Artbesuch mit fremd...
 
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Artbesuch mit fremden Kind

 
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

mal was seltsames zum Thema Arztbesuch.

Meine Mittlere ist seit Samstag mit einer Freundin, die in der Nachbarschaft wohnt, auf einer Freizeit.

Gestern der Anruf, das sie 3 Kinderwegen krabbelnder Läuse heimschicken müssen. Beim Untersuchung der anderen Kinder wurden bei den beiden weiße Nissen (also leere Teilchen gefunden). Es wurde abgemacht, das alle Kinder am nächsten Tag nach Behandlung und Freigabe durch den Arzt wiederkommen dürfen. Bei den Jungs auchm weil sie kurzgeschoren zurückkommen wollten.

Nun gut. Beide Mädels haben den gleichen Hausarzt und da die Mutter der Freundin arbeiten muß, haben wir ausgemacht, das wir mit beiden zum Arzt gehen und sie dann wieder auf die Freizeit schaffen. Nun ist aber unser Hausarzt seit heute im Urlaub. Die Vertretung ist die Ärtzin meine Mannes. Sie kennt weder meine Tochter, noch das andere Kind. Trotzdem war es keinerlei Problem, das er mit 2 offensichtlich nicht mit ihm verwandten Kindern heute zu ihr tigerte und nachgucken lies. Sogar Rezeote bekam er. Die KK reichten völlig. Es war noch nichtmal notwendig das die entsprechenden Mütter mal kurz anrufen und ihr ok gaben  :knockout:

Ok, dadurch sind die beiden grade auf dem Weg zurück und ins Naturbad. Aber so ganz in meinem Inneren ist es mal wieder einer der Tage, an dem ich mich frage, was man so alles mit fremden Kindern anstellen kann, ohne das irgendjemand was sagt.

Ach im ürbigen. Die Mutter ist auch geschieden und der Sohn zieht jetzt zum Papa in den Nachbarort, weil er gerne auf ein Gymnasium gehen will, das vom Papa aus einfacher zu erreichen ist. Ist schön, mal wieder auf Eltern zu treffen ,die das so lösen können.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 17:06
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Ich glaube, Läusebefall hat einen ähnlichen Stellenwert wie eine Verletzung, also eine Akutversorgung. Die Rezeptausstellung schreibe ich hingegen der Kulanz des Arztes zu, zumal die KK ja vorlag.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 17:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi oldie,

meinst du?

Hm, so habe ich es nicht betrachtet.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 19.07.2010 17:19
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Tina,

das finde ich nun auch nicht wirklich dramatisch. Die Kinder dürften doch (wg. Freizeit) schon älter als 10 Jahre alt sein und auch ihre eigene Meinung sagen können. Zudem handelt es sich um eine Routine-Behandlung und nichts, was unbedingt die Zustimmung der Eltern erforderlich machen müsste.

Ich war früher (als Teenager) immer alleine beim Arzt - ich wusste was ich hatte und konnte mit dem Arzt reden. Es ging dort um Krankheiten wie Erkältung, Magen-Darm Grippe etc. - nichts wirklich Bdrohliches.

Eines Tages ergab es sich, dass beim Spielen (besser: beim Toben) mit meinem Bruder einer von uns beiden sich eine stark blutende Risswunde am Kopf zuzog. Genauer gesagt passierte es zweimal; einmal war mein Bruder der Leidtragende, das andere mal war ich es.

Da unsere Eltern zu diesem Zeitpunkt beide berufstätig waren und wir schon so große Jungs waren, gingen wir halt gemeinsam zum Arzt - ohne Eltern. Handys gab es damals auch noch nicht, so dass zumindest unsere Mutter (unterwegs mit dem Auto im Außendienst) nicht erreichbar gewesen wäre.

Nie hat mich jemals ein Arzt bei solchen Verletzungen nach dem Einverständnis der Eltern gefragt.

Unsere Mutter erzählt heute noch die Geschichte, dass sie abends nach Hause kam und einen Zettel auf dem Küchentisch fand, auf dem (sinngemäß) folgendes stand:

"Bruder hat ein Loch im Kopf. Bringe ihn jetzt zum Arzt und fahre dann mit dem Bus weiter zum Fussballtraining".

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.07.2010 21:00