Moin Sputnis,
...ach komm...... Erzähl uns nichts von Besatzung. Du warst da nicht bei!
muss man ein Huhn sein, um über Eier reden zu dürfen? 😉
Ich rede auch über Gerichtsvollzieher, obwohl ich keine "praktischen "Erfahrungen mit denen habe in dem Sinne, dass hier gepfändet worden wäre. Aber ich habe schon welche in Marsch gesetzt - und erfahren, mit welchen teilweise dämlichen und frei erfundenen Ausreden von Schuldnern sie unverrichteter Dinge wieder zurückkommen.
Ich habe ja kein Problem, wenn Ex-Partner sich nicht von hier bis über die Strasse trauen; jeder so, wie er mag und meinetwegen noch auf der Hochzeit der Kinder oder in Gegenwart der Enkel. Sie sollen sich dann nur nicht laut über die daraus resultierenden "Probleme" mit dem oder der Ex beklagen; die sind dann nämlich meistens zu mindestens 50 Prozent hausgemacht und vermeidbar. Und Argumente, die mit "der/die hat aber..." beginnen, sind eigentlich seit dem Grundschulalter keine mehr...
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin Sputnis,
muss man ein Huhn sein, um über Eier reden zu dürfen? 😉Ich rede auch über Gerichtsvollzieher, obwohl ich keine "praktischen "Erfahrungen mit denen habe in dem Sinne, dass hier gepfändet worden wäre. Aber ich habe schon welche in Marsch gesetzt - und erfahren, mit welchen teilweise dämlichen und frei erfundenen Ausreden von Schuldnern sie unverrichteter Dinge wieder zurückkommen.
Kikeriki... Nein ein Huhn muss du dafür nicht sein 😉 Aber die braune Keule klingt bei Familiensachen so überproprtional!
Tatsächlich ist es aber in der Regel so, dass der GV sich von Ausreden nicht beeindrucken lassen sollte. Persönliche Erfahrungen muss man mit denen auch nicht haben. Aber bei uns in der Firma sind sie auch schon aufgetaucht, und zwar um einen Mitarbeiter das Gehalt zu pfänden. Warum? KU!
Auch sonst ist ein Gerichtsvollzieher dazu da entweder die Summe einzuholen, Ersatzhaft oder den entsprechenden Eid.
Natürlich ist die Argumentation nicht weit weg wenn man sagt, man muss auch mal das ganze auf sich beruhen lassen. So herrscht wenigstens die Hoffnung, dass es mal zu einer friedvolleren Zukunft kommt. Aber eben weil der Ex schon so viel Unsinn betrieben hat (ich spreche jetzt mal nur aus der Sicht von AS) ist das Vertrauen wohl so mürbe. Es ist natürlich schon berechtigt zu fragen, warum er den Titel nicht hergibt und umgekehrt mündliche Zugeständnisse macht. Auch er kann, verbunden im Nachweis im Fall der Fälle wenn die Tochter wieder bei ihm wohnt entsprechend einen neuen Titel errichten lassen.
Man soll einen Titel, auch aus den Gesichtspunkten von Beppo nicht unterschätzen, was meine Ex übrigens auch getan hat und tut!
Moin Sputnik,
ich versuch's nochmal anders herum: Es darf meinetwegen jeder seinen Mitmenschen misstrauen, soviel er möchte. Er darf sich dann hinterher nur nicht beschweren, wenn ihm mit dem selben Misstrauen begegnet wird. Die eigene Lebensqualität wird dadurch nicht besser. Schon gar nicht in einem Mass, das durch ein paar möglicherweise ersparte Geldscheine gerechtfertigt wird.
Die Trennungsgeschichte der TO dauert mittlerweile seit 11 (!) Jahren. Wie lange man sich mit der eigenen Vergangenheit beschäftigen möchte, entscheidet jeder selbst. Wann damit Schluss ist, auch.
Grüssles
Martin
(dessen Ex auch nichts ausgelassen hat, was ihr Anwalt im Angebot hatte - und der heute trotzdem mit ihr Kaffee trinken kann)
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Moin,
.... seiner Aussage nach verfolgt er noch immer die Absicht gerichtlich klären zu lassen, ob ich in den vergangenen 12 Monaten für beide Kinder hätte den Mindestunterhalt zahlen müssen (was rein rechnerisch nicht geht..aber Gerichte sehen das ja evtl. etwas anders).
Die Vollmacht zur Geltenmachung eines Kindesunterhalt entfällt mit dem Umzug zu Dir auch rückwirkend (Oberlandesgerichts Rostock vom 14.01.2012 (Az.: 10 UF 146/11)) und damit die das Verfahren mit Kindesunterhalt für die Tochter einzustellen.
Bleibt offen, wie es mit dem anderen Kind aussieht ... allerdings kann man dem Vater deutlich machen, dass er, wenn er die Klage weiterverfolgt, mit ähnlichen Maßnahmen zu rechnen hat und dann dürfte (sein vielleciht höheres Einkommen?) eine wesentlichere Rolle spielen.
Ich vermute, eine Einstellung und jeder zahlt seine eigene Zeche wäre die fairste Lösung.
Gruß
Zuerst ignorieren sie dich, dann lachen sie über dich,
dann bekämpfen sie dich und dann gewinnst du!
Mahatma Gandhi
Guten Abend,
unsere Kinder haben ja Anfangs beim KV gelebt, aus dieser Zeit existiert auch ein Titel gegen mich. Als die Kinder in meinen Haushalt gewechselt sind, habe ich den Herrn von der Beistandschaft gefragt, wie ich nun verfahren soll, ob ich etwa auf Herausgabe klagen muß. Er hat es mir genauso erklärt wie Brille007:
Würde der Ex tatsächlich versuchen, widerrechtlich Unterhalt zu pfänden, obwohl das UH-berechtigte Kind gar nicht mehr in seinem Haushalt lebt, würde man dem Gerichtsvollzieher die Fakten erklären - und der Ex bliebe auf seinen Kosten sitzen. Plus der Blamage, etwas Widerrechtliches versucht zu haben. Ein Gerichtsvollzieher marschiert ja nicht aus Versehen los.
Daraufhin habe ich gar nichts gemacht, passiert ist auch nichts, ausser daß ich auch einen Titel gegen den KV jetzt habe ( über die Beistandschaft ).
Und der KV wirft auch gerne mit jedem Knüppel und hätte freiwillig gar nichts herausgegeben.
PS: Also passiert ist nichts in mittlerweile fast 4 Jahren.
Grüße,
das Augentierchen
Moin,
ich denke, dass das allgemeine Missverständnis hier war/ist, dass der Titel nicht auf Sophie's Ex lautet, sondern auf das Kind. Der betreuende Elternteil kann daraus für das Kind vollstrecken lassen, solange es noch nicht volljährig ist. Da Sophie fortan das Kind allerdings selbst betreut, besteht diese Möglichkeit für ihren Ex nicht mehr.
Gruß
Brainstormer
Hallo,
es geht vor allem um den Titel für das bei ihm lebende Kind, S.
Sophie
Hallo Sophie,
dann erinnere deinen Ex doch an eure Vereinbarung und bitte ihn um eine Verzichtserklärung. Sollte er es ablehnen, kannst du dir ja immer noch überlegen, ob du Auskunft über sein Einkommen verlangst und ihn damit in Verzug setzt.
Gruß
Brainstormer
Hallo,
kurzes Update: die Große lebt seit 01.07. bei mir, geht jetzt die dritte Woche hier zur Schule und hat sich - zumindest in meinen Augen - gut eingelebt. Die Schule ist anscheinend gut strukturiert und sieht die Belange der Schüler. Da scheinen wir Glück gehabt zu haben.
Ihren Sport macht sie dort weiter, wo sie ihn erlernt hat, auch wenn sie jetzt einen längeren Weg dafür benötigt, fühlt sich aber dort auch willkommen und wurde freudig begrüßt.
Schule, ja ich denke das läuft ganz normal, Kontakte hat sie dort auch schon geknüpft.
Psychotherapie nimmt sie wahr, obwohl sie im Moment sehr entspannt und gelöst ist.
Ja, sie vermisst natürlich ihre Schwester und ihre Katze und ihre Freunde von dort unten, aber dank whatsapp und Internet - ja teilweise auch Briefen - läuft das wohl auch noch.
Ihre Schwester war in den Sommerferien drei Wochen bei uns und war alles ganz normal und harmonisch. Die Kleine hat ganz offen gesagt, dass sie ihre Schwester vermissen wird, wenn sie wieder zu Hause ist.
Kontakt zu Papa möchte die Große im Moment eher nicht..sie fährt jetzt Ende August ihre Freunde besuchen und übernachtet dort. Ich habe ihr vorgeschlagen, sich doch einen Abend mit Papa zu treffen, das möchte sie aber nicht. Hängt vermutlich auch damit zusammen, dass er die geplante Umgangswoche bei ihm in den Ferien abgesagt hat mit der Begründung, dass sie sich erstmal einleben soll...
Ich hoffe aber, dass sie zumindest in den Herbstferien ein paar Tage bei Papa verbringen möchte, damit ein halbwegs normaler Kontakt wiederhergestellt wird. Wäre in meinen Augen für beide wichtig.
Sophie