So ein hoffentlich abschließendes update:
Nachdem das Gericht den Bericht vom September abgewartet hat kam nun der endgültige Beschluß: Der Antrag auf Zwangsgeld wurde zurückgewiesen. Nach Auffassung des Gerichts entsprechen die Berichte dem Urteil. Sie wären ausführlich und man könnte sich ein Bild über die Entwicklung der Kinder machen. Desweiteren wären ja bis auf zwei Berichte die vorhergehenden ja nie beanstandet worden und schienen somit dem Antragssteller zu genügen. Später hat er halt anderes behauptet. Wenn es um die Ausgestaltung der Berichte gehe, dann könne das Gericht nichts entschließen, da sie nur die Umsetzung des Urteils durchsetzen können, aber da ist der Inhalt und Umfang eben nicht detailliert festgelegt. Es wurde dann noch gerügt, das das meiste was er vorbringt mit dem Thema bericht überhaupt nichts zu tun hat und deshalb auch nichts bei Gericht zu suchen hat. Es stehe ihm aber frei mit mir ein Gespräch beim JA zu sucehn, um über die Ausgestaltung der Berichte und einem Umgang mit den Kidnern zu reden, bzw. er lönne das auch über die Anwälte regeln.
Zumindest da ist mir nun eine Sorge genommen, da das Gericht mir nun bescheinigt hat, das die Berichte völlig ok sind und ich im Hinblick auf das Wohl der großen Tochter richtig gehandelt hatte, weil ich auf ihre Bedrüfnisse eingehen mußte.
LG Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi mid,
klingt jetzt ein bischen dumpf. Aber hast Du was anderes erwartet?
Hoffentlich sind dir keine RA- und Gerichtskosten entstanden.
Gruß,
Michael
