Hallo,
ich bin neu hier und hoffe hier eine Antwort oder gute Tipps zu erhalten.
Ich habe einen Sohn, den ich jetzt ca. seit 5 Jahren nicht mehr gesehen habe. Er ist jetzt 5 3/4tel Jahre alt, und ich habe auch schon des öfferen Versucht, über das Jugendamt zu meinem Umgangsrecht zu kommen. Die Mutter lehnt es jedesmal ab. Eine Entscheidung über das Familiengericht wollte ich nicht, da ich immer wieder hoffte, die Mutter würde zur Vernunft kommen. Ich habe kein Bild und nichts von ihm, außer die Lebendbescheinigung der Verwaltung und Fotos aus vergangenen Zeiten.
Bisher hab ich Ihm immer Geschenke zu Weihnachten, Geburtstag , Ostern usw. geschickt, doch leider habe ich keinen Nachweis, ob die Geschenke wirklich bei ihm angekommen sind.
Wenn ja, ob er weis, dass sie von mir sind?
Je größer ein Kind wird , umso schwieriger ist es was passendes zu finden.
Dieses Jahr habe ich überlegt, ihm lieber ein Kono zu schenken auf dem ich zu gegebenen Anlässen etwas einzahle und Ihm dann eines Tages das Konto zu überreichen.
Da ich kein Sorgerecht für meinen Jungen habe, kann ich keine Geldanlage für Ihn in die Wege leiten. Ich benötige die Unterschrift der Mutter, die ich jedoch nicht bekomme.
Ein Konto wäre meiner Meinung das Richtige, da ich anhand der Einzahlungsdaten nachweisen kann, dass ich immer an Ihn gedacht habe.
Daher meine Frage:
Was schenkt man einen Jungen, von dem man seit 5 Jahren nichts gehört hat, und man nicht weis, ob die Geschenke ankommen, oder in der Mülltonne landen?
Danke
Richard
Hallo,
warum brauchst Du die Unterschrift der Mutter ?
Leg doch einfach ein Konto bei Deiner Wahlbank an - und aus ist !!!!!
Stell Dir mal vor .... ganz böse gedacht - wenn Deine Ex die Vollmacht ( da Sorgeberechtigung) hat, kann sie auch über das angesparte Geld verfügen !
Und ...... ist es für Deinen Sohn und Dich nicht viel , viel schöner wenn Du ihm irgendwann das angelegte Geld überreichst. Denn auch der wird mal erwachsen und darf selbst Herr über sich sein.
Ich stecke z.Zt selber in einer Vermögenssache rund um meine Kinder .... habe ebenfalls keine Sorgeberechtigung .... und glaub mir die Unterschrift der KM gibt eventuell nur noch mehr unnötigen Ärger + Druck für Dich !
Mach einfach !
Gruß
CS
Hallo,
"unsere" Bank wollte/möchte auch immer die Unterschriften beider Sorgerechtsinhaber haben. Selbst als die Oma etwas für das Kind anlegen wollte mußten wir beide unterschreiben.
Ich kenne mich im Bankenrecht nicht aus, aber scheinbar geht das nicht ohne diese Unterschriften.
LG
sina
Hallo,
warum brauchst Du die Unterschrift der Mutter ?
Leg doch einfach ein Konto bei Deiner Wahlbank an - und aus ist !!!!!
Stell Dir mal vor .... ganz böse gedacht - wenn Deine Ex die Vollmacht ( da Sorgeberechtigung) hat, kann sie auch über das angesparte Geld verfügen !
Und ...... ist es für Deinen Sohn und Dich nicht viel , viel schöner wenn Du ihm irgendwann das angelegte Geld überreichst. Denn auch der wird mal erwachsen und darf selbst Herr über sich sein.
Ohne dieser Unterschrift krieg ich bei keiner BaNk ein Konto auf dem namen des Kindes eröffnet. Deine Grundgedanken sind die gleichen wie meine. Jedoch klappt es anscheinend nicht..
Moin,
dann legst Du das Konto eben auf Deinen Namen an und Dein Kind bekommt es irgendwann. Der andere Vorteil ist: Wenn Du zB ein extrem "undankbares" Kind hast, kannst Du das Geld nach Volljährigkeit auch für Dich selbst verwenden.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
dann legst Du das Konto eben auf Deinen Namen an und Dein Kind bekommt es irgendwann. Der andere Vorteil ist: Wenn Du zB ein extrem "undankbares" Kind hast, kannst Du das Geld nach Volljährigkeit auch für Dich selbst verwenden.
LBM
Ich denke, das ist die beste Idee.. Mir fällt zumindest nix anderes ein.
Gruß Richard
Hallo
Ich habe dieses Jahr auch zum Geburtstag meiner Tochter ein Sparkonto angelegt, wo ich zu jedem Anlass Geld drauf stecke. Ich habe das auf meinem Namen gemacht,weil erstens ich somit die Unterschrift meiner Ex nicht benötige und zweitens kann sie mir somit das geld nicht eben mal weg nehmen.
Lg
Hallo,
wenn ein Konto auf den Namen des Kindes angelegt wird, dann können beide Eltern unterschreiben ob sie Einzel- oder gemeinschaftliche Verfügung der Eltern wollen. Ich habe immer - auch schon zu Ehezeiten - auf gemeinschaftliche Verfügung bestanden. Damit können die Eltern nur gemeinsam verfügen, das Kind aber alleine.
Das kann man auch hinterher bei der Bank entsprechend von einzel- auf gemeinschaftsverfügung ändern lässen, ein Schreiben reicht. Umgedreht reicht das nicht von einer Seite aus. Damit müsste gewährleistet sein, dass nicht ein Elternteil allein das Konto abräumen kann.
Sophie
Hallo Richard,
zu der Kontofrage dürfte inzwischen alles gesagt sein, aber mir sitzt bei deiner Geschichte etwas anderes quer:
Ich habe einen Sohn, den ich jetzt ca. seit 5 Jahren nicht mehr gesehen habe. Er ist jetzt 5 3/4tel Jahre alt, und ich habe auch schon des öfferen Versucht, über das Jugendamt zu meinem Umgangsrecht zu kommen. Die Mutter lehnt es jedesmal ab. Eine Entscheidung über das Familiengericht wollte ich nicht, da ich immer wieder hoffte, die Mutter würde zur Vernunft kommen.
Immer noch Hoffnung?!? Nach fünf Jahren Totalboykott? Verdammt, Richard, wach auf, du hast es mit einer Umgangsboykotteuse und Kindesbesitzerin vom Feinsten zu tun!
Ich habe kein Bild und nichts von ihm, außer die Lebendbescheinigung der Verwaltung und Fotos aus vergangenen Zeiten.
Geh' mal davon aus, dass du die Lebendbescheinigung nur bekommen hast, damit du fleißig Unterhalt zahlst ... sonst hättest du vermutlich nicht einmal das ;-(
Ein Konto wäre meiner Meinung das Richtige, da ich anhand der Einzahlungsdaten nachweisen kann, dass ich immer an Ihn gedacht habe.
Hm. Und wenn ich mir jetzt vorstelle, dass da in zehn oder fünfzehn Jahren plötzlich ein junger Mann vor deiner Haustür steht ... bist du dir sicher, dass der Hinweis auf die Kontoauszüge reicht, damit er glaubt, dass du "an ihn gedacht" hast? Deine Entscheidung, natürlich; aber ich bezweifle, dass es für ihn ausreichend ist. Meiner bescheidenen Meinung nach ist es allerhöchste Zeit, dass du im Leben deines Kindes eine Rolle spielst, und zwar eine wichtigere Rolle als die des unsichtbaren Geschenkeonkels (und ja, ich denke, es besteht eine recht hohe Wahrscheinlichkeit, dass deine Geschenke in der Mülltonne gelandet sind, noch bevor dein Sohn sie überhaupt zu Gesicht bekommen hat).
Ich sag's mal so: Wenn es nur darum ginge, dass du auf dein Umgangsrecht mit deinem Kind verzichtest, dann wäre das allein deine Sache. Aber dein Sohn hat auch ein Recht auf Umgang mit dir, also überleg' dir mal, ob du nicht deinem Sohn zu seinem Recht verhelfen willst. Wenn der Weg dorthin über das Familiengericht führt, dann ist das eben so. Und keine Angst, du kannst dort gar nicht verlieren.
Weil du nämlich nichts mehr hast, was du noch verlieren könntest.
Viele liebe Grüße,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
Hi,
also, ich habe ienfach ein Unter-Konto angelegt.
Trotzdem sind die bedenken richtig denn im Falle einer Arbeitslosigkeit (wir wollen es nicht hoffen) wird dieses zusätzliche Konto mit eingerechnet.
Kann auch sein das ich da völlig falsch liege.
Mal ne ganz andere Frage.
Warum genau willst Du nicht vors Gericht???
Darauf hoffen das die KM irgendwann klein beigibt???
Vergiss es!!! Niemals.
Ich war auch so "Du..." das zu glauben.
Mfg Dibaa
Hallo,
sorry für die späte Antwort.
Ich gehe nicht vor Gericht , weil ich mich nicht gerne Mit diesen Leuten rumstreite, die tun das gerne , das weis ich aus Erfahrung .
Das mit dem Konto hat sich auch geklärt, hab einfach noch eins auf meinen Namen angelegt, dass ich ihn später mal überreichen kann.
Hoffnung? die stirbt zuletzt, wobei cih mich schon darauf einstelle, dass irgendwann mal ein junger Kerl vor mir steht, den ich nciht erkenne.
Ich habe noch mal en andere Frage:
Ein Bekannter hat mir gesagt dass einem jährlich ein Bild sowie Informationen über Gesundheit, Schule.. u.s.w. zustehen, auch wenn man kein Sorgerecht hat.
Ist jemand von euch was bekannt?
In meinem Fall ist sie in ihrem Stadtteil umgezogen, hab ich gemerkt, als die Geburtstags Karte zurück gekommen ist.. mit Adresse nicht bekannt.
Das Jugendamt wusste auch nichts vom Umzug.
Sowas ist schon eine Sauerei.. wenn einem solche Informationen vorgehalten werden, und man selbst die neue Anschrift herausfinden muss.
Es ist doch nicht richtig, dass man immer schön monatlich bezahlt und das einzige lebenszeichen des Kindes die Lebensbescheinigung der Stadtverwaltung ist.
danke
Hallo IronMind,
Laut & 1868 ist die KM zur Auskunft verpflichtet.
Wenn, aus welchem Grund auch immer, kein Umgang mit dem Kind besteht kann die KM dazu verpflichtet werden sogar halbjährlich einen schriftlichen Bericht über die Entwicklung des Kindes (dazu gehören Gesundheit, besondere Behandlungen, Hobbys, schulische Leistungen...) nebst farbigen Ganzkörperfoto (natürlch angezogen) und aktueller Zeugniskopie dem KV zukommen zu lassen.
Minimun ist das ganze in jährlich. Allerdings wirst du das einkalgen müssen, wenn die KM das nicht freiwillig tut.
Und ja, ich habe Erfahrung damit. Ich muß diese Auskunft auch gegen den Willen des Kindes erteilen. Das immer mehr Probleme damit hat, das Dinge preisgegeben werden müssen und der KV nach wie vor den Kontakt selber verweigert und das Kind keinerlei Infos über denVater bekommen darf... soweit zum Kindeswohl...
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für die schnelle Antwort.
Jeder Fall ist anders, und deine Seite kann ich auch verstehen.
wenn ich dich richtig verstanden habe, muss es vor dem Familiengericht eingeklagt werden, stimmt das?
Gruß Richard
Hallo IronMind,
aber auch diese Auskunft wird sie Dir wohl nicht geben.
Solange Du nicht vor Gericht willst, wirst Du hier nichts erreichen!
Gruß, Michael
PS: Deine Antwort kam dazwischen > JA! Du wirst deshalb vor Gericht müssen!
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
