Hallo Leute
Nach langer Zeit bin ich mal wieder hier und brauche mal eure meinungen oder ratschläge,
Nach Jahremlangen kontaktpeugott konnte ich wier den kontakt zu meinen stivsohn noch 14 J. (nicht Adoptiert) aufnehmen, dies kam aber nur zustande weil er in einer Wohngruppe für Jugendliche untergebracht wurde, erfahen hab ich das nur durch eine stellungsname durch das Jug in Rendburg ans Gericht, ich habe natürlich die gunst genutzt um den kontakt wieder herzustellen was auch einige Monate ging, wobei mich da gewundert hatte das die KM nur sagte "er ist alt genug um zu wissen was er macht wenn er will soll er doch" nun hatte ich mich gewunderd das ich seit 3 wochen nichts mehr von ihm höhrte deshalb rufte ich in der einrichtung an und verlagte nach ihm, aber schock, mir wurde mitgeteilt das er seit 2 wochen in einer anderen einrichtung in Eckernförde untergebracht sei weil er für diese einrichtung nicht mehr trabar sei (warum auch immer??) aber ich bekam die telefonnummer von der dortigen einrichtig und rufte auch da an, nun kommts:
dort wurde mich erklährt " man müsse erst die rücksprache mit der Sorgeberechtige Person (also KM) halten ob dem kontakt zugestimmt wird, 2 std spähter wurde ich von der einrichtung zurückgerufen und bekom erkläht "die KM wünsche das keinen kontakte bestehen bleiben sollen"
so nun meine fragen
was ist mit den rechten von meinem Stifsohn, hat er keine??
wie kann ich ihm helfen das der kontakt weiterhin bestehen bleibt??
achso, beim ersten treffen mit ihm hatte er sich bei mir erkundigt was er machen müsse das er zu mir nach Berlin ziehen kann, ich sagte ihm das es nur über seine Mutter und dem Jug gehe, worauf er gleich am nächsten tag zum Jug gegangen ist, dort meinte man nur wohl "man werde sehen was man machen kann) dabei blib es den auch,
heute morgen rief ich selbt mal beim Jug an auch in sachen meiner eigenen Kinder, da hiess es die sachbearbeiterin sei im gespräch ob sie mich zurückrufen könne, ich sagte ja und gab ihr meine tele-nummer nochmals, aber bis jetzt wurde nicht zurück gerufen, und das ist mir nun schon zum 3 mal passiert 😡 😡 :gunman: :gunman: :gunman: :gunman:
ich bin die nächste zeit noch hier on um eventuelle hinterfragungen zu beantworten.
mfg
gerd
Hey
Wenn ich das richtig verstehe, bist du weder der richtige leibliche Vater noch hast du das SR, noch je einen gerichtlichen zugesprochenen Umgang als "ehermaliger" Stiefvater erhalten..
Somit wirst du dort nichts anrichten können...wenn die sorgeberechtigte Mutter der Einrichtung mitteilt das sie es untersagt das du zum Kind Kontakt hast, wird das auch keine Einrichtung übergehen können..
Ebenso wird das JA sich nciht bei dir melden, da du offiziell nichts mit dme kind zu tun hat, sie können u dürfen dich gar nicht anrufen u mit dir über das Kind sprechen..
Was auch einerseits völlig richtig so ist, denn sonst könnte jeder beim JA anrufen u über andere Kinder mit dme JA sprechen deren Familien durch das JA "betreut" werden.
Gruß
Jens
ja, soweit ist es richtg, mir ging es ja auch nicht um meine rechte
aber welche rechte hat der Junge???????????????????????? oder ist mal wieder so ein ding wo KM und Jug über den kopf des jungen entsccheiden!!
der anruf bei JA hatte einen anderen hintergrund wo es um meine leiblichen kinder geht wo ich auch das SR habe aber über die KM oder sonstige audkünfte erhalte, deshalb sollte das JA in der sache vermittel, und bei dieser gelegenheit wollte ich das Thema Stifkind ansprechen.
achso vieleicht hätte ich erwähnen sollen das Stifkind und meine leibliche Kindern die gleiche KM haben, meine geschichte ist hier schon länger drinne.
Hallo Gerd,
Du könntest ein Umgangsrecht als soziale Bezugsperson nach § 1685 (2) BGB zu erstreiten versuchen, weil Du mit dem Kind längere Zeit in häuslicher Gemeinschaft gelebt hast.
Wenn das dem Kindeswohl entspricht und der Junior das ausdrücklich wünscht, sehe ich da Chancen.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Gerd,
wie schon geschrieben: Rechtlich geht in Deinem Fall wenig; Du hast schlicht kein Sorge- und damit kein Auskunftsrecht für einen Stiefsohn. Und Zwischenmenschliches wird in dieser Frage juristisch sowieso nur selten beurteilt; überdies dauert es Ewigkeiten.
Aaaaber: "Deine" Kinder und der Stiefsohn sind doch Halbgeschwister, die sicher miteinander Kontakt haben; vermutlich sogar im selben Haushalt leben. Lass erstere einfach wissen, dass Du ihren Bruder genauso schätzt und magst wie sie - und das Deine Tür immer für ihn offensteht. Mit 14 Jahren wird er Mittel und Wege finden, durch diese Tür zu gehen, wenn er das möchte.
Manchmal ist der Weg durch die offene Hintertür nämlich viel einfacher als das Klopfen am verschlossenen Haupteingang...
Grüssles
Martin
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