Hallo, alle zusammen. Meine Tochter (9 Jahre ) hat unter unserer Familiensituation sehr gelitten. Das hat bei ihr psychische Reaktonen in Form von Einnässen und Einkoten hervorgerufen. Dies ging über 5 Jahre so, dieses "Problem" wurde dann chronisch. Sie hat dann 14 Wochen in einer Psychiatrischen Kinderklinik verbracht. Dort gab es Elterngespräche, in denen auch die Trennungssituation besprochen wurde. Wir (Eltern) wurden in Einzelgesprächen unter die Lupe genommen und es gab auch absichtlich widersprüchliche Vorschläge und Vorwürfe um zu sehen wie wir in dieser Stressituation reagieren. Das verwirrte mich, und ich wollte Klarheit, was nun los sei, und was wir tun könnten.
Uns wurde versprochen, daß zum Abschluss unser Kinderarzt einen ausführlichen Bericht bekäme, der diesen uns dann erläutern würde. Der kam dann auch endlich nach 3 Monaten. Aber leider erklärte unser Kinderarzt dann, daß er Schweigepflicht uns gegenüber hätte!!! ( Stempel im Bericht). Auch auf Nachfrage und Briefen bekamen wir von der Kinderklinik keine Auskunft.
Was nun????
Hat jemand Erfahrung mit sowas? Wir haben beide das Sorgerecht und doch bestimmt auch das Auskunftsrecht was in diesem so wichitgen Bericht steht.
It's a womans world
Hallo Frodo!
Natürlich habt ihr als Erziehungsberechtigte das Recht auf Kenntnis! Hinterfragt doch mal, wer sonst den Bericht lesen darf. Ihr seit der Vormund der Tochter - ihr müsst wissen, wie es um sie steht und was in Zukunft zu tun ist! Wieso sollte er euch gegenüber die Schweigepflicht haben? Ist mir völlig unverständlich!
Tschau
Nico
Der eine wartet, daß die Zeit sich wandelt.
Der andere packt sie kräftig an - Und handelt.
(Dante)
Hallo Frodo,
so etwas habe ich noch nie gehört...
Im allgemeinen ist es so dass der Kinderarzt den Bericht bekommt, aber ihr in einem abschließenden Gespräch über das Wesentliche seitens der KiJupsych informiert werdet.
Eine Schweigepflicht gegenüber Eltern? Wart ihr beide zusammen beim Kinderarzt? Ich könnte mir sonst nich vorstellen, dass deine Ex gesagt hat, sie will nur dass ihr gemeinsam informiert werdet. So etwas geht wogl auch bei GSR.
Das einzige was ich kenne, ist dass bei älteren Kindern (in der regel ab 14) abgesprochen wird ob es Teile gibt, die die Eltern nicht wissen sollen. Aber selbst hier wird seitens der Ärzte mit den Kindern abgeklärt das bestimmte Dinge aber erzählt werden müssen.
Also bei mir nur Kopfschütteln...werde aber noch mal hinterhaken bei einschlägig bewanderten...
LG
Biga
Noch ne Frage: 14 Wochen wegen einnässen und einkoten? vollstationär?
Hi Frodo,
ruft eure Krankenkasse an und berichtet denen was bei euch los ist. die haben eine rechtsabteilung, die euch erklären können was los ist.
Sollte die Krankenkasse euch auch nicht weiterhelfen, meldet ihr euch bei der zuständigen Ärztekammer. die haben eine Patientenrechtsabteilung und geben euch Hilfen, wie ihr an die Infos kommt. Aber Geduld! Manchmal kommt man erst nach 2 Tagen durch, da die sehr überlastet sind.
Dann fragt noch einmal beim Kinderarzt nach, wer denn seiner Meinung nach den Bericht einsehen darf.
Ihr als Eltern müsst wissen wie der Gesundheitszustand und das Ergebnis des Klinikaufenthaltes ist. Wie sollt ihr sonst an einer Gesundung beitragen können?
Stelle diese Frage bei jeder Stelle die du anrufst und um Hilfe bittest.
Berichte mal wie es weiterläuft.
Gruß
Tina
Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.
Hallo Tina,
dein Tip war gut, danke. Habe grad bei der Ärztekammer angerufen. Die sagten mir, Hinderungsgründe für ein Einsichtsrecht gibt es nur bei einer psychologischen Behandlung, wenn von einer anschließenden Gefährdung (zB. Suizid) auszugehen ist. Ich solle denen den Fall schriftlich mitteilen und die würden dann den behandelnden Arzt anschreiben.
Mal sehen wie es weitergeht.
Frodo
It's a womans world
HI Frodo,
aber bei einem KInd? Ihr seid doch verantwortlich und müsst das im Auge haben, gerade wenn es um so etwas geht.
Na da bin ich mal gespannt, was da rauskommt.
Berichte doch bitte mal.
LG
Biga
Hallo Biga,
ja 14 Wochen ist richtig, und auch vollstationär. Nach Hause konnte sie im 14 Tagerhythmus für einen Tag (sonntags) Sonst nur telefonischer Kontakt. Naja, die Vorgeschichte: Mama trinkt seit ca. 5 Jahren und war im Sommer 2002 in der Psych. Klinik. Dann der ganze Familienstress, Trennung usw. Hat sie ganz schön mitgenommen
Geantwortet hat die Kleine darauf mit einkoten. Das wurde dann chronisch. Die Umstellung mit Behandlung hat dann 14 Wochen in Ansruch genommen.
Alles nicht so einfach!!!
Gruss Frodo
It's a womans world
Ah ja, das macht es etwas deutlich.
Was meinst Du mit Umstellung?
Grüße
Biga
Hallo Frodo,
ich kann da eine Schweigepflicht erkennen und zwar die Schweigepflicht, die sich aus den Einzelgesprächen ergibt. Wenn du dich mit dem Arzt unterhälst, dann darf der Arzt der Ex nichts über den Inhalt erzählen. Ebenso darf der Arzt dir nichts vom Inhalt der Einzelgespräche mit deiner Ex erzählen.
Ob das gemeint sein könnte?
Ansonsten würde ich nachfragen, welcher Arzt an welcher Stelle von wessen Schweigepflicht entbunden werden müßte um ein sinnvolles Gespräch führen zu können.
Gruß
eskima