Hallo zusammen,
folgendes Szenario:
Mein Sohn lebt bei der KM und ist mit ihr in der GKV versichert. Nun hat meine Ex wieder geheiratet, erwartet ein weiteres Kind und wird demzufolge nun bald bei dem neuen Mann in der Familienversicherung mitversichert werden. Wird diese Versicherung auch für meinen Sohn als Pflichtversicherung eintreten oder "darf" ich dann den Kleinen bei meiner GKV mitversichern?
Bis jetzt kein Problem, ich möchte nur bestens informiert sein, falls da einer kommt und irgendwelche Ansprüche stellt ..... Ärzte, Krankenhäuser, Therapeuten..... falls sich die GKV des neuen Ehemannes weigert zu leisten.
Danke für Eure Antworten und alles Gute im Jahr 2010.... trotz "Steuerentlastung"
Gruß,
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!
Hi netze,
grundsätzlich kann dein Sohn in der Familienversicherung des Stiefvaters mitversichert werden. Einzige Voraussetzung ist, das der Versicherungsnehmer den Hauptteil des Familieneinkommens erzielt.
Dazu darf man dann der KK jährlich den Verdienst nachweisen und muß auch angeben wieviel Unterhalt das Stiefkind bekommt und wieviel die Ehefrau verdient.
In Absprache ist es aber genauso möglich ,das dein Sohn in deine Versicherung als Familienmitglied kostenfrei wechselt.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo netze,
wenn deine Ex bis jetzt eine eigene Versicherung in der GKV hatte, bleibt diese erhalten, solange Anspruch auf Mutterschaftsgeld besteht oder nach gesetzlichen Vorschriften Erziehungsgeld oder Elterngeld bezogen oder Elternzeit in Anspruch genommen wird.
Solange ihre eigene Mitgliedschaft erhalten bleibt, kann sie darüber auch weiterhin die Familienversicherung für euer Kind durchführen lassen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo ihr Beiden,
danke für die schnelle Info.
Alles Gute für 2010
Gruß´,
Micha
egal was passiert... ich geb´ nicht auf!