hallo,
gibt es eine gesetzliche regelung, nach der die kinder selbst entscheiden können, bei wem sie leben möchten. mir war so, als hätte ich da mal was gelesen. wenn ja, ab welchem alter?
danke!
Hallo,
ich glaube ab 12Jahren können die Kids selber entscheiden.
Wie alt sind denn Deine Kids?
Liebe Grüße Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Die Frage gab es schon öfter hier und ich meine in Erinnerung zu haben, dass das ganz arg Ermessenssache ist. Mit 12 werden sie vielleicht befragt, aber es kann auch sein, dass sie erst mit 18 das Recht bekommen.
Vielleicht versuchst du es mal mit der Suchfunktion?
Gruß AJA
Moin,
ein Mensch kann selbst über seinen Aufenthaltsort entscheiden, wenn er volljährig ist. Bei Minderjährigen gilt: Je älter, um so mehr Bedeutung hat der Wille.
Ich selbst habe einen Fall erlebt, in dem der Richter einer 16-jährigen erklärt hat, sie müsse bei der KM bleiben. Konflikte durchzustehen gehören eben zum erwachsenwerden dazu.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
hallo,
meines wissens mit 14jahren.
das ist die auskunft meiner rechtsanwältin.
wenn das kind selbstständig beim JA die entscheidung trifft, so geschehen bei meiner schwester,
ist es auch ok. das kind war 12.
mit freundlichen grüssen
gaya
Hallo,
ein Kind kann mit 12 zum JA gehen und den Willen erklären beim anderen Elternteil dauerhaft leben zu wollen. Das JA ist verpflichtet dieses zu protokollieren und das Kind muss mit seiner Kinderunterschrift dieses bestätigen.
Dann ist das JA verpflichet beiden Elternteilen ein Kopie des Protokoll zuzustellen und der begehrende Elternteil muss ein ABR-Verfahren beim Familiengericht beantragen.
Wie dann die Richter entscheiden wissen dann nur diese Herrgötter in schwarz.
Gruß
Raffi
Na, Guenni aka Wuschelknubbel, du kannst nicht anders, gell? Lass es doch einfach!
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke für die auskunft. die fiel zwar reichlich unterschiedlich aus, wie jeder nachlesen kann 😉 , aber der grundtenor ist wohl richtig.
nur kurz zum "tatbestand": mein sohn ist 7 und meine tochter 9. momentan leben beide bei der mutter und ich möchte sie auch nicht trennen, da sie "wie lump und latsch" sind. aber mein sohn hat schon mehrfach geäußert, dass er lieber bei mir wohnen würde.
wenn ich also noch etwas warte (bis meine große vielleicht pupertär wird und nicht mehr ganz so am zwerg hängt), und die möglichkeit schaffe, dass die beiden sich dennoch täglich sehen können, dürfte das doch kein problem sein, oder?
allerdings kann ich mit der mutter kein normales wort reden, hier läuft alles schriftlich.
sollte ich es ihr ankündigen? muss ich das im jugendamt anmelden oder muss das vor das familiengericht?
ach, manchmal ist das wirklich alles zum kotzen (sorry)!
und danke nochmals für die zahlreichen antworten!
Moin,
deine Frage war, wann das Kind entscheiden kann und die einzige richtige Antwort lautet: Mit 18.
Vorher kann es seinen Wunsch äußern, seinen Willen bekunden. Die Entscheidung treffen jedoch die Eltern und/oder Gerichte. Niemand sonst.
Je äter das Kind ist, um so stärker fällt dessen Wunsch ins Gewicht, ist aber nach wie vor nicht für die Entscheidungsträger bindend.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
danke!
Hallo, ich kann das von Deep nur unterstreichen: AB 18!!!
Ich hab nämlich mit diesem Trugschluß (meist wird ja das 12. oder 14. Lebensjahr kolpotiert) auch in der letzten Woche bei meinem neuen Anwalt gesessen und der hat mir so richtig schön den Kopf gewaschen....
Solche Gerüchte wecken ja auch die schönsten und falschesten Hoffnungen in einem...leider....
Ich hatte aufgrund eigener Betroffenheit jetzt ein Gespräch mit dem Jugendamt. Mein Sohn soll nächste Woche dort gehört werden. Er ist 14 Jahre. Der Mitarbeiter sagte mir, wenn mein Sohn sage, er wolle nicht zur Mutter, dann sei die Akte dicht.
Ein Freund von mir ist seit vielen Jahren AE-Vater. Er bekam seinen Sohn, weil dieser mit neun Jahren sagte, er wolle beim Vater leben. Der Richter erkannte beide Elternteile für gleichwertig erziehungsfähig und somit entschied der Kindeswille. Es ist sicher richtig, dass erst ab Volljährigkeit alles in trockenen Tüchern ist, ich denke aber schon, dass gerade bei älteren Kindern der Kindeswille Berücksichtigung finden wird.
Wie ich Dir per PN schon mitteilte, wird es dann problematisch, wenn durch einen Wechsel der Kinder die finanzielle Ausstattung der Gesamtpersonen nicht mehr ausreicht und ergänzende Leistungen in Anspruch genommen werden müssten. Ich denke mal, dass dann der Kindeswille nix mehr zählt! 😡
LG Uli
Ich möchte es nicht in Wortklauberei ausarten lassen, hingegen ist zu beobachten, wie die Begrifflichkeiten vertauscht werden, ohne den Sinn ebenso zu tauschen. So wurde aus einem "entscheiden" ein "wollen" und genau da liegt der Hase im Pfeffer. Minderjährige können hierüber nicht entscheiden. Punkt. Aus. Ende. Schluss. Vorbei. Wenn ein Kind will, ein Sorgeberechtigter diesen Willen nicht akzeptiert, dann entscheidet das Gericht oder im Rahmen eines Vergleichs die Eltern. Und genau das kann dir auch noch blühen, Uli. Das Nichtwollen deines Sohnes ist notfalls gerichtlich zu legitimieren.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Und genau das kann dir auch noch blühen, Uli. Das Nichtwollen deines Sohnes ist notfalls gerichtlich zu legitimieren.
Das kann mir nicht blühen, das blüht mir ja!!! (Es sei denn, das Gericht - wenn die örtliche Zuständigkeit geregelt ist - stellt das Ganze wegen Blödsinnigkeit ein. Aber auf so viel Glück wage ich nicht mehr zu hoffen!)
Es ist völlig klar, dass das Kind bei strittiger Ausgangslage nicht selbst entscheidet. Ich denke mal es ging bei der Frage darum, in wie weit der Kindeswille bei einer gerichtlichen Entscheidung Berücksichtigung finden wird.
LG Uli
ja, ich habe mich da wohl etwas unklar ausgedrückt.
auf jeden fall werde ich mich bemühen, das JA auf meine seite zu ziehen. glücklicherweise hat sich meine exgattin dort schon so blöd aufgeführt, dass die damen schon mitleid mit mir hatten... 🙂
und warum sollte so eine teilung: tochter bei ihr/sohn bei mir nicht möglich sein? mit gegenseitigem besuchen, urlaub usw. usf.? ich bin da für alles offen. warum sollte es das gericht nicht sein?