Nachmittagsunterric...
 
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Nachmittagsunterricht an Grundschulen

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo zusammen,

vielleicht ist ja mein Wissen eingerostet oder eine Änderung der Richtlinien an mir vorübergegangen.

Bisher war mein Kenntnisstand, das an Grundschulen für die Schüler kein Nachmittagsunterricht stattfinden darf, der die regulären Schulfächer beinhaltet.

Ausgenommen davon sind Arbeitsgemeinschaften oder Projekte. Hat sich das inzwischen geändert? Oder gibt es da Ausnahmen?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 22:26
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Tina,

da hilft dir wirklich nur das Schulgesetz deines Bundeslandes...ich weiß ist eine nichtssagende Antwort, aber Bildung ist ja dezentral.

Meinst du mit Nachmittags 14 oder 16 Uhr?

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 23:17
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi ginnie,

Untericht am 14 Uhr.

Ich hab schon auf dem Bildungsserver gesucht. Aber nix gefunden. Immer nur zum Nachmittagsunterricht an den weiterführenden Schulen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 23:19
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
also, bei uns gibt es ja auch Ganztagsschulen, und bei meinem Sohn ist bis 16 Uhr Unterricht. Die versuchen die Hauptfächer vormittags zu legen, aber ich habe nicht den Eindruck dass die das müssen. In Bln geht die Grundschule ja bis 6. Klasse... Berlin ist ja sowieso was besonderes *duckundweg*

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.08.2009 23:23
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Stimmt Ginnie,

Berlin ist da anders. Es ist keine Ganztagsschule. Allerdings eine, die diverse AG's anbietet. Nur sagte vorhin Stieftöchting, das sie nun an einem Tag von der 1. bis zur 8. normalen Unterricht hatm dafür an einem anderen Tag erst später. An unserer Grundschule wiederum darf kein Nachmittagsunterricht erteilt werden, wenn er nicht grad ne AG ist.

Das verwirrt mich nun etwas.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.08.2009 23:29