Kind in die Psychat...
 
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Kind in die Psychatrie eingewiesen - was tun

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(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

der Vater hat A. gestern abend in die Psychatrie eingewiesen.
Hintergrund war lt. dem Vater, dass S. der Hund beim Gassigehen weggelaufen war und A. aufgefordert wurde, mitzukommen und den Hund zu suchen. Daraufhin hat sie wohl erklärt, dass ihr der Hund und S. völlig egal wäre. Sie würde eh bald nicht mehr leben und das wäre ihr alles egal.

Auf jeden Fall ist sie wohl dem Vater und seiner Frau gegenüber handgreiflich geworden. Daraufhin hat der Vater ihr erklärt, dass er sie in die Psychatrie bringen wird und das - sollte sie nicht mitkommen - er die Polizei benachrichtigen wird, die sie dorthin bringen wird.

Dann ist sie wohl mitgefahren und hat auch mit einer Psychologin gesprochen, die sie dann stationär aufgenommen hat.

Der Vater möchte von mir nun bis 9:00 Uhr eine allgemeine formlose Vollmacht, die ihn dazu berechtigt das Kind dort behandeln zu lassen.

Ich habe ihm erklärt, dass er eine solche Vollmacht von mir nicht erhalten wird, da er diese Karte schon zu oft gezogen hätte. Ich würde versuchen Urlaub zu bekommen und morgen dort vor Ort sein.

Der Vater hat mir erklärt, er wisse von A.s Wunsch wieder zu mir zu ziehen und hier ihre Schule zu beenden. Das käme aber auf keinen Fall infrage weil ich die Ursache aller Probleme von ihr sei.
Auf meinen Hinweis, dass sie hier auch Hilfe in Anspruch nehmen könnte, erklärte er, dass es bei mir das völlig falsche Umfeld sei und das dies nicht dem Kindeswohl dienen würde.
Sollte er bis 10:00 Uhr keine Vollmacht von mir haben würde er eine einstweilige Verfügung beantragen.
Dann würde er auch offenlegen, dass ich die Kinder geschlagen und getreten hätte, vor den Augen des jeweils anderen Kindes und das ich sie ausgesperrt etc. hätte.

Nun werde ich versuchen, die Klinik zu erreichen und einen Termin für morgen auszumachen.

Sie hatte schon sehr die Befürchtung bei dem Vater auf taube Ohren zu stossen, wenn sie ihm erklärt, dass sie wieder bei mir wohnen möchte, da er mehrfach bereits versucht hat sie in die Psychatrie einweisen zu lassen bzw. wohl überlegt hatte sie ins Heim zu geben (wovon weder sie noch ich etwas wussten).

Sophie

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 09:43
(@Inselreif)

Hi AS,

wenn Du das einrichten kannst, wäre der Termin morgen natürlich gut.
Du kannst ja gegenüber der Klinik ein vorläufiges Einverständnis mit der Behandlung zu erklären. Dass die Tochter erst mal dort bleibt, bis klar ist was Sache ist, erscheint mir das Beste.

Gruss von der Insel

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 10:16
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe mit der Klinik gesprochen, werde aber nochmal von der Psychologin zurückgerufen, die gestern mit ihr gesprochen hat.
Heute morgen ist sie wohl sehr ruhig.
Allerdings können sie sie gar nicht aufnehmen, es sei denn sie ist akut selbstmordgefährdet, da die Klinik keinen Platz hat.

Auch habe ich dem Mitarbeiter geschildert wie ich sie erlebt habe bei den letzten Telefonaten.

Mal sehen wie das jetzt läuft, weil da beginnt ja heute die närrische Zeit.

Dem Mediator habe ich auf Band gesprochen mit der Bitte um Rückruf.
Die zusätndige Mitarbeiterin vom Jugendamt hat Urlaub.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 10:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich habe ihm erklärt, dass er eine solche Vollmacht von mir nicht erhalten wird, da er diese Karte schon zu oft gezogen hätte. Ich würde versuchen Urlaub zu bekommen und morgen dort vor Ort sein.

Ich halte das auch für richtig.
Schließlich liegt sie ja nicht mit Atemstillstand auf dem OP, da sollte ein Tag mehr oder weniger wohl kein Problem sein und selbst ein Richter sollte verstehen, dass du dir vor so einer Zustimmung erst selbst ein Bild machen willst.

Du solltest ihm das allerdings nicht nur mündlich, sondern auch schriftlich (per Emil) mitteilen.
Zumindest, wenn du absehen kannst, dass du frei bekommst.

"Hallo X.,

wie besprochen werde ich am xx.xx.xx. in Y sein damit wir uns über das weitere Vorgehen in Bezug auf A. abstimmen können.

mfG
AS"

Daraus sollte dir keiner einen Strick drehen können.

(Oder vielleicht doch vor 10:00, auch ohne genauen Ankunftstermin)

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 10:45
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich würde jetzt so schreiben:

Hallo x,

vielen Dank für deine SMS von heute morgen. Wie ich dir am Telefon bereits mitgeteilt habe, werde ich morgen vor Ort sein.
Mit der Klinik habe ich Kontakt aufgenommen. Bei Bedarf werden sie von mir vorab direkt die Zustimmung zur Behandlung einholen.

Ich gehe davon aus, dass ich T. morgen sehen kann und ein Gespräch mit ihr und auch ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin führen kann. Ich würde mich freuen, wenn wir anschließend sprechen könnten.

Viele Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 10:53
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Genau so!

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 10:55
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich habe gerade mit einer Ärztin gesprochen, die bereits mit A. gesprochen hat. Die Suizidgefahr kann ganz klar verneint werden. Sie ist bereit über das Wochenende in der Klinik zu bleiben.
Die Klinik hat gesehen, dass sie extrem leidet. Sie sollte lernen Ressourcen und Kompetenzen zu nutzen um sich auch Rückzugsräume zu schaffen, damit ein Streit nicht eskaliert.

Morgen habe ich dann einen Termin mit der Ärztin und auch mit A.

A.s Problem ist wohl nicht so sehr der Vater, sondern seine Frau.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 11:29
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ich tue mir ganz schwer, hier einen Hinweis für das Vorgehen bzgl der konkreten Situation der Tochter zu geben. Ich denke kaum jmd von uns hier hat die Kompetenz dies zu beurteilen und hier im Internet schon gar nicht. Insofern muss AS da hinfahren und ihrer Verantwortung als GSR-ET gerecht werden. Die kurze Nachricht, die dies ankündigt ist gut!

Aber ich möchte ganz dringend an Euch als Eltern appellieren, dass ihr Euch endlich mal zusammenrauft! Es ist zunächst einmal ziemlich egal, ob die Einweisung tatsächlich indiziert ist, eine beleidigte Reaktion des KV auf den Wunsch des Umziehens der Tochter oder ein hilfloser Versuch,sich gegen eine (vielleicht aus seiner Sicht) Übermutter zu wehren! So wie ihr Euch als Eltern verhaltet, müssen die Kinder auf der Stecke bleiben. Und was ich fast dramatisch finde ist, dass da noch eine kleinere Tochter dran hängt, für die der Weg bis zur Abnabelung und Selbständigkeit noch länger ist!

Gibt es nicht irgendeine neutrale Person (Patentante/ -onkel, der Pfarrer von Konfirmation/ Firmung, Vertrauenslehrer, Eltern der besten Freundin, ....), die sich euren Mädchen annehmen können und wollen und zwischen Euch Eltern vermitteln? Oder die zumindestens aus einer (halbwegs) neutralen Sicht, die richtige Moderation auswählen können?

Alles Gute für die Mädchen!

Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 11:33
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@toto
Ja, ich weiss nicht wie wir da verfahren sollen. Allerdings scheint der Mediator, bei dem wir waren für den Vater inzwischen auch keine Anlaufstelle mehr zu sein. Ich habe zwischenzeitlich mit ihm gesprochen.

Für mich macht das Personal der Klinik einen kompetenten Eindruck. Sie sehen in erster Linie das Kind. Und wollen ihr mit einer kurzzeitigen Aufnahme die Möglichkeit schaffen zur Ruhe zu kommen, damit es bei ihr zu Hause nicht weiter eskaliert.

Ich werde morgen dort sein und ein Gespräch mit der behandelnden Ärztin führen können. Auch mit A. und dem Vater werde ich sprechen.

Mal sehen was das Wochenende so bringt.

Allerdings sieht die Klinik keinerlei Suizidgefahr. Damit sieht sie dies anders als der Vater (glücklicherweise).

Sophie

P.S. Was die Kleine angeht, die weiss den Vater und seine Frau gut zu nehmen und sorgt dafür, dass Papa alles unangenehme für sie erledigt. Papa richtet es schon, wenn sie es fordert. Allerdings fordert hier die Pubertät wohl inzwischen auch seine Nerven ...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 14:32
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich find das Ganze vorgehen auch ganz schön "strange" und man kann zum Glück sagen, dass die Klinik wohl kompetente Mitarbeiter hat. Das der Vater schon die "Zwangseinweisung" thematisiert sollte bei Dir schon die Alarmglocken angehen lassen.

Vielleicht sollte auch mal daran gedacht werden, dass die Tochter mal von beiden Elternteilen getrennt wird und in eine betreute Wohneinrichtung ziehen kann. Denn wie schon in dem anderen Beitrag geschrieben, sehe ich bei der Tochter schon die Tedenz, Euch als Elternteile in gewisser Art und Weise zu instrumentalisieren. Da sollte mal (zum Wohle der Tochter und aller anderen Beteiligten) der Wind rausgenommen werden. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 19:34




(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Ingo,

ja, daran habe ich auch schon gedacht. Es gibt wohl so was in der Gegend dort. Müssen aber beide Elternteile zustimmen.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.02.2013 20:42
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sophie,

hier sollten aber beide Elternteile -wie schon von Toto beschrieben - drauf hinwirken. Bzw. sollte bei weiterer Uneinsichtigkeit des KV, das JA informiert bzw. von der Tochter selbst aktiviert werden.

Wenn der KV im Moment eh mit der Situation überfordert ist, sollte er zumindest dieser Lösung zustimmen, da sie auch Dich nicht als "Gewinnerin" aus der Situation gehen lässt (wenn er davor Angst hat). Vielleicht kannst Du das Thema auch noch mal mit der Klinik besprechen, dort bestehen sicherlich entsprechende Kontakte und Erfahrungen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.02.2013 21:29
(@oldie)
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Moin

Wenn betreutes Wohnen diskutiert wird, führt am Gang zum JA m.E.n. kein Weg vorbei. Tochter kann sich auch selber dorthin wenden. Und nein, eine Zustimmung der Eltern ist nicht zwingend notwendig. Im Fall der Fälle erfolgt hier eine Inobhutnahme mit anschliessender gerichtlich angeordneter Sorgerechtsübertragung auf das JA.

Denke mal ganz in Ruhe darüber nach.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 14:11
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich war heute in der Klinik und habe mit der behandelnden Psychologin und auch mit A. gesprochen.

Danach habe ich versucht, mit dem Vater einen Termin für das von ihm vorgeschlagene Gespräch zu finden. Er hat den Termin heute abgesagt. Auf meine Bitte uns morgen zu treffen, hat er mir erklärt, dass er keine Notwendigkeit sieht, sich zu treffen und zu reden bevor die Psychologin kein Ergebnis gefällt hätte. Auch würde er gern wissen, was ich mit ihm besprechen möchte, da ich ja A bereits einmal mit diesen Problemen im Stich gelassen hätte. Ich würde ihm gern folgendes antworten:

Hallo X
gerne wäre ich deiner Bitte nachgekommen, mich mit dir zu treffen, damit wir sachlich und vernünftig miteinander sprechen können. Leider hast du meinen Terminvorschlag nicht angenommen. Auch die Bitte von mir, uns morgen zu treffen und zu sprechen, hast du leider abgelehnt.
Du möchtest von mir konrekte Gesprächsthemen: 1. Abschlussgespräch der Psychologin vom Oktober..was genau wurde besprochen. 2. Einweisung von A. was genau/konkret ist passiert. As Aussagen weichen von deiner Schilderung ab. 3. Vorwürfe deinerseits mir gegenüber.
Ich würde mich freuen, wenn wir diese Themen morgen besprechen könnten.
Viele Grüße

Was mein Gespräch mit der Psychologin angeht, so habe ich offen und ausführlich gesprochen. Angefangen vom Umzug der Kleinen, den Umzug von A. und die "Suizidkarte", die der Vater bereits mehrfach in diesen knapp zwei Jahren gezogen hat. Auch, dass er wieder mal mit Sorgerechtsentzug etc. gedroht hat.

Betreutes Wohnen habe ich auch vorgeschlagen, habe aber darum gebeten, dass die Psychologin dem Vater nicht sagt, dass dieser Vorschlag von mir kommt.

A. findet diesen Vorschlag ganz gut, ich habe ausführlich mit ihr sprechen können. Für sie steht fest sie möchte a) dort ihren Schulabschluss machen und dann zu mir ziehen. Einen Verbleib beim Vater auf Dauer lehnt sie kategorisch ab.

Der Mediator hat mich auch über die Möglichkeit der Inobhutnahme informiert. Er hat mir auch geraten, dass ich Kontakt mit dem Jugendamt aufnehme und die Mitarbeiter darum bitte, ihn zu kontaktieren, da wir immer wieder Gespräche geführt hätten.

Mir geht es hier nicht als Eltern darum als "Gewinner" oder "Verlierer" dazustehen. Es geht um unser Kind und dessen seelisches Gleichgewicht und dessen Wünsche sollten für uns als Eltern wichtig sein.

A. hat für sich bereits bestimmte Entscheidungen getroffen, sie lehnt jeden Besuch der Frau des Vaters und ihrer Schwester ab...

Sophie

P.S. Ich habe der Psychologin auch meine Befürchtung mitgeteilt, dass je öfter er ihr erklärt, dass sie suizidgefährdet und psychisch labil und damit in die Psychatrie gehört, sie auch irgendwann dies glauben wird. Ob das klug war weiss ich nicht, aber diese Fokussierung auf massive Suizidgefahr von ihm aus sehe ich schon als bedenklich an.

Die Psychologin hat auch nach ihrer kompletten Krankengeschichte inkl. Schwangerschaft gefragt. Auch den Kontakt zu den Großeltern und evtl. psychische Erkrankungen der Familienseite wurde abgefragt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 08.02.2013 20:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

ich finde die Ergebnisse bisher recht positiv, da es ja offensichtlich beim KV (bzw. wohl eher mit der Lebensgefährtin) zu erheblichen Spannungen bzw. Situationen der Überforderung kommt. Das sowas gerade zwischen einer Heranwachsenden und den oftmals "nicht einfachen" Zweitpartnern eskalieren kann, kommt sicherlich in den besten Familien vor.

Aus meiner Sicht werden aber schon Grenzen überschritten, denn was der KV hier ja androht, ist eine verkappte Freiheitsentziehung durch die Pyschatrie. Und da hört der Spaß ja nun wirklich auf.

Aus meiner Sicht sollte wirklich das Gespräch mit dem JA geführt werden. Ich denke mit dem KV wirst Du bei der Vorgeschichte nicht groß weiterkommen. Wenn auch die Tochter ein Einsehen hat, dass eine betreute Wohneinrichtung für sie sinnvoll ist, sollte man das zum Wohl von allen Beteiligten tun. In spätestens einem Jahr kann Eure Tochter eh selbständig entscheiden, wohin sie geht und was sie machen möchte.

AntwortZitat
Geschrieben : 08.02.2013 23:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AS,

was mich an dieser Geschichte beisst: Wenn mein Kind wirklich suizidgefährdet wäre, würde ich die gesamte Vergangenheit und irgendwelche Geplänkel augenblicklich vergessen und mich mit dem anderen Elternteil zusammensetzen, um das weitere Vorgehen gemeinsam zu beraten.

Wenn Dein Ex dafür "gerade keine Zeit hat" oder "keinen Sinn in einem Gespräch sieht", kann man daraus nur zwei Schlüsse ziehen:
- Eure Tochter ist ihm prinzipiell egal; jedenfalls deutlich weniger wichtig als die Pflege seiner Kamellen mit Dir
- er hat die Suizid-Nummer frei erfunden, weil er (bzw. seine Frau) mit Töchting nicht mehr zurechtkommt; er aber unter allen Umständen verhindern möchte, dass sie wieder zu Dir zieht (mögliche Gründe: Eigenes Image, Eingestehen von Versagen, Unterhaltszahlungen an Dich etc.)

Nach meinem Eindruck rebelliert sie einfach gegen Vater und Stiefmutter - aber das darf ja nicht sein, weil dort alles perfekt zu sein hat. Also hat sie eben einen an der Waffel und muss eingewiesen werden. Weiteres Indiz: Gäbe es eine echte Suizidgefahr, würde Töchting keinen Gedanken an ihren Schulabschluss verschwenden.

Die Notwendigkeit, deshalb in eine betreute Wohneinrichtung zu wechseln, erkenne ich nicht; das klingt für mich eher nach "wenn ich sie nicht haben kann, sollst du sie auch nicht haben". Ich an Deiner Stelle würde ihr jede Tür weit öffnen und einen Umzug jederzeit ermöglichen. Und wenn sie deshalb ihre Schule ein Jahr später abschliesst, ist das eben so.

Am Ende geht es nämlich nicht um Schulabschlüsse, sondern um glückliche Kinder.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2013 00:20
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Nach meinem Eindruck rebelliert sie einfach gegen Vater und Stiefmutter - aber das darf ja nicht sein, weil dort alles perfekt zu sein hat. Also hat sie eben einen an der Waffel und muss eingewiesen werden. Weiteres Indiz: Gäbe es eine echte Suizidgefahr, würde Töchting keinen Gedanken an ihren Schulabschluss verschwenden.

Hallo Brille,

das sehe ich ähnlich aber sind wir mal ganz ehrlich: Der Schachzug ist doch ein Schuß gegen sich selbst.

Damit erklärt man doch, dass man nicht mehr Herr der Lage ist, seine Tochter so unglücklich macht, dass sie Todessehnsüchte hat und nur noch zu der Mutter will. Der KV versucht die Sache zu verdrehen und sucht den Ursprung bei der KM, bei der die Tochter sich wesentlich weniger aufhält und zudem auch gesagt hat, dass sie lieber bei dieser wohnen möchte. Im Fall der Fälle würde doch sicher jeder Richter erstmal mit dem Fingerauf den KV zeigen und dort die Ursache des Übels suchen.
Fazit: Der KV attestiert sich selber mit seinem Verhalten eine kindswohlgefährdung. Von seinem Verhalten der Kooperationsunwilligkeit mal ganz abgesehen, das bekräftigt die Sache für Aussenstehende nur noch und ist auch in meinen Augen absolut unverständlich.

Gruß aus dem karnevalistischen Rheinland.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2013 13:42
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Damit erklärt man doch, dass man nicht mehr Herr der Lage ist, seine Tochter so unglücklich macht, dass sie Todessehnsüchte hat und nur noch zu der Mutter will.
[...]
Im Fall der Fälle würde doch sicher jeder Richter erstmal mit dem Fingerauf den KV zeigen und dort die Ursache des Übels suchen.

es sind keine Gerichte und Richter involviert; insofern spielt die juristische Betrachtung überhaupt keine Rolle.

Fazit: Der KV attestiert sich selber mit seinem Verhalten eine kindswohlgefährdung.

nein, gerade nicht: Durch die Einweisung attestiert er sich ja als besonders verantwortungsvoll - und will der Möglichkeit zuvorkommen, dass die Tochter sagt "ich habe die Schnauze voll, ich ziehe wieder zu Mama."

das bekräftigt die Sache für Aussenstehende nur noch

es geht nicht um irgendwelche "Aussenstehende", sondern um einen jungen Menschen.

Grüssles
Martin
(dessen Ex seinen Sohn auch einmal ohne Absprache 4 Wochen lang in eine andere Familie ausgelagert hat, um ein "ich ziehe zu Papa" zu verhindern)

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2013 14:15
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich war heute bei ihr. Die Ruhe tut ihr anscheinend gut. Und ein Teil der Patienten sind wohl übers Wochenende zu Hause. 6 statt 20 sind nur da.

Nun ja, schaue wir mal.

Ich hatte dem Vater ja gestern die Mail geschickt, allerdings noch keine Antwort erhalten.
Er hatte mir nur eine SMS gesandt, dass ich ihr ausrichten möge, dass er sie morgen vormittag besuchen kommen (obwohl er im Ort war und auch zu einer Zeit wo man hätte besuchen können..aber egal). Da war ich aber bereits nicht mehr bei A. so dass ich ihm dies auch geschrieben habe und habe dann gleich gefragt, ob er meine Mail bereits gelesen hat. Reaktion: null.

Nun ja, heute vormittag habe ich mich spontan mit der "Kleinen" getroffen. Wir waren ein bisschen bummeln und haben zusammen gegessen.

Der Mediator sieht diese Drohung mit der Polizei auch als Hilflosigkeit.

Allerdings sorgt der Vater ja dadurch, dass er sie nicht besucht - zumindest in meinen Augen - dass er nicht wirklich daran interessiert ist, wie es ihr geht. Zumal er ja heute im Ort war (ca. 30 Minuten von zu Hause entfernt) und es ja möglich gewesen wäre sie zu besuchen. Und A. weiss ja, dass er da war, da die Kleine mir das erzählt hat.

Über Schule etc. habe ich mit ihr gesprochen und habe jetzt gemeinsam beschlossene Arbeitsaufträge nächste Woche abzuarbeiten. Sie äußert aber sehr klar was sie möchte und was für sie nicht infrage kommt. Und genau das hat sie bisher immer möglichst vermieden und hat bis auf Sachen die ihr extrem wichtig waren immer den Weg des geringsten Widerstandes gewählt. Sollte diese Einweisung ihr klar gemacht haben, dass es wichtig ist, sich deutlich zu artikulieren, hat sie daraus sehr viel gelernt und das im positiven Sinne.

Sophie

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.02.2013 19:10
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin.

Ein kleiner Hinweis an Dich:
Lass den Vater sein Ding machen, ob und wann er die Tochter besucht, soll seine Sache sein.
30min Fahrzeit  wären auch zu überbrücken, wenn er wollte, zumal er ja sogar nen Firmenwagen hat. Aber egal - das sollte nicht Dein Thema sein!

Und A. weiss ja, dass er da war, da die Kleine mir das erzählt hat.

Und ich hoffe doch mal nicht, dass Du selbst das brühwarm an die Patientin berichtet hast!?!? Einfach nicht Dein Thema...

Gruss und alles Gute, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 09.02.2013 20:07




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