Urlaub mit "al...
 
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Urlaub mit "allen" Kindern

 
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

dieses Jahr machen wir zum ersten mal Urlaub mit "allen " Kindern.

Normalerweise sind wir bislang nur mit meinen Kindern verreist und KM mit den Kindern von LG, den Rest der Ferien verbrachten wur dann zwar gemeinsam, aber zu Hause.

Zu sechst in den Urlaub ist natürlich logistisch und finanzell nicht ohne, da es aber in Österreich etliche Angebote gibt mit Kinder bis 12 Jahre frei wollen wir dies noch ausnutzen bevor die Große 12 wird.

Nun gibt es vor Ort eine Regionskarte mit vielen Ermäßigungen, Gratis Freizeitangeboten und Liftnutzung.
Diese wird mit einen Familientarif angeboten. man könnte 70€ sparen gegenüber Einzelkauf.
Den Familientarif gibt es aber nur auf Vorlage einer Familienbescheinigung.
Ich habe in Österreich angerufen, was damit gemeint wäre.
Damit meinen sie eine Art Haushaltsbescheinigung.
Nur LG ist aber im Haushalt gemeldet, die Kids sind ja "nur" Umgangskinder.
Dennoch sind wir "eine"Familie.

Gibt bzw, seht ihr  irgenteine Möglichkeit dies zu belegen.

Danke

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2012 13:46
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nehmt doch die Geburtsurkunden mit. Die belegen ja, das er leiblicher Vater der nicht im haushalt lebenden Kinder ist.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2012 13:50
(@eric69)
Rege dabei Registriert

Hallo Anfree,
wir vereisen im Sommer auch immer zu sechst. Die beiden Kinder meiner Partnerin 9 und 15, mein 9-jähriger und dieses Jahr unser gemeinsames Baby. Letztes Jahr hatten wir noch eine Freundin der 15-jährigen dabei. Ich nehme die Vaterschaftsanerkennung und eine von der KM ausgestellte Vollmacht mit. Es gibt am Flughafen schon manchmal fragen bei 3 unterschiedlichen Nachnamen.
Gruß, Eric

AntwortZitat
Geschrieben : 17.07.2012 16:36
(@anfree72)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo und danke für eure Antworten.

So viel ich weiß haben seine Kinder einen Außweis somit könnte zumindest der gleiche Nachnahme nachgewiesen werden. Auch die Geburtsurkunden müsste er haben.

In seinem Außweis steht ja das er die gleiche Adresse wie ich habe, vielleicht funktioniert es ja so. Wäre wirklich schade wenn sie eine solche Konselation nicht als Familie anerkennen. Wir sollten ja eigentlich keine Ausnahme sein, es gibt und gab bestimmt auch schon Trennungskinder, Väter, LGs, LGinnen und eigene Kinder die zusammen verreisten, bin gespannt ob sie "uns"gelten lassen.

LG
anfree

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.07.2012 22:05