Liebe Freunde,
Ich bin ja nun seit ein paar Tagen von meinem Sohn getrennt und habe am 05. 06. und 07. August mein erstes Umgangswochenende. Es ist so, und momentan nicht zu ändern.
Ich selber wohne 350 km vom Wohnort meines Sohne weg und werde mir dort eine Wohnung mieten, weil ich mittelfristig hinterherziehen werde. An diesem WE werde ich aber diese Wohnung wohl noch nicht haben.
Meine Ex hat mir gesagt, nun gut, dann müsse eben der Umgang in ihrer Wohnung stattfinden, sie wolle nicht, dass ich mit meinem Sohn (18 Monate) zu meinen Eltern fahre (250 km). Ich bin allerdings in den letzten 4 Monaten 4 Mal mit meinem Sohn bei meinen Eltern gewesen (für ein WE), hat alles gut geklappt.
Meine Frage: Nach 4 Wochen Umgangspause: Was soll ich tun, was ratet ihr mir (und zwar im Interesse meines Sohnes):
- ihrem Vorschlag folgen und Umgang in der Wohnng meiner Ex wahrnehmen (unser Verhältnis ist momentan so là là)
- Mit meinem Sohn das WE in einer Pension bleiben und das im Trennungsvertrag festgelegt Übernachtungsrecht einfach durchsetzen
- zu meinen Eltern fahren (gegen den Willen meiner Ex und wahrscheinlich auch gegen den Rat ihrer Einflüsterer?)
Hintergrund meiner Überlegung zum letzten Punkt ist, dass ich ihr keine Munition für einen Streit und Umgangsboykott liefern mag, denn Umgangsboykott könnte ich ja nur gerichtlich bekämpfen und da würde das Übernachutngsrecht ja als allererstes kassiert werden.
Liebe Grüße,
PP
Hi Paul,
ja, schwer da was zu raten. Das Problem ist halt, gibt man den Finger, nimmt sie die ganze Hand. Du kennst sie besser als wir und kannst einschätzen, wie sie auf solch ein "Zuckerbrot" reagiert. Als Anstachelung zum Umgangsyboykott in der Zukunft oder als sinnvolle Maßnahme für den Elternteil, der noch keine Wohnung vor Ort hat.
Ich hätte für den ersten Umgang kein Problem mit der Lösung, dass er in der Wohnung der KM stattfindet. Dazu könnt ihr noch "nett" plauschen und Du kannst Dich von Deiner besten Seite zeigen.
Dein Ziel ist ja gesteckt und mit einer Wohnung in der Nähe hast Du ja bald die Möglichkeiten, eine schöne Umgebung für Deinen Sohn zu bauen. Klar, ne Pension ist auch ne Möglichkeit .. aber mit 18 Monaten haben Kinder da eh noch andere Bedürfnisse.
Ich würde aber definitiv die Ansage machen, dass Du dieses einmal auf dieses Angebot eingehst und es danach dem betreuuenden Elternteil obliegt, was in der Umgangszeit gemacht wird. Genauso wie Du dich in Ihre Zeit mit dem Kind einmischst. Wenn Du dann eine schöne Zeit mit Kiddy bei den Eltern hast, ist das absolut Deine Entscheidung. Gruß Ingo
Hi Peter,
wie wäre es mit dem Mittelweg den sie nicht erwartet?
Also in ihrer Wohnung würde ich auf gar keinen Fall machen, da würdest du ihr ja viel zuviel nachgeben. Nimm dir ein Zimmer, schlaf mit dem Kleinen da und besuch doch mal einen Tag lang deine Eltern. Da kann sie nichts gegen sagen, wird es aber versuchen. Nur dann kannst du später immer sagen das du ihre Wünsche respektiert hast, aber ein Ausflug ja sicher kein Problem darstellen darf.
Meine Erfahrung ist leider das gewisse Menschen ein Nachgeben sofort für ihre Zwecke nutzen und dich dann schnell damit zu erpressen versuchen.
LG
Nadda
Hallo PaulPeter
Also UG steht dir zu und wie du den, bei wem und mit wem, verbringen tust, ghet die KM nichts an.
Auf keinen Fall würde ich den UG in ihrer Wohnung tsattfinden lassen.
Sollte sie dir den UG verwehren, solltest du nicht lange warten und UG einklagen. Auch der Weg zum zuständigen Jugendamt wäre ratsam.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Hallo,
wie soll denn der umgang in ihrer Whg aussehen? Und vor allem wo übernachtest du dann, auf dem Sofa?
Und aus welchem Grund lehnt sie ein WE bei deinen Eltern ab?
Ein User hier hat sich in ähnlicher Konstellation eine preiswerte Ferienwhg in der Nähe der KM angemietet. Jeweils fürs WE.
Das ist dann nicht so provisorisch wie in einer Pension und preislich trotzdem im Rahmen.
Gruß Bart
Vielen dank fpr eure Antworten und Tips.
@Bart:
Wie soll der Umgnag in ihrer Whg aussehen: Wahrscheinlich wie bisher in unserer gemeinsamen Wohnung, dass immer, wenn ich abends nach der Arbeit mit meinem Sohn mich beschäftigen will, sie sich einmischt oder ihn von mir weglotst, in dem sie ihm nicht klar macht, dass eben ich jetzt an der Reihe bin. .
Jetzt in ihrer 2 Zimmer Whg wird es nicht so sein, dass ich mit ihm Umgang habe, sonder ich dabei sein darf, wenn sie mit ihm was macht. Keine schöne Vorstellung. Zudem, weil ich ja in ihren Augen sowieso immer alles falsch mache.
Sie möchte nicht, dass ich zu meinen Eltern fahre, da sie nich twill, dass er (mein Sohn) so lange Autofahrten macht "und ich offenbar ein Problem habe, mich mit ihm zu beschäftigen un dich nur zu meinen Eltern fahren würde, um ihn dort "abzugeben".
Fakt ist aber: Wenn es regnet, will ich ein Dach überm Kopf und eine Hotel oder Pension ist für Umgang meiner Meinung nach nur bedingt geeignet. Und Ferienwohnungen sind teuer. Bei meinen Eltern hätte er sein eigenes Zimmerchen, eigenes Bettchen etc...
Naja, ich werde nun versuchen, dort wo sie ist, eine günstige Wohnung anzumieten (Einliegerwohnung oder so) und mich hier, wo ich nun bin drastisch zu verkleinern. Dann gehts auch finanziell, zumindest bis ich dort wo er ist Arbeit gefunden habe und an meinem jetzigen Wohnort alles aufgegeben habe.
So leicht wirds aber nicht werden, denn da er ja früh zu Bett geht und auch Mittagsschlaf hat, müsste es eine 1,5 Zimmer Whg schon sein.
Naja, mal sehen.
Gruß, PP
Moin PP,
ich glaube, Du wälzt die falschen Probleme: Als Noch-Ehemann bist Du automatisch gleichberechtigter Mitinhaber des Sorge- und Aufenthaltsbestimmungsrechts für Euren Sohn. Wie ich Dir >>>HIER<<< vor vier Monaten bereits schrieb, haben sich Ehepartner wechselweise nichts zu verbieten oder zu erlauben - das gilt natürlich auch anders herum: Deine Noch-Ehefrau hat Dir nicht vorzuschreiben, wo Du Dich während des Umgangs aufhältst oder wohin Du mit Sohnemann fährst. Wenn Du mit Sohnemann also zu Deinen Eltern fahren willst: Tu es.
Natürlich steckt jedes Kind längere Autofahrten anders weg: Die einen quengeln die ganze Zeit, die zweiten kotzen sich die Seele aus'm Leib - und die dritten finden es einfach nur geil. Das kannst Du als verantwortungsvoller Vater aber selbst herausfinden; Du bist dafür nicht auf die göttlichen Weisungen der Mutter angewiesen.
Im Moment bewegst Du Dich offenbar in einem angstvollen Schwebezustand namens "wenn ich nicht tue, was die Ex will, sehe ich Sohnemann gar nicht mehr." Das Problem dabei: Das wird nicht als Entgegenkommen Deinerseits gewertet, sondern als Aufforderung zum Weitermachen, denn keine Frau hat Respekt vor einem Mann, mit dem sie machen kann, was sie will. Deshalb braucht es jetzt klare Ansagen Deinerseits; ggf. garniert mit der Ankündigung, dass Madame die Information, kein alleiniges Verfügungsrecht über Euer gemeinsames Kind zu haben, notfalls auch kostenpflichtig von einem Menschen in schwarzer Robe bekommt. Das einzige, was Du nicht kannst, ist Stillen; sollte Euer Kind mit 1,5 Jahren nicht mehr gestillt werden, kannst Du alles andere genauso gut.
Mütterlicher Kinderbesitz wird vor allem dadurch manifestiert, dass man ihm nicht widerspricht. Also: Mach Dich gerade; mit Kuschen wirst Du das Problem nicht lösen.
Grüssles
Martin
PS - Es gibt da einen alten Juristenwitz zum Thema "Sorgerecht", der auch hier passt:
Gerichtsverhandlung. Die Frau schreit, springt auf und sagt: "Euer Gnaden. Ich brachte das Kind zur Welt mit all den Schmerzen als ich in den Wehen lag. Ich sollte das Sorgerecht für das Kind bekommen."
Der Richter wendet sich an den Vater und fragt: "Und was haben Sie zu sagen?" - "Euer Gnaden... Wenn ich eine Münze in einen Cola-Getränkeautomaten hineinwerfe und eine Cola kommt heraus... wem gehört dann die Cola .... dem Getränkeautomaten oder mir?"
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
Danke fürs Kopf gerade rücken.
Das gibt mir Mut. Also ich denke, das erste Umgangs-WE wird bei meinen Eltern statt finden.
Es ist aber trotzdem so, dass ich, wenn ich das jedes Mal durchziehen müsste, erst 330-360 km zu meinem Sohn düsen müsste um dann noch 250 km zu meinen Eltern zu brettern und dann das ganze wieder zurück. Also über 1000 km pro WE. Das ist finanziell und stressig nicht drin, und mit dem zug zeitlich nicht zu bewältigen, mal abgesehen davon, dass ich mir dafür immer ein Auto leihen müsste (Freunde, etc). Auf Dauer ist das keine gute Lösung. Und meine Frau würde sich bedanken, wenn ich sie auffordere, mir den Zwerg immer zu bringen.
Evtl. könnte ich aber eine Einigung herbiführen, dass sie den Zwerg nach Nürnberg bringt und ich ihn dort abhole. Währe evtl die beste lösung für alle und nicht so teuer wie eine Wohnung (bietet ihr aber mehr Ausreden: Auto kaputt, Stau, kein Geld für Sprit.......).
Vlt. sollte ich einfach hinfahren, klingeln, den Zwerg einpacken und mit ihm Spass haben.
Gruß, PaulPeter
Hi Paul,
wie man die Exen hier aber so kennt, werden sich die wenigsten drauf einlassen bzw. dann richtig Terror starten. Oder es klappt für 2-3 Mal und dann steigern sie sich in einer Verweigerungshaltung rein. Also versuch besser eine tragfähige Lösung zu finden nach dem Motto: Kind abholen, Tschüss sagen, weg. Bietet am wenigsten Reibungsfläche. Gruß Ingo
Guten Morgen,
Es wird sicher schwierig werden deine Ex davon zu überzeugen dir den Kleinen entgegenzubringen. Darauf würde ich aktuell nicht setzen.
Natürlich ist die Frage wie du diese Entfernung finanziell stemmen kannst, es gibt auch teilweise Urteile in denen die Ex, wenn sie weit weggezogen ist, Teile der Umgangskosten zu tragen hat. Aber es gibt im tollen Familienrecht viele Urteile die man dann auf den eigenen Fall oft nicht übertragen bekommt.
Manchmal entdeckt man Möglichkeiten aber erst wenn man es länger ausprobiert. Schau dir die Sache mit dem Zug nochmal an, vielleicht geht da doch was kostengünstiges? Im Nürnberger Nahverkehr kannst du ja z.B. für 15,30 sehr sehr weit kommen, wenn du danach noch mit Bahncard was anhängst wird es unter Umständen relativ kostengünstig. Hängt halt alles davon ab welche Strecken du brauchst, was ich an deiner Stelle jetzt hier nicht öffentlich reinschreiben würde 😉 .
Vielleicht gibt es auch die Gelegenheit am Umgangsort günstig ein Zimmer zu finden damit du hier einsparen kannst?
LG
Nadda
Moin,
und es gibt noch die Mitfahrzentralen. Meine Freundin ist glaube ich für 25 Euro von München nach Berlin gefahren.
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi PP,
lange schon lese ich deine Beiträge interessiert mit.
Aus meiner Sicht hast du dich in allem vorbildlich verhalten. Großes Lob!!!
Halte an deinem Weg fest. Wenn du dein Kind sehen möchtest nehme den Weg in Kauf und wenn es geht, finanziell und emotional, dann halt auch in der Whg der Ex. Warum nicht? Zeige ihr klar die Grenzen, dass du ohne sie mit deinem Kind die Zeit verbringen möchtest. Es ist alles nur vorübergehend bis du eine andere Lsg gefunden hast.
Es geht nie und nimmer darum wer die Hosen an hat. Es geht um dein Kind. Lass dir nichts anderes einreden. Der einzige der dir dein Verhalten danken wird ist dein Kind.
Mit meiner Aussage widerspreche ich auch nicht den Aussagen der anderen User. Im Gegenteil!! Du schaffst dir Zeit und Ruhe deine nächsten Schritte vorzubereiten.
Bleib auf deinem Weg. 1000 km am WE sind keine Kleinigkeit vor allem nicht für ein Kind mit 18 M wenn es nassgeschwitzt und durstig im Kindersitz liegt. Keiner hat etwas davon.
PS Du hast deiner Ex bereits alles gegeben. Wenn sie jetzt noch erkenn, dass du ihrem (bewusst) Kind gut tust hast du eine neue Basis.
Hallo liebe Freunde,
ich habe eine Frage an euch und würde einfach mal wissen, wozu ihr mir ratet.
In groben Zügen kennt ihr ja meine Story schon.
Wenn ich mir die Geschichte hier durchlese, dürfte das erste, was bei einem Umgangsstreit fällt, das Übernachtungsrecht sein. Zu mindest kann ich mir nur schwer vorstellen, dass ein Gericht es durchgehen lässt, dass ich für die Übernachtung mit meinem Sohn jedes mal ein paar hundert km mit ihm durch D düse.
Nun will ich dem vorbeugen und mir am Ort meiner Ex eine Wohnung mieten. Finanziell bringt mich das zwar an den Rand des Ruins, aber ich plane mittelfristig ohnehin einen Wechsel der Stelle, da ich mir Umgang am Ort meiner Ex (auch wenn es nur für mich in einer Pension ist) und eine Wohnung dort, wo ich gerade arbeite (auch wenn ich viele Ausgaben kürze, manches aufgebe, mir sehr viel verkneife) schlicht nicht leisten kann.
Ich glaube auch nicht, dass ein JA und ein Gericht es durchgehen lassen wrid, dass ein 18 Monate altes Kind mit mir in einer Pension oder FeWo übernachtet. Das Übernachtungsrecht ist mir aber sehr wichtig.
Nun meine Frage:
Währe es nu ratsamer (aus Umgangstaktischen Gründen) noch etwas mehr Geld kaputt zu machen und eine 2-Zimmer-Wohnung zu mieten (dan kann ich vor dem JA und dem Gericht, falls es zum Streit kommt argumentierten, dass er sein eigenes kleines Reich und Zimmer mit eigenem Bett etc hat) oder würde es in solch einem Falle schon eine 1-Zimmer-Wohnung tun. Dabei ist es ja unerheblich, ob ich die Wohnung nur zu Umgangszwecken anmiete. Wie sind eure Erfahrungen und wie ist euer Rat: Umgang in 1 Zimmer Wohnung oder (fürs JA und Gericht) in 2 Zimmern?
Anm:
1- und 2 Zimmer führen mich beide an meine absoluten finanziellen Grenzen, es ist aber überschaubar, da ich in 6-12 Monaten eh dort einen Job haben möchte. Der Preisunterschied ist ca 60-80 Euro.
Ist evlt. eine komische Frage, daher bitte ich euch die Frage im Hinblick darauf zu beurteilen, wie aus eurer Sicht und Erfahrung Jugendämter und Gerichte urteilen (ich weiß, das JÄ nur beratend tätig sein können und das GEricht die Entscheidung fällt)
Gruß, PP.
P.S: Nein, ich schwimme nicht im Geld, falls ich eine Wohnung nehme bin ich pleite und lebe vorübergehend von der Substanz.
Moin PP,
stell Dir einfach vor, Du wärst mit der Mutter Eures Kindes noch zusammen und Ihr würdet alle miteinander 3 Wochen Campingurlaub machen - glaubst Du, irgendwer würde das Kindeswohl in Gefahr sehen, nur weil das Kind dafür stundenlang im Auto sitzen muss, wochenlang kein eigenes Zimmer, kein Kinderbett und weniger Spielzeug als zuhause hat, andere Sachen isst als zuhause und vielleicht auch mal keinen Mittagsschlaf macht? Die vorhersehbare Antwort ist "nein".
Was ich damit sagen will: Die meisten Umgangshindernisse, auf die Du Dich jetzt in vorauseilendem Gehorsam teuer vorbereiten willst, sind frei erfunden und nichts anderes als Schikane in der Hoffnung, dass Du Deine Umgangswünsche aufgibst. Denn natürlich tut es für den Anfang auch ein Pensions- oder Hotelzimmer, in das Du ein faltbares >>>Kinder-Reisebett<<< stellst. Darüber bist Du auch niemandem Rechenschaft schuldig; schon gar nicht irgendwelchen Jugendamts-Tanten. Wenn die Dir dergleichen einreden wollen, beendest Du das Gespräch freundlich - nicht ohne angekündigt zu haben, den Umgang dann eben gerichtlich regeln zu lassen.
Wie Du den Umgang gestaltest, ist ausschliesslich Deine Sache; noch dazu bist Du mitsorgeberechtigt und damit erst recht nicht von irgendwelchen "Genehmigungen" Deiner Ex abhängig. Auch das Familiengericht wird den Umgang nicht an die Bedingung knüpfen, dass Du am Umgangsort eine Zusatz-Wohnung angemietet hast; das könnten sich die meisten Umgangsväter auch gar nicht leisten. Und wäre das Bedingung, müssten die deutschen Sozialtöpfe da haufenweise Zweitwohnungen finanzieren.
Also: Spar Dir die Kohle für eine Zweitwohnung und leg sie zur Seite für einen Umzug. Die Idee, in die Nähe des Kindes zu ziehen, ist nämlich gut. Und bis dahin reicht für zwei bis vier Übernachtungen pro Monat auch ein schnuckeliges Hotelzimmer (Tipp: Businesshotels haben oft günstige Wochenend-Raten). Am wichtigsten ist: Vertrete Dein Anliegen selbstbewusst und mit geradem Rücken; Du bist Vater und kein Bittsteller.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.