Sohn möchte zu mir ...
 
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Sohn möchte zu mir ziehen

 
(@ichbinvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum,

habe folgendes Problem:

lebe seit Oktober 2006 getrennt von meiner Familie ( Sohn jetzt 11,Tochter jetzt 8). Bis Ende Dezember 2007 gab es wenig Schwierigkeiten bzgl Umgang mit den Kindern. Es gab wohl einige Differenzen wegen Unterhaltsanspruch (nicht für die Kinder). Vereinbart war das meine Kinder jedes Wochenende abwechselnd zu Mir kamen. Dann hat sie ein neuen Anwalt genommen und die Probleme fingen richtig an. Unterhalt, Kindsunterhalt und Umgangsänderung auf alle 14 Tage. Das Jugendamt wurde eingeschaltet (im Vorfeld waren hier bereits mehrere Gespräche geführt worden). Nachdem die Kinder zu einem Gespräch beim Jugendamt waren, wurde folgende Vereinbarung getroffen: ein Wochenende die Kinder abwechselend bei mir, ein Wochenende komplett bei mir und dann ein Wochenende bei meiner noch Ehefrau. Soweit ganz gut und auch von meiner Seite mehrfach vorgeschlagen (leider nicht von ihr angenommen).

Mehrfach hat mein Sohn den Wunsch geäußert öfter bei mir zu sein (auch unter der Woche). Dies wurde von ihr abgelehnt. Jetzt teilte er mit, dass er eine Entscheidung getroffen hat und zu Mir ziehen möchte.    WAS NUN???? Was kann/soll ich machen??? Was muß beachtet werden?? 

Gruß

H.


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2008 18:23
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Mehrfach hat mein Sohn den Wunsch geäußert öfter bei mir zu sein (auch unter der Woche). Dies wurde von ihr abgelehnt. Jetzt teilte er mit, dass er eine Entscheidung getroffen hat und zu Mir ziehen möchte.    WAS NUN???? Was kann/soll ich machen??? Was muß beachtet werden?? 

Warum hast du es bisher abgelehnt?
Was du machen kannst und solltest, darüber sollten wir uns unterhalten, wenn du noch diverse Infos gegeben hast. Daraus resultiert dann auch, was du beachten musst / solltest.

Zu den Infos:
Dein beruflicher Hintergrund ( daraus resultiert, ob und wie du dich um Krümel kümmern kannst).
hast du GSR ( Gemeinsames Sorgerecht)?

Erzähl mal ein bischen von dem "drum herum".

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2008 18:40
(@ichbinvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Thomas,

danke für deine Rückmeldung.

Bisher habe ich auf Wunsch der Kinder (die möchten gerne öfter zu Mir kommen), die Mutter entsprechend informiert und gefragt. Sie hat es immer wieder
abgelehnt. Ich habe es NIE abgelehnt meine Kinder öfter zusehen(habe es sogar gewünscht und begrüßt). Bin ein leidenschaftliche Vater und werde es weiterhin sein/bleiben. Da sie eine "Übermutter" ist und die Kinder "sehr" umsorgt, hat sie bisher versucht den Kontakt zwischen den Kindern und mir mit allen Mitteln zu unterbinden (14 Tage Regelung, Handy der Kinder ausgeschaltet damit ich sie nicht anrufen könnte, feste,stare Ferienregelung, Infos aus der Schule werden nicht weitergeleitet, usw.).

Die Situation ist für mich sehr unbefriedigend. Seit sie den Anwalt gewechselt hat, gibt es seitdem sehr viel Ärger.

Beruflich kann ich es einrichten (habe flexibile Arbeitszeiten). Lediglich eine Anfahrtsweg v. ca. 100 Km (hin und zurück). Bisher haben wir das GSR (wer weiß, ob sie das vielleicht ändern möchte). Seine Schule ist in unmittelbare Nähe.  Welche Infos brauchst du noch???

Gruß

H.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2008 19:07
(@jemmy)
Registriert

Hallo

In erster Linie stellt sich die Frage, wie ausgeprägt der Wunsch deines Sohnes ist. Als Beispiel:

Meiner hat sich geweigert zur Mutter zurück zu gehen und ich habe ihn einbehalten. Seit dem ist er bei mir. Nachzulesen <Hier>
Eines möchte ich aber gleich ganz klar sagen: Ich habe damals mit dem Feuer gespielt. Das hätte auch schief gehen können. Damit will ich sagen, komm nicht auf die Idee ihn unüberlegt einzubehalten. Das sollte das letzte Mittel sein.

Einer der wichtigsten Punkte um vor einem Gericht im Zweifelsfall das ABR ( Aufenthaltsbestimmungsrecht ) zu bekommen, ist, dass du klar und nachvollziehbar eine Betreuung sicherstellen kannst. Zugleich muss natürlich klar sein, dass Kiddy wirklich zu dir will und das aus eigenem Willen bekundet und dafür auch nachvollziehbare Gründe liefert.
Was sagt dein Lütter dazu? Was gibt er für Gründe an?

Du hast es bei dem gegnerischen Anwalt offenbar mit einer Kampfzicke zu tun. Also mußt du gut vorbereitet sein.

LG Thomas


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Geschrieben : 22.05.2008 19:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin ichbinvater,

Deiner Schilderung entnehme ich, dass das Thema "nachehelicher Unterhalt" virulent ist. Also steht auch eine massive Verschlechterung der wirtschaftlichen Verhältnisse Deiner Ex im Raum: Würde Sohnemann bei Dir leben, hättet Ihr fast identische Lebensverhältnisse; sie müsste genauso arbeiten gehen wie Du, und der Kindesunterhalt und das Kindergeld würde auch zum grössten Teil fehlen. Das sind zu viele Änderungen im Leben von "Nur-Müttern". Man kann also davon ausgehen, dass Deine Ex und ihr Anwalt nicht die Interessen der Kinder vertreten, sondern ihre eigenen. Das zu den Rahmenbedingungen (die viele hier kennen).

Ihr habt gemeinsames Sorgerecht. Daran kann Deine Ex auch nichts ändern, solange das Kindeswohl nicht in Gefahr ist - und damit ist ein Umzug von Sohnemann zu Dir kein wirkliches Problem, zumindest juristisch. Aber eben finanziell. Theoretisch könntest Du Euren Sohn beim nächsten Umgang einfach bei Dir behalten; praktisch wirst Du Dir damit einige Probleme einhandeln, bei deren Lösung Du gewisse Sicherheiten haben solltest. Wie stark ist der Wunsch Eures Sohnes nach einem Umzug bei objektiver Betrachtung denn? Selbst Erwachsene neigen dazu, das für besonders erstrebenswert zu halten, was sie gerade NICHT haben. Würde der Wunsch, bei Dir zu leben, auch im Alltag Bestand haben, in dem es selbstverständlich auch in Deinem Haushalt Regeln und Verbote geben würde? Oder müsstest Du bei der ersten Unstimmigkeit damit rechnen, dass Sohnemann sagt "Dann gehe ich wieder zurück zu Mama!"? Kinder erkennen diese Erpressungspotenziale nämlich sehr schnell - und es bringt nichts, ihnen nachzugeben.

Wenn Du sicher bist, dass der Wunsch Eures Sohnes keine Eintagsfliege ist und Du überdies auch eine altersgerechte Betreuung sicherstellen kannst, solltest Du sinnvollerweise zunächst das Gespräch mit Deiner Ex suchen; ggf. unter Vermittlung des Jugendamtes. Du bist dabei kein Bittsteller und nicht auf ihre Gnade angewiesen; Du bist der selbstbewusste und vollkommen gleichberechtigte andere Elternteil Eurer Kinder. Sollte sich auf diesem Weg keine Lösung finden lassen, wäre der nächste Schritt ein gerichtlicher Antrag auf das Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR, nicht zu verwechseln mit dem Sorgerecht). Dein Sohn würde dabei im Zweifelsfall vom Richter unter 4 Augen angehört; wenn dieser zu der Überzeugung kommt, dass der Wunsch Substanz hat (also beispielsweise nicht mit irgendwelchen Versprechungen "erkauft" wurde), wird ihm meist auch stattgegeben.

Lass' Dir bei all dem kein schlechtes Gewissen einreden; manche Menschen kramen dann das Totschlags-Argument "Geschwisterbindung" heraus. Es gibt zwar tatsächlich Geschwister, die sich brauchen wie Zwillinge, aber das ist eher die Ausnahme. Und nicht zuletzt: Dieser Einwand kommt meist von Leuten, die für das trennungsbedingte Zerschneiden der Vater-Kind-Bindung nur ein Schulterzucken übrig haben.

Sind das erst mal genug Info's?
Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2008 19:40
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Lass' Dir bei all dem kein schlechtes Gewissen einreden; manche Menschen kramen dann das Totschlags-Argument "Geschwisterbindung" heraus.

In Ergänzung: Es steckt auch die, nicht unbegründete, Angst dahinter, dass das Geschwisterkind irgendwann dann auch noch zum anderen Elternteil will.
Das hat dann nicht nur einen vermeintlichen Gesichtsverlust der KM vor anderen zur Folge, sondern beraubt sie der letzten Begründung nicht für ihren Lebensunterhalt und zusätzlich für KU arbeiten gehen zu müssen. Die Tatsache nicht mehr " Barbara Salesch" sehen zu können und nicht mehr versorgt zu sein, macht aus einer EX einen echten und ernst zu nehmenden Feind, welcher nicht davor zurückschreckt auch ein Kind massiv zu beeinflussen, um auf dem Sofa sitzen bleiben zu können.

LG Thomas


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Geschrieben : 22.05.2008 19:53
(@ichbinvater)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

hört sich alles "sehr" positiv an.

Das mit dem Unterhalt (hier nachehelichen Unterhalt) wird sich nach der Scheidung wahrscheinlich erledigen (sie arbeitet z. Zeit 23 St. die Woche). Aufgrund der "neue"  gesetzliche Regelungen bzgl. Unterhalt wird sie wohl klagen mussen.  Ihre "finanzielle" Interesse werden durch den Anwalt bisher prächtig vertreten. Schreiben auf Schreiben und immer mehr Geld zahlen.

Den Vorschlag, mein Sohn einfach bei Mir zu behalten, hat was aber damit wird die Situation nicht einfacher sondern wird ein "Krieg" auslösen und das möchte ich in keinster Weise. Dann werden beide - auch meine Tochter - darunter leiden. Ich werde meinen Sohn den Tipp geben erstmals mit dem Sachbearbeiter  des Jugendamtes zusprechen (werde ihn dabei selbstverständlich zur Seite stehen) und ich werde dann mit seiner Mutter sprechen. Da die Ferien unmittelbar bevor stehen, werde ich erstmals diese Zeit abwarten und in Sache in Ruhe beobachten. 

Sobald der Wunsch bekannt wird, wird sie - die Mutter -alle Mitteln in Bewegung setzen und unser Sohn die Situation schmackhaft zumachen um doch bei ihr zubleiben (hier sind bereits mehrfach Außerungen - von ihre Seite -gemacht worden (dann muß ich ausziehen, dann kannst Oma und Opa nicht mehr sehen usw.).
Die Außerungen bzgl. Geschwisterliebe ist ein "großes" Thema. Er "hasst" seine Schwester. Er außert die letzte Zeit öfter "ich will keine Schwester haben und warum ist sie überhaupt da. Die gemeinsamen Wochenende bei Mir sind mehr oder weniger "harmonisch". Seine Schwester steckt aber viel ein und zurück. Hierbei muss oft eine Vermittlung stattfinden. Meine Tochter antwortet darauf "das macht er Zuhause auch" /"ist nicht schlimm,papa" /" lass ihn".
Die Außerung " dann gehen ich wieder zurück zu Mama" wird er nicht machen (kann aber nicht ausschließen) da er dann wieder mit seiner Schwester leben "muß".
   
Daher ist es für erstmal wichtig den Ball flach zuhalten und das ganze "aus der Ferne" abzuwarten. Es wird wohl auf eine Kommunikation, mit evtl. Vermittlung über/mit das/dem Jugendamt, mit meiner "Noch"Ehefrau hinauslaufen.

Danke euch für die Beteiligung und Ratschläge. Bin beruhigt und fühle mich auf jedenfall besser und ein schlechtes Gewissen habe ich in keinster Weise.
ICH BIN VATER und nehme meine Verantwortung als Vater ernst/wahr und möchte/will für meine Kinder da sein. Nicht mehr und nicht weniger. Dafür haben "wir" sie lieb und "gemeinsam" in dieser Welt gebracht.

Gruß

H.


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2008 21:09
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Ich werde meinen Sohn den Tipp geben erstmals mit dem Sachbearbeiter  des Jugendamtes zusprechen (werde ihn dabei selbstverständlich zur Seite stehen)

NEIN, auf keinen Fall. Halt das Kind da raus. Sollte der SA auch nur annähernd so sein, wie meiner, schießt du dir ein Eigentor sondergleichen. Die Kinder müssen aus der Sache rausgehalten werden. Unter allen Umständen.

LG Thomas


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
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AntwortZitat
Geschrieben : 22.05.2008 21:45
(@ichbinvater)
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Hallo Thomas,

wenn du meinst, dass es besser ist :thumbdown: werde ich deinen Rat befolgen. Mein Sohn hat selbst davon gesprochen. Da der SB vom Jugendamt ihn beim letzten Gespräch "sollte er was haben, kann er sich gerne melden" darum gebeten hat.  Bin hier sehr zurückhaltend und möchte keine "Fehler" begehen.  :question:
Da die Kommunikation mit meiner "Noch" Ehefrau sehr gestört ist und wir bei der "Übergabe" der Kindern kaum einen Wort wechseln, wird es wohl schwierig werden die "Unterhaltung" im Gang zubringen. Sie wird wohl - wie bisher - jegliche Unterhaltung der Tür unterbinden. Daher meinte ich, dass mein Sohn hier eine gewisse Aktivität herein bringen wollte. Bin überhaupt froh, dass die "neue" Regelung wegen dem Umgangsrecht geändert worden ist. Wenn ich erneut mit etwas komme, flippt  sie erneut aus und die Anwälten haben wir "Arbeit". Sie gibt sofort alles weiter an ihrem Anwalt (der freut sich,Prozesskostenhilfe) und ich Depp kann wieder selbst zahlen.

Wie bereits erwähnt, werde ich die Sache aus der Ferne beobachten und abwarten wie oder was passiert. Mehr kann ich z. Zeit so wieso nicht machen.  :thumbup:

Angenehmen Abend.

H.   


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.05.2008 22:19