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Einschränkung bei der Namenswahl

 
(@papi74)
Registriert

Hallo,

stellvertretend für meine Schwester & Schwager schildere ich mal deren Problem.

Meine Schwester wird demnächst Mutter und man hatte für den Fall das es ein Mädchen wird den Namen: Sina und im Falle eines Jungen den Namen Chris ins Auge gefasst.

Nun verweigert das Standesamt die Zustimmung mit der Begründung, dass es sich hierbei um beidseitig geschlechliche Namen handelt.
Die Verwendung eines Doppelnamens wäre möglich, ist aber nicht gewünscht.

Habt Ihr einen Tipp?

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.02.2009 14:06
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Papi74,

also "Chris" finde ich schwierig. Aber das Standesamt in Strausberg hat eine "Sina" mal ohne weiteren Namen akzeptiert. Manchmal reichen solche Hinweise.

LG LBM


‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 14:10
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi
papi74

So weit ich weiss gibt es irgendwo 'ne zweifelsfreie Namenslist, welche von den Ämtern nur so geschlechtsspezifisch akzeptiert wird. Wollt ihr unbedingt diese Namensgebung (sicherlich) so bleibt die Option eines Zweitnamens, welcher bzgl. Männlein oder Weiblein eindeutig ist. Das erfolgt dann nicht über einen Doppelnamen wie Chris-Marie  oder Sina-Peter sondern über Ruf- und Zweitnamen. Stein des Anstosses dürfte Chris sein. (Marie ist übrigens auch so zweideutig - schau nach Italien)
Übrigens kann auch durchaus geklagt werden, nur ... .

Gruss oldie


Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 14:43
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

(Andrea ist in Italien rein männlich und wird für Frauen nicht genommen  :wink:)

Der Weg einen Zweitnamen zu nehmen dürfte der problemloseste sein. Und in der Wahl welchen Rufnamen man dann wählt ist man eh frei. Du kannst dein Kind auch Pupsi nennen, wenn du möchtest und keiner kann es dir verbieten.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 22.02.2009 15:00
(@papi74)
Registriert

Hallo an Alle,

vielen Dank für EureZuschriften. Die Problematik ist halt, dass meine Schwetser + Ihr Männle nur einen Namen haben möchten....
Ich werde mal Eure Ratschläge weiterleiten...mal schauen.

Danke nochmals...

Mfg

papi74


Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 23.02.2009 09:46