Neuer Partner der K...
 
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Neuer Partner der KM wird handgreiflich gegen die Tochter

 
 GWD
(@GWD)

Hallo liebe Anwesende,

ich bin ziemlich verzweifelt und brauche dringend einen Rat.
Es geht um meine 15 jährige Tochter die bei der KM lebt und in Schwierigkeiten ist.
Die KM ist vor 2 Monaten mit ihrem neuen Partner und der Tochter in das gerade gemeinsam erworbene Haus gezogen.
Die beiden haben vorher noch nicht zusammen gewohnt.
Der neue Partner ist anfang 40 und hat keine eigenen Kinder und daher keinerlei Erfahrung im Umgang mit Ihnen.
Meine Tochter berichtet mir schon seit einigen Wochen, dass er sich ihr gegenüber unangemessen verhält.
Und zwar in der Form, dass er sie wegen jeder Kleinigkeit anpöbelt. Gestern ist die Situation scheinbar eskaliert.
Ich schreibe scheinbar, weil ich nicht dabei war, aber ich glaube den Schilderungen meines Kindes.
Es kam am frühen Morgen wegen einer Bagatelle zum Streit zwischen Tochter und Freund der KM.
Die Tochter verschwand darauf hin in ihrem Zimmer und knallte die Tür zu. Der Freund kam hinterher,
schnappte sie am Kragen, schüttelte sie durch und warf sie aus ihr Bett, wobei sie mit dem Rücken auf die Bettkante fiel.
Es scheint zwar keine Spuren wie blaue Flecken am Rücken zu geben, trotzdem, das hätte auch schlimm ausgehen können.
Die KM, die wie ich aus der Zeit als ich noch mit ihr zusammen lebte weiss, selbst zu Gewaltausbrüchen neigt (schlagen,
auch ins Gesicht) stand wohl dabei, hat aber nichts unternommen. Als ich sie telefonisch zur Rede stellte, leugnete sie
dass es sich wie geschildert zugetragen hat. Die Tür des Zimmers wurde inzwischen ausgehängt, damit sich meine Tochter
nicht einschliessen kann. Soviel zu den Erziehungsmethoden der KM. Die KM lies sich zu der Aussage hinreissen,
es wär ihr am liebsten, ich würde die Tochter zu mir nehmen. Ich glaube das , denn sie würde gerne ihren neuen Wohlstand
(scheinbar größeres Geldgeschenk der wohlhabenden Eltern vor einiger Zeit) in Ruhe geniessen. Leider bin ich beruflich sehr eingespannt,
(50 Std die Woche und mehr) und weiss nicht wie das gehen soll. Wobei ich manchmal denke, es wäre besser. Habe während
der kalten vergangenen Tage erfahren, das mein Kind keine warmen Schuhe hat. Knapp 500 Euro Kindesunterhalt pro Monat
reichen dafür scheinbar nicht aus. Keine Ahnung was die KM mit dem ganzen Geld anstellt. Klamotten kauft sich die Tochter von
dem Geld dass sie z. B. zu Weihnachten geschenkt bekommt selbst, wenn sie es schafft es auszugeben bevor die KM es ihr wegnimmt.

Jetzt meine Frage: da ich aus den vergangenen Jahren und den Ereignissen mit einem anderen Ex-Partner der KM weiss,
hat meine Tochter keinerlei Unterstützung von ihrer Mutter zu erwarten. Ich befürchte, dass schlimmeres passiert und
möchte vorbeugend tätig werden. Aber an wen kann ich mich wenden? Sind die Jugendämter den Vätern gegenüber nicht grundsätzlich
ablehnend eingestellt? Bin ich bei der Polizei richtig? Leider gibt es ja auch keine Zeugen nur die Aussage meiner Tochter.

Noch etwas fällt mir ein. Ich habe aus Unwissenheit in der ersten Jahreshälfte 2008 ca. 1000 Euro Ehegattenunterhalt zuviel gezahlt.
Die EX gibt es nicht zurück und beruft sich auf "verbraucht". Allerdings hat sie erst im vergangenen Herbst ein Haus gekauft, es müssen also erhebliche
Geldmittel da sein. Habe ich evtl. doch eine Chance etwas wieder zu bekommen?

Danke für Eure Hilfe.

GWD


Zitat
Geschrieben : 20.01.2009 08:32
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus GWD!
Damit Du aktiv was machen kannst, müßtest Du gemeinsames Sorgerecht (GSR) haben, sofern die Schilderungen von Tochter stimmen. Da Du EU zahlst, gehe ich davon aus, dass GSR vorliegt.
Ich würde das JA erst mal raushalten und die Sache ganz genau beobachten.

Unabhängig vom Wahrheitsgehalt würde ich beim nächsten Vorkommnis mit Tochter sofort zu einem Arzt oder einer Klinik gehen, um "Handgreiflichkeiten" oder Schläge  fachärztlich festzustellen und aktenkundig werden zu lassen. Damit setzt Du ein deutliches Signal sowohl für Tochter als auch für KM mit ihrem Lebensabschnittsgefährten.

Was den zu viel gezahlten EU anbelangt: begrabe Deine Hoffnungen, auch nur einen Cent davon wieder zu sehen. Wie KM schon sagte, es ist verbraucht!

Grüße ausm Süden
Marco

*edit: Ergänzung/Änderung


Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 09:26
(@jemmy)
Registriert

Hallo GWD

Was sagt Töchting den zu einem möglichen Umzug zu dir? Ungeachtet der organisatorischen Schwierigkeiten ( welche sicherlich in den Griff zu bekommen sind ) wäre es sicherlich das Beste, wenn sie da ersteinmal rauskommt, bevor die Situation vorhersehbar eskaliert.

Wie Marco ja schon treffend ausführte, ist die Frage nach dem GSR jetzt vorrangig und je nach Antwort wegbestimmend für ein mögliches weiteres Vorgehen.
Jedem ist bewusst, das eine 15 jährige durchaus in der Lage ist, einen Erwachsenen ( ob mit oder ohne Erfahrung im Umgang mit Teen`s is dabei unwichtig ) bis zur Weißglut zu reitzen. Wenn aber Gewalt ins Spiel kommt, oder Handgreiflichkeiten, wie von dir beschrieben, dann ist Schluss. Im Wiederholungsfall würde ich nicht zögern, einen Strafantrag zu stellen. Es ist zwar abzusehen, das dieser eingestellt wird, beim ersten Mal, aber er hätte sicherlich eine warnende Wirkung und der LG muss davon ausgehen, dass im Wiederholungsfall ein zweiter Strafantrag nicht mehr eingestellt wird. Das würde auch zur Folge haben, das deine EX unangenehme Fragen beantworten muss.

Es ist abzusehen, das du über kurz oder lang tätig werden mußt. Zimmertür ausgehängt? Bei einer 15 jährigen? Nee, das geht garnicht. Da würde ich doch mal unverfänglich anfragen, was den der LG damit bezweckt oder was er zu dem Wort " Privatsphäre " sagt.

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 10:47
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi GWD,

ich denke, dass es auf jeden Fall wichtig ist, dass du deine Tochter mit ins Boot holst. Sie ist 15 Jahre alt - auf der einen Seite ein Pubertätsmonster auf der anderen Seite fühlt sie sich fast erwachsen.

Zeig IHR, dass du sie und ihre Probleme ernst nimmst. Besprich mit ihr mögliche Vorgehensweisen: Umzug zu dir, Anzeige bei Polizei, Meldung beim JA. Alles 3 sind gangbare Möglichkeiten, die auf jeden Fall Signalwirkung haben.

Ich würde aber nichts davon machen, ohne das Tochti davon weiß und auch zustimmt. Das Wichtigste ist, dass sie Vertrauen zu dir hat und weiß, dass sie mit jedem Problem zu dir kommen kann und ihr gemeinsam eine Lösung dafür findet.

Und noch etwas:
Schlagen geht gar nicht, auch Türe aushängen geht nicht. - auf der anderen Seite ist der Umgang mit einer pubertierenden 15 Jährigen auch nicht immer ein Zuckerschlecken. Denk daran - du ziehst im Bezug auf Tochti grundsätzlich mit deiner Ex an einem Strang. Auch einer 15 Jährigen müssen vernünftige Grenzen gesetzt werden. Also sprich deine Tochter auch auf ein eventuelles Fehlverhalten von ihr an und unterstütze somit deine Ex.
Es besteht die Gefahr, dass sich Tochti Schlupflöcher sucht und immer wenn ihr etwas nicht passt "heulend" zu Papa rennt.....

Grüße
galaxy


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 11:10
 GWD
(@GWD)

Guten Morgen liebe Mitleser,

ich benötige dringend einen Rat. Meine Tochter - fast 16 - lebt bei der Ex.
Ihr neuer Lebenspartner lebt seit ca. 9 Monaten bei Ihnen. Es kommt immer wieder
zu körperlichen Übergriffen seinerseits (An den Füssen vom Sofa zerren, aufs Bett
werfen, auch schlagen). Manchmal ruft die Ex ihn sogar dazu,
wenn sie selbst überfordert ist, sich gegenüber der Tochter durch zu setzen.
Die Tochter setzt sich inzwischen zur Wehr, wenn sie angegriffen wird.
Ich habe ihn schon verwarnt, dass es Konsequenzen für ihn haben wird,
wenn er dies nicht unterlässt, leider ohne Erfolg. Ich stelle mir so etwas wie eine
einstweilige Verfügung vor, die ihm verbietet, dass Kind überhaupt zu berühren.
Beim Versuch einer Anzeige musste ich gerade feststellen, dass die Polizei das
Thema nicht sonderlich ernst nimmt. Problem: ich weiss von diesen Vorgängen
nur aus Berichten der Tochter, bin jedoch nicht Zeuge geworden. Die Mutter leugnet
die Vorfälle. Aus diesem Grund ist auch das Jugendamt noch nicht informiert.
Da die Tochter große Angst vor ihm hat, befürchte ich, dass sie, wenn es darauf
ankommt, seine Übergriffe nicht bestätigen wird.
Wie muß ich vorgehen?


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 09:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

hast Du gemeinsames Sorgerecht? Würde die Tochter bei Dir bleiben wollen?

Dann würde ich sie einbehalten. Käme es zu einer ABR-Verhandlung vor Gericht, hat der Wunsch der Tochter, wo sie wohnen wird, mit 16 schon größeres Gewicht als bei einem jüngeren Kind. Und wenn Deine Tochter auch vor Gericht aussagt, dass der Wechsel zu Dir durch Gewalt des neuen LG der Mutter ausgelöst wurde, traue ich nicht mal einem deutschen Gericht zu, mütterlastig zu entscheiden.

Ein anderer Weg wäre über das Jugendamt zu gehen, das Leugnen der Mutter darf Dich davon nicht abhalten!!! Du kannst da mit Deiner Tochter zusammen hingehen, Deine Tochter auch alleine. Ich kann mich an einen Fall erinnern, in dem das Kind selber das JA um die Herausnahme aus der Familie gebeten hat.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 10:59
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Moin,

das Thema läuft seit Januar. Auf die ersten Antworten hattest du nicht reagiert. Ich sehe momentan nicht deinen gefestigten Willen, deiner Tochter zu helfen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 12:14
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Na super!  😡


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 12:23
(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo... also mit solchen Gedankengängen habe ich mich auch schon befaßt... da mein Kind "gewaltfrei" aufwachsen soll.

Zum einen, Kinder haben ein Recht auf "gewaltfreie Erziehung" und zum anderen ein neuer LG deiner Ex-Frau darf keine körperliche und/oder seelische Gewalt anwenden.

Zitat: „Kinder haben ein Recht auf gewaltfreie Erziehung. Körperliche Bestrafungen, seelische Verletzungen und andere entwürdigende Maßnahmen sind unzulässig.“ (§ 1631, Abs.2 BGB) Mit diesem Text sind nicht nur Ohrfeigen und andere Schläge verboten, sondern auch seelische Verletzungen in Form von beleidigenden Beschimpfungen, Demütigungen, Missachtung und Vernachlässigung.

wenn ich dies auch nur ansatzweise mitbekommen sollte, wird er eine Menge Ärger bekommen. Und du kannst mir glauben die Polizei macht was (was anderes bleibt auch gar nicht übrig).

Als erste Schritte würde ich empfehlen mit dem Kind zu einem Arzt (ggf. um blaue Flecken/Striemen) um "Verletzungen zu dokumentieren.
Dann das JA einschalten und dort ggf. gemeinsam mit dem Kind hingehen und die Geschenisse mitteilen hierbei dem JA Mitarbeiter klar machen, dass wie oben angeführt, ein Kind ein Recht auf eine gewaltfreie Erziehung hat und du das nicht möchtest, dass deine Ex-Frau und schon gar nicht ein nicht sorgeberechtigter Hand an dein Kind anlegt.
Wenn du dein Kind kennst und weißt, dass es die Wahrheit ist bzgl. der "Gewaltanwendung", dann ab zur Polizei mit dem Kind...

dor Anzeige stellen:

§ 223 Körperverletzung
und
§ 225 Mißhandlung von Schutzbefohlenen

Die Polizei muss diese Anzeige aufnehmen und wird dies auch tun. Weiteres tätigwerden obliegt aber nicht den Beamten, das hängt dann u.a. vom Staatsanwalt/ Gericht und JA ab.

Zu Schluss ggf. noch deinen Anwalt einschalten.

MfG
Rainbow

PS: Bin selber bei der Polizei tätig und du kannst mir glauben, wenn meine Tochter mir jemals mitteilen sollte, dass ein LG/ Freund meiner Ex-Frau oder eine andere Dritte Person hand an sie legt wird es ernsthafte Konzequenzen nachsichziehen.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 12:36
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

dein Vorgehensmodell, rainbow, ist richtig, üblich, zielführend.

In diesem Fall sehe ich nicht, dass GWD über GSR verfügt. Damit kann die Ex im Namen der Tochter für diese die polizeiliche Verhörung ablehnen. In einem vergleichbaren Fall habe ich es exakt so erlebt.

Es wäre zu überlegen, dass GWD im Rahmen seiner elterlichen Verantwortung das Kind einbehält, den Notdienst des JA hinzuzieht und dieser die Herausnahme des Kindes aus dem Haushalt der Mutter vollzieht unter der Maßgabe, die Tochter beim Vater zu belassen. Hierfür braucht man aber 'ne Menge Gesäß in der Jeans und das sehe ich bei GWD als nicht gegeben.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 12:51




(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

Da hast du Recht... ohne Sorgerecht hat GWD kaum Handlungsspielraum... dann obliegt es allein der KM etwas zu unternehmen.
Was das "einbehalten" des Kindes angeht... da wird es sehr brenzlig wenn GWD kein Sorgerecht hat.
Das ist dann ein sehr sehr dünnes Eis und kann in "Kindesentziehung/ Entführung" für ihn enden.
Bei akuten Fällen ist er ja nicht anwesend und Tage später ist sowas nicht oder nur schwer zu begründen, in dem Falle würde ich mich mit dem Kind zusammen zum JA und dort vorstellig werden um dort die Vorfälle aufzuzeigen und dann können alle weiteren Schritte nur vom JA in die Wege geleitet werden.
So blöd es auch sein mag... aber in Deutschland ist es meist so, dass immer erst was passieren muss bevor was geschieht... das betrifft aber nicht nur solche Fälle...

Rainbow


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 13:10
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

dann obliegt es allein der KM etwas zu unternehmen

Das "Kind" ist 16 und somit alt genug sich auch selsbt an das JA zu wenden. Klar das sie vor diesem Schritt Angst hat. Diese Angst kann ihr der Vater nehmen. Evtl. kann sie sich auch einem Lehrer anvertrauen und um Hilfe bitten. Diese sind nämlich berechtigt und verpflichtet Mißhandlungen(oderden Verdacht darauf) zu melden. So wie jeder Bürger das Recht hat solche Dinge dem JA zu melden. Es obliegt nicht nur der Mutter etwas zu unternehmen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 13:21
(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

Das Alter habe ich falsch gesehen (hatte falsch gelesen und ging von einem 9jährigen Kind aus)... sry... da hast du natürlich recht... in dem Fall kann sich das Kind natürlich an einen Vertrauenslehrer, Arzt und oder dem Jugendamt wenden um (wenn es der Wunsch ist) aus der Familie zu kommen bzw. Hilfe in die Familie zu holen.

Aber auch trotzdem kann der Vater, wenn er kein Sorgerecht ausübt, nicht einfach das Kind bei sich behalten... wie gesagt wenn sich das Kind nicht traut allein um Hilfe zu bitten, kann der Vater gemeinsam mit dem Kind das JA aufsuchen.
Wenn das Kind (mit fast 16) von zu Hause aufgrund Gewaltanwendung wegläuft und beim Vater vor der Tür steht und dieser kein Sorgerecht hat, sollte dieser unverzüglich die Polizei verständigen den Umstand schildern und bitten, dass der "Jugendnotdienst" verständigt wird.
Wenn er das Sorgerecht haben sollte, die gleiche Vorgehensweise inkl. Mitteilung, dass er das Sorgerecht besitzt ggf. danach noch die KM anrufen und ihr mitteilen, dass sich das Kind bei ihm aufhält (und nun schläft^^).

Rainbow


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 13:32
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

nachdem der TO hier von

Ich habe aus Unwissenheit in der ersten Jahreshälfte 2008 ca. 1000 Euro Ehegattenunterhalt zuviel gezahlt.

schreibt, gehe ich von GSR aus; es dürfte also erheblich grössere Handlungsmöglichkeiten bestehen als das pure Beklagen des Zustandes in einem Internet-Forum. Wenn er diese nicht wahrnimmt, ist das - vielleicht nicht juristisch, aber durchaus moralisch - gleichbedeutend mit unterlassener Hilfeleistung.

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 15:34
 GWD
(@GWD)

Liebe Kommentierende,

danke erst mal für einige mehr oder weniger klare Worte. Mit Verurteilungen meiner Person wegen Untätigkeit haltet Euch bitte zurück, sie sind unangebracht. Nach meinem Posting von Januar hatte sich die Situation gebessert und ist erst jetzt wieder eskaliert. Mein Vertrauen in die Polizei habe ich inzwischen verloren. Am vergangenen Freitag lies man mich bei der Polizei am frühen Nachmittag eine halbe Stunde warten als ich Anzeige erstatten wollte, bis ein Beamter zu mir kam, sich meine Geschichte anhörte und dann wie folgt reagierte: "Wir sind gerade unterbesetzt, ausserdem möchte ich heute pünktlich Feierabend machen. Kommen Sie doch am Montag nachmittag wärend der regulären Dienststunden wieder. Das klingt ja alles gar nicht so schlimm." Wie erbärmlich. Zum Thema "nimm doch das Kind zu Dir" eine Anmerkung: Ich bin täglich rund 12 Stunden von Zuhause aus beruflichen Gründen abwesend. Trotzdem kümmere ich mich so oft es eben geht um das Kind, nicht nur am Wochenende. Leider bin ich nicht wie offenbar die meisten der hier schreibenden finanziell unabhängig genug, um mal eben meine heranwachsende die schon etwas Führung und Aufsicht benötigt bei mir auf zu nehmen. Denn einmal von der Leine gelassen...  Und als Mittvierziger einfach mal den Job hin zu schmeissen um eine Weile Vollzeitvater sein zu können verbieten mir die Realitäten dieses Staates.

So long.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 20:04
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ab einer gewissen Intelligenz ist jeder in der Lage, die Schuld an seinem Versagen anderen zu geben. Und du lieferst eine lückenlose Argumentationskette, warum erst die kurz gebesserte Situation, dann die Polizei Schuld sind und du nix ändern kannst. Jetzt steht einem Rettungsversuch deine Arbeit entgegen plus der böse Staat.

Weiß du, würde deiner Tochter der Tod durch Ertrinken drohen, würdest du ihr deine Hand auch nur dann entgegenstrecken, wenn dein Handy grade nicht klingelt - könnte ja wer wichtiges dran sein und du hättest dann keine Hand für sie frei..


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 20:13
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ GWD,

Mit Verurteilungen meiner Person wegen Untätigkeit haltet Euch bitte zurück, sie sind unangebracht.

für Wunschantworten zur Bemäntelung von Feigheit ist dieses Forum nicht zuständig.

Fakt ist: Ein 16-jähriger Teenie braucht zwar noch Anleitung und ein wenig Führung, aber er muss keinesfalls 24 Stunden am Tag betüddelt werden.

Man braucht als sorgeberechtigter Vater in Deinem Fall auch keine Polizei, sondern schlicht das notwendige Rückgrat für die Aussage "Du kannst hier bleiben; ich regle das schon!"

Derzeit heisst Deine Aussage übersetzt aber lediglich: "Ich weiss zwar, dass meine Tochter vom LG ihrer Mutter misshandelt wird, aber von mir kann sie keine Hilfe erwarten; ich muss ja schliesslich arbeiten."

Du erwartest für diese Form von "Heldentum" doch sicher kein Verständnis, oder?

Just my 2 cents
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 20:25
(@Joanna)

Hallo,

dein Problem ist wirklich schlimm.

Du sagst, dass du Arbeiten musst und deshalb dein Kind nicht zu dir nehmen kannst.
Hm - was genau hattest du dir denn vorgestellt? Dass du den LG deiner Ex anzeigst, er in den Knast wandert und die Welt wieder in Ordnung ist?
Oder dass deine Tochter vielleicht ins Heim geht, weil LG und Ex im Knast verweilen? Oder in eine Pflegefamilie kommt?
Oder eine eigene Wohnung erhält und sehen muss, wie sie nach diesen Dramen alleine klar kommt?
Wie sähe denn deine optimale Lösung oder Wunschlösung dafür aus? Du musst ja ein Ziel haben, dass du verfolgst?

Als ich 16 Jahre alt war, hatte ich Vollzeittätige Eltern. Ich und meine Geschwister waren fähig, einen Busplan zu lesen, einen Haustürschlüssel zu benutzen und drauf aufzupassen, eine Uhr zu lesen, die Wichtigsten Dinge einzukaufen, die Hausaufgaben selbständig und gewissenhaft zu erledigen, eine Dusche zu benutzen und vor dem Zu Bett gehen Pyjama anzuziehen und die Zähne zu putzen und wir waren fähig (das wichtigste von allem!!) den Fernseher und DVD-Player zu bedienen. Wir wussten, dass zuviel Schokolade dick macht und ungesund ist, und dass wir einen Apfel ohne weiteres Essen dürfen. Wir wussten, wie wir einfache Gerichte zubereiten und wir wussten, dass wir unter der Woche früher als am Wochenende zu Hause sein mussten. Wir kannten uns SEHR GUT mit dem Telefon aus - so gut, dass meine Eltern eine Begrenzung einstellen liessen.
Wir wussten, dass wir keine Fremden durch die Tür lassen, wenn wir alleine sind - und wir wussten, dass wir die Haustür abschliessen, wenn wir ins Bett gingen.

Es wäre für mich persönlich ein Drama, wenn deine 16jährige Tochter das nicht alles auch wüsste.
Also - was genau spricht gleich nochmal dagegen, dass sie zu dir zieht?

Herzliche Grüsse
Joanna


AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 21:05