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EY DU

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(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Deswegen das Rahmenwerk.
Wenn nicht die vereinbarten Mindestumgänge zustande kommen, gilt die alte Regelung weiter.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 16:51
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
Danke für die Rückmeldungen

Ich würde gerne von den Kindern selber ein Brief bekommen, in dem sie mir das mitteilen, sie können schliesslich schreiben, oder?

Mich wundert nur, das gerade jetzt der Brief kommt, weil ich doch sowieso in letzter Zeit die Zügel ziemlich locker gehalten habe und enorm von dem Gerichtsurteil abgewichen bin.

Und dann jetzt noch weniger Umgang?

Das ganze finde ich z.K.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 16:58
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Eine weitere Möglichkeit wäre zu antworten, dass Du dies mit den Kindern beim nächsten Umgang (oder einem späteren regulären Termin) besprichst, mit ihnen über das Für und Wider reden möchtest und auch zeitl. Aspekte (ja, auch Du bist manchmal anderweitig beschäftigt) dabei berücksichtigt werden müssten.

Nicht nur die Kinder haben Wünsche und Vorstellungen, auch Du. Wenn die Kinder so alt (reif) sind, eigene Vorstellungen zu entwickeln, werden sie das bestimmt anerkennen. Allerdings besteht dabei die Gefahr, dass die Kinder bis dahin gehörig gebrieft werden.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 16:59
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wedi,

ich denke, das ist das Kindesalter, wo auch in intakten Familien die Eltern lernen müssen, die Kinder gehen zu lassen. Was wäre denn für Dein Empfinden das richtige Alter, wo man loslässt? Besteh halt auf den nächsten Umgangstermin und dann rede mit den Kindern. Wenn Du das sichere Gefühl hast, dass es nicht ihr (!) Wunsch ist, das so locker zu handhaben, dann kannst Du ihnen die Entscheidung durch das Urteil abnehmen und ihnen auch sagen, dass Du dann auf das normale Urteil bestehst. Dann lass die Ex klagen. Wenn Du aber mit offenen Augen siehst, dass es wirklich der Wunsch der Kinder ist, schlage ich vor, Beppos Vorschläge mit den Kindern zu besprechen.

LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 17:03
(@papajo)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo wedi,

dies:

Eine weitere Möglichkeit wäre zu antworten, dass Du dies mit den Kindern beim nächsten Umgang (oder einem späteren regulären Termin) besprichst, mit ihnen über das Für und Wider reden möchtest und auch zeitl. Aspekte (ja, auch Du bist manchmal anderweitig beschäftigt) dabei berücksichtigt werden müssten.

find ich sehr gut.

Schreib ihr dies, auch mit dem Zusatz, den sie ja selbst ins spiel gebracht hat:

[wedis ex]
Sie sind jetzt in einem Alter, in dem sie selber entscheiden dürfen, es unbedingt wollen und auch sollen.
[wedis ex]

Und da sie ja eben dies Alter haben, wirst Du das mit Ihnen klären und nur Du allein!

Mich wundert nur, das gerade jetzt der Brief kommt, weil ich doch sowieso in letzter Zeit die Zügel ziemlich locker gehalten habe und enorm von dem Gerichtsurteil abgewichen bin.

wieso wundert MICH das nicht?  😉

grüßle
jo

Edith: Es kann ja auch dabei herauskommen, das sohni oft kommen wird und Töchti nicht. Dann ist eben so.
Würde Deine Ex das auch i. o. finden?

Bei mir is so, dass mein Sohn momentan jedes WE da ist, die mittlere auf eine Übernachtung und die älteste (13) eigentlich nur noch bei ihren Freundinnen übernachtet (Fluchtverhalten 🙂  )
Je nachdem wie sie möchten und ich akzeptiere dies auch so.
Zusätzliche "umgänge" kann ich mir momentan natürlich noch über "fahrdienste etc holen .-)

Und allgemein spreche ich dies meist mit den Kindern ab und kläre es per sms mit Ex.


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 17:06
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Und das nach gerade mal zwei Wochen nach dem tollsten Umgang, den wir seit langer Zeit hatten?
Die tolle Verabschiedung auf dem Parkplatz und den Blicken meiner Kinder?

Wussten sie da schon was auf mich und sie zukommen soll?

Gruss Wedi, dessen Kopf gerade brummt


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 17:08
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich würde gerne von den Kindern selber ein Brief bekommen, in dem sie mir das mitteilen, sie können schliesslich schreiben, oder?

Und genau davor haben sie vielleicht Angst und kneifen.
Das ist nicht schön aber verständlich.

Meine Kinder erzählen vorzugweise auch ihrer Mutter, wenn ihnen etwas an mir nicht passt.  :redhead:

Deswegen kann es natürlich immer noch sein, dass Echsilein den Ball natürlich liebned gerne aufnimmt um ihn dir ins Tor zu semmeln, d.h. nicht, dass nicht doch was dran sein kann.

Ich bleibe deswegen bei meiner Meinung.
Siehe es Chance, die Olle als Verhandlungspartner beim Umgang los zu werden.


Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 17:08
(@staengler)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und dann jetzt noch weniger Umgang?

Erst mal steht ja im Schreiben der Ex nichts von weniger Umgang drin.

Aber Du gahst ja scheinbar auch davon aus, dass es unweigerlich dahin führen würde, wenn die Kinder "allein" darüber bestimmen könnten.

Und der Satz

und wir das nicht gerichtlich klären müssen

zeigt dir ja auch gleich noch wo der Hammer hängt, und wer ihn notfalls hervor holt sofern Du Dich nicht einsichtig zeigst.

Stuzig macht mich auch noch die Aussage

da Sohni und Tochter schon sehr oft an mich herangetreten sind

Und warum hat bis zum heutigen Tage keines der Kinder, bei all den Treffen in dieser Zeit mal was zu Dir darüber gesagt?

Ich würde den Vorschlag freundlich und höflich nach hinten verschieben. In die Zeit des nächsten Umganges und dann in aller Ruhe mit den Kindern darüber reden. Aber sicherlich auch nicht gleich am ersten Abend.

Gruß, Michael


sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 17:11
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

in Ergänzung zu staengler´s Vermutung macht mich dieser Satz

...
Oder du mich evtl. des Kindesentzuges bezichtigen würdest.
...
Gruss Wedi

dann aber doch skeptisch. Das hört sich nicht so an, als käme da mehr Umgang raus (aus welchem Grund auch immer Ex da schon mit einer Verringerung "rechnet".

neuezeit


So ist das Leben

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 18:05
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Genau, mehr Umgang würde nicht stattfinden, ich kenne meine EX und meine Kinder werden, wie schon seit Jahren fleissig weiter beeinflusst.

Einen Kompromiss werde ich aber wohl suchen müssen, denke ich, da die Aussagen der Kinder, auch wenn sie nicht so gemeint sind, vor Gericht schon einfluss haben.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 18:17




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

In Ergänzung:

Stuzig macht mich auch noch die AussageUnd warum hat bis zum heutigen Tage keines der Kinder, bei all den Treffen in dieser Zeit mal was zu Dir darüber gesagt?

Es gab nie irgendwelche Anzeichen, das die Kinder nicht mehr wollen, gerade, wie ich schon schrieb, war der letzte Umgang einfach klasse.
Die Kinder waren suuper drauf, anhänglich, lustig, verschmust und suchten die Nähe zu mir, so ganz anders als sonst.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 18:35
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Die Kinder waren suuper drauf, anhänglich, lustig, verschmust und suchten die Nähe zu mir, so ganz anders als sonst.

Eben. Und wie Kinder nunmal sind können sie das nicht lange für sich behalten. Der Brief ist die Retourkutsche dafür, dass die Kinder und Du Spass miteinander hatten. Das die Kinder jetzt auf einmal (eine Woche nach dem Erlebnis) aktuell über eine Einschränkung des Umgangs nachdenken, dieses Thema an sich in den Vordergrund stellen, ist unlogisch, unsinnig. Das ist n.m.A. eindeutig Politik der KM auf das Geschehene, und als solche solltest Du das auch vordergründig behandeln.

Die KM hat sich an den Beschluss zu halten, mit den Kindern wird gesprochen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kinder das letzte Beisammensein mit Dir einfach so verdrängt haben. Sei ergebnisoffen und warte ab, was sie sagen und wie sie sich ausdrücken.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 18:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

UUps, da fällt mir gerade ein, das Exilein keine VKH mehr bekommt.
Klagen kann sie also nur auf eigene Kosten.
Deshalb vieleicht auch erst der Brief, vorher hat sie mich zwei bis dreimal im Jahr mit irgendwelchen Klagen überhäuft.

Die KM hat sich an den Beschluss zu halten, mit den Kindern wird gesprochen. Ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kinder das letzte beisammensein mit Dirl einfach so verdrängt haben. Sei ergebnisoffen und warte ab, was sie sagen und wie sie sich ausdrücken.

Ich kann mir das auch nicht vorstellen, das ganze war einmalig schön.
Ich werde erstmal abwarten und mit den Kid's sprechen.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 19:16
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Um dem Ganzen die richtige Würze zu geben solltest Du Dir selber vernünftige und konkrete Gedanken dazu machen, was sowohl Deinen Interessen als auch denen der Kinder entsprechen könnte. So kommst Du auf einmal in die Aktivrolle und eine "Diskussion" wird ermöglicht.

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 19:23
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi wedi

und nicht vergessen den Kindern zu erläutern dass flexibler Umgang, wie die Mama ihn befürwortet, auch eine Umgangserweiterung beinhalten kann, oder hast du das etwa anders verstanden?  😉

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 21:12
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi ginnie

und nicht vergessen den Kindern zu erläutern dass flexibler Umgang, wie die Mama ihn befürwortet, auch eine Umgangserweiterung beinhalten kann, oder hast du das etwa anders verstanden?  😉

Gute Idee, ...die Sache bekommt allmählich Struktur. 🙂
Werde schon etwas ruhiger und entspannter.

Gruss Wedi und Danke


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 21:21
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,
fast alles schon gesagt. und vielleicht

warte ab, was sie sagen und wie sie sich ausdrücken

hast Du ja die Chance beim nächsten Umganggetrennt mit den beiden Kids locker darüber zu sprechen. an den Antworten sollte auch erkennbar sein, wenn sie auswendig gelernt sind.
wann ist der nächste Umgang? gibt doch keinen Grund sofort auf Exis Schreiben zu antworten, oder?
BG, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 21:41
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin wedi,

noch ein weiterer Aspekt: "Berücksichtigung der Wünsche der Kinder" (die man in diesem Alter wirklich nicht ausser acht lassen sollte; manche Wochenend-Aktivität ist nun einmal spannender als Pflichtbesuche bei Papa) setzt voraus, dass hierüber offen und direkt (!) mit den Kindern kommuniziert wird.

Das bedeutet unter anderem:
- Telefonkontakte mit den Kindern (auch, aber nicht nur zur Klärung von Besuchs- und Wochenend-Aktivitäten) werden in keiner Weise erschwert oder boykottiert; wenn die Kinder bei Deinen Anrufen nicht da sind, erfolgen Rückrufe
- Telefonkontakte sind ohne Kontrollen und "Mithörer" im Raum möglich
- es gibt an Wochenenden keine "mütterlichen Umgangshindernisse" wie Hausaufgaben oder Besuche bei Onkel Egon. Hausaufgaben werden unter der Woche gemacht (oder im Einzelfall auch mal zu Dir mitgebracht), und auf Onkel Egon kann man so wenig Lust haben wie auf Papa.
- die zeitliche "Umgangs-Oberkante" ist nicht die bisherige gerichtliche Regelung (die ja auch nicht mehr gelten soll); sie orientiert sich vielmehr an den Wünschen der Kinder.

In Summe: Muddi muss lernen, die Kids loszulassen und ihren Willen zu respektieren. Auch und gerade in Fällen, in denen er ihren eigenen Wünschen widerspricht. Insofern würde ich mich einer solchen flexibleren Lösung durchaus offen zeigen und der Ex das so mitteilen; beispielsweise für eine "Probezeit" von drei Monaten. Wenn das nicht funktioniert, ist das allerdings ein untrügliches Zeichen dafür, dass es ohne gerichtliche Regelung nicht geht.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 21:58
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Danke, ich muss das alles erst verarbeiten. :redhead:

Ich hoffe ich kann mich irgendwann revangieren.

Gruss Wedi


AntwortZitat
Geschrieben : 27.10.2010 23:15
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

mir ist da ein Wort untergegangen. :exclam:
folgendes wollte ich geschrieben haben:

Moin,
fast alles schon gesagt. und vielleicht hast Du ja die Chance beim nächsten Umganggetrennt getrennt mit den beiden Kids locker darüber zu sprechen. an den Antworten sollte auch erkennbar sein, wenn sie auswendig gelernt sind.
wann ist der nächste Umgang? gibt doch keinen Grund sofort auf Exis Schreiben zu antworten, oder?
BG, Toto


AntwortZitat
Geschrieben : 28.10.2010 01:14




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