Kündigung der Ausbi...
 
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Kündigung der Ausbildung - was nun?

 
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Schönen Abend

Meinem Sohn wurde heute fristlos die Ausbildung gekündigt (jedoch innerhalb der Probezeit). Nun stellen sich natürlich einige Fragen, wo ich mich doch ganz schön hilf- und ratlos fühle.
Um 11:00 erreichte mich sein Anruf, bin gleich hin und haben bereits ihn bei der AfA als ausbildungssuchend registrieren lassen und in den nächsten Tagen meldet sich sein Berufsberater (oder so) dann. Der MA dort meinte jedoch, er muss sich auch noch arbeitslos melden. Gibt es da mehrere AfA, wo eine nicht weiss was die andere tut? Wie ist das jetzt?

Andere Frage. Die Kündigung erfolgte ja zum 20.. Somit steht ihm doch eine anteilige Ausbildungsvergütung für November doch zu? Und wie verhält es sich mit anteiligem Urlaub?

Jedenfalls will er so schnell wie möglich wieder rein in eine ausbildung - na vielleicht hat er Glück und findet einen Quereinstieg.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 20:20
(@kasper)
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Moin Oldie,

warum fristlos?
Selbst wenn man in der Probezeit gekündigt wird, muß immer eine frist eingehalten werden (meist zwei Wochen). Fristlos geht nur, wenn er etwas angestellt hat. Hat er das, kann es passieren, dass er noch eine Sperre auferlegt bekommt und für diese Sperrzeit kein Arbeitslosengeld.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.11.2008 22:22
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi kasper

Nach dem, was ich jetzt bei Deiner Beschreibung im I-net gefunden habe, ist innerhalb der Probezeit ohne eine Begründung und ohne eine Fristsetzung die sofortige Kündigung zulässig.
Habe heute mit meinem Sohn 7 Stunden zugebracht, sind von Arbeitsamt zu Arbeitsamt gefahren (zwischdurch auch mal 'nen happen essen) und hatten viel Zeit darüber zu reden. ich glaube ihm, dass er keinen Mist angestellt hat. meine vermutung geht eher in die Richtung, dass er ihnen aus bestimmten Gründen nicht gepasst hat (er ist "leider" durchaus Selbstbewusst und ehrlich - damit können einige Arbeitgeber nicht umgehen). Ja, er hat taktische Fehler gemacht, aber nichts was seine Ausbildung und seine Verpflichtungen betrifft.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 22:49
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Oldie,

stimmt, nehme alles zurück. Habe gerade in den Vertrag unseres Auszubildenen geschaut. Ohne Angaben von Gründen und Fristen ...

sorry.

Gruß
Kasper
*der das rein Gefühlsmäßig nicht gedacht hätte.*

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

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Geschrieben : 20.11.2008 22:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Naja, so falsch lagst Du gar nicht. Das von Dir beschriebene gilt ausserhalb der Probezeit. Leider ist Ausbildung arbeitsrechtlich etwas vollkommen anderes als ein Arbeitsverhältnis.

Sowohl Auszubildender als auch Ausbilder haben aber die Möglichkeit, das Ausbildungsverhältnis aus wichtigem Grund zu beenden, dieses allerdings nur schriftlich und innerhalb einer Frist von zwei Wochen ab Kenntnis der die Kündigung rechtfertigenden Tatsachen. Es gibt also keine sogenannte ordentliche, d.h. fristgerechte Kündigung wie bei „normalen“ Arbeitnehmern.

DAS sollte bei schweren Fehlverhalten dann wohl eine "fristlose" Kündigung sein.

Gruss oldie

PS: Wegen den AfA: Scheint ein berliner Problem zu sein. Die haben nämlich alle Abiturienten in einem gesonderten Amt zusammengefasst, wenn es um Ausbildungssuche geht. Hilft mir aber erstmal nicht so richtig weiter bzgl. Meldung wegen "Arbeitslosigkeit".

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 23:08
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Oldie,

ja, das kann sein, dass die auch in diesem Fall eine zentrale Zuständigkeit haben. Das könnte bei euch das Amt in der Behrenstr. Charlottenstr. 87-90 sein. Mach Dir aber keine Hoffnung, dass die Dir bei der Hotline helfen können. Ich guck mal, ob ich den Link noch habe, denn als ich mich damals arbeitsuchend melden musste, hatte ich auch so ein zentral zuständiges Amt... (wollten die zwar selbst dort nicht einsehen, sie haben mich aber gnädigerweise doch aufgenommen...)

Edit: In der Charlottenstr. sitzt auch das zuständige Team für die Akademiker Bereich Ost (Tel: 030) 5555 99 1989. Vielleicht wissen die, wo die Abiturienten hingehören.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 20.11.2008 23:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi LBM

Danke, diese Info haben wir von seiner AfA (am Wohnort) bekommen und sind anschliessend in der Charlottenstr.  gleich persönlich aufgeschlagen. Aber die dort fühlen sich nur zuständig für die Meldung als Ausbildungssuchender und vermitteltem ihm einen Berufsberater. Der Sachbearbeiter aber sagte zu mir, dass sich mein Sohn noch arbeitslos melden muss, das würden sie in der Charlottenstr. nicht tun. Mann oh mann, dass sind jedesmal 1 1/2 Stunden Fahrzeit und bis 18:00 Uhr hätten wir das nicht mehr geschafft. Ich 'liebe' diese Bürokratenmaschinerie.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
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Themenstarter Geschrieben : 20.11.2008 23:37
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Oldie,

jaja, die Diskussionen hatte ich mit den Freunden da auch. Bei denen darf auch jeder arbeiten, egal was er mal gelernt hat.. da kann man nicht viel erwarten 😉

Verstehe tu' ich's nicht, denn die meißeln doch nur die Daten zu seiner Kundenummer in den Rechner. Mannmann...

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 20.11.2008 23:42
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmmm..... hab beinaahe das selbe Problem.
Knapp 4 Wochen vor Ablauf der Probezeit wurde uns (meinem Sohn und mir) vorgestern eöffnet, das die im Ausbildungsbetrieb der Meinung sind das würde nichts werden mit meinem Sohn!
Sie meinen, er müßte in der Lage sein, sich innerhalb von 4 Wochen am Arbeitsplatz einzuarbeiten und dann eine volle Arbeitskraft ersetzen können. Nun hat er gerade 6 Wochen gearbeitet ( + 2 Wochen Schule und 1 Woche Lehrgang) und ist leider noch nicht wie ein ausgebildeter Facharbeiter einzusetzen. Er hat nun noch 4 Wochen Zeit sich um 180° zu drehen, aber es wird wohl darauf hinaus laufen, dass er ab Mitte Dez. dann keinen Ausbildungsplatz mehr hat.

Meine Meinung zu solcher Vorgehensweise möchtet ihr sicher nicht wirklich hören, habe im Moment Angst das meine Halsschlagader platzt. Wir sind nun auch schon auf der Suche nach einem Betrieb der ihn vielleicht nahtlos übernimmt. Haben morgen Vorstellungstermin, bitte alle Daumen drücken!

Ich finde es Sch.....ade, das ein Ausbildungsbetrieb in der Probezeit keine Begründung für eine Kündigung liefern muss. Auch mein Sohn hat sich nichts zu Schulden kommen lassen, war immer pünktlich (Landwirtschaft, Beginn 4 Uhr in der Früh ! ), hat täglich Überstunden gemacht, auf freie Tage verzichtet ohne zu murren, war nie krank usw.
Es ist nicht immer die Schuld des Auszubildenden, wenn er gekündigt wird.

Wenn das morgen nicht klappen sollte, dann steht uns der ganze Arbeitsamtsmist auch noch bevor, man bin ich begeistert !!!

bedrückte Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Geschrieben : 21.11.2008 02:01
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Daisy

Naja, 'nen kleinen Tipp kann ich Dir geben, wo event. sichtbar wird, warum die Kündigung ausgesprochen wurde. Lt. Arbeitsrecht steht jedem, auch Auszubildenden, ein Arbeitszeugnis zu. Darauf müsst ihr allerdings bestehen bzw. es anfordern. Habe meinem Sohn das auf jeden Fall geraten. Bei der Interpretation kann ich behilflich sein. So ein Arbeitszeugnis hat einige Vorteile, auch wenn man es niemals einsetzen möchte. Der Arbeitgeber wird gezwungen, eine individuelle Stellungnahme zu verfassen, verbraucht Arbeitszeit und hat von alledem absolut garnichts. Ebenso dürfen vom Arbeitnehmer (Entlassendem) alle unerwünschten subjektiven Darstellungen des Arbeitgebers angefochten/geändert/entfernt werden. Ich könnte mir vorstellen, hier kann zum Nulltarif ein kleines bischen Genugtuung geholt werden.

Interessant ist aber die allererste Fassung des Arbeitgebers.Ich würde unbedingt dazu raten.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
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Themenstarter Geschrieben : 22.11.2008 00:58




(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen,
danke für den Tip, das werden wir auf jeden Fall tun. Obwohl wenn man jemanden los werden will, kann man sich schon ne passende Ausrede einfallen lassen, obs dann so stimmt ist ne andere Sache.

Vorstellungsgespräch lief soweit ganz gut heute. Wir bekommen dann in den nächsten Tagen Bescheid, ob sie ihn übernehmen. Also heißt es noch ein bißchen zittern, Beten und alle Daumen drücken.

wieder hoffnungsvolle Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Geschrieben : 22.11.2008 02:34
(@oldie)
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Hi Daisy

Mensch, das freut mich für euch. Deine Beschreibung zu den "Begründigungen" des Ausbildungsbetriebes kommen mir verdammt bekannt vor. Scheint wohl immer ähnlich abzulaufen.
Andersherum: Vielleicht wurde meinem Sohn dadurch ein potentieller Arbeitgeber erspart, welcher Ausbeutung vor- und rückwärts im Schlaf buchstabieren kann.

Gruss oldie

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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Themenstarter Geschrieben : 22.11.2008 02:43
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi oldie,
naja ich will noch nicht zu früh jubeln, noch haben sie nicht definitiv zugesagt.

Zur Begründung ist mir da noch was anderes eingefallen, allerdings würde das der AG wohl niemals zugeben.
Kurz nach meinem Sohn wurde noch ein weiterer Lehrling eingestellt, über den Ausbildungsring, falls dir das was sagt. Da kriegt der AG wohl noch ne Förderung für. Muss ich noch mehr sagen ???

Drücke deinem Sohni auf jeden Fall auch alle Daumen, dass er schnell wieder was passendes findet.

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Geschrieben : 22.11.2008 02:59
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Daisy

Was sagst Du dazu, wenn der AG bereits für Deinen Sohn 'ne stinknormale Förderung als Ausbildungsbetrieb bekommen hat?

Wo ist 'ne Kalaschnikow?

Ups? Sagte ich Ausbeutung? - Abzocke trifft es wohl eher (und ist doch das gleiche).

Gruss oldie

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Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Themenstarter Geschrieben : 22.11.2008 03:20
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmmm...... wie wahr !!!
Na mein Sohni kotzt jetzt erstmal richtig ab. Da er ja noch keine Zusage vom eventuell neuen AG hat, muss er erstmal am Montag wieder brav zum alten Betrieb und artig zeigen, wie man sich um 180° drehen kann, obwohl ihm sicher auch ne 360° Drehung nichts nützen würde.
"Bringt doch sowieso nichts, die schmeissen mich doch eh raus!"
Keine schöne Situation, aber da muss er erstmal durch, hoffe die melden sich gleich Anfang der Woche, damit er weiß woran er ist, dann kann er nämlich noch seinen restlichen Urlaub nehmen und braucht sich da nicht mehr mit denen rumärgern.

Übrigens, muss der Betrieb nicht die Förderung zurück zahlen wenn er ihn entläßt?
Naja jetzt weiß ich auch warum denen da dauernd die Leute davon laufen. Und ich hatte schon mit dem Gedanken gespielt, mich nach dem Erziehungsurlaub auch mal da zu bewerben, na das fällt ja wohl sowas von aus!

LG Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Geschrieben : 22.11.2008 18:25
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Kurzes update zum Fortgang

Nach vielen Worten von verschiedenen Seiten ließ Sohni sich überzeugen Stütze bei der Arge zu beantragen. Grundlage war: er hat keinen Anspruch auf KU da "abgebrochene" Ausbildung. Ich liess ihn auf dem Antrag beim Eltern-Unterhalt vermerken: "Keine Anspruchsberechtigung". Dies hat die Arge anstandslos akzeptiert und für den betreffenden Zeitraum ALG2 gezahlt. Jetzt hat er wieder eine Ausbildungsstätte (die ihm übrigens sehr gefällt) und die Arge ist aus dem Boot.

Nur mal als Hinweis: So geht es auch.

Gruss oldie

PS: Mittlerweile ist März und der Schnee von gestern interessiert mich nicht.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Themenstarter Geschrieben : 15.03.2009 16:13