Mein mittlerer Sohn ist 13 Jahre alt und besucht den Hochbegabtenzweig eines renommierten Gymnasiums! Seine Mutter (40) ist mit einem 15 Jahre jüngeren Mann verheiratet, mit dem gerade dieses Kind große Schwierigkeiten hat. Meine Exfrau und ich haben gemeinsames Sorgerecht.
Nach Auskunft einer Spezialklinik, die das Kind letztes Jahr zwecks einer Kur (Adipositas, immer noch nächtliches Einnässen) besuchte, hat es große Loyalität zum Vater. Seit die Klinikpsychologen dem jungen neuen Ehemann meiner Exfrau das gesagt haben, verbunden mit der Empfehlung, sich gerade bei diesem Kind zurückzuhalten, gibt es große Probleme zwischen uns. Mein Sohn fühlt sich totalüberwacht und will eigentlich zu mir. Jetzt hat er mir heimlich mitgeteilt, daß seine Mutter und ihr Mann ihn gegen seinen Willen und hinter meinem Rücken von dem Gymnasium abmelden und auf einem ihrem Wohnort näheren anmelden wollen. Sie befürchten, daß er zu mir zieht und wollen das verhindern, weil, wie mein Junge mir sagte, sie dann das Haus nicht mehr halten könnten. Dann fiele ein erheblicher Kindesunterhaltsbetrag weg und alle müßten in eine Mietwohnung.
Es wäre überdies der zweite Gymnasiumswechsel meines Kindes. Er ist nach der problematischen 5. Klasse getestet worden und daraufhin auf eine Schule mit Hochbegabtenzweig empfohlen worden, wo er sich sehr wohlfühlt und sogar zum Klassensprecher gewählt wurde.
Meine Fragen:
1. Wie kann ich verhindern, daß das Kind ab- und woanders angemeldet wird?
2. Ist es sinnvoll, das Jugendamt einzuschalten?
3. Mein Sohn überlegt, bei Nacht und Nebel zu mir zu ziehen. Ein Ra sagte mir, die Gerichte reagieren zu langsam, man solle Fakten schaffen. Welche juristischen
Konsequenzen kommen auf uns zu? Stehen nicht finanzielle Gründe bei der Frage des Kindeswohls hintenan?
Er hält es nicht mehr aus, muß aber den Mund halten und darf mir eigentlich nichts erzählen. Sein großer Bruder und seine kleine Schwester machen das Spiel (noch) mit.
Vielen Dank für Eure Beiträge
Servus ipolil (Begrüßungsformeln sind hier durchaus erwünscht!),
an Deiner Stelle würde ich an der bisherigen Schule vorstellig werden. Sofern der Junge an eine andere Schule "verfrachtet" werden soll, muss er ja abgemeldet werden.
Mach deutlich, dass Du als Sorgerechtsinhaber dem nicht zustimmen wirst, und bitte darum, bei derartigen Versuchen umgehend informiert zu werden.
Kennst Du das möglicherweise neue Gymnasium? Dann würde ich hier schon mal kurz eine Hausnummer hinterlegen...
Grundsätzlich finde ich es besonders abartig, Euer Kind
Sie befürchten, daß er zu mir zieht und wollen das verhindern, weil, wie mein Junge mir sagte, sie dann das Haus nicht mehr halten könnten. Dann fiele ein erheblicher Kindesunterhaltsbetrag weg und alle müßten in eine Mietwohnung.
mit solchen Aussagen unter Druck zu setzen.
Könnte denn Euer Sohn bei Dir leben? Könntest Du das organisieren und dauerhaft auf die Reihe bringen?
Ein 13jähriger hat sicherlich schon ein gewichtiges Wort mitzureden, wenn es um seinen Verbleib geht.
Zum Jugendamt würde ich zunächst nur gehen, um mich mal ganz unverbindlich zu informieren. Aber das können viele User hier im Forum auch.
Offiziell einschalten würde ich es erst, wenn tatsächlich was Konkretes ansteht.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ihr Lieben,
Entschuldigung, daß ich keine Grußformel an den Anfang gesetzt habe, ich habe einfach in der Hektik und Aufregung meinen vorher in Word konzipierten Text einkopiert.
Kommt nicht wieder vor, versprochen, viele Grüße von
ipolil
Hallo Staengler,
ich könnte es gut organisieren, da ich günstige Arbeitszeiten habe.
An der neuen Schule habe ich schon angerufen und dem Schulleiter gesagt, daß ich keinen Schulwechsel wünsche. Dem Schulleiter der alten Schule habe ich eine E-Mail geschrieben.
Grüße
Ipolil
Hallo ipolil,
direkte Antworten auf deine 3 Fragen kann ich nicht geben, aber du kannst an einigen Stellen weitere Info's bekommen. Ich antworte aus Hessen, bedenke dies in deinem Fall
- Staatliches Schulamt
- Kreiselternbeirat oder den Landeselternbeirat etc.
- Landesschulgesetz
Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Eltern die Unterschrift zur Schulan- und abmeldung unterschreiben. Informiere die Schule darüber, dass Du das gemeinsame Sorgerecht hast, die stellen sich sonst dumm bzw. wollen nur ihre Ruhe haben. Hier im Forum unter Informationen/Erste Hilfe/Nachweis über das Bestehen des Gemeinsamen Sorgerechts ist ein Musterbrief für die Schule etc..
Den Klassenelternbeirat oder Schulelternbeirat ist mit Vorsicht zu genießen, da diese meist sehr zusammen "küngeln" können.
Das Staatliche Schulamt ist den Schulen zwar sehr verbunden, aber es ist eine "Schulaufsicht" und unsaubere Machenschaften lassen Sie nicht gerne auf sich sitzen.
Bei Gesprächen mit der Schule würde ich einen Zeugen mitnehmen oder mir selbst helfen, sodass ich eine sehr wortgenaue Gesprächsnotiz anfertigen kann. 😉
Viele Grüsse
lotzejong
Bei gemeinsamen Sorgerecht müssen beide Eltern die Unterschrift zur Schulan- und abmeldung unterschreiben.
Das ist richtig!
Aber auch bei mir war es damals so und trotzdem wurde der Schulwechsel unserer Tochter von meiner Ex ohne Schwierigkeiten durchgezogen.
Ich wurde halt einfach unter den Tisch gekehrt. Wer weiß, was meine Ex an den Schulen erzählt hat.
Als ich beide Schulen dann später damit konfrontiert habe, wurde sie zwar recht einsilbig, aber wirklich interessiert hat es auch niemanden.
Deshalb mein Rat: Wehret den Anfängen!
Aber das hat ipolil bereits getan.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Moin,
ich denke auch, dass es nicht sinnvoll wäre, jetzt alle möglichen Stellen um Rat zu fragen, sondern den beiden Schulen schriftlich und unmissverständlich mitteilen, dass du einer Ummeldung als Sorgerechtsinhaber ausdrücklich nicht zustimmst.
Also vor Allem der neuen Schule, dem Anruf noch ein Einschreiben folgen lassen.
Wenn dein Sohn seinen Wunsch, bei dir leben zu wollen, stabil vorbringt, so ist die rabiate Variante tatsächlich die sicherste.
Die schonendere mit vorheriger Ankündigung wäre unter menschlichen Aspekten sicher netter.
Die Justiz belohnt aber fast immer nur die rabiaten Methoden.
Du solltest das nur durchziehen, bevor deine Ex in eine neue Bude gezogen ist, die sie sich nach dem Wechsel nicht mehr leisten kann.
Soviel Anstand muss sein.
Gruss Beppo
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist richtig!
Richtig ist das in der Theorie. Die Praxis sieht aber ganz anders aus und ich habe mich immer gewundert, wie einfach das ist.
Seit der Trennung habe ich folgende Anmeldungen vorgenommen:
1 mal Kindergarten, 1 mal Grundschulwechsel wegen Umzug, 1 mal Anmeldung Grundschule, 3 mal Anmeldung Gymnasium, 1 mal Schulwechsel auf Realschule.
Selbstverständlich waren diese Anmeldungen mit dem KV jeweils abgesprochen, aber da er schon immer (gelinde ausgedrückt) etwas langsam war und wichtige Termine grundsätzlich nicht wahr genommen hat, habe ich es jeweils im Alleingang versucht. Und siehe da - bis auf die Ummeldung auf die Realschule war alles ganz easy. Stets die Frage nach dem Vater, stets die Antwort: wir sind geschieden. Stets die Frage: gemeinsames Sorgerecht? Stets die Antwort: ja. Und wie Wunder immer wieder die Antwort: achso, naja, aber ist okay.
Von daher würde ich ipolil dringend empfehlen, sich da in irgendeiner Weise abzusichern und sich NICHT darauf zu verlassen, dass die Schule seine Unterschrift ebenso vehement verlangt, wie es in meinem Fall die Realschule getan hat.
Gruß pk
Ihr Lieben,
Jetzt ist es passiert:
Mein Sohn ist gestern nach der Schule zu mir gekommen und will auf keinen Fall wieder zu seiner Mutter und ihrem Mann zurück.
Sie haben mit Polizei gedroht und etwas von Straftat gemurmelt.
Er will aber unter keinen Umständen von mir weg.
Wir beide befürchten, daß er nach der Schule mit Gewalt in sein altes Zuhause gebracht werden soll.
Kann man ihn einfach aus der Schule nehmen?
Ich werde natürlich übermorgen unverzüglich die Jugendämter informieren.
Wie würdet Ihr vorgehen?
LG
ipolil
Hallo Ipolil,
Du hast das GSR, daher kann das "Einbehalten" Deines Sohnes keine Straftat sein. Über die Polizei müsstest Du den Notdienst vom Jugendamt erreichen können. Bzw. die müssten Dir die Nummer geben.
Maßgeblich ist auch, wie vehement Dein Sohn seine Meinung vertritt und wie sehr das auch als seine Meinung rüberkommt. Er ist ja nun schon 13, da kann seine Meinung nicht mehr so unter den Teppich gekehrt werden, wie bei einem kleinen Kind.
Ich würde daher noch am Wochenende das JA kontaktieren, dann am Montag das Kind selbst zur Schule bringen, mit der Schulleitung sprechen und dann den Jungen selbst abholen. Ggf. Übertragung des ABR im Wege der einstweiligen Anordnung zu bekommen.
LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Wie würdet Ihr vorgehen?
Hallo,
genau so wie Lausebackesmama vorgeschlagen hat. Wobei ich sogar heute noch um Gericht dackeln würde, da gibt es vielleicht einen Bereitschaftsrichter. Dein Sohn wenn dem klarmacht, dass er panische Angst hat vor seinem anderen Zuhause, und da auf keinen Fall hingeht, erlässt der Richter vielleicht gleich eine einstweilige Anordnung, die dir das ABR vorläufig zuspricht.
/elwu
Ihr Lieben,
jetzt hat sich das Leben fürs Erste eingependelt. Die ersten Freunde, Nachbarn und Schulkameraden meines Sohnes wissen Bescheid.
Jetzt will die Mutter seine Sachen nicht herausgeben., die er nicht hat mitnehmen können, sein Musikinstrument, ein paar Schulbücher, Wechselkleidung, seine Medizin (die ich inzwischen nachgekauft habe) und einiges mehr.
Ich weiß auch noch nicht, ob ich seine Geschwister zu den normalen Papawochenenden abholen darf, oder ob denen das jetzt verboten wird.
Andererseits möchte ich ihn auch erstmal heraushalten und ihm etwas Abstand gönnen.
Der ältere Bruder kommt ohnehin nicht mehr so oft, aber die kleine Schwester, die jetzt zehn ist.
Was würdet Ihr deswegen machen?
Ich will ja auch, daß er trotz des zu erwartenden Prozesses mittelfristig wieder Kontakt zu seiner Mutter und den Geschwistern findet.
Viele Grüße
ipolil
Servus ipolil,
Jetzt will die Mutter seine Sachen nicht herausgeben., die er nicht hat mitnehmen können
Hier würde ich die Mutter, je nachdem welchen Kontakt Du zu ihr hast, mehr oder weniger freundlich aber bestimmt und schriftlich mit Fristsetzung auffordern, die Sachen herauszugeben.
Ich will ja auch, daß er trotz des zu erwartenden Prozesses mittelfristig wieder Kontakt zu seiner Mutter und den Geschwistern findet.
Ich fände kurzfristig besser. Auf jeden Fall, was seine Geschwister angeht. Bei der Mutter würde ich mit ihm reden, was er möchte.
Ich weiß auch noch nicht, ob ich seine Geschwister zu den normalen Papawochenenden abholen darf, oder ob denen das jetzt verboten wird.
Auch hier würde ich größten Wert auf die Einhaltung der bisherigen Regelung legen.
Notfalls unter Einschaltung von JA oder Gericht.
Weder Du (z.B. Umgang) noch Kind (z.B. Musikinstrument) habt einen Grund, auf irgendwas verzichten zu müssen. KM ist zum größten Teil verantwortlich für die bestehende Situation. Gebt ihr nicht auch noch Recht, indem ihr das Verhalten von ihr indirekt durch Akzeptanz bestätigt.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Ihr lieben gebeutelten Mitväter,
gestern Abend kam plötzlich eine E-Mail, die ich zwei Mal lesen mußte, weil ich es nicht glauben konnte:
Da stand drin, daß sie nicht einverstanden ist mit der Art und Weise des Wegganges meines Sohnes und deshalb darauf besteht, daß er zunächst zurückkommt. Soweit alles beim Alten und für mich nachvollziehbar.
AAABER grundsätzlich sei sie bereit, mit mir darüber zu reden, ob er zu mir zieht.
Mit der Dame vom Jugendamt habe sie bereits Kontakt aufgenommen.
Und das, nachdem sie sechs Jahre lang jedes Mediationsangebot ausgeschlagen hatte.
Mir kommt allerdings dieser Sinneswandel zu plötzlich. Ohne die "Flucht" meines Sohnes wäre diese Gesprächsbereitschaft nie gekommen.
Ich habe das dumpfe Gefühl, daß, nachdem sie und ihr Mann letzte Woche mit Polizei gedroht und noch von Straftat gesprochen haben, inzwischen die Einsicht gekommen ist, daß sie keine Chance haben bei einem 13 jährigen.
Ich bin also skeptisch und warte ein eigenes Telefonat mit der Dame vom Jugendamt ab. Auf keinen Fall werde ich meinen Jungen jetzt einfach so zurückschicken.
Immerhin ist das eine Entwicklung, die so nicht vorhersehbar war.
Liebe Grüße
ipolil
servus ipolil,
AAABER grundsätzlich sei sie bereit, mit mir darüber zu reden, ob er zu mir zieht.
Ein zartes Pflänzchen Hoffnung....
Hüte und pflege es.
Wenn sie Gesprächsbreitschaft signalisiert, dann gehe unbedingt darauf ein. Natürlich hier in Zusammenarbeit mit dem Jugendamt.
Alles was ihr gemeinsam im Gespräch lösen könnt ist besser als ein Treffen vor dem Richter.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Hallo ipolil,
ich sehe da keinen Grund für Skepsis. Euer Sohn hat ein klares Zeichen gesetzt, und nach einigem Nachdenken hat die KM eingesehen, dass ein 13-jähriger seine eigene Meinung hat.
Diesen vermeintlichen plötzlichen Sinneswandel hat mit Sicherheit die Flucht eures Sohnes ausgelöst. Aber was solls - ist doch okay.
Klar will sie ihn jetzt erst mal wieder haben, aber das, denke ich, muss jetzt nicht sein.
Für das bevorstehende Gespräch beim JA kann ich dir nur raten: cool bleiben, immer beim Kind bleiben, keine Vorwürfe gegen Ex oder gar ihren LP. Und wenn es sein muss - Gespräche beim JA mit den Kids sind absolut low level und nicht vergleichbar mit einer Gerichtsverhandlung.
Viel Glück wünscht pk
Edit: auch wenn ich nur eine gebeutelte Mutter bin 😉