Körperverletzung od...
 
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Körperverletzung oder "normaler" Schulunfall? Wie seht ihr das? Und was tun?

 
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, Moin Zusammen!

Ist vielleicht etwas Off-Topic, da es kein direktes AE-Thema ist, aber ich schätze nunmal eure Meinungen...

Meine bei mir lebende Tochter (17j.) wurde in der Schule "über den Haufen gerannt" Ein Schüler aus einer anderen Klasse ist im Flur mit voller Wucht von hinten in sie hineingerannt.

Ergebnis: Heftiger Sturz, ein Schneidezahn zur Hälfte abgebrochen, heftige Prellung beider Knie; so heftig dass sie 2 Tage nicht gehen konnte. Sowohl Zahn als auch Knie schmerzen nach mehr als einer Woche immer noch. Beim Zahn wurde jetzt eine Wurzelbehandlung gemacht, in gut einer Woche kann dann eine Auffüllung erfolgen.

Die Knieschmerzen wird sie wohl auch länger haben, da sie eine Gehbehinderung hat sind ihre Knie empfindlicher als normal.

Ihr könnt euch sicher vorstellen, dass ich ziemlich sauer bin... Ich überlege, ob ich den Verursacher wegen Körperverletzung anzeigen soll. Die Schule sieht das Ganze als normalen Schulunfall an.

Mit der Sichtweise kann ich mich nicht anfreunden. Was bitteschön ist denn normal daran, mit voller Wucht von hinten mittig in jemanden reinzurennen? Das geht doch garnicht unabsichtlich. Wenn es ein seitlicher Rempler gewesen wäre, hätte ich es noch verstanden (Wenn z.B. jemand seitlich vorbeirennen wollte).

Wie seht ihr das?

Das nächste, was mir Sorgen macht, sind die Folgekosten. Klar, die jetzige Behandlung beim Zahnarzt und beim Orthopäden wird von der Unfallversicherung der Schule bezahlt. Aber was ist, wenn die Auffüllung in einigen Jahren durch eine Krone ersetzt werden muss? Oder später durch ein Implantat? Der Zahn ist halt massiv geschädigt und wird immer wieder Probleme machen. Und gut aussehen tut so eine Auffüllung auch nicht.

Und dabei hatte meine Kurze vorher so ein schönes "Zahnpastawerbung-Lachen"

Ich sehe irgendwie nicht ein, dass der Junge der das verursacht hat, ohne jegliche Konsequenz davonkommt. Was kann man tun, damit die Sache für den Jungen Konsequenzen hat? Anzeige bei der Polizei?

Kann man evtl. die Privathaftpflicht der Eltern des Jungen verpflichten, spätere Folgekosten zu übernehmen? Falls die denn eine Privathaftpflicht haben...

Nun bin ich mal gespannt auf eure Meinungen!

Gruß vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 01:07
(@aro12)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

ich kann dir da nicht viel Hoffnung machen, zumindest was die Anzeige bei der Polizei betrifft. Für eine Körperverletzung (KV) muss ihm der Vorsatz nachgewiesen werden. Ansonsten ist das "nur" eine fahrlässige KV. Und der Strafrahmen (wenn es denn überhaupt angeklagt wird) ist gerade bei Jugendlichen äußerst gering. Aber es kommt natürlich auch auf die Vorgeschichte des "Täters" an. Das sind wirklich immer Einzelfallprüfungen, weil es jedesmal anders läuft. Über die zuvilrechtlichen Möglichkeiten des Schadensersatzes kann dich am Besten (und kostenlos!) eine Beratungsstelle wie z. B. der "Weiße Ring" informieren. Wenn du strafrechtlich vorgehst, ist es aber auch möglich dein eigenes zivilrechtliches Verfahren quasi da anzuhängen (Adhäsionsverfahren).

Dann erst mal alles Gute für deine Tochter!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 08:35
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

und ergänzend dazu:

Was die evtl. später anfallenden Behandlungskosten z.B. für den Zahn angeht, müssten diese ebenfalls von der Unfallversicherung der Schule ersetzt werden.
Wurde die Sache den als BG-Fall aufgenommen?

Für eine strafrechtliche Verfolgung des Verursachers sehe ich auch wenig Möglichkeiten, wenn nicht eindeutig Vorsatz im Spiel war.
Zivilrechtliche Schadensersatzforderungen hingegen könntet ihr sicherlich schon geltend machen.

Gruß, Michael

sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 09:37
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Fahrlässige Körperverletzung ist ebenfalls strafbar (§229 StGB), dass sollte jeder Autofahrer wissen. 😉 Ein Vorsatz muss nur insoweit vorliegen, als dass der Täter mit solch einer Möglichkeit rechnen muss. Meines Wissens ist das Rennen im Schulgebäude verboten, und zwar wegen Unfallgefahr. Dagegen hat der Schüler wissentlich und somit vorsätzlich verstossen. Es sei denn, er hatte einen trifftigen Grund für's Rennen.

Darüber hinaus besteht ein zivilrechtlicher Anspruch wegen Schmerzen, gesundheitlicher Beeinträchtigung und gesundheitlichen Dauerschaden (Zahn).

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 13:57
(@ulliberne)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin, k-Monster,

auf jeden Fall sollte die Sache unverzüglich von der Schule(!!) dem zuständigen GUV (Gemeindeunfallversicherungsverband) gemeldet werden, und zwar mit den (sicherlich sehr drastischen!!) Attesten aller behandelnden Ärzte (ZahnA, Orthopäde, Hausarzt etc.).

Sicherlich wird das als Schulunfall bewertet werden, aber auch dann ist der Verursacher in der Pflicht, sobald irgendwelche Sachschäden aufgetreten sind (z.B. Brille, Klamotten, Tasche etc. kaputt), weil der GUV nur für körperliche Schäden zuständig ist (ich streite mit denen gerade um eine Brille = med. 'Hilfsmittel'). Bezgl. solcher Schäden würde ich mich (mit Hilfe der Schule?) an die Eltern wenden.

Von einer Anzeige bei der Polizei würde ich mir nicht viel versprechen.

Ob wg. z.B. 'Rennen im Schulgebäude' eher zivilrechtlich was zu machen wäre oder eher die Schule wg. 'Verletzung der Aufsichtspflicht' zu belangen wäre, oder ob die Schulleitung den Jungen intern 'verwarnt' (oder wie das sonst heißt), das kommt auf den Einzelfall drauf an.

Am wichtigsten erscheint mir jetzt erstmal die Dokumentation der Verletzungen ggü. dem GUV.

Gruß
Ulli

ein mann geht nicht unter wenn er nicht will,
wehre dich, schlage dich, halte nicht still.....
(fritz grasshoff)

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 14:17
 Mux
(@mux)
Registriert

Hi,

was mich interessieren würde: Wie hat sich der Schüler verhalten? Hat er sich bei Deiner
Tochter entschuldigt? War er bei Euch und hat sich zerknischt nach dem Gesundheitszustand
erkundigt? Wie haben seine Eltern reagiert? Haben die sich bei Dir gemeldet?
Hast Du das persönliche Gespräch gesucht?

Bei manchen Leuten ist heutzutage ein Problembewusstsein so unterentwickelt, dass man
mit deutlichen Worten für dieses sorgen muss.

Also persönliches Gespräch vor dem Einschalten von Dritten.

Ansonsten teile ich oldies Einschätzung hinsichtlich der rechtlichen Situation.

LG,
Mux

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 14:19
(@Sirius)

Nimm Dir ein paar Kumpels und dann teeren, federn und am Schulgiebel aufhängen.

:knockout:

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 14:29
(@kruemelmonster)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin Zusammen!

Erstmal euch allen Danke für eure Antworten!

@Aro: Das es keine heftige Strafe geben würde, ist mir Klar. Ich würde mich nur freuen, wenn es ÜBERHAUPT eine Strafe gäbe! Und wenn es 10 Stunden putzen im Krankenhaus auf der Unfallstation wären... der Junge sollte einfach kapieren, dass es Konsequenzen hat, wenn man jemanden verletzt. Die Konsequenzen der Schule sind nämlich lächerlich.

Danke für den Tip mit dem weissen Ring, da werde ich anrufen!

@staengeler: Ja, die Sache wurde als BG Fall aufgenommen. Der Bogen liegt z.Zt. bei mir, ich muss auch eine Stellungnahme dazu abgeben. Darin werde ich dann auch gleich von der BG eine Erklärung fordern, dass auch nach Jahren entsprechende Folgekosten wegen des Zahnes übernommen werden

@Oldie: Ja, im Gebäude ist das Rennen wg. Unfallgefahr verboten. Und über einen trifftigen Grund für das Rennen ist mir nichts bekannt

@ulliberne: Die Atteste sind noch nicht vorhanden, die Behandlung ist ja auch noch nicht abgeschlossen. Aber natürlich werde ich darauf drängen, die Atteste zu bekommen. Nicht, dass die nur an die GUV gehen...

@Mux: Da kommst du auf ein Thema, dass meine Verärgerung dahin gesteigert hat, dass ich über eine Anzeige nachgedacht habe: Der Junge hat sich nicht entschuldigt, kam auch nicht zerknirscht vorbei um sich nach dem Befinden zu erkundigen, er hat nichtmal angerufen, obwohl ihm 3 Lehrer nahegelegt haben, wenigstens das zu tun. Und nein, seine Eltern haben auch nicht reagiert! Die sind aber informiert worden, dass war nämlich die einzige Ordnungsmassnahme der Schule, dass seine Eltern ihn direkt von der Schule abholen mussten und zum Gespräch gebeten wurden.

@Sirius: Dafür bräuchte ich keine Kumpels, aber Krümelmonster schmeissen nunmal nur mit Keksen...

Viele Grüße vom Krümelmonster

Alle sagten: " Das kann nicht funktionieren"
Dann kam einer, der das nicht wusste und hat es einfach gemacht

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.01.2011 20:48
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

sicher könntest du auch eine Anzeige stellen und Schmerzensgeld einklagen usw. bzw. Schadenersatz falls euch irgendwelche Schäden entstanden sind die die Unfallkasse nicht ersetzt. Fahrlässigkeit muss sich der Schüler ja wohl auf jeden Fall entgegenhalten lassen.

Übrigens, wenn es dich beruhigt, die Unfallkasse trägt die Kosten zwar, aber sie holt die sich auch vom Verursacher (bzw. seiner Haftpflichtversicherung) wieder  😉

Der "Krümelmonsterweg" wäre aber vielleicht (und den fände ich persönlich besser als die Polizei einzuschalten und der ganze Anwaltsstress) Rabatz in der Schule zu machen (Schülervertretung, Elternsprecher usw) und es an die ganz große Glocke zu hängen, dass sowas passiert ohne dass es für nötig befunden wird, sich zu entschuldigen...bis der Typ es kapiert und sich entschuldigt. Ich glaube das würde ich auf jeden Fall verfolgen...

und natürlich die schriftliche Anerkennung als Schulunfall mit genauer Angabe der Verletzungen und vorsorglicher Kostenzusicherung für die Spätfolgen. Beim Zahn dürfte das kein Problem sein, beim Knie könnte es schwierig werden, wenn da innere Ursachen schon vorhanden sind, muss das genau abgegrenzt werden.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 21:59
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Also bei einem Schulunfall läuft es in der Regel so, weiss ich aus Familienkreisen, dass Folgekosten auch 20 Jahre später noch über diese Versicherung abgewickelt werden, z.B. wenn der Neuaufbau des abgebrochenen Zahnes erneuert werden muss (hält ja nicht ein Leben lang, leider).

Was die Berichte/Atteste angeht, wird das normalerweise vom Arzt an die jeweilige BG gemeldet, sofern man eben drauf hinweist, dass es in der Schule bzw. bei der Arbeit oder auf dem Weg dahin bzw. von dort nach Hause (Wegeunfall) passiert ist.

Die BG übernimmt dann die Kosten, ausser es wurde vorsätzlich gehandelt (da schwer nachweisbar, kommt das aber nach Aussagen der VBG so gut wie nie vor). Vom Verursacher zurückholen tut die sich die Kosten aber nicht, denn für die Unfälle müssen Betriebe ja Beiträge zahlen, damit werden solche Versorgungs- und Folgekosten gedeckt und sogar BG-Krankenhäuser und die diversen Ausbildungen für die Mitarbeiter der Mitgliedsbetriebe, die die BGen anbieten finanziert. Häufen sich allerdings in einem Mitgliedsbetrieb die Unfälle, geht irgendwann der Beitrag nach oben. Das heisst, die Betriebe/Schulen sollten schon darauf achten, dass die Unfallrisiken minimiert werden.

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 22:51




(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Vom Verursacher zurückholen tut die sich die Kosten aber nicht, denn für die Unfälle müssen Betriebe ja Beiträge zahlen, damit werden solche Versorgungs- und Folgekosten gedeckt und sogar BG-Krankenhäuser und die diversen Ausbildungen für die Mitarbeiter der Mitgliedsbetriebe, die die BGen anbieten finanziert.

Täusch dich mal nicht, denn die BG-leistungen sind ja im SGB VII geregelt, und deshalb gibt es auch dafür den Forderungübergang: Schadenersatzansprüche gehen auf den Sozialleistungsträger über, natürlich nur für Leistungen die dieser erbringt (SGB X)
Bei der Finanzierung werden diese Einnahmen aus Regressforderungen sicherlich genau wie bei den Krankenkassen (und da ist es definitiv so!!!) im Haushalt berücksichtigt, und außerdem sind ja sicher die meisten Arbeits/Wege/Schulunfälle ohne Fremdverschulden.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 21.01.2011 23:15
(@galaxy878)
Nicht wegzudenken Registriert

Tut mir leid - aber für deine Gedanken habe ich überhaupt kein Verständnis.

Anzeige wegen Körperverletzung?? - also bitte - gehts noch. Red mit dem Jungen, da kommt viel mehr dabei raus. Aber immer gleich nach dcer Obrigkeit zu schreien und nicht mal selber mit den Leuten reden - nee, da hab ich kein Verständnis dafür.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 11:32
(@schwarzwaldmaedel)
Nicht wegzudenken Registriert

Täusch dich mal nicht, denn die BG-leistungen sind ja im SGB VII geregelt, und deshalb gibt es auch dafür den Forderungübergang: Schadenersatzansprüche gehen auf den Sozialleistungsträger über, natürlich nur für Leistungen die dieser erbringt (SGB X)
Bei der Finanzierung werden diese Einnahmen aus Regressforderungen sicherlich genau wie bei den Krankenkassen (und da ist es definitiv so!!!) im Haushalt berücksichtigt, und außerdem sind ja sicher die meisten Arbeits/Wege/Schulunfälle ohne Fremdverschulden.

ligr ginnie

Mag sein dass es theoretisch möglich wäre das Geld zurück zu holen aber da es doch sehr oft vorkommt, dass z.B. Gefahrenstellen nicht ordnungsgemäß abgesperrt werden, Schutzausrüstung nicht zur Verfügung gestellt wird, da angeblich zu teuer etc. ist Fremdverschulden quasi an der Tagesordnung und die VBG müsste da auch erst Beweise ermitteln... sprich das wäre teurer als es einfach zu bezahlen...

Aber letzten Endes ist es Pech und Geld der Schule, wenn diese sich nicht darum kümmert, dass soetwas nicht noch ein Mal passiert.

Es ist auch nicht die feine Art einfach weiter zu rennen und jemandem nicht zu helfen, wenn man Mitschuld trägt, dass sich jemand verletzt hat aber eine Entschuldigung wird man wohl über die Anzeige auch nur erhalten, wenn derjenige sich davon erhofft, dass die Anzeige zurückgezogen wird. Ein ernstes Gesprächs mit den Eltern fände ich da erst mal angebrachter.

LG, das Schwarzwaldmädel

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2011 11:45
(@Sirius)

Ich habe weder für diesen Thread Verständnis, noch dafür dass in Unkenntnis der objektiven Sachlage Behauptungen aufgestellt und rechtliche Ratschläge erteilt werden. Die noch dazu m.E. falsch sind. Aber bitte, jedem das Seine.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.01.2011 13:01