Persönliche Reifeen...
 
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Persönliche Reifeentwicklung

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(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo ihr lieben,

ich bin mal wieder am Berichte schreiben. Jetzt wirft sich bei mir eine Frage auf. Der KV bemängelt das aus dem Berichten nicht hervorgeht wie die Kinder sich in ihrer persönlichen Reife entwicklen.

Nun stehe ich sehr ratlos da, weil ich nicht weiß was ich da schreiben soll. Bisher war ich der Meinung, das sie die Reifeentwicklung u.a. daran festmacht wie selbstständig Kinder werden, welche Aufgaben sie alleine bewältigen, wie sie ihre Freundschaften pflegen und Verabredungen ohne meine Hilfe treffen, wie zielstrebig bzw. konsequent sie Hobbys oder Dinge verfolgen die ihnen wichtig sind und und und

Bin ich da so auf dem Holzweg oder wie definiert ihr die Entwicklung und persönliche Reife euerer Kinder? Woran macht ihr sie fest? Was kann ich da anderes schreiben?

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 12:51
(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

Liebe Tina,

ganz platt gesagt: schreibe, was du möchtest.

Was die Kinder gerade machen, wie sie in der Schule sind, welche Interessen sie z.Z. gerade haben, den wievielen Schnupfen.

Und wenn der Vater so gerne den Reifegrad haben möchte, dann ist der gerade "normal", altersgemäß entwickelt, entsprechend des Alters ausgeprägt, es sei denn, es ist anders, und du möchtest es dem Vater sagen.
Dann erzähle frei von dem derzeitgen Problem, welches du gerade siehst.

Es gibt immer Väter, die fühlen sich, oft sehr verständlicherweise, von der Entwicklung ihrer Kinder ausgeschlossen, aber die Fragen anders nach, wie gehts den Kindern, was machen sie gerade, was interessiert sie zur Zeit, was sagt die Lehrerin, Kindergärtnerin, etc.

Wenn solche Fragen kommen ist irgendwas  - sagen wir - komisch?

Mach dir deshalb keinen Kopf, lieben Gruß, Leopardin


Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 13:59
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Leopardin,

ich schreibe ja was ich will. Wie oben beschrieben stehen u.a. diese Dinge drin. Nun sagt der KV das er daraus den Reifegrad nicht sehen kann (bisher war ich der Meinung das es genügt und viel über die Kidner aussagt. Ich hab solche Sachen geschrieben, wie du sie auchvorgeschlagen hast). Tja, komisch ist da sicher was. Er möchte die Kinder nicht sehen, ermöchte doch Umgang, aber ist nicht bereit sich beim JA mit mir zu treffen, um über einen Umgang zu sprechen...

Wie auch immer, derzeit hab ich ne Klage auf Einsetzung eines Zwangsgeldes am Hals, weil ihm die Berichte nicht passen. Ich weiß aber nicht was ich noch anders machen soll, da auch das JA die Berichte als ausreichend (und eigentlich zu umfangreich) empfindet. Das Gericht hat sich noch nicht geäußert, es gehen derzeit nur Sellungnahmen hin und her (inzwischen wurde jede Seite bereits 3 mal zur Stellungnahme gebeten).

Im übrigen ist es wirklich so das die Kids sich völlig normal und altersgerecht entwicklen, es keine schulischen Probleme gibt, sie psychisch stabil sind und auch gesundheitlich kaum mal ein Schnupfen doer so auftritt...


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 14:06
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi midnightwish,

dann lass ihn doch klagen. Es wird nichts für ihn dabei herauskommen (ausser Anwalts- und Gerichtskosten natürlich). Das Gericht wird Deine Berichte prüfen, Deinen Ex vielleicht auch fragen, warum er sich der möglichen Umgangsregelung unter Mitwirkung  des JA widersetzt. Also wird das Gericht die von Dir beschriebenen Berichte als absolut ausreichend klassifizieren und Deinen Ex fragen, was er eigentlich möchte.

Hint: Bei dem von ihm verweigerten Umgang könnte er sich vom "Reifegrad" seiner Kinder, (für den es im übrigen keinen physikalischen Messparameter wie "Öchslegrad" oder "Grad Celsius" gibt), ja ein persönliches Bild machen.

Mach Dir keinen Kopf über die ungelegten Eier anderer Leute.

Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 14:18
(@Aniram)

Hallo Midnightwish !

Ich glaube egal wie Du die Berichte schreibst, Dein Exmann wird immer etwas
finden was er zu kritisieren hat.

Und genau deswegen würde ich mir keinen Kopf machen.

LG Marina


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 14:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Martin,

hast ja recht. Mir liegt das halt alles sehr im Magen, weil sich das ja nun schon wieder seit fast 3 Monaten vor Gericht hinzieht. Ich schaffs einfach nicht da abzuschalten und mach mir GEdanken was ich besser machen kann. Eigentlich völlig blöde, weil ich ja weiß, das es so wie ich´s bisher geschrieben hatte ok ist.

Reifegrad" seiner Kinder, (für den es im übrigen keinen physikalischen Messparameter wie "Öchslegrad" oder "Grad Celsius" gibt)

Klar, aber mach das mal einem Ingenieur mit Doktortitel klar. Der braucht feste Definitionen, Tabellen und Nachschlagewerke, sonst ist er nicht glücklich :rofl2:

LG Tina *Ing. ohne Dr.-Titel*


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 14:32
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hmm, da es mir in den Fingern juckte, habe ich simple Lösungen gesucht und gefunden:

Reife kann laut Wiki innere Einstellung sein. Das erklären die  hier. Toller Text übrigens.  :knockout:

Z.B. bei Käse bestimmt man den Reifegrad durch den Modulus. Vielleicht misst Du mal die Rockwell-Härte Deiner Kinder. Durch weniger Babyspeck müsste der Modulus anwachsen und sie sind reifer.  :puzz:

Dann noch die Geschlechtsreife. Wenn Du noch keine Enkel hast, schreibst Du da rein. 'N/A' für Not available.  😉

Vielleicht hat dein Ex aber auch nur die, bei ihm sonst unüblichen, Starallüren.  :phantom: In dem Fall würde ich den Bericht so schreiben, wie Du es für sinnvoll hältst.  :yltype:
Der Test mit der Rockwell-Härte (da wird so eine Pyramide in das Materiel gedrückt und man mißt die Eindringtiefe unter bestimmten Lasten) sollte in dem Fall dann auch eher beim Ex gemacht werden.

Gruss,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 17:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@ weisnich:

Vielleicht misst Du mal die Rockwell-Härte Deiner Kinder

Au ja. Aber mit Kugel- oder mit Pyramidenprofil? Bei der Materialprüfung gibt es ja beides. Vielleicht sollte ich aber auch Zerreißproben machen, die ja z.B. Alterung bei Kunststoffen nachweisen können...  :rofl2: :rofl2: :rofl2:

*g* das gehört nämlich wiederum zu meinem Berufsbild... mensch, das man nicht auf die einfachsten Lösungen kommt

Vielleicht hat dein Ex aber auch nur die, bei ihm sonst unüblichen, Starallüren.

Das ist sicher ein Teil der Erklärung, der andere liegt wohl eher im psychischen Bereich....

Aber ihr habt recht. Ich ewrde weiterhin so schreiben wie ich es bisher getan habe und abwarten was das Gericht sagt. Zur Not lass ich hier dann den Hut rumgehen, damit ich die 25.000 € Zwangsgeld zahlen kann (falls das Gericht doch zu meinen Ungunsten etnscheidet.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 17:17
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Tina

Zur Not lass ich hier dann den Hut rumgehen, damit ich die 25.000 € Zwangsgeld zahlen kann (falls das Gericht doch zu meinen Ungunsten entscheidet.

Das wäre an deiner Stelle auch meine Sorge. Man liest ja ständig von Urteilen an AE-Frauen, in dem sie für Kleinigkeiten höchste Strafen zahlen müssen.

Nee, mal ganz im Ernst. Ich habe ja schon wilde Ideen, aber das kann ich mir beileibe nicht vorstellen.

Grüsse ausm wilden Westen,
Michael


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 17:22
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja ich weiß Michael,

nur in Zusammenhang mit dem KV meiner Töchter hab ich schon zuviel erlebt was Richter angeht (vor allem ,die vom OLG). Mich würde es inzwischen daher auch nicht mehr wundern, wenn ich hier in der ländlichen Umgebung ein Pferd kotzen sehe...

Grüßle aus dem braven Hessen 😉

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 17:29




(@leopardin)
Zeigt sich öfters Registriert

Tine,
du schreibst selbst, worum es wirklich geht:
du hast Magenprobleme, du raufst dir die Haare, dir geht es schlecht.

Herzlichen Glückwunsch, ER hat es wieder geschafft!

Steig aus aus dem Spiel. Du weißt, was du ihm mitteilen musst, sonst nichts.

Wenn er klagen, fordern, quarken will, okay, warum nicht, was hat das mit dir zu tun? Lass ihn. Es ist sein Leben. Lass es nicht an dich heran, reagiere nicht, oder lass reagieren.

Bei Gericht wird die Frage nach dem Umgang auftauchen. Lass ihn antworten. Du berichtest ihm, mehr als genug, warum eigentlich?

Wenn er ein psychologisches Gutachten will, kann er dies gerne bei Gericht beantragen, ist doch okay, lass ihn, es hat nichts mit dir zu tun, solange du nicht auf das Spiel eingehst.

Alle Liebe, Leopardin


Das Glück deines Lebens hängt ab, von der Beschaffenheit deiner Gedanken...
Mark Aurel
...und dem Wohlergehen deines Kindes
Leopardin

AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 17:38
 kuwe
(@kuwe)

Moin Midnightwish,

dieses Thema interessiert mich persönlich jetzt auch. Bist Du zu dem Entwicklungsbericht "verdonnert" worden?
Da in meinem Fall bei der Gegenseite die Omerta (Gesetz des Schweigens) a la Cosa Nostra herrscht, erfahre ich persönlich nullkommanix , bevor meine Tochter zweiwöchentlich auf mich losgelassen wird.
Wenn ich solche Dinge gegenüber dem JA geltend mache, verweist man mich ans Familiengericht. Bin aber im Moment gar nicht am Klagen. Sorry, daß ich deinen Thread hier mißbrauche, aber kann man sowas auch OHNE Gerichtsverhandlung erwirken? Zeugnis bekomme ich ja auch nicht zu sehen, da ich sowieso nichts über die Schule erzählt kriege seitens der KM , hab ich auch gar nicht erst gefragt, da ich die Antwort schon kenne....(jetzt kommt mir nicht mit dem Argument, sie könnte ja auch ja sagen....da muß ich auch an sich übergebende Huftiere vor der Drogerie denken)....
Nochmal sorry wegen der Nachfrage, aber ich hätte gern auch sowas in der Hand wie einen Entwicklungsbericht, auch wenn er letzten Endes vielleicht an Grimms Märchen oder die Abenteuer des Barons von Münchhausen erinnert, was den Wahrheitsgehalt angeht? Gibts dafür Normen, Regeln?! Vordrucke *g*?
Obwohl der letzte Teil etwas ironisch klingt, ist mein Anliegen doch eher ernst in der Sache....

Gruß Kuwe


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 18:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kein Problem kuwe,

ich schreibs dir gerne.

Also: Er hatte damals freiwillig auf sein Umgangsrecht verzichtet, aber gebeten halbjährlich einen Bericht zu bekommen. War für mich kein großes Problem und habe ich gerne gemacht. Allerdings passte ihm das dann so nicht, ein Bericht verschwand wohl auf seltsame Weise, einen anderen hatte ich zu spät weggeschickt (allerdings war das gerade die Zeit als mein Mann im sterben lag und da hatte ich einfach keinen Kopf dafür noch viel an ihn zu schreiben).

Also klagte er und bekam es schwarz auf weiß das ihm der Bericht zusteht (allerdings nicht was drinstehen muß). Es gibt dazu einen Paragraphen (müßte ich jetzt erst raussuchen). Allerdings ist dieser schriftliche Bericht daran geknüpft, das kein Umgang stattfindet. In der Regel allerdings wird der Umgang ausgeschlossen. Das jemand verzichtet und dann auf den Bericht besteht war auch Neuland für unseren Richter.

Im allgemeinen wird nämlich davon ausgegangen, das der (meist) KV sich während des Umgangs selber ein Bild von der Entwicklung des Kindes machen kann, ebenso wie er sich dann über Hobbys, Freundschaften, Schule, Fähigkeiten, gesundheitliche Belange informieren kann. Der Bericht soll nur als "Ersatz" dienen, wenn kein Umgang stattfindet.

Es gibt dazu keine Formulare (man, ich wäre froh drum). Der paragraph gibt nicht viel her und auch Urteile dazu sind imemr Einzelfallentscheidungen und gehen mehr oder weniger ins Detail. Grundsätzlich heißt es nur, das über die psychische und physische Entwicklung des Kindes Auskunft gegeben werden muß und bei Schulkindern eine Kopie des Zeugnisses zur Verfügung gestellt werden muß und ein Ganzkörperfarbfoto beiliegen muß.

Hier mal der Paragraph:

§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

Ich hoff das dir das ein wenig weiterhilft. Du kannst gerne noch nachfragen. Wenn du magst können wir das auch per mail oder telefonisch machen.

Gruß Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 18:37
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Jetzt mussu aber geeenau lesen tun:

§ 1686
Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes

Jeder Elternteil kann vom anderen Elternteil bei berechtigtem Interesse Auskunft über die persönlichen Verhältnisse des Kindes verlangen, soweit dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht. Über Streitigkeiten entscheidet das Familiengericht.

hmm das fettgedruckte funktioniert nicht im zitat.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 18:43
 kuwe
(@kuwe)

Moin,

also, ich muß dann folgendermaßen vorgehen. Der KM nen netten Brief schreiben, bitte, bitte sagen und wenn sie nein sagt, kommt das Familiengericht ins Spiel...
Also muß ich mich dann doch wieder auf eine Verhandlung einstellen, wobei mir im Vorfeld mal wieder Umgangsboykott drohen könnte?! Das Gericht kann also auf Antrag nicht hingehen und der KM das einfach ohne Verhandlung aufbrummen?!

Gruß Kuwe


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 18:51
(@weisnich)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

BEricht bekommt Mann nur, wenn kein Umgang stattfindet. Vergiss es Kuwe. Leider.


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 18:54
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich fürchte ja kuwe,

erstmal mußt du die Mutter konkret um bestimmte Auskünfte bitten. Erst wenn diese sich weigert kannst du vors Gericht gehen. Da mußt du dann aber darstellen, welche Informationen du möchtest und warum du sie nicht anders erlangen kannst (z.B. durch das Kind).

Wenn du´s nicht sofort brauchst kann ich dir mal einige Urteile zu dem Thema zukommen lassen. Brauch dazu aber nen halben Tag...

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 18:56
 kuwe
(@kuwe)

Moin,

tja, schöner Mist...da könnte man dann ja wirklich mal abgleichen, wie die KM die Entwicklung sieht und sie mit der Realität vergleichen. DAS wäre ja wirklich mal ein Instrument, welches man dann auch in einem Verfahren verwenden könnte....vermutlich ist das dann auch der Grund, warum das nicht geht. Wegen jeglicher Vollmacht und dem Zeugnis müßte geklagt werden, das hat mein Anwalt mir klar gesagt . Ich für meinen Teil weiß noch nichtmal, ob die Lütte in die 2. Klasse versetzt wurde oder eine Ehrenrunde dreht...sie selbst gerät bei dem Thema Schule ziemlich schnell in Rage und da lasse ich sie dann lieber in Ruhe mit bei den paar Stunden Umgang....

Gruß Kuwe

@ midnightwish
Ich denke mal, ich schaue mal, wie die nächsten Übergaben verlaufen, ob das mit der Kinderpsychiatrie anläuft usw....ich spreche auch nochmal mit dem Anwalt...wenn sie mir ne Kopie vom Zeugnis (ich glaube, daß ist die neumodische Bewertungs-Version) gibt, soll es mir für´s erste auch reichen....Mit den Urteilen mach dir da erstmal nicht so viel Umstände...


AntwortZitat
Geschrieben : 15.08.2006 19:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hm, weisnich,

stimmt so nicht. Es gibt Urteile, die Berichte u.U auch dann auferlegen wenn Umgang stattfindet...

@ kuwe,

ok, wie gesagt, wenn du noch was brauchst sag einfach Bescheid.

LG Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2006 19:25
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

so nun ein kleines update:

Heute kam nach vielem hin- und her eine Stellungnahme des Gerichts. Nein, nioch kein Urteil.

Das Gericht stellt fest, das ich mich tatsächlich bereits im März 2005 mit der Bitte um Rat bezüglich des Berichts und der leidigen Fotogeschichte an das zuständige JA gewand habe.

Ferner wird festgestellt, das ich versichere den Bericht weiterhin zu schreiben und an ihn zu übersenden und mich damit an das Urteil des LG *** halte. Allerdings soll ich den jetzt fälligen Bericht mit Foto als Kopie auch dem Gericht übersenden (was ich sowieso tun sollte). Ferner sowie vorhanden die fehlenden Fotos meiner Großen (2 Stück) nachreichen, sollte das nicht möglich sein muß ich das begründen (tja, da sie auf allen Fotos mit mir oder ihrem Stiefpapa oder ihrem Bruder oder sonstwem drauf ist, werde ich wohl darauf verweisen müssen ,das die Fotos für den Bericht extra angefertigt werden und ich somit leider keines hab wo sie solo drauf ist)

Ein Zwangsgeld wird derzeit nicht festgesetzt, weil es dafür keine Handhabe gibt.

Die Ausführlichkeit, den Inhalt und das Thema Umgangsrecht soll bitte unter Zuhilfenahme des JA doer der Anwälte geklärt werden. Das hiesige Gericht könne darüber nichts entscheiden, da es im ursprünglichen Urteil eben nicht festgelgt wurde, wie der Bericht auszusehen hat.

Also auf ein Neues. Ich erde den Bericht mit Foto wie gewohnt schreiben und abwarten was kommt. Klar wird er gegen diesen Bescheid der Gerichts Einspruch einlegen und es wird weitergehen. Wohl lieber so, als das er endlich mal zusammen mit mir sich beim JA trifft.

Zudem ging jetzt die Kalge auf Anpassung des Unterhalts raus. Da er sich ja nun seit 1 1/2 Jahren darum drückt, obwohl er schon damals in Verzug gesetzt wurde, war die neue Berechung derRA nochmal um 50 Euro Pro Kind höher als die Berechnung die sie vor nem Jahr vorgenommen hat (die auch schon 50 Euro höher war als der derzeitige Unterhalt).. hätte ja nicht sein müssen. Mal sehen wie lange es sich hinzieht und was dabei schlicht und einfach rauskommt. Ich berichte dann so in nem Jahr wieder davon 😉

LG Tina

P.S.: Ich rede hier nicht von einem Vater dem glatt nur noch der Selbstbehalt bleibt. Ihm bleibt für eine 4- köpfige Familie, nach Abzug seiner berufsbedingten Ausgaben usw. auch bei dem Unterhalt den meine RA nun fordert 3.600 Euro, wobei sie in einer inzwischen abbezahlten Immoblilie wohnen, also keine Miete anfällt (was in der Berechnung meiner RA als Wohnwertvorteil übrigens nicht aufgeführt war).


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2006 14:19




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