Trennung und Kukuck...
 
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Trennung und Kukuckskind

 
(@sturmkind)
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Hallo,

Meine Frau und ich haben entschieden, dass wir uns Trennen werden. Dieser Entschluß ist mir persönlich nicht leicht gefallen, da aus unserer Ehe zwei Kinder ( 6 J und 7 J ) stammen. Wir hatten uns schon einmal für ein 3/4 Jahr getrennt, wo ich die Kinder betreut habe, wir anschließend jedoch noch einmal einen Versuch gestartet haben ( ist jetzt ca. 1 Jahr her ).
Da das Thema jetzt wieder auf dem Tisch liegt, muss auch diesmal wieder über den Hauptbezugspunkt unserer Kinder gesprochen werden. Sowohl ich als auch meine Frau möchten weiterhin für die Kinder sorgen.

Es ist wirklich kompliziert die Situation zu beschreiben, da sehr viele Faktoren hier reinspielen.

Bei der ersten Trennung habe ich erfahren, dass mein jetzt 7 J alter Sohn evtl. ein Kukuckskind ist, d.h. meine Frau hat mir von Anfang an glaubhaft gemacht, dass er von mir ist. Ich habe bisher einen Vaterschaftstest abgelehnt, da ich gefühlstechnisch Ihn als meinen Sohn sehe und mir eigentlich die genetische Abstammung nicht interessiert.
Da es nun wieder zur Trennung kommt, besteht meine Frau auf einen Vaterschaftstest. Böse gesagt, erhofft Sie sich dadurch, dass wenn der Test für mich negativ ausfällt, Sie vollen Zugriff auf meinen Sohn hat und somit das Problem der Hauptbezugsperson für unsere Kinder geklärt ist, da man heute Geschwister nicht mehr trennt, was ich persönlich auch gut finde.

Nun meine erste Frage. Ist das wirklich so, dass ich als nicht genetischer Vater keine Chance habe irgend eine Zugriff auf meinen Sohn zu bekommen ? Hat irgendwer weitere Informationen oder Erfahrungen ? Das Netz gibt nicht viel her, bei einer solchen Situtation, oder ich suche falsch.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2006 02:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sturmkind,

erstmal willkommen auf VS.

da man heute Geschwister nicht mehr trennt, was ich persönlich auch gut finde.

Wer sagt denn das? Es gibt durchaus Fälle in denen die Geschwister "getrennt" werden und sich nur an den Umgangs-WE sehen.

Zur Sache mit der Vaterschaftsanfechtung. Grundsätzlich können 3 Personen die Vaterschaft anfechten. Die Mutter, der rechtliche Vater (hier du, da ja ehelich geboren und du stehst in der Geburtsurkunde) und das Kind ( sicher ab 18, ob voher durch gesetzlichen Vertreter keine Ahnung)

Dabei ist die Frist zur Anfechtung zu beachten. Man hat 2 Jahre Zeit die Vaterschatft anzufechten, ab dem Zeitpunkt ab dem man davon Kenntnis hat das auch ein anderer Mann als Vater in Frage käme.

Wenn du einem freiwilligen Test nicht zustimmst müßte sie den heimlich machen. Der ist aber dann nicht Gerichtsverwertbar. Also bleibt der gerichtliche Weg. Du hast kein Interesse an einer Anfechtung (du könntest begründen, das du erst jetzt von Umständen die für eine "Fremdvaterschaft" sprechen erfahren hast.), also müßte sie klagen. Allerdings ist euer Kind ja weit über 2 Jahre und es dürfte ihr schwerfallen zu begründen warum ihr erst jetzt einfällt, das ein anderer in Frage kommen könnte. Jahrelange Amnesie mit wem sie wann GV hatte dürfte wohl keinen Richter überzeugen.

Selbst wenn du nicht der genetische Vater bist und ein Gericht das so feststellen würde (ich geh aber mal davon aus, das hier für Mütter das gleiche gilt wie für Väter, ein heimlicher Test bzw. außergerichtlicher Test ist für das Gericht kein Anfechtungsgrund), wäre da immer noch die soziale Bindung und allein aus dieser heraus hast du und das Kind ein Recht auf Umgang (sofern es dem Kind nicht schadet).

Soviel zur Theorie. Leider sieht die Praxis allzuoft anders aus. Davon kannst du hier ne Menge lesen, ob nun leibliche Kinder oder Kuckuckskinder ;(

Auf jeden Fall stimme einem Test nicht zu und warte was sie tut. Da du bei der letzten Trennung die Kidner ja schonmal für 9 Monate betreut hast spricht ja wohl kaum was dagegen das du es auch weiter tust. Könnte aber ein schwerer Weg werden bis du das erreichst, wenn sie sich querstellt.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2006 12:51
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

in Ergänzung: Ein Umgangsrecht, für den Fall, es ist nicht dein Kind, hast du, da du der sog. soziale Vater bist.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2006 15:53
(@sturmkind)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

vielen Dank für doch die recht schnellen Antworten.
Was mich noch interessiert, gut Väter stehen im deutschen Rechtsstaat sowieso nicht so gut da, aber sollte sich herausstellen, dass ich nur der soziale Vater meines Sohnes bin, wie sieht es mit dem sog. Aufenthaltsbestimmungsrecht bzw. Sorgerecht aus.
Lohnt es sich überhaupt zu "kämpfen", oder ist es von vornherein zum Scheitern verurteilt ?

Danke und Gruß
Sturmkind

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.05.2006 18:08
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sturmkind,

mit der Frage bin zumindest ich überfragt. Erstmal müßte ja ein Gericht rechtskräftig deine Nichtvaterschaft feststellen. Solange du vor dem Gesetz als rechtlicher Vater gilst, bist du es mit allen Rechten und Pflichten. Also auch mit dem ABR, das Sorgerecht wird ja bei Scheidungen eh geteilt und nur noch in besonderen Fällen auf einen der Partner übertragen.

Wenn ein Gericht festellen sollte das du nicht der leibliche Vater bist, dann verlierst du natürlich sämtliche Rechte und Pflichten. Da du ja eine soziale Bindung zum Kind nachweisen kannst, hast du weiterhin ein Umgangsrecht, aber du mußt dann nicht mehr für das Kind zahlen.

Das SR und das ABR verlierst du in dem Moment wohl erstmal, allerdings kannst du z.B. ja eine Pflegschaft für das Kind übernhmen bzw. anbieten, wen ndas Kind trotzdem weiter bei dir leben soll. Das kann durchaus gehen, allerdings dürfte es sehr schwer werden gegen den Widerstand der Mutter.

LG Tina

P.S.: Ist deiner Ex klar, was es bedeuten würde, wenn du nicht der leibliche Vater des Kindes bist? Sie würde dann von dir für dieses Kind keinen Unterhalt bekommen. Kann sie dann keinen anderen benennen gibts auch keinen Unterhaltsvorschuß. Unterhalt müßte sie vom richtigen Vater verlangen und wenn derdie Vatershaft nicht sofort anerkennt dauert das bis zur Feststellung und bis er dann mal zahlen muß auch ne Weile. Vielleicht ist ja das Unterschieben eines Kindes auch ein Grund für eine EU-Verwirkung... mach sie mal zart darauf aufmerksam. Oftmals scheint ja Geld bei Exen ne große Rolle zu spielen.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.05.2006 21:07