Hallo Basti,
was hat das Jugendamt denn mit dir besprochen? Wäre wichtig, um die Situation einzuschätzen. Was "Ex" gesagt hat kann man(n) sich denken und ist für uns hier nicht so interessant.
Warum meinte sie denn, ein Treffen sei nicht notwendig? Im Januar läuft doch die Umgangsregelung aus. Es muss doch irgendwie eine Folgeregelung gefunden werden. War dies Thema des Telefongespräches?
Du hast doch am 5.12. noch einen Termin beim Jugendamt. Oder wurde der aufgehoben?
Wenn du etwas mehr schreibst, kann dir hier auch besser geholfen werden.
Gruß
Martin
[Editiert am 23/11/2005 von Schmusepapa]
Hey,
also das war der Termin am 5.12 den sie abgesagt hat. Sie sagte das die besuchszeit automatisch so weiter geht nach der regelung wie bisher. Sie sagte auch das meine ex längere besuchzeiten nicht möchte aber ohne begründung. Auch sagte sie das wenn mein sohn von mir kommt sei er total komisch. Keine Ahnung sie war bei ersten Termin total unparteiisch jetzt kommt es mir so for das sie hinter meiner ex steht und ihr tips gibt.
Gruß :mad2:
Hallo Basti,
das klingt natürlich nicht so gut. Was wurde denn in dem ersten Gespräch mit dem Jugendamt besprochen? Was waren die Inhalte, wie hast du argumentiert?
Das Argument, der Sohn sei "völlig verstört", kenne ich. Kann es daran liegen, dass der Umgang zu selten stattfindet? Du willst doch eine Umgangserweiterung. Ich hatte damals vorgeschlagen, Übernachtungsbesuche meiner Tochter bei mir auszuprobieren. Vor Gericht hat dann meine "Ex" argumentiert, was machst du wenn das Kind die ganze Zeit weint? Meine Antwort: Dann bringe ich die "Kleine" sofort zu dir zurück.
Natürlich hat sie nicht geweint, und seitdem sehe ich sie regelmäßig übers Wochenende. Das Jugendamt sah auch keine Bedenken gegen Übernachtungsbesuche bei mir.
Um klarer zu sehen was abgelaufen ist, solltest du darlegen, was du beim Jugendamt beantragt hast bzw. was die Inhalte des von dir erwähnten Gespräches beim "ersten Termin" waren.
Vor Gericht zu gehen und zu klagen auf Umgangserweiterung (letzter Schritt) kann ich dir so ohne weiteres nicht raten. Da wird erst mal ein Gutachten vom Jugendamt eingeholt, und wenn das Gutachten eine Umgangserweiterung nicht befürwortet, dann sind die Chancen sicherlich nicht besonders gut.
War der einzige Grund, eine Umgangserweiterung abzulehnen die Tatsache dass die Mutter behauptet, der Sohn sei "total komisch" und die Mutter keine Umgangserweiterung wünscht?
Es ist schwierig dir mit den wenigen Informationen, die du hier hereinstellst, wirklich weiterzuhelfen.
Sich "auf die Zunge zu beißen" hilft nicht immer. Wenn ein Monolog kommt von der Sachbearbeiterin mit dem Argument, das Kind sei "total komisch" ruhig mal nachfragen, was denn ihrer Meinung nach die Ursachen sind. Du könntest dir das nicht erklären, ob es möglich sei dass es den Vater zu selten sieht? Würden häufigere Besuche helfen? Wird von der "Ex" argumentiert, die Besuche beim Vater seien schädlich (häufiger "Trick"). Wenn ja, nachfragen woher denn dieser Verdacht kommt.
So, und wenn die Sachbearbeiterin sagt, die Mutter wünsche keine Umgangserweiterung, dann würde ich sagen dass ich das anders sehe und das begründen. Und dann nachfragen was denn das Jugendamt dazu meint und warum. Und wenn die Sachbearbeiterin sagt, dass das der Wille der Mutter ist und das Kind nach ihren Angaben "total komisch" ist und das für die Sachbearbeiterin ausreichend ist, dann würde ich fragen ob ich das schriftlich haben kann? Und wenn sie fragt warum würde ich antworten, naja, wenn mein Kind größer ist und fragt warum es den Papa so selten gesehen hat dann möchte ich ihm dieses Schreiben zeigen.
Hast du schriftlich, dass der Umgang so weiterläuft wie bisher ab Februar? Falls nicht, würde ich anrufen und fragen, ob du das schriftlich haben kannst, da die Gefahr besteht dass "Ex" sich plötzlich nicht mehr an die Umgangszeiten hält. Und bei einem solchen Gespräch kann man dann ja nochmal zu verstehen geben, man habe über das letzte Telefonat nachgedacht und man hätte da noch ein paar Fragen und zwar... (s.oben).
Ich habe das Gefühl, dass du das Gespräch mit dem Jugendamt nicht richtig vorbereitet hast. Überlege, was du willst, wie du es begründest, sei kompromissbereit, und wenn dich am anderen Ende des Tisches oder der Telefonleitung eine "wildgewordene Furie" anschreit, bleib ganz ruhig und sachlich, weil das den "Druck"aus dem Gespräch nimmt und es wieder in sachliche Bahnen lenkt.
Gruß
Martin
Hallo,
ja das stimmt schon aber wie kann das sein das sie mit mir telefoniert die vom JA und total einsichtig und nett ist. Pötzlich aber total hinterfotzig und parteiisch ist. Mein kumpel hat gemeint ich solle eine dienstbeschwerde schreiben. Sowas habe ich nicht erlebt sie meinte es sei nicht nötig für ein Termin da alles geregelt sei.
Sie hat total abgeblockt und als ich dann sagte das ich vor gericht gehen möchte hat sie mich mit aller gewalt versucht davon abzubringen also was geht denn da ab. Was sol ich machen nochmal anrufen und nach einem Termin beten oder abwarten bis feb.
Gruß
Mönsch Basti,
hast du meinen Beitrag denn überhaupt gelesen? Es geht dir um UMGANGSERWEITERUNG, ich gehe davon aus dass du das auch beim Jugendamt angesprochen hast. Ansonsten habe ich doch geschrieben was du tun sollst, oder?
Du hast nicht geschrieben was gegen eine Umgangserweiterung aus Sicht des Jugendamtes spricht. Und wenn sich die Sachbearbeiterin dazu nicht geäußert hat, dann würde ich nochmal höflich nachfragen und um eine Begründung bitten, warum denn "alles geregelt" sei. Du siehst nicht, dass "alles geregelt" ist.
Nächster Schritt wäre eine Klage. Doch die muss gut vorbereitet sein, es wäre hilfreich wenn du deine Argumentation gegenüber dem Jugendamt schon mal vorgetragen hättest. Bei einer Klage wird nämlich ein Bericht des Jugendamtes angefordert. Und da kriegst du dann schriftlich, was du jetzt mündlich ohne dass es dich etwas kostet (außer Telefongebühren) erfragen kannst.
Höre auf die Ratschläge, die dir hier gegeben werden. Vom Jammern und Lamentieren, wie schlecht doch alle zu dir sind, wird es nicht besser!
Gruß
Martin
Mein kumpel hat gemeint ich solle eine dienstbeschwerde schreiben
Weder Dienstaufsichts- noch Fachaufsichtsbeschwerde (formlos, fristlos, fruchtlos) werden eine positive Veränderung bei irgendwem bewirken. Es ist dir noch nicht einmal das Ergebnis einer evtl. "Untersuchung" mitzuteilen. Das Verhältnis zum JA wird sich allerdings nicht verbessern.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hey ,
klar also ich habe heute beim JA angerufen und wollte das alles schriftlich haben. Sie sagte: sie schickt mir nichts da das vereinbart war und indierekt in dem Brief drinne steht wo die besuchszeiten bis Januar geregelt sind. Ich habe sie gefragt was gagegen steht das die besuchszeiten erweitert werden sie sagte nur das meine ex was dagegen habe und wenn ich das ändern möchte ich vor gericht müsse. Sie könne da nichts machen da ich ja meinen sohn sehe.
Gruß
Hallo Basti,
sind denn die Besuchszeiten ab Ende Januar / Anfang Februar schriftlich geregelt? Falls nicht, ist das doch der Hebel, mit dem du beim Jugendamt ansetzen kannst.
Gruß
Martin
Hallo,
ja das habe ich versucht aber die im Jugendamz blockt ab und meint ist nicht notwendig. Momentan ist es ja so das die Mutter meines sohnes sich mit mir treffen will und es ohne Jugendamt klären will. Aber ob das klappt glaube ich erst wenn es so weit ist. Ich wenigstens froh das sie mir den vorschlag gemacht hat.
Gruß