte, dass er gerne einfach "unabhaengig" von dir auf die Versicherung fuers Kind im Fall des Falles zugreifen kann.

Ich haette by the way keine Lust gehabt, meinen Ex wegen der Versicherung zu kontaktieren...und ehrlicher Weise, weil ich ihn lange nicht ertragen konnte.

Das muss also nichts mit "was tolles fuers Kind" zu tun haben.

Die LV...naja, ich hab was gegen LVs deswegen sag ich nichts dazu.

AnnaSophie....auch wenn ich verstehen kann, dass du nicht weisst was du denken sollst oder wie handeln....eure Tochter wohnt bei ihm und er traegt die Verantwortung in erster Hand...lass ihn das machen.
Nichts anderes tust du fuer die andere Tochter. Und frage dich, ob du es nicht auch einfacher findest, wenn du deinen Kram eher ohne sein Zutun erledigen kannst....dann verstehst du ihn vielleicht und vermutest nicht immer das Schlimmste.

Ehrlich, eure Kinder tun mir extrem leid...jeder von euch will der Beste sein...supi.

cheers, riviera

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 20:13
(@bagger1975)

Hallo @totoHH,

mit Deiner zurückhaltend positiv formulierten Einschätzung magst Du evtl. richtig liegen, musst aber zugleich einräumen:

"Was hinter dem recht hart vorgetragenen Ansinnen des KV stecken könnte („üble Abzocke“ ist hier gefallen) kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen"

Es darf als allgemein bekannt unterstellt werden, dass manche Versicherungsverträge sog. Rückkaufswerte oder Beitragserstattungen vorsehen, wenn der Vertrag vorzeitig beendet wird.

Deshalb ist es ja wirklich mehr als merkwürdig, dass der KV so auf Übertragung auf sich drängt, denn:

Eine Überprüfung oder Abstimmung des Versicherungsschutzes für das gemeinsame KInd ließe sich ja wohl jederzeit bewerkstelligen und ist -gelinde gesagt- ja wohl etwas ganz anderes(!) als eine unter Fristsetzung geforderte Übertragung!

Vg Michi  

 

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 20:20
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

moin bagger.
Gibt es Rückkaufswerte bei den hier genannten Vers.? Ich weiß es ehrlich gesagt nicht, glaube es aber auch nicht. Aber das kann AS ja mal nachschauen! Und ja, da stimme ich Dir dann zu: Dann würde ich diesem KV nicht in die Verfügungsgewalt geben!
Warum hier mit den scharfen Formulierungen geschossen wird, wissen wir nicht. Ich habe nur in diesem Fall das Gefühl, dass beide Eltern sich häufig mit bewusst oder unbewusst uneindeutigen Aussagen "hochschaukeln". Und dann kommt sowas bei raus, in diesem Fall vom KV.
und deshalb halte ich es in diesem Fall mit Riviera

Ehrlich, eure Kinder tun mir extrem leid...jeder von euch will der Beste sein...supi.

und hoffe, dass wir alle mit unseren Beiträgen etwas zur Beruhigung beitragen können

@AS:
Gibt es Rückkaufswerte?
Wenn nein, erkundige Dich, ob es Nachteile gibt, wenn die Vers neugeschlossen werden müssen
Frag KV warum er es will. Geht es ihm um die "Unabhängigkeit", dann gib sie ihm. Du gewinnst doch sogar dabei: nämlich die ersparten Vers.prämien!

und begib Dich nicht wieder auf die Argumentationsebene, dass es ums Prinzip geht. Davon hat Deine Tochter rein gar nix.

Nichts für ungut, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 22:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Toto,

nein, soweit ich weiss gibt es keine Rückkaufswerte.

Ich glaube es geht im nur darum dass er Recht bekommt. Und ich nachgebe.

Er hatte damals eine Ausbildungsversicherung für die Kinder abgeschlossen. Die war auch schon komplett eingezahlt. Nach der Scheidung wollte er die Police wiederhaben. Hab ich ihm gegeben, einfach weil er der Versicherungsnehmer ist, die Kinder sind nur Begünstigte.

Insofern verstehe ich diese REaktion von ihm jetzt nicht. Denn bislang hat er sich nicht für die Unfallversicherung interessiert.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.03.2011 23:03
(@mappi)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo zusammen,

Rückkaufswert bei einer Zahnzusatzversicherung wird es wohl nicht geben!
Ebenso bei einer Unfallversicherung.
Was aber sein kann (s. bagger 1975) das bei Kündigung die bezahlten Beiträger zurück erstattet werden.
Und wenn Du nun die VS auf den Vater überträgst, könnte er sie kündigen und die Beiträge einstreichen.

Zitat von AnnaSophie

er hat mich mit Fristsetzung aufgefordert ihm die Versicherungen zu übertragen, ansonsten würde er rechtliche Schritte einleiten.

Das ist Käse !
Du kannst so viele Versicherungen auf irgendwelche Personen abschliessen wie Du willst.
DU bist Versicherungsnehmer und Deine Tochter die versicherte Person!
Du könntest sogar eine Lebensversicherung auf Deinen EX abschliessen , ihn dann  :gunman: und die Versicherungsleistung kassieren. Würde er vorher von der Versicherung erfahren könnte er auch nicht auf herausgabe oder Umschreibung klagen.

Lebensversicherung ist auch ein gutes Beispiel:
Angenommen Du hättest das Leben Deiner Tochter versichert und zahlst seit Jahren monatlich hohe Prämien an die Versicherung und dann fällt Deinem Mann ein, ihn als Versicherungsnehmer einzutragen...

Würdest Du dem zustimmen könnte er sofort die Versicherung kündigen und den Rückkaufswert einstreichen.

Also sehe dem Ganzen gelassen entgegen.
Hoffe ein wenig geholfen zu haben.

Gruss Mappi

Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 23:15
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sophie,

Ich glaube es geht im nur darum dass er Recht bekommt. Und ich nachgebe.

Nun ja. Dann mal so gefragt: Welche Nachteile hättest du, oder hätte eure Tochter, wenn du ihm in dieser Frage nachgibst? Wenn es nämlich in diesem speziellen Fall gar keine Nachteile gibt, dann könntest du ihm diesen "Triumph" doch großzügig überlassen - oder?

Das Sprichwort sagt bekanntlich, "der Klügere gibt nach" - und dein Ex scheint zu jenen Menschen zu gehören, die sich deshalb besser nicht an eine Wand lehnen sollten 😉

Anders gesagt, spare dir deine Kraft für jene Auseinandersetzungen, die wirklich wichtig sind. Ich schätze, von der Sorte wird es leider eh' noch mehr als genug geben ...

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 03.03.2011 23:20




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