Meine Tochter muß z...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Meine Tochter muß zu Schule

 
(@bemme)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich habe gestern einen Brief von der Stadt erhalten,wo man mich und die KM da zu auf fortert unser Tochter in der Schule an zu melden.Da sie im Somer ein geschult werden soll.Meine Ex will das aber nicht machen,sie will unsere Tochter 1 Jahr zurück stellen. Warum weiß ich auch nicht.Kann Sie das einfach machen?
meine Tochter ist ab den Somer schulpflichtig. aber meine frau redet mit mir nicht da rüber. Soll ich meine Tochteran meldern auch gegen den willen meiner EX( Sorgerecht haben wir beide noch )?
Gruß Bemme

"Jede schmerzende Illusionskulisse, die sich um mich aufbaut, werde ich niederreissen, denn wer möchte nicht gesund bleiben?" Joachim Witt(1982)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.04.2006 23:32
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn ein Kind schulpflichtig ist muß er auch in der Schule angemeldet werden. Sonst machen sich die Eltern strafbar, so einfach ist das. Über die Zurückstellung eines Kindes entscheide nicht Eltern oder Elterteile sondern der Schularzt, der ja jedes Kind vor Schulanfang auf die Schulfähigkeit untersucht. Je nach Bundesland ist das vor oder nach der eigentlichen Anmeldung. Wenn du schon einen Brief von der Stadt bekommen hast, dann melde sie doch einfach an, frag vorher nach, in welcher Schule du sie anmelden mußt (hat auch den Vorteil, das du dann als Sorgeberechtigt schon an der Schule bekannt bist). Ich frage mich aber warum du das Schreiben erst jetzt bekommst und warum von der Stadt (bei uns sind die Schulanmeldungen schon lange rum und werden direkt von der Sprengelschule verschickt) Ist es bei euch so spät, oder ist da schon vorher was gelaufen, das z.B. deine Ex euer Kind trotz Schulanmeldung noch nicht angemeldet hat?)

IMO kann dir bei GSR ja kaum was passieren, da du nur dein Recht wahrnimmst und deiner Pflicht nachkommst, wenn es deine Ex nicht tut. Du wirst ja eh ihre Unterschrift brauchen ;). Im Gegensatz zu ihr, sie wird ja wohl kaum nach deinem Einverständnis gefragt 😛

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.04.2006 23:53
(@bemme)
Schon was gesagt Registriert

das Problem ist, da wir um gezogensind.bz.w ich in einen anderen Ord und meine frau im Frauenhaus ist. kommt die Post zu mir.da meine kinder bei mir gemeldet sind
wen meine Ex das nicht schon geändert hat.
dieSchule weiß ich schon wo ich sie an melden muß.Dan werde ich das Montag gleich mal machen. Kann dasPosetiv auf das Sorgerecht sein,dameine Exsich jaum diese dinge nicht kümmert?
Gruß Bemme

"Jede schmerzende Illusionskulisse, die sich um mich aufbaut, werde ich niederreissen, denn wer möchte nicht gesund bleiben?" Joachim Witt(1982)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2006 00:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Kann dasPosetiv auf das Sorgerecht sein,dameine Exsich jaum diese dinge nicht kümmert?

Ich würde sagen ja, aber wie immer, wenn Väter das SR haben wollen... man kann nie wissen was positiv was negativ gewertet wird. Ob es ihr negativ ausgelegt wird, keine Ahnung. Wenn sie den Brief nicht bekommen kann, kann sie ja theoretisch auch nix davon wissen, das sie das Kind anmelden soll... zumindest kann sie sich so rausreden 😛 .

Sag mal was ist mit deiner Rechtschreibung los? Dein erstes Post ist fast fehlerfrei, dein zweites lässt sich teilweise schwer lesen 😉

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2006 00:26
(@bemme)
Schon was gesagt Registriert

Meine Ex weiß von dem Brief.

Da ich ja noch so net bin und sie gleich versucht habe Ihr das zu sagen.
( Auch wen man mir wider mal mit Brügel getroht hat, nur weil ich an gerufen habe)

Da rauf kam ja nur das sie unsere Tochter in diesen Jahr nicht ein schulen will und wird.

Gruß Bemme

"Jede schmerzende Illusionskulisse, die sich um mich aufbaut, werde ich niederreissen, denn wer möchte nicht gesund bleiben?" Joachim Witt(1982)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2006 00:54
(@tortour)
Nicht wegzudenken Registriert

hi,

Tina, hier bei uns kommen die Schreiben für die Schulanmeldung auch von der Stadt, wenn das kind schulpflichtig wird. Die Schuluntersuchung war auch bei uns erst ziemlich spät, wenn ich mich richtig erinnere erst im Mai oder Juni.

Bemme, zur Untersuchung muß sie erst mal mit dem kind, alles andere entscheidet dann der Schularzt bei uns.

gruß
tortour

Was ich weiß, ist ein Tropfen - was ich nicht weiß, ein Ozean

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2006 09:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ach so Tortour,

bin halt von meiner Erfahrung in 2 Bundesländern ausgegangen.

Aber auf jeden Fall ist ja vor der Untersuchung zwingend die Anmeldung nötig.

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2006 09:54
(@bemme)
Schon was gesagt Registriert

ich war auch der Meinung das,das der Schularzt endscheitet.So viel wie ich weiss hat meine Ex unsere Tochter auch noch nicht an gemeldet.selbst dieim Kindergarten gehen die nicht mehr. Ich Melde meine Tochter am Montag erst ein mal an und dan werde ich ja sehen was pasiert. Ich hoffe nur dasmeine Ex mit den Kind zur Untersuchung geht.Noch glaube ich nicht da ran das sie es tit.

"Jede schmerzende Illusionskulisse, die sich um mich aufbaut, werde ich niederreissen, denn wer möchte nicht gesund bleiben?" Joachim Witt(1982)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2006 10:52
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Die Anmeldung wirkt sich in keiner Weise auf das SR aus, du hast doch das GSR.

Und anmelden solltest du sie..muß das anzumeldende Kind nicht dabei sein?
WEil bei uns mu0te das...
Naja bei uns waren die Anmeldetermine auch deutlich früher..inzwischen sogar schon im Oktober/November des Vorjahres...aber andere Länder andere Sitten 😉

Und zur schulärztlichen Untersuchung muß das Kind dort kann der "Wunsch" nach Rückstellung geäußert werden, der aber schon begründbar sein sollte..
Die Untersuchung ergibt dann ob das Kind engeschult werden kann oder zurück gestellt werden soll u es ergeht dann ein-bescheid vom Schulamt, ansonsten ist das Kind eben einzuschulen.

Kann es sein das die KM keine Lust hat darauf, weil das ist ja schon eine andere Verantwortung, die Schule, reglmäßiges Erscheinen, Hausaufgaben usw. ... will sie deshalb das das Kind zurück gestellt wird?
Oder gibt es doch Probleme??

Ansonsten selber zu entscheiden und nicht die Anmeldung vornehmen und die nicht Untersuchung wahrnehmen bei einemschulpflichtigen Kind, gibt dann etwas Ärger...

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2006 11:07
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Bezgl. der Schulanmeldung kann ich dir nur sagen wie es bei uns gelaufen ist:

Der Rektor der Schule hat entschieden, dass der Junge ein Jahr zurückgestellt wird. Die KM wollte die Rückstellung und hatte auch ein knappes ärztl. Attest dabei, dass die Rückstellung begründet ("ein Jahr Kindheit schenken"), obwohl es vom Alter klar war, dass er eingeschult werden müßte. Ich sah keine Gründe für die Rückstellung. Der Rektor sagte klar, dass er keine Lust hat gegen der Willen der KM zu entscheiden, weil dann nur das Kind der Leidtragende sei.

Eine schulärztliche Untersuchung ist dann routinemäßig erfolgt, aber dort war offensichtlich die Frage der Rückstellung kein Thema mehr.

Bei der Schuleinschreibung mußte das Kind auf jeden Fall anwesend sein.

Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2006 11:27




(@bemme)
Schon was gesagt Registriert

Es gibt aus meiner sicht keine grünnde das Kind nicht ein zu schulen.das Problem ligt bei der KM da sie immer noch im Frauenhaus ist und noch keine Wohnung hat.
Da sie aber weiß das die Kinder zu mir wollen tut sie eben alles um das zu verhintern. Das Kind freut sich ja auch schon auf die Schule.

Ich war des halb auch schon beim JA und die sagten auch ich könnte sie an melden. Aber wie ich die gute Frau von JA kenne hat sie gleich meine Fau an gerufen und Ihr geraten das Kind in den Ort wo sie jetzt im Frauenhaus ist, an zu melden.

"Jede schmerzende Illusionskulisse, die sich um mich aufbaut, werde ich niederreissen, denn wer möchte nicht gesund bleiben?" Joachim Witt(1982)

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.04.2006 11:38
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo bemme,

du solltest nicht alles dem JA erklären...

verstehe deine vorgehensweise nicht, du suchst hier rat und dann läufst du zum JA.

melde deine tochter umgehend bei der Schule an.

caju

[Editiert am 9/4/2006 von caju]

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2006 12:13
(@jensb2001)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hey!

Naja so ganz verstehe ich das jetzt auch nicht..

Du fragst hier u warst aber schon beim JA .. die dir ebenfalls wohl gesagt das du das Kind anmelden sollst..

"Befürchtest" aber, das das Ja gleichezeitig die KM nformiert hat u ihr vermutlich geraten hat das sie dort das Kind anmelden soll..

Äh.wenn du doch so vom JA denkst..warum läufst du denn ständig dort hin...??

Wenn du nur ständig dir Rückendeckung holst wird das irgendwann nach hinten los gehen..

Entscheide und handel..

Gruß
Jens

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2006 12:19
 Xe
(@_xe_)
Registriert

Moin,

ich kann Caju nur zustimmen, insbesondere wenn

Aber wie ich die gute Frau von JA kenne hat sie gleich meine Fau an gerufen und Ihr geraten das Kind in den Ort wo sie jetzt im Frauenhaus ist, an zu melden.

Die Frage ist also, was du mit der Erklärung beim JA bezweckst, sofern die Ex eine Nachricht bekommen soll, hast du dieses Ziel erreicht, wenn du das Kind bei dir an der Schule anmelden willst, hast du es versiebt...

Gruß, Xe

AntwortZitat
Geschrieben : 09.04.2006 13:36