Hallo zusammen,
vielleicht eine einfache Frage, aber ich weiß nicht wie es in der Realität ist:
Wenn auch nach meinem Wissen das Gesetz keine Regelung vorsieht (oder doch ?), gibt es denn in Praxis eine Regelung oder eine "gewachsene Handhabung", wie es mit dem Abholen und dem Zurückbringen des Kindes ist ?
Muss immer der Papa das Kind an dem WE abholen (und zurückbringen)? Oder gibt es Fälle wo es auch zwischen KM und Papa aufgeteilt wird ?
Insbesondere bei größeren Entfernungen spielt das eine Rolle.
Bitte keine Antworten, daß es doch für einen Papa kein Problem sein sollte, sein Kind alle 14 Tage abholen zu gehen. Das ist hier nicht die Frage 🙂
Danke, Max
Moin,
es ist tatsächlich gewachsenes Unrecht, dass der Umgangselternteil den Aufwand in Zeit und Geld zu betreiben hat. Ausnahmen gibt es wenige und diese nur dann, wenn die Entfernung durch den Betreuungselternteil hergestellt wurde.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin,
Die Begründung oder zumindest eine Erklärung dafür suche ich auch schon länger vergebens.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
diese Frage ist auch fuer mich sehr wichtig - die Ex zieht ziemlich weit von mir. Kann ich sie auf diesem Weg dazu bringen, das Kind ins Flugzeug (oder Bahn) zu setzen, und sogar Flug/Bahnreise zu bezahlen?
Max
Hi Max,
wenn die EX die Entfernung schafft, dann hat sie sich auch an den Umgangskosten zu beteiligen.
Hierüber gibt´s auch Gerichtsurteile.
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
wenn die EX die Entfernung schafft, dann hat sie sich auch an den Umgangskosten zu beteiligen.
Hierüber gibt´s auch Gerichtsurteile.
Hallo,
Das ist sehr interessant. Eine Frage dazu: ich bin vor 2 Jahre berufsbedingt aus Deutschland nach Sweden gezogen (habe ein gutes Jobangebot gekriegt). Jetzt zieht meine Ex mit dem Kind aus Sweden und zurueck nach Deutschland (jedoch nicht in die Stadt wo wir wohnten, sondern in eine andere Stadt zu ihren Eltern). Wer hat da die Entfernung geschaffen - ich, durch meinen berufsbedingten Umzug ) oder sie, durch das Rueckkehr nach Deutschland?
Reinhard
Servus Reinhard!
In Eurem Fall stellt die Ex die Entfernung her, denn Euer Umzug nach S war seinerseits eine gemeinsame Entscheidung und Aktion.
Grüße ausm Süden
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Danke, Marco.
In Eurem Fall stellt die Ex die Entfernung her, denn Euer Umzug nach S war seinerseits eine gemeinsame Entscheidung und Aktion.
Ist es wirklich realistisch, dass ich sie anrufe und bitte, mir zwei Mal Monatlich Flugtickets Stockholm-Frankfurt Freitags-Sonntags zu bezahlen? Und wenn sie kein Geld dafuer hat, ist die Frage irrelevant, oder muss sie mir die Kosten kuenftig ersetzen? Und wo kann man diesen Urteil finden?
Und wo kann man diesen Urteil finden?
Zum Bleistift hier http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-812.html
oder hier http://www.vatersein.de/News-file-article-sid-863.html
Gruß
babbedeckel
Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)
Hallo Zauberlehrling,
kommt drauf an wie groß die Entfernung ist und was jeder einzelne geldlich zur Verfügung hat.
Mein Ex ist 600 km weit weg gezogen. Zahlt keine Spritkosten. Ich lebe mit den den Kindern auf Hartz4-Niveau trotz ARbeit und er hat ca. 3000 € netto. Da bin ich der Meinung, er soll die Kinder holen oder mir die Kosten zahlen, dann bringe ich sie auch. Aber ich finanziere den Kindern dann lieber Sportverein oder Musikschule.
Sophie
Hallo AnnaSophie!
Dein Ex hat auch die Entfernung geschaffen und nicht du! Somit ist auch für mich logisch, daß er die Kosten trägt!
ZL
Zitat von DeepThought:
ist tatsächlich gewachsenes Unrecht, dass der Umgangselternteil den Aufwand in Zeit und Geld zu betreiben hat. Ausnahmen gibt es wenige und diese nur dann, wenn die Entfernung durch den Betreuungselternteil hergestellt wurde.
Sorry, aber das sehe ich leider anders. Hierzu gibt es auch keine Urteile (zumindest kenne ich keine). Die beiden angeführten Urteile sind auch Bestandsurteile (bitte mal genau lesen!)
Hier wird aber nur um das blöde Geld diskutiert und nicht um das Wohl der Kinder. Es kann doch nicht sein, daß kausale Gründe über den Wegzug eines Elternteiles entscheidend sind, ob man Entschädigungszahlungen leisten muß/soll, wenn man seine Kinder sehen möchte.
Können sich getrennt lebende Eltern denn nicht wie vernünftige Menschen verhalten und sich darüber einigen, sich zumindest bei geregeltem Umgang auch die "Betriebskosten" zu teilen nach dem Motto: Ich hole die Kinder diesmal ab, das nächste Mal bringst Du sie oder umgekehrt. Ist das denn so schwer auch bei größeren Entfernungen?
Die beiden angeführten Urteile sind auch Bestandsurteile (bitte mal genau lesen!)
Sorry, ich bin neu auf dem Gebiet. Was bedeutet Bestandsurteile, und warum sind sie weniger Wert, als andere Urteile?
Muss immer der Papa das Kind an dem WE abholen (und zurückbringen)? Oder gibt es Fälle wo es auch zwischen KM und Papa aufgeteilt wird ?
Hallo,
mach dir keine Hoffnungen.
Soweit der Vater die Auffassung vertritt, auch die Antragsgegnerin müsse sich am Bringen und Holen des Kindes beteiligen, ist ihm nicht zu folgen. Das Gesetz sieht über § 1684 Abs 2 Satz 1 BGB sowie über die selbstverständlichen Vorbereitungshandlungen in der eigenen häuslichen Sphäre hinaus keine aktive Verpflichtung des Obhutsinhabers vor, an der Verwirklichung des Umgangsrechts mitzuwirken (vgl. Johannsen/Henrich: Eherecht $1684 BGB, Rd.-Ziffer 30). Daher hat sich die Antragsgegnerin auch nicht in irgendeiner Weise an den Kosten des Umgangs zu beteiligen [...]
schrieb mir der Unrechtssprecher in den Beschluss. Ich hatte hälftiges tragen der Hol- und Bringdienste, hilfsweise hälftige Kostenbeteiligung beantragt. Die Kindsmutter hatte meine Tochter 200km weg entführt.
Du kannst allenfalls erzwingen, dass sie dein Kind in den Zug. bzw. den Flieger setzt, die Kosten trägst du komplett alleine.
/elwu
Hallo elwu,
danke, auch für den Paragraphen.
Es bestätigt jedoch mein bisheriges Vorurteil, dass es dafür überhaupt keine Rechtsgrundlage gibt.
Auch der $1684 gibt da ja nichts dergleichen her und welche, Rolle die, auch von dir zitierten Kommentatoren in einem angeblichen Rechtsstaat spielen habe ich auch noch nie verstanden.
es gibt keinerlei Gesetz was, von einem Parlament beschlossen wäre, was das rechtfertigt und dennoch kaum einen festeren Grundsatz im Fum.U*recht als diesen.
Was wird da gespielt?
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hi Leo3049,
bei den beiden o. g. Urteilen wurde das Umgangsrecht zwischen den beiden Parteien explizit festgelegt, d. h. die Regelungen sind als Recht gesprochene Bestandteile dieser beiden Urteile. Es wurde also genaustens festgelegt, wie in diesen Einzelfällen der Kindesumgang auszusehen hat.
Ich hoffe, ich konnte Dir ein wenig weiterhelfen.
LG mufasa
