Kind krank während ...
 
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Kind krank während Umgang, freie Tage für Kinderbetreuung?

 
(@lullaby1980)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

unser Kind (4 J) ist im regulären Umgang bis Dienstag abend bei mir und seit gestern erkrankt: Husten, Schnupfen leichtes Fieber. Im Kiga habe ich es abgemeldet. Kind wird heute vormittag von meinen Eltern betreut, ich werde heute nachmittag früher Feierabend machen. KM habe ich informiert, sie macht zur Zeit einen Kurzurlaub bei ihrem neuen Freund, der weiter weg wohnt.

Meine Frage: Kann ich aufgrund der Krankheit des Kindes wegen der Betreuung zu Hause bleiben, obwohl ich nur der "Umgangsberechtigte" bin? Ich habe irgendwo mal gelesen, dass jedem Elternteil 10 Tage für solche Fälle zustehen, AE aber 20 Tage, d.h. ja dass dem Umgangsberechtigte scheinbar keine Tage dafür mehr zur Verfügung stehen.

Falls mir doch die Tage zustehen:
Wie würdet ihr raten hier vorzugehen? Ist eine Bescheinigung vom Kinderarzt oder Hausarzt notwendig? Info an Arbeitgeber und auch Krankenkasse?

Vielen Dank im voraus für eure Antworten!

Grüße,

Lullaby

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.02.2013 12:57
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Lullaby,

Voraussetzung für den Sonderurlaub ist, dass niemand anderes zur Betreuung des kranken Kindes zur Verfügung steht. Dann bekommst du von deinem Chef kurzfristig unbezahlten Urlaub (max. 11 Tage pro Jahr und Kind) und von der Krankenkasse auf Antrag den Prozentsatz vom Netto, den die auch als Krankengeld zahlen, wenn die sechs-Wochenfrist der Lohnfortzahlung verstrichen ist.

Das Antragsformular bekommst du von der Krankenkasse, das Attest dazu vom Kinderarzt und die Erklärung, dass nur du selbst das Kind betreuen kann, muss dir ggf. der andere Elternteil unterschreiben.

Ob du dir den ganzen bürokratischen Aufwand für einen Urlaubstag geben willst, oder lieber dein Überstundenkonto, Gleitzeitkonto oder den Jahresurlaub dafür opferst, ist natürlich deine Sache.

Gute Besserung für eure Kind!

LG  🙂 Biggi

PS: Kann sein, dass meine Info veraltet ist, weil ich die Prozedur genau einmal durchlaufen habe und dann andere Lösungen gesucht und gefunden habe  😉

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.02.2013 21:54