Hallo und danke für die Aufnahme!
Ich bin auf euch gestoßen, als ich Infos suchte wegen "Nachteilsausgleich", denn dieses Thema trifft mich gute 5 Jahre nach meiner Scheidung gerade zum ersten Mal.
Ich war bis Oktober 2013 nur geringfügig beschäftigt. Ich bin nämlich über 50 und da ist die Jobsuche nicht so einfach, wenn man wegen eines Nachzüglers nochmal fast 10 Jahre vom Beruf draußen war. Ich bin auch gar nicht mehr reingekommen, ich hab dann eine berufsfremde Tätigkeit von geringfügig auf Teilzeit ausweiten können. Zum Glück, denn mein Betreuungsunterhalt war befristet bis meine Jüngste 16 Jahre alt wurde.
Dass ich überhaupt so lange Unterhalt erhalten habe (5 Jahre nach der Scheidung) liegt wahrscheinlich daran, dass wir bis zur Trennung 24 Jahre verheiratet waren und er ein sogenannter Besserverdiener ist. Und ich wäre wohl erstmal ein Fall für Hartz IV gewesen, wäre da gar nichts beschlossen worden.
Naja - alles lange her und vorbei. Nun ist auch die Zeit vom Unterhalt vorbei und er kann endlich ein 5. und vielleicht 6. mal im Jahr in Urlaub fahren.
Oh, keine Angst - ich missgönne ihm das nicht, er soll es tun, wenn es das ist was er möchte.
Nur könnte er manchmal darüber nachdenken, dass er vielleicht seine Jüngste mitnehmen könnte.... denn die kam niemals in den Genuß eines solchen sorgenfreien Lebens mit Urlauben und so weiter wie die beiden großen Schwestern (da waren wir ja noch verheiratet und alle gut situiert).
Ich hatte nach den beiden Großen auch nochmal beruflich durchgestartet und eine gute und gutbezahlte Arbeit in meinem erlernten Beruf. Die gab ich aber (leider) zur Geburt unserer Jüngsten auf und bin danach als Familienentscheidung als Hausfrau und Mutter zuhause geblieben.
Falsche Entscheidung, wie man heute weiß. Aber wie gesagt: alles lange her.
Na jetzt danke ich jedenfalls fürs Lesen und hoffe bei euch so manchen guten Rat zu lesen... gerade auch für mein jetziges Problem und ansonsten
viele Grüße
Willkommen Selsis,
Nun ist auch die Zeit vom Unterhalt vorbei
sagt wer? Hast du einen entsprechenden Vergleich geschlossen oder gibt es dazu einen Beschluss vom Gericht?
Ich hatte nach den beiden Großen auch nochmal beruflich durchgestartet und eine gute und gutbezahlte Arbeit in meinem erlernten Beruf. Die gab ich aber (leider) zur Geburt unserer Jüngsten auf und bin danach als Familienentscheidung als Hausfrau und Mutter zuhause geblieben.
Falsche Entscheidung, wie man heute weiß.
Sagt wer? Genau solche gemeinsam getroffenen Entscheidungen während der Ehe führen in der Praxis oft zu dem, was der Gesetzgeber in § 1578b BGB "ehebedingte Nachteile" nennt.
In § 1573 BGB steht in Satz 2:
Reichen die Einkünfte aus einer angemessenen Erwerbstätigkeit zum vollen Unterhalt (§ 1578) nicht aus, kann er, soweit er nicht bereits einen Unterhaltsanspruch nach den §§ 1570 bis 1572 hat, den Unterschiedsbetrag zwischen den Einkünften und dem vollen Unterhalt verlangen.
In § 1578 BGB steht:
Das Maß des Unterhalts bestimmt sich nach den ehelichen Lebensverhältnissen. Der Unterhalt umfasst den gesamten Lebensbedarf.
Das wird in § 1578b BGB wieder relativiert durch:
"Der Unterhaltsanspruch des geschiedenen Ehegatten ist auf den angemessenen Lebensbedarf herabzusetzen, wenn eine an den ehelichen Lebensverhältnissen orientierte Bemessung des Unterhaltsanspruchs auch unter Wahrung der Belange eines dem Berechtigten zur Pflege oder Erziehung anvertrauten gemeinschaftlichen Kindes unbillig wäre. Dabei ist insbesondere zu berücksichtigen, inwieweit durch die Ehe Nachteile im Hinblick auf die Möglichkeit eingetreten sind, für den eigenen Unterhalt zu sorgen, oder eine Herabsetzung des Unterhaltsanspruchs unter Berücksichtigung der Dauer der Ehe unbillig wäre. Nachteile im Sinne des Satzes 2 können sich vor allem aus der Dauer der Pflege oder Erziehung eines gemeinschaftlichen Kindes sowie aus der Gestaltung von Haushaltsführung und Erwerbstätigkeit während der Ehe ergeben."
Als unbillig betrachten viele Richter eine Unterhaltspflicht, die länger als die halbe Ehedauer währt.
Allerdings wird als Untergrenze des Bedarfs "der angemessene Lebensbedarf" genannt.
Vor dem Hintergrund von § 1569 BGB (Grundsatz der Eigenverantwortung) wird vom UH-Berechtigten eine "angemessene Berufstätigkeit" verlangt.
Heißt zusammengefasst:
Du hast vor der Geburt des jüngsten Kindes Summe X verdient.
Nach der Ehe verdienst du Summe Y im Rahmen einer "angemssenen Erwerbstätigkeit" im Sinne des § 1574 BGB.
Falls X-Y > 0 ist (d.h. wenn du jetzt weniger verdienst als vor der Geburt des Jüngsten), hast du Anspruch auf Aufstockungsunterhalt.
X beschreibt deinen "angemessenen Lebensbedarf". Der ist definiert als das Einkommen, das die ohne Ehe und ohne Kinderbetreuung zur Verfügung stehen würde. Hier mindestens Betrag X, dein letztes Gehalt vor der Geburt des jüngsten Kindes.
Der ehebedingte Nachteil ist definiert als die Differenz zwischen dem, was du ohne Ehe und Kinderbetreuung verdienen könntest (angemessener Lebensbedarf) und dem was du derzeit tatsächlich im Rahmen einer "angemessenen Erwerbstätigkeit" verdienst.
Eine Befristung des Unterhalts scheidet bei nachgewiesenen ehebedingten Nachteilen i.d.R. aus.
Was sagt der Familienanwalt deines Vertrauens dazu?
Den Nachteilsausgleich könnt ihr dann gleich mit erledigen, wenn die Unterhaltssache eh vor Gericht geht.
Der Vorteil deines geringen Einkommens ist die Wahrscheinlichkeit, VKH (Verfahrenskostenhilfe) gewährt zu bekommen.
Geh zum Amtsgericht, hol dir einen Beratungshilfeschein, such einen Fachanwalt für Familienrecht auf, leg 10 Euro und den Beratungshilfeschein auf den Tisch den Hauses, dazu deine Scheidungs-, Gehalts- und Steuerunterlagen und dann lass dich korrekt beraten.
Die besten Wünsche von 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Hallo selsis,
dann auch von mir ein herzliches Willkommen.
Wüsste man im Vorfeld was falsch/ein Fehler ist, gäbe es dann nur richtige Entscheidungen?
Gut situiert kenne ich bisher nur Menschen, dass deren Nase kein Problem damit hat das Laub aus der Dachrinne zu schniefen. Soll jetzt aber kein Angrif gegen wen auch immer sein. Manche Leute die das von sich behaupten, halten sich oft für etwas besseres, nur weil sie viel Geld haben. Nix für ungut. Hab ich auch in meiner Verwandtschaft.
Hat der Vater der Jüngsten denn schon mal einen Denkanstoß bekommen? Oder wartet man nur, dass er von alleine mit der Nase drauf fällt, dass Urlaub mit seiner Tochter auch schön sein kann?
Gruß
Jarod
Hallo zurück,
ich meinte mit gut situiert ja eigentlich nur, dass wir gut leben konnten, nicht jeden Cent herumdrehen mussten und so 2-3 mal kleine Urlaube (keine Fernreisen) machen konnten - und das alles mit erst zwei und dann mit drei Kindern. Mein Leben heute schaut anders aus und so meinte ich das "situiert" - übersetzen wir es mit gesichert.
Wegen des Urlaubs: ja der Vater wurde schon mehrfach drauf gestoßen, das erste Mal, als die Cousine mit dem (geschiedenen) Papa vom Flughafen aus eine "Tschüss"SMS schrieb und meine Tochter darüber traurig wurde - in der Umgangszeit mit ihm. Sie war auch schon mit ihm im Urlaub: Campingurlaub in Italien. War nicht schlecht, aber er hätte sich in dieser Urlaubszeit dann auch Zeit für die Tochter nehmen sollen... es würde jetzt zu weit führen und klingen als wollte ich ihn schlecht machen, wenn ich erzähle, wie so ein Urlaub abläuft. Und da das alles schon so lange her ist und sie seit 2-3 Jahren kaum noch zu ihm hin will - was er mit dem Alter (jetzt 16 Jahre) entschuldigt, mag ich darüber gar nimmer diskutieren.
Dass ich mal um mehr Umgang gekämpft hab und mit den Worten abgeschmettert wurde "ich brauche auch noch Freizeit für mich" .... muss hier in dem Fall genügen.
Es lief nicht sehr rund und es tut mir ums Kind leid.
Und was falsche und richtige Entscheidungen sind weiß niemand vorher so genau, ich weiß jedenfalls jetzt eine Menge falscher Entscheidungen... und ich würde einer jungen Frau niemals raten, ihren Job für Kinder oder Ehemann aufzugeben sondern sich immer weiter fortzubilden und möglichst unabhängig durchs Leben zu gehen. Entweder trifft man dann einen Partner auf Augenhöhe oder man kann es lassen.
Und danke auch an Biggi62
für alle guten Ratschläge über die Unterhaltssachen, aber auch da bin ich längst desillusioniert, es ist nicht so einfach wie es ein paar Paragraphen aufzählen.
Der Richter sagte damals zu mir, seine Frau würde auch mit 4 Kindern arbeiten und die Gegenanwältin meinte, ich könne mich nicht jahrelang auf meinem Exmann berufen. Heute gilt das Prinzip der Eigenverantwortlichkeit. Ob du fast 50 Jahre bist und überhaupt noch leicht einen Job findest, das zählt nicht wirklich. Irgendwo gibts immer Arbeit und eine damals 10jährige, die bis 16 h beschult wird ist kein Grund: da kann man sich ja Arbeit suchen von 9-15 h. Wenn man eine solche findet.
Ach und überhaupt... für mich ist das so unendlich lange her und ich habe keine Kraft und keine Lust mehr zu kämpfen.
Kurz vor Ende des befristeten Unterhalts habe ich nochmal anwaltlichen Rat eingeholt - mit dem Ergebnis, dass die Anwältin das Ganze erst als erfolgreich sah und dann doch wieder nicht und ich jetzt eine Rechnung von ihr abzahle, da Beratungshilfe aufgrund des damaligen Unterhalts (der jetzt längst weggefallen ist) abgelehnt wurde.
Ich habe meine Lektionen gelernt und führe lieber ein bescheidenes, aber eigenes Leben und fühle mich sogar irgendwie freier als in der Zeit des Unterhalts.
Sorgen macht mir nur noch, dass die Therapie meiner Tochter ihr jetzt hoffentlich hilft...
Danke für euere Rückmeldungen und danke fürs "zuhören", schönen Abend und viele Grüße
Hallo selsis,
ich kann mir in etwa vorstellen was Du meinst mit gut situiert.
Du würdest einer jungen Frau niemals raten ihren Job für Kinder oder Ehemann aufzugeben, sondern sich weiter fortzubilden. Das kommt mir irgendwie bekannt vor. Meine Ex und ich, wir waren uns sicher, bekommen wir ein Kind, kümmere ich mich um die Betreuung, weil ich ja von Zuhause aus arbeiten kann als PC-Service und sie geht weiter ihrem Job nach. Im sprichwörtlichen Sinne eine moderne Familie, nur das ich ein Kind aus erster Ehe in die Beziehung mitbrachte, alleinerziehender Vater war. Ihr AG war froh zu hören, dass nicht sie die Elternzeit nimmt. Wie Sohni 2 Jahre alt war, hat sie dann den Wunsch geäußert, etwas anderes zu arbeiten, eine neue Richtung einzuschlagen. Sie wollte noch eine Ausbildung in Richtung Finanzamt machen und das habe ich unterstützt. Eine Mutter Kind Kur sollte der passende Start sein in diese Richtung, war aber der Anfang des noch andauernden Alptraums.
Ich kann mir auch in etwa vorstellen, welche Sorgen Du hast wegen deiner Tochter in Bezug auf Therapie. Was mein Sohn im Moment mit machen muss, merke ich nur an seiner ständig steigenden Aggresivität und es tut verdammt weh ihn so zu sehen.
Ehrlich gesagt habe ich so garkein Verständnis für Väter die sich auf Grund eventueller gemeinsamer Aktivitäten mit den Kindern in ihrer Freizeit eingeschränkt sehen. Sofern ich das richtig verstanden habe.
Schönen Abend
Jarod
Eine Mutter Kind Kur sollte der passende Start sein in diese Richtung, war aber der Anfang des noch andauernden Alptraums.
Wie so oft... :rofl2:
Gerne würde ich mal nur so ungefähr erfahren, was den Frauen dort erzählt wird, damit sie anfangen "laufen zu lernen".