Hallo,
mein Freund hat einen Stiefsohn, der sehr an ihm und er auch an dem Kind, hängt. Er ist 9 Jahre alt und mein Freund war 3 Jahre mit der Mutter zusammen. Sie haben gemeinsam eine Tochter, die 4 Jahre alt ist.
Seine EX hat nachdem der SA vom Jugendamt ihr wohl erklärt hat, dass sie zwar mit Kindesentzug drohen kann, es aber nicht in ihrer Macht liegt, endlich damit aufgehört, aber leider nur bei der Tochter. Mit der Tochter habe wir auch momentan keine Probleme, da es ja seine leibliche Tochter ist und wenn sie bei ihm ist, er auch bestimmen kann was und wo und mit wem passiert.
Ich muss noch dazu sagen, dass sie ihn ständig entweder beim JA anschwärzt oder Rechtsanwaltsbriefe mit Drohungen schreiben lässt, wenn irgendetwas vorgefallen ist oder aber der Junge erzählt, dass etwas vorgefallen ist.
Er erzählt manchmal komische Sachen, auch bei uns, ich nehme an um Aufmerksamkeit zu bekommen und die bekommt er von der Mutter dann und scheinbar nur dann, zur Genüge.
Z.B. er wäre im Urlaub mit uns fast ertrunken oder er wird bei uns gezwungen barfuß Federball zu spielen und deswegen krank ....solche Dinge und sie springt sofort darauf an ohne Nachfrage natürlich. Ein großes Problem für mich ist auch, dass er ständig wegläuft.
Sie hat in ihrem Krieg auch schon fast alles gebracht, was noch fehlt ist der sexuelle Missbrauch, darauf warten wir noch. :exclam:
Gestern hat mein Freund um eine schriftliche Bestätigung gebeten, dass der Junge alleine bei mir bleiben kann, daraufhin meinte sie, er würde von ihr überhaupt nichts schriftlich kriegen. Und dann kommt er halt nicht mehr zu uns und sie wird ihm jetzt sagen, dass er keinen Papa mehr hat.
Sie möchte aber auf der enderen Seite unbedingt, dass wir den Jungen nehmen, es ist schon öfter eskaliert und sie hat ihm den Jungen entzogen, allerdings immer kurz darauf wieder gebettelt ihn doch wieder zu nehmen, manchmal habe ich das Gefühl sie ist nicht ganz richtig im Kopf.
Meine Frage dreht sich um die rechtliche Seite, was ist, wenn dem Jungen etwas passiert, während er in meiner Obhut ist?
ee
Hallo ee!
Also meiner Meinung nach macht es kein Unterschied, ob es nun das leibliche Kind von deinem Freund ist oder nicht. Wenn Du die Aufsichtspflicht hast, trägst du dafür Sorge, dass nichts fahrlässiges passiert. Es ist im Grunde genommen genau das gleiche, wenn du auf das Kind einer Freundin aufpaßt.
Darf der Junge denn nur zu euch, wenn dein Freund da ist?
Wenn dem so ist, dann würde ich die KM informieren, dass dein Freund zu der Besuchszeit verhindert ist, (so hab ich das zumindest verstanden) aber du würdest ihn gern beaufsichtigen. Wenn sie dann damit einverstanden ist, ist gut. Wenn nicht, dann muß die KM sich eben überlegen, wo sie das Kind statt dessen unterbringt.
Gruß AllyMcBeal
Hallo Ally,
Also meiner Meinung nach macht es kein Unterschied, ob es nun das leibliche Kind von deinem Freund ist oder nicht. Wenn Du die Aufsichtspflicht hast, trägst du dafür Sorge, dass nichts fahrlässiges passiert. Es ist im Grunde genommen genau das gleiche, wenn du auf das Kind einer Freundin aufpaßt.
Nein ist es nicht, das Gleiche wäre es, wenn ich auf das Kind von jemanden, der es meiner Freundin zur Aufsicht gegeben hat, aufpassen würde. Das ist meiner Meinung nach ein riesen Unterschied.
Darf der Junge denn nur zu euch, wenn dein Freund da ist?
Sie sagt dazu nichts, allerdings kommen natürlich so Seitenhiebe, wie er würde die Kinder zu mir abschieben, aber er muss ja schließlich das viele Geld, das sie bekommt verdienen. :knockout:
Wenn dem so ist, dann würde ich die KM informieren, dass dein Freund zu der Besuchszeit verhindert ist, (so hab ich das zumindest verstanden) aber du würdest ihn gern beaufsichtigen. Wenn sie dann damit einverstanden ist, ist gut. Wenn nicht, dann muß die KM sich eben überlegen, wo sie das Kind statt dessen unterbringt. -
Er ist natürlich nicht die ganze Besuchszeit verhindert, aber er bekommt die Kinder Freitag mittag und muss dann aber noch Termine wahrnehmen und dann brachte er sie immer mir, aber auf Grund der Anschuldigungen und Geschehnisse ist es mir zu gefährlich den Jungen ohne ihr schriftliches Einverständnis zu nehmen.
Wenn man sie nie erlebt hat kann man das vermutlich nicht nachvollziehen, sie lügt auch ohne mit der Wimper zu zucken, also mündlich läuft da nichts mehr.
Also nochmal die Frage, wie wäre das rein rechtlich, wenn dem Jungen was passiert und sie sagt, er hätte gar nicht bei mir sein dürfen und sie hätte das nie erlaubt oder gewollt?
ee
Moin ee,
wir steckten vor etlichen Jahren in einer ähnlichen Situation. Ex wollte, dass der KV die Kinder von Freitagmittag bis Sonntagabend zu sich holt, er hatte aber Schichtdienst und musste jeden zweiten Freitag bis 22 Uhr arbeiten.
Er sagte es ihr so auch am Telefon, aber da kam keine Reaktion ausser: du musst dich aber um die Kinder kümmern. Daraufhin schrieben wir ihr einen Brief und machten sie schriftlich darauf aufmerksam, dass in der Zeit von... bis.... die Kinder von mir betreut werden.
Auch darauf kam keine Reaktion, aber für uns war es einfacher, weil sie sich nun nicht mehr rausreden konnte, von nichts gewußt zu haben. Allerdings ging der Schuss für uns nach hinten los und Ex versuchte wann immer sie einen Sitter brauchte, die Kinder bei mir zu parken :puzz:
Gruß
eskima
nochmal Hallo !
Jetzt verstehe ich den Sachverhalt besser.
ich nehme an, indirekt weiß die Ex, dass du die Kinder mitbetreust, aber offiziell will sie davon nicht wissen und das schon mal gar nicht schriftlich fixieren, das dem so ist.
hmm.... schwierig.... ganz schöne Zwickmühle.
Wie das rechtlich aussieht, weiß ich leider nicht. Im Ernstfall könnte ich mir allerdings vorstellen, dass wenn was passiert, wenn er in deiner Obhut ist, als erstes dein Freund "dran" ist, weil er ja für diesen Zeitraum offiziell die Aufsichtspflicht übertragen bekommen hat. Aber wie gesagt, bin auf dem Gebiet leider kein Experte.
Trotzdem leinen lieben Gruß
hallo @ eskima!
Wenn die Kinder die leiblichen von deinem Freund sind, braucht man nichts schriftlich zu fixieren. Denn wie der Umgang in dem Moment aussieht, oder wie er sich gestaltet, liegt eben an dem Elternteil, wo sich das Kind grade aufhält
Denn wenn ein Elternteil die Kinder in andere Obhut gibt, wird das andere Elternteil nicht gefragt, ob das so ok ist - zumindest nicht im Trennungsfall. Denn die KM fragt ja auch nicht den KV, ob sie die Kinder übers Wochenende zu einer Freundin bringen darf, weil sie was vor hat.
Da liegt in dem Fall der Unterschied. Die Problematik ist bei ee eben, dass der Junge nicht der leibliche ist von ihrem Freund.
Gruß Ally
rehi,
ich muss mal zusammenfassen: das Kind ist das 9-jährige Stiefkind des Freundes von ee. Der Freund von ee hat sowohl seine Tochter als auch seinen Stiefsohn über das WE bei sich. ee hat eine eigene Wohnung??? und beaufsichtigt beide Kinder bei sich, wenn der KV verhindert ist.
Verhalten der KM:
Sie möchte aber auf der enderen Seite unbedingt, dass wir den Jungen nehmen, es ist schon öfter eskaliert und sie hat ihm den Jungen entzogen, allerdings immer kurz darauf wieder gebettelt ihn doch wieder zu nehmen
Zusätzlich ist das Verhalten des Sohnes "auffällig" und macht zusätzliche Probleme. Allein durch seine Neigung zum Weglaufen ist schon eine Hyperbetreuung nötig.
Korrekt so?
Falls ja, dann habe ich eine Frage an ee: warum tust du dir das an? Ich meine diese Frage nicht böse, ich hab selbst oft genug auf die verhaltensauffälligen Kinder meines Mannes aufgepasst. Diese Frage ist auch mehr für dich, als dass ich eine Antwort erwarte 😉
Im Endeffekt bleibe ich aber dabei, dass die KM schriftlich bekommt, dass die Kinder am Freitagnachmittag bei ee sind und wenn Ex Einwände dagegen hat, dann würde der KV die Kinder erst am Samstagmorgen abholen.
eskima
Hi Eskima,
ich tu es mir eben nicht mehr an, bevor ich von ihr nichts Schriftliches habe, mit der leiblichen Tochter haben wir ja keine Probleme, weil wie Ally bereits schrieb es in seiner "Macht" liegt sie mir anzuvertrauen, bei seinem "Stiefsohn" sieht das aber vermutlich anders aus. :exclam:
Und so schlimm ist er nicht, ich habe ja selbst 2 Kinder und die 4 verstehen sich eigentlich gut und ob ich 2 oder 4 beaufsichtige macht für mich nicht wirklich einen Unterschied, ist ja nur ein halber Tag und es gehören jetzt halt mal alle irgendwie zusammen.
ee

