Hallo,
ich habe mich versucht hier mal bischen zu dem Thema Namensänderung bei GSR zu belesen, bin aber leider nicht so recht schlau geworden. 🙁
Folgende Situation:
mein LG hat eine 10jährige Tochter die bei der KM lebt. Die Tochter ist unehelich geboren und trägt den Nachnamen der KM.
Die KM hat im Dezember 2010 ihren LG geheiratet und dessen Nachnamen angenommen. Das Kind der beiden hat auch seinen Nachnamen erhalten. Nun ist also die Tochter meines LG die Einzige der Familie, die noch "wie früher" heißt.
Die KM möchte, dass nun auch die Tochter meines LG den Namen ihres Mannes annimmt. Mein Freund steht der Sache sehr skeptisch gegenüber, da er merkt, dass die Kleine das gar nicht wirklich will und sich an der entstandenen Situation nicht wirklich stört.
Nun unsere Frage: gibt es eine Möglichkeit, dass die KM die Namensänderung "erzwingen" kann? Ich meine, was passiert, wenn der KV der gewünschten Änderung des Nachnamens nicht zustimmt. Welche Schritte kann sie noch gehen um, so krass es klingt, aber leider wahr, zu Ihrem Willen zu kommen?
Habt ihr vielleicht paar Denkanstöße, auf was man sich so gefasst machen muss?
Vielen Dank
Schönen Start in den Tag euch allen
Hi Zweitmama,
die Einbennenung geht bei GSR nur mit Zustimmung des KV. Da das Kind über 5 Jahre ist, muß dieses auch selbst der Änderung zustimmen.
Verweigert der KV die Zustimmung müßte diese gerichtlich ersetzt werden. Dabei wird geprüft, ob die Änderung für das Wohl des Kindes zwingend erforderlich ist. Dazu wird auch das Kind befragt. Die Hürden für die Einbennenung in diesem Fall sind doch ziemlich hoch, vor allem dann, wenn das Kind selsbt das gar nicht so möchte.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo zweitmama,
wir hatten das Thema (Kind mit anderslautendem Namen zu dem neu verheirateten Elternteil) erst neulich!
Siehe zu den recht bunten und einschlägigen Ansichten hier:
http://www.vatersein.de/Forum-topic-21532.html
Dort hat der KV übeirgens auch nicht mitgemacht, und ich persönlich kann es keinem Elternteil verübeln, der da nicht mitspielt!
Wie midnigthwish geschrieben hat. Die Hürden sind hoch und i.Ü. muss das Kind einverstanden sein!
Vg Michi