17 Jährige Tochter ...
 
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17 Jährige Tochter zieht zum Vater

 
(@suuupergrobi)
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Moin zusammen,
meine 17 jährige, in 3 Monaten 18jährige, Tochter hat den schon länger gehegten und nun festen Entschluss gefasst jetzt zu mir zu ziehen  🙂 . Sie hat bisher bei der KM gelebt, als Älteste von unseren vier gemeinsamen Kindern - die anderen bleiben weiterhin bei der KM. Das Sorgerecht/ABR liegt bei beiden Eltern.
Meine Tochter ist seit 3 Tagen im "Exil" bei einer Verwandten, die ihr Zuflucht gewährt. Dort werde ich sie heute abholen und dann die KM über den weiteren Aufenthalt und den Entschluss unserer Tochter informieren. Es ist allerdings mit erheblichem "Gegenwind" von seiten der KM zu rechnen.

Meine Verbindung mit der KM ist i.M. freundlich-neutral, aber ich rechne,wie gesagt, eher mit einer Verdüsterung der Stimmlage.
In der Vergangenheit hatten wir vieles gerichtlich durchgewälzt, was so möglich ist, wie Umgangspflegschaft, Gutachten, 2maliger Sorgerechtsantrag von mir, etc, wg. unaufhörlichem und leider erfolgreichem Umgangsboykott durch die KM.

Könnt Ihr mir etwas sagen zu dem technischen Ablauf? Was ist nötig, damit ich meine Tochter ummelden kann, bzw. damit alles in trockenen Tüchern ist - der 18. Geburtstag ist halt erst in 3 Monaten. Hat jemand Erfahrungen mit so einer Situation?

Gruß,S.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 15.04.2015 16:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn du mit solch einem Widerstand rechnest, wollt ihr dann nicht lieber die 3 Monate noch abwarten?

Aber auch wenn nicht wird, nach vollendeten Tatsachen, noch jemand kommen und die Tochter für wenige Wochen wieder zurück schleppen.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 16:29
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Je nach Bundesland kann deine Tochter ab 16 gemeinsam mit dir sich ummelden, auch ohne Zustimmung der KM.

Wenn das verweigert wird oder die KM dagegen sit, dann kansnt du mit ihr zum JA. Dort wird sie gehört und das JA kann einen Schreiben ausstellen, aus dem hervorgeht, dass sie auch ohne Zustimmung der KM zu dir zieht und daher umgemeldet werden muss.

Eine fast 18 jährige wird kein Gericht der Welt bei der KM halten ,wenn sie zum KV ziehen will.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 15.04.2015 16:30
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

als erstes verstehe ich nicht, warum nicht noch 3 Monate bis zum Geburtstag gewartet werden kann.

Ansonsten ist das alles unproblematisch. Unterhalt wirst Du vermutlich für die 3 Monate an die KM zahlen (müssen) und danach ist dafür Deine Tochter zuständig. Sie muss den Unterhalt für sich selber "eintreiben", sie hat Anspruch auf das ganze Kindergeld. Dabei ist zu beachten, dass dann beide Eltern barunterhaltspflichtig sind.

Ummeldung würde ich einfach versuchen, wenn es nicht klappt, am Geburtstag sollte es problemlos klappen. Dir bzw. Deiner Tochter die Polizei auf den Hals schicken zu wollen bringt nichts. Die bringen die Tochter auch nicht gegen ihren Willen zurück, außerdem habt ihr beide Sorgerecht und ABR, da passiert nix.

VG Susi

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Geschrieben : 15.04.2015 16:45
(@neuezeit)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

zur Ummeldung:

Warum wäre das denn so "schlimm", sich erst in 3 Monaten umzumelden?

Wollte Dich Deine Tochter nicht besuchen und bleibt gleich ein wenig länger? Und wenn sie dann an ihrem 18. Geb. fest stellt, bei Dir einzuziehen kann sie sich ja dann auch noch ummelden.

neuezeit

So ist das Leben

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Geschrieben : 16.04.2015 14:36
(@suuupergrobi)
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Danke Euch allen für die Antworten!

Ein Aufschub ist eben nicht mehr hinnehmbar, weil es eben überhaupt nicht mehr ging - und meine Tochter erträgt viel!
Die Ummeldung ist natürlich notwendig, damit der Schulwechsel am neuen Wohnort stattfinden kann. Inzwischen weiss ich auch, daß ich für die Ummeldung keine Genehmigung der KM brauche. Ob die Schule auch so kulant ist, muß ich noch sehen.

@Susi: Weshalb sollte ich der KM weiterhin Unterhalt für meine jetzt bei mir lebende Tochter zahlen? Nun ist ja sogar die KM zu Unterhalt verpflichtet.

Danke nochmals!

Aufaufunddavon! 😉

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Themenstarter Geschrieben : 16.04.2015 17:22
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Weshalb sollte ich der KM weiterhin Unterhalt für meine jetzt bei mir lebende Tochter zahlen? Nun ist ja sogar die KM zu Unterhalt verpflichtet.

weil es vermutlich kaum umsetzbar ist noch den Aufwand wirklich wert ist für 3 Monate dies gegen eine opponierende KM zu ändern. Je nachdem ob ein Titel besteht oder nicht würde ich die Zahlungen einfach einstellen (bei Titel Rückgabe fordern). Sollte KM ihrerseits keine KU an Dich  zahlen, würde ich wegen der drei Monate keine übergroßen Aufstand machen. Berechnen kannste, fordern kannste, dorohen auch, aber dann sind die 3 Monate vermutlich eh um... Es geht ja nicht vordringlich ums Geld, oder?

Wenn Tochter 18 Jahre alt gelten eh andere Regeln und es muss neu gerechnet werden:

danach ist dafür Deine Tochter zuständig. Sie muss den Unterhalt für sich selber "eintreiben", sie hat Anspruch auf das ganze Kindergeld. Dabei ist zu beachten, dass dann beide Eltern barunterhaltspflichtig sind.

Die Ummeldung ist natürlich notwendig, damit der Schulwechsel am neuen Wohnort stattfinden kann.

Ist die Situation so schlimm, dass ein Schulwechsel im lfden Schulj. sinnvoll ist?
Nur Du und Deine Tochter kennen die wahren Gründe, aber mein väterlicher Verstand hätte appelliert, den Schulwechsel erst zum neuen Schuljahr zu machen... Und wenn ein Pendeln zur Schule nicht möglich ist, dann vielleicht auch mit dem Umzug bis zum Sommer warten und dann istdie jg. Dame eh vollj. Aber wie geschrieben: Um die Zustände wisst nur ihr...

gruß. toto

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Geschrieben : 16.04.2015 17:33
(@suuupergrobi)
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Danke Toto!

Ja, die schulische Leistung ist gerade wegen des Verhältnisses zur Mutter sehr in Mitleidenschaft gezogen und meine Tochter kann es nicht mehr kompensieren.

Zum Hintergrund kann ich für Interessierte noch auf die vor Jahren geposteten Vorgänge verweisen - u.a. das Gutachten: http://www.vatersein.de/Forum-topic-7576-start-msg79874.html#msg79874 - damals war meine Große etwa 10 Jahre alt.

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Themenstarter Geschrieben : 16.04.2015 17:48
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Also wenn sie zu Hause ausbüxt und bei Verwandten Asyl sucht wäre es mir egal, was Recht und Gesetz da sagen. Die Mühlen der Justiz mahlen langsam, und dann hat es sich sowieso erledigt. Das mit der Schule ist ein Problem. Was denkt denn Tochter? Ist sie sich klar darüber, dass sie sehr wahrscheinlich dann das Schuljahr wiederholen muss? Ist das es ihr wert? Besteht vielleicht die Möglichkeit, dass sie bis zum Schuljahresende bei der Verwandten bleibt, weiterhin die dortige Schule besucht  und dann alles geregelt wird?

Und bist Du Dir relativ sicher, dass es mit euch beiden klappt?

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

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Geschrieben : 16.04.2015 18:33
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Bemerkung den Unterhalt 3 Monate weiter zu zahlen bezog sich darauf den goodwill der KM zu erhalten. Ob Du jemals Unterhalt für diese 3 Monate von der KM sehen wirst ist mehr als fraglich. Wie gesagt, ab 18 ist sowieso alles anders.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.04.2015 19:34