Moinsen,
Ich hab folgendes Problem
Ich bin Soldat und kann nicht jedes Wochenende meine Tochter besuchen, dazu kommt das ich zur zeit auch ein kaputtes knie habe und das mich auch einschränkt meine kleine zu besuchen.
Jetzt hat mir die Mutter untersagt das ich die kleine sehen darf, weil ich nicht in der lage bin die kleine in regelmäßigen Abständen zu besuchen.
Ich will auch nicht immer bei meiner Ex rumsitzen und mit der kleinen zeit verbringen, will sie mit zu mir nehmen und auch dann mal übers Wochenende.
Jetzt brauche ich einen guten Rat.
lg Chris
Servus Chris,
und willkommen bei vatersein.de
Wie "klein" ist den Eure Tochter?
Davon hängt näömlich auch immer ein wenig ab, wie lange und wie häufig Umgägne stattfinden.
Grundsätzlich stehen Dir Umgänge mit Eurer Tochter zu.
Und noch wichtiger: Eure Tochter hat ein Recht auf Umgänge mit Dir!
Als Eltern seid ihr beide in der Pflicht, die Umgänge zu ermöglichen, positiv zu begleiten und wahrzunehmen.
Wenn es hierbei Probleme gibt wie nun bei Dir, dann wende Dich zunächst einmal an das Jugendamt am Wohnort des Kindes und bitte um Vermittlung in der Sache.
sei dabei aber vorsichtig, denn Jugendämter sind Vätern gegenüber gerne negativ eingestellt. Oder aber sie zeigen kein Interesse an dem Fall.
Lässt sich die Sache mit dem Jugendamt (JA) regeln, dann ist es ja gut.
Wenn nicht, dann musst Du eine gerichtliche Umgangsregelung beim Familiengericht beantragen.
Auch hier sind ein paar Dinge zu beachten, aber soweit ist es ja im Augenblick noch nicht.
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Leider hab ich es schon übers Jugendamt versucht
Aber die verstehen nicht das ich als Soldat nicht jedes We zuhause bin
Und geben daher meiner Ex recht
Meine Tochter ist drei und wird im Nov. vier
Servus,
dann hast Du schonmal ein typisches JA erwischt - alles Vollpfosten.
Dann bleibt Dir nur der Weg über eine gerichtliche Umgangsregelung.
Dazu solltest Du aber einen erfahrenen Anwalt für Familienrecht an Deiner Seite haben, wenn Du selbst etwas unsicher bei der Sache bist.
Bei jüngeren Kindern tendiert man in der Regel dazu, dass etwas häufigere aber dafür kürzere Umgänge stattfinden.
Allerdings ist bei einem beinahe 4 Jahre alten Kind vieles kein Problem mehr.
Z.B. Übernachtungen bei Dir oder auch mal ein komplettes WE in Deiner Umgebung.
Grundsätzlich obliegt es auch Dir allein, was in der Zeit der Umgänge passiert.
Bei einem Antrag ans Gericht solltest Du zudem immer etwas mehr beantragen als eigentlich gewünscht, damit Du verhandlungsmasse hast.
Was stellst Du Dir eigentlich so vor?
Und unabhängig davon: Gibt`s noch andere Baustellen bei Euch? Sorgerecht? Unterhalt?
Hat zwar mit Umgängen nicht wirklich was zu tun, spielt aber natürlich sehr oft mit rein...
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Sorgerecht und Unterhalt sind kein Problem
Ich stelle mir vor zeit mit meiner Tochter zu verbringen ohne das die Ex dabei ist und das sie auch mit zu mir kann und dann auch mal übernachten
Ist ja nicht so das ich keinen Umgang mit der kleinen haben will nur die Ex stellt sich immer quer wenn es heisst ich nehme sie mit zu mir.
Bin zur zeit echt verzweifelt
Na gut dann muss ich wohl doch zum Anwalt und das leider so klären. Wollte ich zwar nicht aber wenn es nicht anders geht muss es halt sein
Dir bleibt nur der Weg zum Gericht, wenn Deine Ex es nicht anders kappiert.
Aber dort musst Du unbedingt auf einen Beschluss bestehen und darfst Dich nicht auf einen Vergleich einlassen.
Zudem muss im Beschluss eine Belehrung darüber stehen, was im Falle eines Verstosses gegen den Beschluss passiert (Ordnungsgeld).
Ich rate Dir deshalb, dass Du nach Deinem Termin bei einem Anwalt hier nochmal schreibst, was er Dir alles erzählt hat, damit die User hier ihre Meinung dazu abgeben können.
Wann hast Du Eure Tochter eigentlich zum letzten mal gesehen?
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Servus ChrisCE!
Bevor Du das Gericht anrufst, solltest Du Dir erst mal eine (für Dich) praktikable Umgangsregelung überlegen und uns evtl. auch "gegenlesen" lassen...
Wie weit bist Du von Töchting entfernt?
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!