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wir brauchen rat vom forum

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82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!
Wenn überhaupt, würde ich ich 5. bis zur Ubergangsjahrgangsstufe (sprich nach 4. KLasse) festzurren.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 22:52
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi 82Marco,

Wenn überhaupt, würde ich ich 5. bis zur Ubergangsjahrgangsstufe (sprich nach 4. KLasse) festzurren.

das war / ist  mein und auch der Gedanke meiner RA´in.

Nicht schonwieder nach 1 ½ dem Kind eine weitere Anhörung zumuten.

Es soll endlich mal Ruhe einkehren.

Die Gutachterin sieht es derzeit als eine sehr gute Lösung an die wir als Eltern getroffen haben und einen großen Schritt der KM an. Auch nach 1 1/2 Jahren das Kind erneut anzuhören sollte ich nicht als Problem eher als Chance ansehen ?!?!? Auf 4 Jahre lässt sich KM nicht ein sagte Gutachterin.

Ich möchte mir das Wohlwollen einer Gutachterin die sich bereits (mündlich) für den KV ausgesprochen hat nicht mit Spielchen versauen.
Das ist es doch Fakten schaffen wollen (Urteil) oder der elterlichen Verantwortung nachzukommen und eine gemeinsam Lösung gefunden zu haben.

Deswegen rede ich doch mit euch…. Was ist nun der richtige Schachzug?

LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.08.2014 23:06
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

[glow=red,2,300]Was mich an dem plötzlichen Sinneswandel der KM stutzig macht. Warum macht Sie dies auf einmal ?????[/glow]

na, dass die KM jetzt einlenkt, wo ihr die Felle wegschwimmen, ist doch logisch... KM geht davon aus, dass nach der Gutachterin sie nicht vor Gericht mit ihrem Wunsch durchkommt. Also will sie vertagen...

Ich bin mir bei Punkt 5 jedoch nicht so sicher ob man dies als Elternteil festhalten kann. Da geht es um Steuergelder die wir nicht einfach so in Anspruch nehmen können.

Klar, könnt ihr festhalten, dass ihr nach 1 1/2 Jahren unter prof. Begleitung die dann aktuelle Situation erneut begutachtet. Aber bezahlen werdet ihr das schon selber müssen...

Wenn überhaupt, würde ich ich 5. bis zur Ubergangsjahrgangsstufe (sprich nach 4. KLasse) festzurren.

Weiß ich nicht. Kontinuität ist bis dahin sicherlich zu genüge gefestigt. Und rein aus schulischen Belangen halte ich die Schwelle nach der 2. Klasse für höher als beim Übergang zur weiterführenden Schule. Aber das ist nur mein Gefühl.

Gruss, Toto 

AntwortZitat
Geschrieben : 14.08.2014 23:10
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

mach Dich doch mal locker: Was in 1,5 Jahren sein wird, weiss heute keine Sau;

OK das mach ich. Werde mich auf den Vergleich einlassen.

man muss aktuell auch nicht darüber nachdenken. Es soll jetzt auch keine Befragung/Begutachtung beschlossen werden, sondern Ruhe einkehren.

Dies ist halt nicht so. Eine weitere Befragung soll in elterliche Absprache halt eben doch durch die Eltern vereinbart werden. Nach 1 ½ Jahren. Siehe oben.

Die kriegst Du durch ein "Machen wir dann" oder ähnlich Beschwichtigungsfloskeln. Und wenn niemand unter Strom stehen soll, liegt es massgeblich an Dir als BET, diesen rauszunehmen und nicht ständig ein "hach, demnächst wird aber dieses und jenes passieren" vor Dir herzutragen.

Ganz ehrlich: Solche Verzögerungsspielchen hat jede mittelmässige Boykottmutter besser drauf als Du...

Was meinst du damit ?

LG LP

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Themenstarter Geschrieben : 15.08.2014 00:21
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Was mich wirklich beschäftigt. Es kommt wieder keine Ruhe rein.

KM KV und Kind haben diese Spannung satt und es reicht.Seit 5 Jahren geht das schon so.
Nicht schon wieder 1 ½ Jahre in Spannung leben müssen mit dem Hintergedanken Es kommt schon wieder jemand der unser Leben in Frage stellt und die Ruhe nimmt.

Versteht Ihr mich ?!?!?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2014 00:38
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja aber die bekommst du weder mit noch ohne Beschluss.

Es kann der Frömmste nicht in Frieden leben...

Wobei deine Unruhe in keinem Verhältnis zu deinem tatsächlichen Problem steht.
Dein Problem findet vor Allem in deinem Kopf statt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 15.08.2014 00:48
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi Beppo,

Recht hast du !

dann mal rasch zurück zu den Fakten und zum eigentlich zu klärendem Thema * grins * Wir haben jetzt schon so viel erreicht mit euch zusammen  :thumbup:

Wir werden dort wohl folgende Punkte  festhalten müssen:

1. Lebensmittelpunkt des Kindes beim KV
2. Schulbesuch im sozialem Umfeld des Kindes und KV am Wohnort des KV
3. Umgang (Wechselmodel wollte KM ja nicht mehr haben) also andere Überlegungen
4. Sorgerecht bei beiden Elternteilen bleibt - das ist klar
5. (Bedingung der KM) nach 1 ½ Jahren Folgebegutachtung durch die selbe Gerichtspsychologin

Habe ich Punkte die zu klären / festzuhalten sind vergessen ?

In den Punkten 1 – 4 geht es ja um unsere elterliche gemeinsame Entscheidung. Das können wir selbst entscheiden und festlegen.

Ich bin mir bei Punkt 5 jedoch nicht so sicher ob man dies als Elternteil festhalten kann. Da geht es um Steuergelder die wir nicht einfach so in Anspruch nehmen können.

Wird der Richter dies so absegnen?

LG LP – der erst mal heilfroh ist das Kind bei Papa bleiben darf  :thumbup:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.08.2014 01:04
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich möchte in dieser Elternvereinbarung nicht wirklich festhalten, dass wir für ein weiteres Gutachten in 1 1/2 bereit sind.

Das wird dann nicht vom Gericht in die Wege geleitet mit Gerichtskostenbeihilfe. Sondern wir müssten dies aus eigener privater Tasche zahlen.

Nach meinen Recherchen kostet dieses Gutachten mal round about im Schnitt 3000,00 EUR. Hat jemand anderes gelesen ?

[Ich halte doch nicht freiwillig fest 3000,00 EUR für eine freiwillige Begutachtung auszugeben]

Ich bin mir nicht sicher ob dies der KM wirklich klar ist.

Der Gutachterin freut´s natürlich. Sie kann wieder ordentlich Kohle machen.

Was sagt ihr dazu ?

LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.08.2014 22:09
(@Brainstormer)

Moin LP,

Was sagt ihr dazu ?

Ich habe mich zwischenzeitlich rausgehalten, weil du dich von unterschiedlichen Meinungen ziemlich leicht verunsichern lässt.

Da du nun aber doch noch mal nachfragst: Ich sehe keinen Grund dafür, dass du dich auch nur einen Millimeter bewegen müsstest.
Von daher würde ich dem Vorschlag deiner RAin folgen:

RAin meint Vergleich zustimmen nur keine weitere Begutachtung nach bereits 1 1/2 Jahren.

--
Brainstormer

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2014 22:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

So sehe ich das auch.

Deine Ex kann ihre Klage jederzeit zurück ziehen und sie kann, wenn ihr danach ist, jeder Zeit ein X-beliebiges Gutachten in Auftrag geben.
Auf eigene Kosten.

Du hast da keinerlei Handlungsbedarf.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.08.2014 22:34




(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Damals in unseren Gesprächen hatte sich die Gutachterin eindeutig für die weitere Entwicklung des Kindes beim KV ausgesprochen.

Es war auch der der Wunsch des Kindes beim Vater verbleiben zu wollen (im Gespräch mit unserem Sonnenschein allein).

Wie gesagt, alles nur mündlich. Wir haben nichts schriftlich in der Hand um argumentieren zu können.

Nachdem KM dann in Tränen ausbrach (Das wäre ich auch – klar) erfolgten zwei weitere Gespräche mit der KM und Gutachterin allein. Ich habe keine Ahnung was dort besprochen wurde.
Fakt ist, dass mich die Gutachterin anrief und mir mitteilte, dass die  KM nun für einen  Vergleich bereit ist mit der Bedingung einer weiteren Begutachtung nach 1 ½ Jahren.
Dies sei ein riesen Schritt und ich sollte dies als Chance ansehen und lieber darauf eingehen.
Die KM sehe das Kind nun (anders als vorher)eher  im Vordergrund als  Ihre eigenen Interessen?!?

Meine Bedenken dabei sind …
Ich möchte jetzt mal ehrlich nicht so da stehen als wäre ich der Böse der die die KM in die ECKE gedrängt hat und Sie nur deshalb zu diesem Vergleich bereit ist. Dem ist nicht so
(Wie gesagt KM war erst zu diesem Schritt bereit nachdem die Gutachterin mündlich ihre Empfehlung aussprach)

Alle (Jugendamt/Verfahrensbevollmächtigte die 1. dann die 2. Alle wollten nur das einer das Kind „loslässt“  ?!?! Dieser wäre das richtige Elternteil?!? 
Und jetzt nach 5 Jahren der Diskreditierung / Boykottierung  und Böswilligkeiten der KM mir und uns gegenüber soll sie plötzlich diejenige sein die die Gute ist und loslässt.

Die Wahrheit ist, dass KM erst nachdem die Begutachtung vorüber war (mit dem mündlichem Hinweis der Gutachterin Kind beim KV)  erst einlenkte. Das sieht bloß niemand. Weil es hinter verschlossen Türen stattfand.
Ich weiß jetzt halt nicht ob Gutachterin umkippt und mich als kompromisslos und nicht als ans Kind denkend, provozierend und dominant  darstellt nachdem ich nun ihren Wünschen (ich dem Vergleich unter dieser Bedingung der KM) nicht zustimme ?!?!

LG LP

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2014 00:20
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Du verweigerst das Gutachten ja auch nicht.
Du initiierst es nur nicht.
Wenn sie in 1,5 Jahren eines beauftragen möchte, darf sie das tun.
Das ist dein Angebot.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2014 00:24
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo LP,

Wenn sie in 1,5 Jahren eines beauftragen möchte, darf sie das tun.

Auf eigene Kosten, natürlich 😉

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2014 00:35
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

das klingt gut...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.08.2014 00:35
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

das klingt gut...

Na dann lass doch in den Vergleichstext reinschreiben: "Frau LinasMama ist berechtigt, nach anderthalb Jahren auf eigene Kosten ein Gutachten in Auftrag zu geben ..."

*duckundweg*

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2014 01:17
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@ Malachit  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 17.08.2014 02:04
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Gutem Morgen,

es kam nun alles anders als erwartet.

In der Elternvereinbarung wurde nun versucht immer mehr Punkte einzuarbeiten.

Erst war es nur die eine Bedingung der KM, eine weitere Begutachtung nach 1 ½ Jahren einzuleiten. Ok damit war ich dann einverstanden.

Dann plötzlich sollte das ABR wieder auf beide Elternteile übertragen werden.

Und zu Letzt der Verzicht auf Elementarunterhalt festgehalten werden.

Daraufhin habe ich nach langen Gesprächen mit meiner Ra´in die Vereinbarung nun doch nicht unterschrieben.

Zwei Tage vor der Schuleinführung kam dann zunächst eine Sachverständigen-Zwischenstellungnahme der Gerichtspsychologin. Sie war umgekippt. (man kann auch sagen eingeschnappt) weil ich die Vereinbarung nun doch nicht unterschrieben habe. Deshalb sprach sie sich nun doch für die KM aus 🙁

Dann ging alles ganz schnell.

Beiderseits -> 2 Tage vor Schuleinführung

Eilantrag im Wege der einstweiligen Anordnung auf Übertragung der alleinigen Entscheidungsbefugnis zu schulischen Belangen inklusive Einschulung.

Dann Beschluss vom AG  -> 1 Tag vor Schuleinführung

Dem KV, wird vorläufig im Wege der einstweiligen Anordnung die alleinige Entscheidungsbefugnis in schulischen Belangen inklusive der Entscheidung über die Örtlichkeit der Einschlung des Kindes übertragen.
Gegen diese Entscheidung ist ein Rechtsbehelf nicht zulässig.

Einen Tag später war unsere Klein hier an unserem Wohnort beim Papa eingeschult und besucht diese nun sei einer Woche.

Das war ne Woche.

Nun bin ich mal gespannt wie es weiter geht. Die RAin der KM hat noch nicht reagiert. Gutachten ist auch noch nicht da.
Es wird wohl noch eine mündliche Verhandlung geben.

LG LP der erstmal heil froh ist, dass Kind hier bei Papa in die Schule geht so wie sie es auch selber wollte.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2014 10:13
(@linaspapa)
Nicht wegzudenken Registriert

Achso, letzte Woche ging dann noch ein Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin raus.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.09.2014 10:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Morgen LP;

erstmal "uff". Das war ja ereignisreich und in meinen Augen auch nicht so verwunderlich. Klar, wenn du der KM den kleinen FIngerreichen wolltest, wollte siehalt gleich die komplette Hand samt Arm.

Ich denke einen kleinen Etappensieg hast du. Rein verstandesmäßig kann ich mir nicht vorstellen ,dass man den Junior nun kurz nachSchulbeginn aus derSchule in eineandere verfrachtet.

Also erstmal vorsichtiges und kleines Aufatmen und weitermachen 😉

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2014 10:44
(@totohh)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

oha - da war wirklich was los... Ich denke, es war richtig, nicht immer mehr die Vereinbarung aufzuweichen und eben nicht zu unterschreiben. Dass die Gutachterin dann eingeschnappt reagierte,  finde ich eher unprofessionell. ob dies

Achso, letzte Woche ging dann noch ein Befangenheitsantrag gegen die Gutachterin raus.

allerdings die richtige Reaktion darauf ist, erschließt sich mir nicht!
Und insb da das GA ja nicht nicht vorliegt besteht ja die Gefahr, weiterer Unprofessionalität...  Wiege Dich nicht so sehr in Sicherheit - ein Beschluss im Eilverfahren mag ein positives Indiz sein, aber keine Sicherheit, insb. wenn GA noch kommt...

Aber jetzt gilt es erst einmal der kleinen Maus unbeschwerte und schöne erste Tage und Wochen in der Schule zu ermöglichen. Ich hoffe, sie bekommt von Eurem Trouble möglichst wenig mit und befürchtete nicht ständig, bald wieder umgeschult werden zu müssen... kannst Du das von ihr fernhalten? Schafft das die KM beim Umgang auch?

Alles gute, Toto

AntwortZitat
Geschrieben : 06.09.2014 10:57




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