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Haftung für Kind, welches bei Kindesmutter lebt

 
 Vic
(@vic)
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Hallo zusammen,

folgende Frage:

Der Sohn lebt bei der Kindesmutter.

Die KM hat bisher für sich und somit auch für den Sohn keine Haftpflichtversicherung abgeschlossen.

Ich habe mit meinem Versicherer gesprochen, ob ein Einschluss des Sohnes in meine HV möglich ist.

Dieses wurde verneint, da das Kind nur bei dem mitversichert werden kann,
bei dem es "in häuslicher Gemeinschaft" lebt.

Wie sieht es Haftungsrechtlich aus ?

Kann ich für Hapftpflichtschäden, die das Kind verursacht, zur Rechenschaft gezogen werden ?

Gruß Vic

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2009 02:19
(@Sabine-Papaya)

Hallo Vic,

gehe davon aus, dass dein Versicherungsmensch dir schon die richtige Auskunft gegeben hat - wegen der "häuslichen Gemeinschaft" - das ist so üblich.

Ich denke mir, wenn dein Sohn über das WE oder in den Ferien bei dir ist und bei dir dann ein Haftungsfall eintreten würde, wird es möglicherweise von deiner Haftpflicht übernommen werden, da in dieser Situation du ja das "vorübergehende Aufenthaltsbestimmungsrecht" hast.

LG
Sabine

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 12:07
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Kann ich für Hapftpflichtschäden, die das Kind verursacht, zur Rechenschaft gezogen werden ?

Ich weiss es leider auch nicht definitiv, wüsste es aber gerne, daher stelle ich hier mal mein Verständnis zur Diskussion und bitte um EInspruch derer, die es besser wissen:

Du musst bei durch Kinder verursachte Schäden unterscheiden, ob es sich um eine Aufsichtsplflichtverletzung handelt ( http://dejure.org/gesetze/BGB/832.html ), das ist ja dann eine ganz persönliche Haftung des Aufsichtsplfichtigen, und braucht keine spezielle Ergänzung der Privathaftpflicht (?).

Oder ob das Kind selbst schuldfähig ist ( http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html ), und in den Fällen haften die gesetzlichen Vertreter und nur darüber hast Du mit Deinem Versicherungsmann diskutiert?

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 12:17
 Vic
(@vic)
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Hallo Sabine, hallo pappasorglos

danke fürs interesse

Ich denke mir, wenn dein Sohn über das WE oder in den Ferien bei dir ist und bei dir dann ein Haftungsfall eintreten würde, wird es möglicherweise von deiner Haftpflicht übernommen werden, da in dieser Situation du ja das "vorübergehende Aufenthaltsbestimmungsrecht" hast.

Sorgerecht und ABR wurden bisher nicht  festgelegt,
weder im Scheidungsverfahren  noch sonst wo.

Bis jetzt konnten wir zum Glück noch vernünftig miteinander reden;
zumindest was das Kind angeht.

Du musst bei durch Kinder verursachte Schäden unterscheiden, ob es sich um eine Aufsichtsplflichtverletzung handelt ( http://dejure.org/gesetze/BGB/832.html ), das ist ja dann eine ganz persönliche Haftung des Aufsichtsplfichtigen, und braucht keine spezielle Ergänzung der Privathaftpflicht (?).

Diese Ergänzung hab ich in meiner HV

Oder ob das Kind selbst schuldfähig ist ( http://dejure.org/gesetze/BGB/828.html ), und in den Fällen haften die gesetzlichen Vertreter und nur darüber hast Du mit Deinem Versicherungsmann diskutiert?

Ich habe mit dem Versicherungsmann nicht großartig diskutiert, dass sind ja keine Spezialisten für Famillien recht. Werde aber noch mal nachhaken und mir ggf. was schriftlich geben lassen.

Bei der Unfallversicherung war es kein Problem: Die konnte ich so weiterlaufen lassen,
da wird eh jede Person einzeln versichert. Da musste nur die Adresse geändert werden.

Ich sehe aber auch nicht ein, dass ich um den Sohn und mich abzusichern,
letztendlich die Ex mitversichern muss.

Gruß Vic

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2009 12:51
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Vic,

mir wurde es so erklärt: wenn das Kind bei der KM ist, dann ist ihre Versicherung zuständig. Sie hat keine? Ihr Problem, das sollte sie schnellstmöglich ändern. Wenn das Kind bei dir ist, bist zu zuständig und wirst im Falle eines Schadens haftbar gemacht. Somit lohnt sich die private Haftpflichtversicherung auch für Väter, die ihre Kinder nur am WE bei sich haben.

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 13:23
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

pappasorglos hat es schon sehr gut zusammengefasst.

Die Haftung für Schäden, die jemand einem anderen fahrlässig oder vorsätzlich zufügt, richtet sich nach dem BGB.

Zuallererst muss daher die Frage geklärt werden, ob derjenige der einen Schaden verursacht, überhaupt haftet. Das Kind ist bis 6 jahre schuldunfähig, danach bedingt schuldfähig (je nach Einsichtsfähigkeit).
In diesem Fall kommt die Haftung des Aufsichtspflichtigen in betracht. Wer das Kind nicht genügend beaufsichtigt, haftet selbst aufgrund seienr Aufsichtspflichtverletzung.

Haftpflichtversicherung ist eigentlich ein "Muss". Die versichert den Erwachsenen, und die bei ihm lebenden Personen, auch Kinder, mit.
Manche Haftpflichtversicherungen schließen die Schäden, die Kinder unter 6 verursachen, ausdrücklich mit ein. das heißt, kratzt ein 5-jähriger ein Auto an, dann wird gar nicht geprüft ob einer die Aufsichtspflicht vernachlässigt hat (denn nur der haftet ja), sondern die Vers. zahlt.

Das sollte man also beachten.

Auch als Erwachsener kannst du mal aus Versehen jemanden mit dem Fahrrad anfahren, deine Katze kratzt  oder beißt einen, dir fällt ein Blumentopf vom Balkon...du schmeißt aus Versehen bei einem Besuch eine teure Vase um...du grillst mit Spiritus und verletzte jemanden mit den Flammen...es geht so schnell udn deshalb bin ich ein Verfechter der Haftpflichtversicherung!

Übrigens: eine Haftpflicht zahlt nicht nur berechtigte Ansprüche, sie wehrt auch unberechtigte ab. Und du hast nicht den ganzen Ärger,  wenn jemand Schadenersatz will, weil das die Vers. alles macht...

Noch ein übrigens: wenn du jemanden aus Versehen schädigst, und der muss auch noch zum Arzt, dan trägst du diese Kosten auch, denn die Krankenkasse kommt mit Regressaufforderung auf dich zu. Natürlich wird uU ein Mitvershulden angerechnet, aber auch wenn du einen Teil der Kosten tragen sollst, kannste ganz schön alt ausehen. Diese Regressforderungen habe ich selbst jahrelang gemacht... und deshalb weiß ich wie schlecht es für diejenigen aussah, die keine Haftpflicht hatten. Die zahlen dann nicht nur Schadenersatz an den Geschädigten, sondern die Kosten für Behandlung an die Kasse zurück...

Für Vic: wenn du eine Haftpflicht hast, dann zahlt die für dich, wenn du die Aufsicht hast (also am Besuchs-WE) und die Aufsichtspflicht vernachlässigst u das Kind jemanden einen Schaden zufügt. Und natürlich zahlt sie für dich, wenn du eine Drittem aus Versehen schädigst.

Die Km sollte auch eine Haftpflicht abschließen, für sich und das Kind. Hat sie einen neuen Partner der mit ihr zusammenlebt, dann können alle zusammen eine abschließen.

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 13:59
 Vic
(@vic)
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Hallo ginnie,

da hast Du die Vorteile einer HV ja ausführlich erklärt.  🙂

Deshalb hab ich ja auch eine. Nur leider die KM nicht.

Gruß Vic

P.S.: Bist Du Versicherungskauffrau ??  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2009 14:27
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi vic,
nö bin ich nicht, aber könnte man denken, stimmts?
Das ist mein persönliches Steckenpferd, weil ich fast 10 jahre lang die Regressansprüche für eine Krankenkasse verfolgt habe - und da haben mir die Schuldner, die ohne es zu wollen, also fahrlässig, irgend einen Schaden verursacht haben, ohne HV immer leid getan. Einer musste praktisch den Gegenwert eines Autos zahlen, nur weil er keine hatte. Zwar in Raten, aber immerhin... :exclam:

Na ja, die Schläger taten mir weniger leid, aber das übernimmt die Vers. eh nicht  😉

Wie ich sehe renne ich bei dir offene Türen ein  😉

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2009 18:25
(@rainbow76)
Zeigt sich öfters Registriert

Gut Thema ist ein bissl "veraltet" aber dennoch...

Ich bin auch Wochenend Vater und meine Ex-Frau wollte/konnte unser Kind weder Unfallversichern noch Haftpflichtversichern obwohl dies für den Kindergarten vorgeschrieben ist.
Nun gut, nach einem Jahr habe ich dann herausbekommen, dass unser Kind weder das eine noch das andere hat.

Mein Versicherungsmakler meinte dann, bei mir reinnehmen geht nicht, weil Kind ja bei der Km lebt.
Ich bei der Versicherung angerufen und denen mitgeteilt, dass das Kind ja nicht nur alle 14 Tage bei mir ist sondern auch unter der Woche 2 Tage und ob es nicht möglich wäre das Kind bei mir mit reinzunehmen. Nach 3maligen Verbinden... 🙂

siehe da... es war möglich... meine Beiträge für Haftpflicht (8€) und Unfall (10€)  wurden ein bissl im Jahr erhöht und unser Kind ist nun versichert.
Auch wenn es sich nicht in meiner Obhut befindet sondern z.B. bei meiner Ex-Frau, den Großeltern, Kindergarten etc.pp ist.

Dies nur noch mal als kurze Randbemerkung wenn jemand das gleiche Problem hat.... einfach mal die Versicherung anrufen und nachfragen ggf. sich bei einer anderen Versicherung erkundigen.

MfG

Rainbow

PS: Die Versicherung wollte dann noch wissen ob nur das Kind reingenommen werden soll oder auch noch die Ex-Frau... aber da dachte ich mir... das Kind sollte ja eigentl. reichen... 🙂

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2009 13:47
 ToPS
(@tops)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

der Beitrag ist zwar schon "etwas" älter, aber ich muss trotzdem einmal nachhaken.

Wenn ich es soweit richtig verstanden habe, bezahlt die Haftpflichtversicherung von KM Schäden, die unsere Kinder verursachen, wenn sie bei ihr sind. Sind die Kids bei mir, tritt meine Haftpflicht in Kraft.

Kurz zum Verständnis: Ich habe 3 Kinder (12/8/6), die bei KM leben und jedes 2. Wochenende und in den Ferien bei mir/uns sind. Meine LG hat ein Kind (4), das bei uns lebt (bis auf "seine" UmgangsWE).

Nun überlege ich, meine Versicherung zu kündigen und mich mit meiner LG zusammen zu versichern. Nach Rücksprache mit dem Versicherungsmakler meinte der, dass meine Kinder ausschließlich bei KM versichert sind und jeglicher Schaden (auch wenn er entsteht, wenn die Kinder bei mir sind) über diese abgewickelt werden müsste.
Ist das nun richtig so? Das würde für mich im Falle eines Falles bedeuten, dass ich mich bei einem Schaden mit KM und deren Versicherung auseinandersetzen müsste. Das könnte u.U. größere Probleme nach sich ziehen.
Was passiert, wenn KM ihre Versicherung (ohne mein Wissen) kündigt? Dann habe ich zwar eine Versicherung, würde meine Kinder auch gern mitversichern, was mir jedoch verwehrt bleibt. Macht es dann überhaupt Sinn, mich mit meiner LG zu versichern oder ist es besser, eine seperate,eigene Versicherung zu haben?

Fragen über Fragen...aber ich denke, ich bin nicht der Einzige mit diesem "Problem".

Ich danke euch im Vorraus für eure Antworten,
Grüssilies
ToPS

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 22:09




Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

lass doch die Versicherung bestehen und nimm Deine Lebensgefährtin in Deinen Vertrag mit auf. M. W. geht das. Frag mal Deinen Versicherungvertreter.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 22:15
(@papavonfuenfen)
Rege dabei Registriert

Hallo ihr Lieben!

So, jetzt häng ich mich auch noch an diesen alten Thread an.

Da meine Ex sich um so etwas wie Versicherungen nicht gekümmert hat, hab ich meine Familienhaftpflicht einfach weiter laufen lassen (natürlich nur für meine Kids und mich). Bei meiner Versicherung ist es unerheblich in welchem Haushalt die Kinder leben, und in welchem Verantwortungsbereich sie sich gerade aufhalten. 😉

Ich würde generell jedem empfehlen so eine Familienhaftpflicht ab zu schließen, da man ja nie weiß, ob der / die Ex das gemacht hat. So ist man auf der sicheren Seite. Dabei kostet der Familientarif meistens nicht viel mehr, als der Single Tarif (in meinem Fall 13,50 €pro Jahr). Und eine Haftpflichtversicherung sollte man abschließen, auch wenn man durch die Unterhaltsmafia unter den Selbstbehalt gedrückt wurde. 😡

Grüße aus dem Schwarzwald

PvF

AntwortZitat
Geschrieben : 11.10.2012 23:05
(@paulpeter)
Nicht wegzudenken Registriert

jetzt gebe ich auch meinen Senf dazu:
Als ich Kind war, gab es bei mir in der Straße eine Rowdy-Gang. Die sind irgendwann in einen Scheune eingebrochen, haben dort aus Stroh, Benzn und Stöcken Fackeln gemacht und die Scheune aus versehen dabei mit abgefackelt. Leider mitsamt den Landwirtschaftlichen Geräten. Der Schaden betrug damals mehrere hundertausend Mark. Der Eigentümer hat, ganz egal aus welchen Motiven die Kinder gehandelt haben, einen Anspruch auf Ersatz des Schadens.

Daher würde ich solche Äußerungen...

Nach Rücksprache mit dem Versicherungsmakler meinte der, dass meine Kinder ausschließlich bei KM versichert sind und jeglicher Schaden (auch wenn er entsteht, wenn die Kinder bei mir sind) über diese abgewickelt werden müsste.

... nur dann glauben, wenn sie mir schriftlich (!!) vom Vorstand oder einem ZEichnungsberechtigten der Versicherung bestätigt wurden.

Auch bei einem Neuvertrag und bei einer Vertragsänderung würde ich zwingend darauf bestehen, dass mir das, was über die Kinder gesagt ist, immer schriftlich gegeben wird.
Wenn das Kind eine Scheibe einwirft.... nun gut, da wird die Versicherung vielleicht aus der Portokasse zahlen.

Wenn, wie in einem anderen Fall, den ich kenne, der jugendliche einen Verkehrsunfall verursacht bei dem es einen Toten und 2 Schwerverletzte gegeben hat (Jugendlicher fuhr mit dem Skateboard auf die Straße, Fahrer des Autos weicht schreckhaft aus, verliert die Kontrolle, kracht gegen einen Motorradfahrer aus der Gegenrichtung und hängt sein Auto an den Laternenpfahl), können rasch Schadenersatzansprüche in Millionenhöhe entstehen, da ist dann keine Versicherung mehr kulant. (und bevor jetzt Rückfragen kommen: Den Fall kenne ich nun nicht aus der haftungsrechtlichen Perspektive sondern nur aus der medizinsichen).

Gruß, PP

AntwortZitat
Geschrieben : 12.10.2012 09:54