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(@goldi83)
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Hallo,

ich hatte schon letzte Jahr mal eine Frage zwecks Vaterschaftsfeststellung gestellt. Das ist nun alles hinfällig.
Aber erstmal von vorne.
Mein Mann hat einen fast 4 jährigen Sohn. Der Kleine ist auf die Welt gekommen, als die KM noch verheiratet war. Daher ist der jetzt geschiedene ExMann der gesetzliche Vater.
Da uns das Jugendamt immer und immer wieder falsch beraten hat und gemeint hat, es wäre ganz einfach den Vater umzuändern, indem mein Mann mit der KM nach der Scheidung zum JA kommt und es ändert.
Das ist totaler Schwachsinn.( Das wissen wir nun auch, da geh ich später drauf ein)
Nachdem wir den Süßen nun seit gut 8 Monaten nicht mehr gesehen haben und er noch nicht mal zu unserer Hochzeit kommen durfte sind wir vor ein paar Monaten zum Anwalt.
Wir haben der Km angeboten sofort Unterhalt zuzahlen, sowie ein Jahr kulanterweise zusätzlich, wenn sie sich bereit erklärt schnellstmöglich zum JA mit uns zu gehen.
Es kam auch ein echt poitiver Brief von ihrem Anwalt zurück, daß sie zugibt, das mein Mann der biologische Vater ist und (und jetzt bitte aufpassen ist für den späteren Verlauf wichtig) es ihr SEHR AM HERZEN LIEGT, das Vater und Sohn Kontakt und Umgang haben.
Wir haben also einen Termin vereinbart und auch einen Vorschlag zur Umgangsregelung mitbeigefügt.
Ja einen so ausführlichen Umgang wollte sie nicht und auch hat sie den Termin immer wieder abgesagt.
Sie bekam dann auch wieder ein Schrieben, mit mehreren Daten( wir wohnen in verschiedenen Bundesländern).

Mittwoch kam jetzt ein Brief indem stand, das mein Mann keien Rechte auf Umgang hat, da er nicht dergesetzliche Vater ist und die KM somit alle Umgangsformen widerruft. So viel zu es leigt ihr sehr am Herzen, dass Vater und Sohn Kontakt und Umgang haben.
Danke deutsches Gesetz und Danke unfähiges Jugendamt.
Es ist nämlich so, mein Mann hatte, da er schon bei Geburt wusste, das derExMann nicht der biologische Vater ist gerade Mal 2 Jahre Zeit die Vaterschaft anzufechten.
Hat ihm das Jugendamt das gesagt NEIN.
Ihr werdet es nicht glauben( oder doch?) das Jugendamt hält sich noch immer an dieser Aussage, das man nach der Scheidung einfach so vorbeikommen kann und den Vater ändern kann.

So weit so gut,
da mein Mann den Kleinen im ersten halben Jahr alleine großgezogen hat und auch die ersten 3 Lebensjahre immer für ihn da war und der Kleinen seinen Papa( er nennt ihn auch so) auch sehr oft (4-5x die Woche) bei ihm war ist mein Mann zum Glück eine Bezugsperson. Als mein Mann 2007 zu mir zog war der Kleine jedes Wochenende bei meinen Schwiegereltern.
Wir werden jetzt laut Anraten unseres Anwaltes einen Antrag auf Umgangsrecht für Bezugspersonen stellen.

Ja das war jetzt mal meine Geschichte.
Falls noch Fragen offen sind, fragt einfach.
 

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2009 16:47
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Goldi,

ich habe das jetzt so verstanden, dass die KM mit dem gesetzlichen Vater zur Zeit der Geburt schon nicht mehr zusammen war. Dann hätte Dein Mann die Vaterschaft wirklich anfechten können / müssen.
Weiß denn der gesetzliche Vater, dass er nicht der Vater ist? Wenn der das nicht weiß, dann könnte ER die Vaterschaft noch anfechten. Ansonsten sieht das schlecht aus, bis das Kind soweit ist, anfechten zu können.

Das einzige, was mir noch einfällt, ist den Umgang nach § 1685 (2)  BGB einzuklagen. Das geht, wenn Dein Mann eine enge Bezugsperson ist und tatsächlich Verantwortung für das Kind getragen hat (sozio-familäre Beziehung). Dann müsste das jetzt aber schnell gehen, eh von der Beziehung nix mehr übrig ist.

Wer zahlt eigentlich KU für das Kind? Der gesetzliche Vater ja wohl eher nicht, oder???

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2009 20:00
(@goldi83)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Lausebackemama,

du hast alles richtig erkannt. Aber wie gesagt, daß JA hat immer gesagt, er muß nichts anfechten.
Die Anfechtungen sind jetzt auch alle hinfällig, da es ja diese 2 Jahresfrist gibt.
Der gesetzliche vater, sprich ihr Exmann weiß, dass er nicht der Vater ist.
Er hat ja uch sogar alles für seinen leiblichen Sohn mit ihr( der große Bruder von unserem Kleinen) abgelehnt, und kümmert sich nicht um ihn. Bitte nicht fragen, was da genau los ist, daß weiß ich nicht.
Genau dieses Schlupfloch § 1685 (2)  BGB haben wir jetzt auch gefunden. Und diesen Antrag wollen wir jetzt gleich stellen. Da diese Bindung ja auch noch besteht.noch...
Wegen dem Unterhalt, den zahlt keiner, Jugendamt nehm ich mal an, ich weiß auch gar nicht, ob mein Mann welchen zahlen muß, später Mal wenn hoffentlich der Umgang geregelt ist. Da er ja nirgends eingetragen ist.
Es geht uns natürlich auch darum, das wir den Kleinen sehen dürfen, aber uns geht es auch darum, das die Zukunft von ihm gesichert ist, was, wenn der KM mal etwas passiert, was wir wirklich nicht hoffen, es ist und bleibt ja seine Mutter, aber was wenn doch, wir wollen dann nicht, daß er zu Fremden  oer gar ins Heim kommt. Das sind dann alles so Kleinigkeiten, die noch abgeklärt werden müssen.

Aber wir sind jetzt erstmal froh, wenn wir iihn überhaupt mal wieder sehen dürfen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2009 20:29
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das JA zahlt den UHV nur, wenn der gesetzliche Vater nicht leistungsfähig ist. Einfach nur verweigern, weil er keine Lust hat, ist nicht drin.

Unterhaltspflichtig kann Dein Mann nur bei geklärter Vaterschaft werden. Ansonsten nicht. Sollte der KM mal etwas passieren, hat er keinerlei Chancen, das Kind zu bekommen, da er rechtlich gesehen "nichts" ist für das Kind.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 01.05.2009 20:40
(@goldi83)
Schon was gesagt Registriert

Huhu, also soviel ich weiß, kann der Exmann nicht zahlen. Weiß aber wie gesagt nicht, was da genau los ist.
Wir hoffen einfach nur den Kleinen bald wieder zusehen. Es wären 14 Jahre, bis er 18 ist....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.05.2009 21:06