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Jetzt hat sie den Vogel abgeschossen

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(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Hallo liebe Community,

ich bins mal wieder um euch von der neusten Eskapade meiner (leider immer noch nich) Ex-Frau zu berichten. Nach dem ich den Umgangs streit beim Jugendamt klar für mich entscheiden konnte und mir 14 Tag im Monat mit meinen Kindern zu gesprochen wurden hat sie sich am Montag etwas neues ausgedacht. Aber ich fang am anfang an.

Am Montag bin ich vereinbarungs gemäß um 10 zu meiner Ex um meine Tochter für einen Spaziergang von 2 Stunden abzuholen. Bei der übergabe vor ihrer Haustür fragte ich nach dem bald anstehenden Geburtstag. Sie sagte mir ich könne die Kleine da gerne sehen aber zur Geburtstags feier wäre ich nicht eingeladen. Ich erwiederte das ich das Schrecklich finde und sie langsam mal im Interesse unserer Kinder handeln solle. Danach bin ich gegangen.

Als ich dann wie vereinbart mit meiner Tochter zum Kindergarten meines Sohnes ging um sie wieder an meine Ex zu übergeben stand sie dort zusammen mit ihrem Vater. Sie Informierte mich darüber das sie mich angezeigt häütte und die Polizei gesagt haben soll ich dürfe meine Kinder bis auf weiteres nicht sehen. Darauf Fragte ich was das den soll und ob es wirklich ihr Ziel sei mich von meinen Kindern zu Trennen. Sie sagte kurz und Knapp "Ja das ist es!"
Ich also nachhause und bei der Polizei angerufen. Mich erkundight wieso weshalb warum.
Ich soll sie bedroht haben. Aber es wurde nicht gesagt das ich meine Kinder nicht sehen darf. Dazu hat die Polizei laut eigener aussage nicht die rechtlichen mittel.

Dannach habe ich unsere betreuerin beim JA angerufen. Diese war schon Informiert sagte aber das sie das nicht glaubt da sie mich als Liebevollen vater kennen gelernt hat und keine Kindeswohl gefährdung sieht. Nach dem das JA rücksprache mit meiner Ex gehalten hat kam von ihr eine SmS ich dürfe meine Kinder wie vereinbart sehen.

Am nächsten Tag ging eine Einstweilige Richterliche Anordnung bei mir ein. Laut dieser darf ich mich meiner Ex nicht nähern. Auch ihrer Wohnung nicht. Ich darf keinen Mündlichen, Schriftlichen oder elektronischen Kontakt zu ihr aufbaun. Ausserdem müsse ich falls ich ihr Zufällig begegne sofort auf Abstand gehen. (also wenn meine Kinder dabei sind muss ich vor meinen Kindern weg laufen).

Aber jetzt kommts. Meine Ex hat als Gründe an Eides Statt angegeben das ich sie Bedroht habe mit den Worten "Wenn du nicht tust was ich sage Schlitze ich dich auf!" Ausserdem soll ich sie bei Whatsapp mehrfach bedroht haben. Ich wäre mit unserer Trennung nicht einverstanden und es würde KEINE umgangs vereinbarung vorliegen.

Das ist für mich Super. Erstens gibt es eine Umgangsvereinbarung die in Zusammen Arbeit mit dem JA erstellz wurde. Da hat sie das erste mal gelogen. Ich habe den Gesamten Whatsapp verlauf des Letzten Jahres bei gericht eingereicht die sollen bitte überprüfen wo da eine Drohung ist. Das war ihrer Zweite Lüge. Das thema ich bin mit der Trennung nicht einverstanden konnte ich ausraümen weil ich dem von Ihr gestellten Antrag auf scheidung ohne weenn und Aber zugestimmt habe. Bei der Drohung an sich steht aussage gegen aussage.

Whatsapp und Trennung mal aussenvor. Wie kann die so dumm sein und bei dem erwirkcen einer Einstweiligen Anordnung lüge? Auch noch an eides Statt. Das thema mit der Umgangsregelung ist so leicht zu beweisen. damit nimmt sie sich jede Glaubwürdigkeit. Ich habe mit meinem Anwalt dagegen beschwerde eingeleitet und er sit 100% überzeugt das die Verfügung aufgehoben wird.

Das sie an eides statt gelogen hat wird auch für sie strafrechtliche Konseuenzen haben. Das gibt ne Dicke geldstrafe oder Freiheits ersatz strafe. Und ja ich weiss ich sollte es nicht sagen aber nach allem was sie schon getan hat hoffe ich sie geht in den Knast.

Was würdet ihr mir raten? Ich habe das letzte Jahr über die meinung vertreten "Ich leite keine Schritte ein den alles was ich tuhen kann würde nur auf den Rücken meiner Kinder gehen!" Mittlerweile bin ich aber der ansicht sie ist zu weit gegangen.

Was meint ihr dazu?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2014 22:19
(@maltew)
Rege dabei Registriert

Das sie an eides statt gelogen hat wird auch für sie strafrechtliche Konseuenzen haben. Das gibt ne Dicke geldstrafe oder Freiheits ersatz strafe. Und ja ich weiss ich sollte es nicht sagen aber nach allem was sie schon getan hat hoffe ich sie geht in den Knast.

Moin,

also zunächst einmal großen Respekt davor, dass Du in der Situation ziemlich ruhig bist und geblieben bist.

Woher nimmst Du die Sicherheit, dass ne dicke Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rauskommt? Die strafrechtlichen Konsequenzen einer falschen eV hatte ich mir früher auch mal deutlicher vorgestellt. Meine Ex hat auch mehrfach falsche eV abgegeben. Strafrechtlich passiert ist nie was. Und ob man sich bzw. den Kindern einen Gefallen damit tut, sowas anzuzeigen ist halt auch die Frage.

Mein Anwalt hat mir auch regelmäßig von Strafanzeigen gegen die KM abgeraten. In den Fällen, wo ich das aus Eigenschutz musste (Warenkreditbetrug der KM, Inkassoforderungen an mich) ist nicht viel bei rausgekommen.

Hatte nie den Eindruck, dass da seitens Polizei und Staatsanwaltschaft besonderer Eifer an den Tag gelegt wird. Ich vermute das kommt bei denen in die Schublade Familienstreit und dann is gut.

Viele Grüße

MalteW

AntwortZitat
Geschrieben : 10.10.2014 23:47
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Naja da das Jugendamt über ihre falschaussage bescheid weiss und zu diesem theme Befragt wird wird sich schnell zeigen das sie eine absichtliche falsch aussage gemacht hat. Ausserdem haben mein Anwaklt und ich die getroffene Umgangs vereinbarung als Anhang in der beschwerde beigefügt. Das alleine beweist das sie gelogen hat. laut meinem Anwalt ist das ein fall bei dem sie strafrechtlich verfolgt werden MUSS. Ich musste das in der beschwerde gegeb die einstweilige zur Anzeige geben. Ich wollte immer gericht usw vermeiden zum wohle meiner Kinder. Aber in dieser sache bleibt mir keine wahl.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.10.2014 23:55
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Dies wird keinerlei Konsequenzen für sie haben, mach dir keine hoffnung.

WhatsApp guckt sich kein Gericht an, falsche Aussage interessiert hier auch niemanden....die Drohung hast du noch nicht ausgeräumt und wenn es bereits eine einstweilige Verfügung gibt gilt es diese gerichtlich zurückzuweisen.  Kostet Geld, Zeit und Nerven.

Ich würde hier nichts weiter hochkommen, das bist du schnell der Dumme

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 00:00
(@kasper)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

naja ... es stimmt wohl, dass da nicht wirklich viel bei rumkommen wird.
Aber, wenn hierdurch der Umgang behindert bzw. verhindert werden soll und es eine tragfähige Bindung zwischen den Kindern und ihm gibt, könnte dies irgendwann im Rahmen einer ABR Verhadlung interessant werden. Aber auch hier kommt es immer auf die Akteure an, ob diese dies berücksichtigen wollen, oder als geringfügig abtun.
Das ist immer ein wenig Lotterie spielen, auf welche Personen man trifft.

Ich hätte es aber auch gemacht, denn anders kann man die Verfügung nicht aufheben lassen.

Gruß
Kasper

Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 00:07
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Halte uns mal auf dem laufenden. Es wäre für mich der erste Fall der strafrechtlich verfolgt wird im Rahmen des Familienrecht

Hoffe du hast einen guten Anwalt, der nicht nur auf das Geld schaut.....oft enden diese Dinge in einem Vergleich, Pass auf, dies lohnt sich nur für den Anwalt.

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 00:31
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin AvX,

ich würde hier auch einfach den Anwalt agieren lassen. Dieser sollte auch wissen, ob in diesem Fall eine Gegenanzeige Sinn macht.

§ 164
Falsche Verdächtigung.

(1) Wer einen anderen bei einer Behörde oder einem zur Entgegennahme von Anzeigen zuständigen Amtsträger oder militärischen Vorgesetzten oder öffentlich wider besseres Wissen einer rechtswidrigen Tat oder der Verletzung einer Dienstpflicht in der Absicht verdächtigt, ein behördliches Verfahren oder andere behördliche Maßnahmen gegen ihn herbeizuführen oder fortdauern zu lassen, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.

Viele "Internet-Wachen" weisen die Anzeigenersteller übrigens vor Anzeigenaufgabe explizit auf diesen § hin.

Ein konsequentes Vorgehen gegen die Exe halte ich allerdings auch für angebracht. Das tust Du durch das ruhige und konsquente Vorgehen über den RA.

Man sollte auch Bedenken, dass Du durch diese Aktion Deiner Exe (auch wenn sie vermtl. nach einiger Zeit durch die Staatsanwaltschaft eingestellt wird) in den polizeilichen System weiterhin gespeichert bist. Auch hieraus können Dir Nachteile (z.B. bei einer Verkehrskontrolle) entstehen. Deshalb solltest Du bzw. der Anwalt sich nach der Einstellung auch noch mal explizit um die Löschung in den Polizeisystemen kümmern.
Das Ganze ist also wirklich kein Spaß und Deine Exe sollte zu Recht merken, was sie da losgetreten hat. Gruß Ingo

P.S. Den Whatts-App-Verlauf zeigst Du deinem Anwalt und dieser protokolliert diesen als Zeuge und gibt es dann an das Gericht weiter. Ob der Richter dieses "Beweismittel" anerkennen mag oder nicht obliegt dann nur diesem selbst.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 03:44
(@bester-papa)
Registriert

Moin.
Massgeblich ist hier wohl eher der § 156 StGB (Abgabe einer falsche eidesstattliche Versicherung):

"Wer vor einer zur Abnahme einer Versicherung an Eides Statt zuständigen Behörde eine solche Versicherung falsch abgibt oder unter Berufung auf eine solche Versicherung falsch aussagt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

Rechtlich relevant wird der Paragraph vor allem, wenn eine EV in gerichtlichen Verfahren notwendig ist oder aber in gerichtlichen Eilverfahren zum Einsatz kommt, was ja hier vorliegt.

Das Problem dürfte aber die Beweisbarkeit sein, da Aussage gegen Aussage steht.

Ob sie da bei anderen Dingen wie fehlender Umgangsregelung gelogen hat, dürfte da unerheblich sein.

In meinem GSR Verfahren hat sogar die gegnerische Anwältin eine EV ggü dem OLG abgegeben, den Beschluss der 1. Instanz nie erhalten zu haben. Das war auch gelogen. Mein RA wollte sie diesbzgl drankriegen, könnte es aber auch nicht beweisen.

LG
BP

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 11:13
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Der Whatsappverlauf ist für die Tonne, weil man jeden einzelnen Kommentar löschen kann.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 11:26
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Die beweislage bezüglich des Umgangs ist ja eindeutg. immerhin wurde diese regelung in zusammen arbeit mit dem JA getroffen. Ich und auch meine Ex haben diese regelung Schriftlich. Da dies auch nicht der erste versuch ist mir die Kids weg zu nehmen (beim ersten mal sagte sie ich hab gesagt ich nehme mir selbst das leben, dies habe ich mit einem Gutachten ausgeraümt das mir voll geistige gesundheit atestiert) denke ich schon das ihre nachweislichen lügen von belang sein werden.

Es ist doch hier Fakt das sie bei der EV absichtlich gelogen hat (Umgangsregelung). Das alleine muss für sie Konsequenzen haben.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2014 11:32




(@mimamause)

Das alleine muss für sie Konsequenzen haben.

naja, nun haben die aber einige Leute schon gesagt, dass es kaum Konsequenzen haben wird und bei der Bedrohung Aussage gegen Aussage steht. Da nützt dann eben auch kein "ich will aber".

Probiers halt und finde es selber aus.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 11:56
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Die frae die ich mir stelle is Wieso solldas kam koseqenzen haben? sie hat gegen das gesetz verstoßen!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2014 11:58
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin avx,

Die frae die ich mir stelle is Wieso solldas kam koseqenzen haben? sie hat gegen das gesetz verstoßen!

ob jemand "gegen das Gesetz verstossen hat" und welche Konsequenzen das hat, entscheiden (glücklicherweise) Richter und nicht Streitparteien. Familienrecht ist nicht Strafrecht, und was Du an "Beweisen" anbieten zu können glaubst, muss ein Gericht nicht die Bohne interessieren: Es erklärt im Zweifelsfall schlicht, dass an einer Aufklärung kein öffentliches Interesse bestehe - aus die Maus. Niemand ist verpflichtet, Deine Vorwürfe und Behauptungen haarklein zu prüfen oder Zeugen zu vernehmen. Dass im Umfeld familienrechtlicher Streitigkeiten viel schmutzige Wäsche gewaschen und mit Strafanzeigen um sich geworfen, ist bei Gerichten hinlänglich bekannt.

Ich habe auch schon einmal ein Arbeitsgerichtsverfahren wegen einer (ebenfalls nachweislich) falschen EV meines damaligen Arbeitgebers verloren; auch das hat keine Sau interessiert. Vor Gericht bekommt man nicht Recht oder gar "Gerechtigkeit", sondern einfach ein Urteil.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 12:07
(@mimamause)

warum musste mein Ex nur 300€ Geldstrafe zahlen, als er mir schwanger auf offener Straße eine gezimmert hat...ich weiß es nicht....
Die anderen user haben dir aus eigenen Erfahrungen geantwortet, es scheint also wirklich keine großen Konsequenzen zu haben. Auch da weiss ich nicht, warum.

mmm

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 12:09
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

vielleicht bin ich ja noch etwas naiv was das betrifft. weil ich davon ausgegangen bin das bei gericht auf Gerechtigkeit wert gelegt wird......

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2014 12:43
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin avx,

vielleicht bin ich ja noch etwas naiv was das betrifft. weil ich davon ausgegangen bin das bei gericht auf Gerechtigkeit wert gelegt wird......

für Naivität und "habbich nicht gewusst!" gibt's keine Gummipunkte. Familiengerichte sind keine Pizzeria, bei denen man mal eben bestellen kann, dass der Ex mal richtig einer eingeschenkt wird. Das ist auch nicht ihre Aufgabe.

Mich hatte an Deiner Beschreibung allerdings schon der erste Satz verwundert:

Nach dem ich den Umgangs streit beim Jugendamt klar für mich entscheiden konnte und mir 14 Tag im Monat mit meinen Kindern zu gesprochen wurden

Ein Jugendamt spricht gar nichts zu; das kann und darf es auch nicht. Ein Jugendamt spricht im Rahmen seiner Beratungstätigkeit lediglich Empfehlungen aus, an die sich die Beteiligten halten können, wenn sie das wollen. Deine Ex wollte das offensichtlich nicht (mehr). Gründe dafür kann sie bei Bedarf im Dutzend nennen; "Angst um die Kinder", "die Kinder müssen zur Ruhe kommen" oder "der Vater zieht die Kinder in Loyalitätskonflikte" sind dabei besonders beliebt. Ihre mütterliche Sorge um die Kinder wird ihr niemand verübeln.

Auch irgendwelche virtuellen "Morddrohungen" solltest Du nicht unbedingt vertiefen oder das Gegenteil beweisen wollen; selbst wenn sie auf Papier geschrieben wurden. Denn Deine Ex ist dabei Zeugin; Du bist Partei. Dein Anwalt sollte das einfach pauschal als frei erfundenen Unsinn bezeichnen und abhaken.

Vielleicht solltest Du Dich mehr auf eine funktionierende und durchsetzbare (!) Umgangsregelung fokussieren als darauf, ob und wie Deine Ex für irgendwas bestraft wird, das Du angeblich irgendwie "beweisen" kannst. Denn das wird - ich wiederhole es nochmal - vorhersehbar nicht geschehen.

Grüssles
Martin

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Geschrieben : 11.10.2014 13:05
(@avx7_lev)
Schon was gesagt Registriert

Also erstens gehts mir nich darum das irgendwer mal einen drüber bekommt. ich bin der Ansicht das sie für ihre taten die gerechte Strafe bekommen sollte. Es ist nun mal so wer bei einer Ev lügt macht sich Strafbar. PUNKT. Ich weis nich was das mit "Ich will aber" oder sons was zu tun hen soll. Ma ja sein das es nicht dazu kommen wird und ich finde es toll das ihr mir eure Erfahrugen mitteilt. Trotzdem wäre es unrecht wenn sie nicht bestraft wird. Den so ist nunmal das Gesetz.

Natürlich hat das Jugendamt nichts beschlossen. Wir haben uns allerdings beim JA darum gestritten wieviel Umgang ich bekomme. Diesen Streit habe ich durch mein auftreten, Argumente und der hilfe der Sb für mich entschieden. So hat das JA meiner EX klar gemacht das der Umgang so wie ich ihn mir wünsche zum Wohle meiner Kinder ist. Damit hat sie sich dann einverstanden erklärt. Ich bin mir bewusst das sie nicht dazu verpflichtet ist sich daran zu halten. Dennoch ist es so das das JA in dieser Sache auf meiner seite steht da es KEINE Kindeswohl gefährdung sieht. Was ist daran bitte niocht zu verstehen?

Desweiteren "glaube" ich nicht etwas beweisen zu können. Es ist FAKT das es eine bestehende Umgangsvereinbarung gibt. Sie sagte es gibt KEINE. Auch hier bin ich mir nicht sicher was daran Falsch zu verstehen ist.

Ich bin  hier her gekommen um euren rat zu erfragen. Momentan fühle ich mich von dem ein oder anderen mehr Angegriffen. Ich schildere hier doch nur den Ablauf und meine Meinung dazu. Falls es nicht dazu kommt das sie für ihre taten bestraft wird und sich euere erfahrungen auch in diesem fall bestätigen ist das zwar schade und für mich nicht Verständlich, es ändert aber nichts daran das es nicht gerecht wäre.

Ich bin in dieser ganzen Angelegenheit das Opfer nicht der Täter.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.10.2014 13:43
(@mimamause)

gerecht, was ist schon gerecht, dass ganze Leben ist beschi..en ungerecht.
Nur, weil du findest, dass Ex für's Lügen bestraft wird passiert das eben nicht automatisch.
Ist im Einzelfall blöd, aber isso.
mmm, die auch gewollt hätte, dass Exi für die Schelle lebenslänglich bekommt...mit Sicherungsverwahrung  :phantom:

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 14:01
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin avx,

Ich bin in dieser ganzen Angelegenheit das Opfer nicht der Täter.

nein, Du bist kein Opfer; Du bist lediglich ein Beteiligter. Aber diese Fehleinschätzung sagt viel über Dich - und über den vermutlichen Verlauf des weiteren Verfahrens. Es geht bei Familiengerichten nicht um Täter und Opfer, nicht um Schuld oder Unschuld, nicht um Gerechtigkeit oder Ungerechtigkeit und auch nicht um die Bestrafung eines verhassten Ex-Partners. Es geht lediglich darum, wie sich Dein Umgang zu Deinen Kindern künftig gestalten wird. Das bestimmst massgeblich Du selbst durch Dein Verhalten.

Wir schildern hier praktische Erfahrungen mit familienrechtlichen Problemstellungen. Wenn Du stattdessen lieber irgendeiner fiktiven Gerechtigkeit nachjagen möchtest, weil Du der Ansicht bist, Deine Ex müsse jetzt aber mal bestraft werden, weil sie X, Y und Z falsch gemacht habe und man müsse Dich belohnen, weil Du doch so ein Guter bist: Dein Bier. Glaubst Du ernsthaft, ein Familiengericht würde darauf warten, dass Du ihm sagst, wie es seine Arbeit machen soll? Oder dass Du der erste wärst, dessen Ex eine falsche EV abgegeben hat?

Es sieht jedenfalls so aus, als würde Deine Ex wesentlich zielgerichteter vorgehen als Du. Möglicherweise lacht sie sich gerade ins Fäustchen darüber, dass Du Dich mit irgendwelchen doofen Nebenkriegsschauplätzen beschäftigst und die wirklich wichtigen Dinge aus den Augen verloren hast.

Sicher ist: Wenn Du vor Gericht ähnlich auftrittst wie hier wirst Du wenig erreichen und viel verlieren. Danach wirst Du wieder hier auftauchen und Dich beklagen, wie schlecht und ungerecht Du behandelt wurdest. Wenn Du Dir bei Gericht eine blutige Nase holen möchtest: Tu es. Ich bin jetzt hier raus; für Wunschantworten ist dieses Forum nicht zuständig. Ich frage mich allerdings, warum Du hier überhaupt nach Rat frägst, wenn Du sowieso alles besser weisst.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 14:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Avx,

es bringt Dir nichts, Dich aufzuregen. Die anderen Mitglieder haben Dir schon ausführlich das Agieren eines Gerichts geschildert.

Es geht in der Praxis darum, wer die besseren Argumente hat und wer diese juristisch sauber und logisch zu Papier bringen kann. Das ist auch der Preis, den man für die Dienstleistungen des Anwalts bezahlt. Und hier gibt es halt große Unterschiede, wie tief sich der Anwalt (als Organ der Rechtspflege) in die Sache reinkniet (bzw. wie hoch Dein Budget ist).

Also, gib Deinem Anwalt die Marschrichtung vor und lass ihn agieren. Somit musst Dich auch nicht weiter emotional mit Deiner Exe beschäftigen.

Ich bin in dieser ganzen Angelegenheit das Opfer nicht der Täter.

Viele Mitglieder haben halt schon einschlägige Erfahrungen vor Gerichten gemacht und kennen daher die begrenzten Erfolgsaussichten. Wir hattn hier im Forum auch öfter schon mit dem Missbrauch des Gewaltschutzparagraphen zu tun. Dieses "Mittel" ist in Kindsbesitzerkreisen gut bekannt. Klassiker sind hier das "Schreien an der Wohnungstür" (danach kommt die Polizei) oder das "Laufen gegen die Schranktür mit anschließendem Notruf bei der Polizei, kombiniert mit röchelnd auf dem Bett liegen".  Mir ist nicht bekannt, dass einer Kindsbesitzerin nach einer solchen Aktion danach juristisch viel passiert ist. Schau auch noch mal in den Trennungs-FAQ: www.trennungs-faq.de Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2014 14:35




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