Hallo,
also es ist keine schöne Geschichte.
Anfang des Jahres war ich in einer Beziehung die recht holprig verlief mit vielen Tiefen.
Eines Tages bekam ich persönlich die Nachricht, Sie sei Schwanger. (Wobei es ja immer hieß sie verhüte mit 3 Monate Spritze).
Nun gut, egal was man jetzt glauben mag, ich freute mich rießig. Nach ein paar Wochen trennten wir uns, weil ich nur noch schlecht behandelt wurde und auch keinen Zugang mehr zu Ihr hatte. Ich war auf Deutsch gesagt nicht mehr erwünscht. (Die Trennung war ein Disaster) Wir wohnten zusammen, ich zog aus.
Die Schwangerschaft erlebte ich kaum, ich durfte aber fast zu jedem Arzttermin (Ultraschall usw) dabei sein.
Ich bot Ihr permanent hilfe während der Schwangerschaft an, die aber nicht angenommen wurde.
Ich investierte auch über 1000€ in Anschaffungen sowie Kleidung und Ausstattung für unseren Sohn.
Vor der Geburt legten wir das Gemeinsame Sorgerecht fest, und ich erkannte die Vaterschaft an.
Ich war bei der Geburt dabei, diese verlieg sehr Harmonisch, sie war sehr zugänglich, sehr emotional zu mir und wir weinten beide.
Den ersten Kontakt zu meiner Mutter hatte Sie im Krankenhaus. Vorherige Versuche meine Eltern kennen zulernen, scheiterden an Ihr.
Ich war jedentag zu Besuch im Krankenhaus.
Nachdem Sie zuhause war, verschlechterte sich wieder das Verhältnis, ausgehend von Ihrer Seite.
Sie verweigert mir regelrecht das Sorgerecht sowie das Umgangsrecht meines Sohnes. Ich darf ihn sogut wie nicht anfassen, oft rastet sie deswegen aus, und es kommt zu Eskalationen. Sie hat mich bereits 2x Blutig gekratzt an Hals, Gesicht und Händen.
Ich darf nicht zu Ihr in die Wohnung, sie kommt nicht zu mir. Ich darf ihn maximal "sehen" im Büro. Es bleibt aber beim Betrachten, bzw Sehen des kleinen.
Heute hat Sie mich auch via Whatsapp gesperrt, und auf Nachfrage ob ich den kleinen sehen kann zu Heiligabend, meinte Sie, sie wüsste garnicht ob Sie da wäre. (Habe ich nicht ein Recht zu wissen wo mein Kind ist?).
Was kann ich tun? Ich führe Tagebuch, speichere alle Chatverläufe und Bilder, ebenso Zeugen die Anwesend waren bei diversen Aussagen oder Eskalationen.
Was kann ich tun um mein Kind zu sehen, um eine Emotionale Bindung aufzubauen was im Büro ja nicht möglich ist? Sie verweigert mir Umgang, Sorge usw. Aber Unterhalt darf ich fein zahlen.
Ich zerbreche daran innerlich, des ich liebe meinen Sohn und möchte auch für Ihn dasein.
Heute hat Sie mich auch via Whatsapp gesperrt, und auf Nachfrage ob ich den kleinen sehen kann zu Heiligabend, meinte Sie, sie wüsste garnicht ob Sie da wäre. (Habe ich nicht ein Recht zu wissen wo mein Kind ist?).
Was kann ich tun? Ich führe Tagebuch, speichere alle Chatverläufe und Bilder, ebenso Zeugen die Anwesend waren bei diversen Aussagen oder Eskalationen.
Hallo ilovemyson,
Zunächst zur Nebenfrage: Nein, Du hast kein Recht darauf, jederzeit zu wissen, wo sich Deine Ex mit Eurem Sohn befindet. Deine Ex ist nicht verpflichtet, Dir nun beständig über den Aufenthaltsort Rechenschaft abzulegen.
Worauf Du jedoch sehr wohl ein Recht hast, ist regelmäßiger Kontakt zu Eurem Sohn.
Da Deine Ex Dich bis einschließlich Geburt ja stark miteinbzogen hat, gibt es Hoffnung, dass ihre aktuelle Überreaktion noch den postnatalen Hormonschwankungen zu "verdanken" ist. Trotzdem solltest Du jetzt reagieren.
Mach Dir zunächst selbst Gedanken, wie Du den Umgang gerne geregelt hättest. Am Anfang sollten es eher häufigere, aber nicht so lange Kontakte sein. Mach ihr am besen einen schriftlichen Vorschlag mit regelmäßigen festen Zeiten. Du hast natürlich keinen Anspruch darauf, in ihrer Wohnung sein zu dürfen, aber der Umgang sollte an einem Ort stattfinden, wo Du mehr mit dem Baby machen kannst als es nur anzusehen. Mach ihr entsprechende Vorschläge (z.B. Deine Wohnung oder die Wohnung Deiner oder ihrer Eltern).
Falls auf diese Weise keine Regelung zustande kommt, bitte das Jugendamt um Vermittlung. Falls auch dabei keine Lösung zustande kommt, bleibt Dir wohl nur der Weg zum Familiengericht.
Ich wünsche Euch Dreien alles Gute und dass Ihr eine zufriedenstellende Lösung findet.
Mir ging es nicht um kurze Ortswechsel, das ist völlig verständlich.
Sie meinte aber sie weis garnicht ob sie über Weihnachten da ist. Das wäre ein längerer Ortswechsel.
Bezug:
Das Aufenthaltsbestimmungsrecht ist als Teil des Sorgerechts (§ 1631 Abs. 1 BGB) eine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung. Das bedeutet, dass beide Elternteile nur gemeinsam darüber entscheiden können, wo sich das (minderjährige) Kind wie lange aufhalten und wo es wohnen darf. Die gemeinsame Entscheidung bedeutet jedoch nicht, dass vor jedem Ortswechsel des Kindes eine Genehmigung des anderen Sorgeberechtigten eingeholt werden muss. Vielmehr muss eine grundlegende Übereinstimmung gegeben sein, die bereits dann vorliegt, wenn nicht zu erwarten ist, dass der andere Teil erhebliche Bedenken gegen die Ortswahl hat. Erhebliche Bedenken sind ganz besonders dann anzunehmen, wenn der fragliche Ort mit dem Kindeswohl nicht vereinbar scheint.
Zu unterscheiden ist zwischen einem kurz- und einem langfristigen Wechsel des Aufenthaltsortes. Bei kurzfristigem Aufenthalt besteht regelmäßig kein Problem, während für langfristige Aufenthalte beide Berechtigten von vornherein zustimmen müssen, weil sie nur schwer abänderbare Auswirkungen auf die Entwicklung des Kindes haben können.
Mir ging es nicht um kurze Ortswechsel, das ist völlig verständlich.
Sie meinte aber sie weis garnicht ob sie über Weihnachten da ist. Das wäre ein längerer Ortswechsel.
Nein, das bist Du im Irrtum. Auch zwei oder drei Wochen Urlaub ist kein längerer Ortswechsel. Sie muss Dich keinesfalls fragen, ob und wie lange sie mit dem Kind in den Urlaub fahren darf. Eine Einspruchsmöglichkeit hättest Du nur, wenn es sich wirklich um einen gefährlichen Ort handelt (für den z.B. eine Reisewarnung des auswärtigen Amtes besteht).
Nur zur Ergänzung: Wenn Du später einmal Umgänge mit Übernachtung bei Dir hast, hat auch die Mutter nicht das Recht zu erfahren, wo Du Deine Tage/Nächte mit Eurem Kind verbringst.
Ja. Das fällt da aber nicht runter, wenn sie bspw. von Hl. Abend bis Neujahr zu ihrer Schwester nach Köln-Kalk fährt. Du solltest bei sowas gar nicht erst diskutieren. Das bringt dir nix als den Ruf eines notorischen Querulanten.
Du brauchst eine Umgangsregelung. ZB 2 Werktage und einen Wochenendnachmittag.
Dein Problem: niemand wird deiner Ex einen Säugling aus dem Arm reißen, schon gar nicht, solange sie stillt. Und niemand kann sie zwingen, 3-4 Nachmittage mit dir zu verbringen. Es ist gerade bei Neugeborenen sehr schwierig, eine vernünftige Umgangsregelung zu installieren. Und umso weniger Fingerspitzengefühl du dabei hast, desto schwieriger wird das.
Wenn du eine neutrale Person kennst, bitte diese um Vermittlung. Wenn du keine kennst, teste das zuständige Jugendamt und bitte dort um Vermittlung.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Aber was Urlaub angeht verstehe ich es komplett anders siehe hier:
Urlaub und gemeinsames Sorgerecht
Die zentrale Vorschrift ist § 1687 BGB. Diese regelt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts bei Getrenntleben. Nach dieser Vorschrift müssen die Getrenntlebenden bei wichtigen Entscheidungen bezüglich des Kindes übereinstimmen. Davon abzugrenzen sind die Entscheidungen des täglichen Lebens, die von demjenigen zu treffen sind, bei dem sich das Kind gewöhnlich aufhält.
Ein Urlaub gehört grundsätzlich in die erste Kategorie. Dennoch sind Urlaube bei Ausübung des gemeinsamen Sorgerechts jeweils im Einzelfall zu überprüfen. Dazu gehört die Betrachtung des kulturellen und verwandtschaftlichen Umfelds des Kindes, seines Alters und seiner Gesundheit. Urlaube sind regelmäßig keine Angelegenheit des täglichen Lebens und haben gegebenenfalls einen starken Einfluss auf das Kind. Das bedeutet, dass zwingend beide sorgeberechtigten Eltern zustimmen müssen.
Dabei gilt jedoch auch, dass die Sorgeberechtigten nach § 1684 Abs. 2 BGB alles zu unterlassen haben, was das Verhältnis des Kindes zum jeweils anderen Sorgeberechtigten beeinträchtigt. Verweigert ein Berechtigter grundlos die Zustimmung – oder nur, um das Verhältnis des Kindes zum anderen Berechtigten zu stören – handelt er nicht im Sinne des Kindeswohls. In diesem Fall kann das Familiengericht ihn zu rechtskonformen Verhalten verurteilen. Wenn das Familiengericht zum Ergebnis kommt, dass es dem Kindeswohl nicht widerspricht, mit einem der Elternteile allein in den Urlaub zu fahren, kann es einen entsprechenden Beschluss erlassen.
Andersherum ist jedoch ein ohne Einverständnis eines der Berechtigten angetretener Urlaub nicht im Sinne des Gesetzes. Er verstößt gegen die Rechtspositionen des anderen Sorgeberechtigten, weshalb dieser sich gerichtlich wehren und im äußersten Fall strafrechtliche Maßnahmen (etwa wegen Kindesentführung) einleiten kann.
Hallo,
so wie es jetzt ist, ist es natürlich schlecht. Wie alt ist denn das Kind jetzt?
Mache einen Baby-Pflege-Kurs damit Du lernst mit dem Baby umzugehen, damit entkräftest Du auch die Meinung, dass man das Kind Dir nicht überlassen kann. Bitte eine Person des Vertrauens um Vermittlung (ArbeitskollegInnen, Pfarrer, Oma, Opa) oder das JA.
Bei Kleinstkindern sollte der Umgang kürzer und öfter stattfinden. Richte in Deiner Wohnung eine Baby-Ecke ein damit das Kind auch bei Dir versorgt werden kann. Damit kann das Kind auch mal 2 Stunden bei Dir sein. Schreibe auf, wie Du Dir den Umgang vorstellst, versuche eine Einigung mit der KM zu erreichen, wenn es nicht klappt, bitte beim JA um Vermittlung.
Auf alle Fälle musst Du aber auch aufhören die KM so zu bedrängen. Bei den Umgängen siehst Du wie es Deinem Kind geht und kurze Mitteilungen darüber solltest Du auch mit der KM dabei austauschen können.
Erstens fährt sie über Weihnachten nicht in Urlaub sondern höchstens auf Besuch, zweitens wirst Du mit einer derartigen engen Auslegung Dir keinerlei Vorteile verschaffen. Sie wird argumentieren, dass man sich mit Dir sowieso nicht einigen kann, da Du Dich in alles einmischst.
VG Susi
Manchmal hilft es nicht nur das zu lesen, was ins eigene Weltbild passt, sondern auch was diverse Richter dazu sagen:
Beispiele aus der Rechtsprechung
Die Rechtsprechung hatte bereits eine Reihe von Fällen zu entscheiden, in denen es um den Urlaub und das gemeinsame Sorgerecht ging. Die Entscheidungen beziehen sich zwar grundsätzlich auf den Einzelfall, die jeweiligen Überlegungen können jedoch als grobe Richtschnur verwendet werden, die den Umgang mit dem gemeinsamen Sorgerecht und Urlaub vereinfacht:
Das Oberlandesgericht Karlsruhe entschied 2007, dass eine Ferienreise mit den Kindern keine Angelegenheit von erheblicher Bedeutung sei, wenn das Alter der Kinder angemessen berücksichtigt sei. Im konkreten Fall erlaubten die Richter der Mutter die alleinige Entscheidung, weil das Hotel sorgfältig ausgesucht und das Reiseland sicher gewesen sei. (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 29. Mai 2007, Az: 16 WF 83/07).
Das hanseatische Oberlandesgericht hat 2011 beschlossen, dass der Verwandtenbesuch in der kasachischen Heimat der Mutter eine nicht alltägliche Entscheidung und deswegen von erheblicher Bedeutung ist (OLG Hamburg, Beschluss vom 13. Juli 2011, Az: 12 UF 80/11). Die Entscheidung wurde dennoch der Mutter übertragen, weil die Richter es als wichtig für die Entwicklung des Kindes erachteten, dass es den Kulturkreis seiner Verwandtschaft kennenlernt.
Dementgegen gingen die Richter des OLG Karlsruhe davon aus, dass der Urlaub eines 11-jährigen bei Verwandten in China eine Angelegenheit des täglichen Lebens sei, weil die Familie mit dem Kulturkreis vertraut ist (OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23. Dezember 2004, Az: 16 UF 156/04).
Das Oberlandesgericht Köln meinte hingegen, dass eine Reise zur Großmutter nach Russland sehr wohl eine Entscheidung von erheblicher Bedeutung sei. Die Mutter beantragte die alleinige Entscheidungsbefugnis, was jedoch im Hinblick auf das Alter des Kindes und die strapaziöse Reise abgelehnt wurde
In 3 der hier genannten 4 Fällen durfte die Mutter mit dem Kind wegfahren bzw. wurde ihr die Etnscheidung alleine übertragen. Ich würde das Thema Urlaub nicht allzu hoch hängen. Denke daran, dass auch du irgendwann mit eurem Kind in den Urlaub fahren möchtest und dann auch nicht darauf angewiesen sein willst, dass die KM dem Urlaub in deiner Wunschumgebung zustimmt 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Bitte sortiere deine Prioritäten. Du verzettelst dich sonst nur unnötig.
Die sorgerechtlich relevanten Themen sind überschaubar:
- Namenswahl
- Bestimmung des gewöhnlichen Aufenthaltsortes (=Wohnort)
- Taufe/Religionswahl
- Kita- und Schulwahl
- weiterführende Schulwahl
- gewichtige medizinische Behandlungen (zB Psychotherapie, geplante Operationen)
- Ausbildungsberuf wenn minderjährig
Da hört es grob auf. I. d. R. wird nach dem 2. Sorgeberechtigten selten gefragt. Konzentriere dich auf den Umgang!
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi,
und in der Realität wird das Sorgerecht nicht mal in den von LBM genannten Themen immer wichtig sein.
Wir haben schon erlebt das z.B. eine Taufe ohne Zustimmung des Vaters problemlos möglich war, selbst sein Einwand wurde ignoriert.
Genauso verhält es sich mit Anmeldungen in Kita und Schule, auch dort klappt das oft ohne Unterschrift des Vaters.
Akzeptier erstmal ganz schnell für dich, dass du auch mit Sorgerecht relativ wenig Möglichkeiten hast mitzusprechen wenn KM nicht will.
Umso wichtiger ist es erstmal zu versuchen eine gute Basis in der Elternebene zu finden, dann klappt das mit dem gemeinsam Entscheiden auch besser.
Mach dir klar, was wichtig ist und was sie allein entscheiden kann - wohin sie für ein paar Wochen fährt geht dich nichts an!
Sehr wohl dein Thema ist aber das Umgangsrecht und dazu machst du dir jetzt erstmal Gedanken. Stillt sie? Wie alt ist das Kind? Hast du dich schon um einen Babypflegekurs gekümmert? Das sind erstmal die wichtigen Fragen!
LG
Nadda
Hallo Susi64, ich bedränge die KM in keinsterweise. Ich möchte einfach nur mein Kind sehen, und Umgang mit ihm haben. Der Wertegang ist so, das ich Anfrage wann und wo ich den kleinen sehen kann, und dann schlägt sie was vor. Aber selbst bei den Dates mit dem kleinen darf ich ihn so gut wie nicht anfassen weil sie sonst völlig eskaliert. Wie gesagt, ich darf nun nicht einmal mehr in die Wohnung.
Ich mische mich in garnichts ein. Ich weis nicht woher deine Wahrnehmungen kommen, ich wollte mich zum Thema Urlaub und Aufenthalt rein nur Informieren und mir Meinungen dazu einholen.
Ich würde ja gerne dem Umgang bekommen, bzw. ausleben wollen aber er wird mir ja seit Anfang an verwehrt! Ohne jegliche Begründung. Diese sind meistens Gegenstandslos.
z.B. darf ich ihn nicht auf den Arm nehmen oder Anfassen, egal ob Wach oder Schlaf. Selbst wenn er mal schläft, komischerweise streichelt Sie ihn auch und küsst ihn wenn er schläft.
Ich kenne genug Eltern die sogar ihr Kind auf den Arm nehmen wenn er schläft und das funktioniert einwandfrei.
Genau so musste ich mir heute anhören mein Nikolaus Geschenk für den kleinen wäre lächerlich und ich müsste ja mehr als 20€ ausgeben. (Weihnachten steht ja nur vor der Tür, und ich denke selbst zu Wissen das ich da mehr als genug Schenke im Wert von über 100€).
Ich soll immer nur Zahlen und Kaufen. Ich habe soviel gekauft und bezahlt, aber habe 0 von meinem Kind. Wirklich 0! Das ist einfach nur traurig. Ich glaube manche haben hier wirklich keine Ahnung wie das einem Menschen weh tun kann.
Mir ihr lässt sich nicht reden, glaubt mir das habe ich schon des öfteren versucht. Da kommt eben "Nein" oder "Ich habe jetzt keine Lust darüber zu reden". Deswegen bleibt mir nur noch der Weg über das JA, um ihn wenigsten etwas zu sehen und mit ihm umgehen zu dürfen. Ich denke ganz so blöd stell ich mich nicht an, das ich einen Kurs machen müsste, natürlich lernt man nie aus. Mit Windelnwechseln habe ich keine Probleme, die Schwestern im KH haben mir auch schon viel gezeigt, und ich durfte auch ab und zu ran im KH.
nadda:
Der kleine ist rund 8 Wochen alt. Sie stillt. Nein habe ich noch nicht.
Ich will ihr das Kind nicht entreisen, ich möchte einfach nur eine faire und gesunde Basis zu meinem kleinen.
Mit ihr ist das eben 0 möglich, was ihr versucht mir an die Nase zu reiben. Ich habe ja nicht umsonst geschrieben das es eine holprige Beziehung war.
Moin Ilove,
mit Deiner Exe wirst Du aus der persönlichen Forenbeobachtung noch einige Probleme bekommen. Fassen wir mal zusammen:
- Sie ist gewaltätig Dir gegenüber
- Sie scheint ein krankhaftes Eifersuchtsproblem zu haben (deshalb darfst Du das Kind nicht anfassen)
- Spannend wird es, wenn Du wieder mal eine neue Beziehung haben solltest. Dann besteht die Gefahr, dass sie ständig vor Deiner Tür stehen wird, auch wenn sie Dich jetzt abfällig behandelt
- Sie scheint stark materiell orientiert zu sein
Frage an Dich: Zahlst Du Unterhalt nach DDT? Wenn ja wieviel? Zahlst Du BU an Deine Exe? Die Frage deshalb, da diese Punkte auch oft wesentlich für Umgangsschwierigkeiten sind.
Ansonsten gilt der Umgangsdreisprung für Dich:
- Brief an die KM mit Deinen Umgangsvorstellungen: Bei einem Kleinkind mehrere kurze, stundenweise Besuche in der Woche. Wenn nicht in der Wohnung der KM, dann an einem neutralen Ort (Cafe, Spielparadies, etc.=
- Klappt das nicht, Vermittlungsgespräch beim JA
- Klappt auch das nicht, Anwalt nehmen und ab zum FamGericht. Dort wird dann alles verbindlich geklärt.
Denk bitte daran, dass es aus der Forenbeobachtung eine nicht gerade kleine Anzahl an KMs gibt, die für Lösungen auf Elternebene nicht zugänglich sind. Diese brauchen immer die "Ansage" einer "höheren Instanz" (sprich JA oder Gericht) bevor sie sich überhaupt bewegen. Gruß Ingo
Moin ilms
Ich möchte Dir eigentlich raten, etwas Druck und Speed aus der Sache rauszunehmen. Ich will das Verhalten der Mutter, Dir offensichtlich Zugang und Zärtlichkeiten zum Kind zu verweigern nicht vollends entschuldigen. Allerdings bedenke: das ist für alle noch alles sehr neu und frisch! Natürlich hast Du als Vater sofort ein Recht auch Vater sein zu dürfen. Und ja - es sind irgendwie magische erste Wochen, die aber als Trennungsvater immer nur distanziert zu erleben sein werden. All die Rituale, auch das nächtliche Aufwachen, wird ein Trennungsvater - insb. bei einer streitigen Trennung - nie erleben. Die (stillenden) Mütter haben hier einen biologischen Vorteil. Der sie vielleicht auch unter Druck setzt, ihr wenig Schlaf beschert und ihr Angst macht, alles richtig zu machen und vielleicht hat sie ja sogar Zukunftsängste, wie das alles werden wird. Deshalb mach ihr jetzt (noch) keinen Stress, biete Dich und Deine Hilfe an. Und bereite Dich vor, in dem Du Dich informierst. Deine Zitate zum GSR und dem angeblichen Recht auf Auskunft über Aufenthalte zeigen, dass auch Du noch nicht mental da bist, wo Du als Trennungsvater, ich befürchte als zukünftiger Umgangselternteil, Deine Rolle wirst finden müssen.
Nochmal - nimm Druck raus. Kooperiere! Und sei dann da, wenn das Kind nicht mehr gestillt wird und offensichtlich nicht mehr rund um die Uhr durch die Mama begluckt werden muss. Und wenn Du Dir bis dahin nicht vorwerfen lassen musst, dass Du ja nie da gewesen bist, dann sollte einer sich ausweitenden Umgangsregelung für die kommenden etwa 16 Jahre nichts entgegen stehen. Egal, wie oft Du in den ersten Woche und Monaten mit dem Kind gekuschelt hast.
Gruß, toto
Hi,
der Rat mit dem Babypflegekurs ist nicht nur dazu da aus dir einen "Profi" zu machen der sicher und entspannt bleiben kann - er dient vor allem dazu der Mutter den Wind aus den Segeln und die Angst zu nehmen.
Vorhersehbarerweise landet ihr beide bei Beratungsgesprächen im JA, und wenn du da sagen kannst, das du extra einen Babypflegekurs gemacht hast sind deine Karten einfach deutlich besser.
Ein Kind kann lange Zeit gestillt werden, also solltest du eine Lösung finden die auch mit dem Stillen vereinbar ist und das ist im Normalfall auch kein Problem wenn beide wollen. Du nimmst ein frisch gestilltes Baby mit, und wenn der Zwerg zwei Stunden später schon wieder Hunger bekommt musst du halt zwei Stunden später wieder da sein. Es gibt ja da die tollsten Aussagen wie lange ein Baby ohne Stillen aushalten kann - ich persönlich halte null davon Babys nach Zeit zu stillen. Babys brauchen sofortige Bedürfnisbefriedigung wenn ihnen etwas fehlt, hier ist "Erziehung" im eigentlichen Sinne noch nicht angesagt. Aber meine 4 Kinder haben 2 Stunden eigentlich immer durchgehalten, manchmal auch schon bedeutend länger.
Versuch häufige Kontakte die dafür kurz sind zu erreichen, das ist im Sinne von dir, Baby und Mutter. Mit so einem kleinen Baby fällt es einer Frau schwer sich zu trennen, das sind die Hormone. Sie akzeptiert eine kurze Trennung deshalb deutlich leichter als eine lange. Und dein Ziel muss sein, schnell eine tragfähige Lösung zum Umgang zu finden bei der die Mutter auch nicht überfordert wird. Wenn du sie jetzt unter Druck setzt sind deine Chancen auf sinnvolle friedliche Lösungen die nächsten 18 Jahre deutlich schlechter als wenn es dir gelingt eine einvernehmliche Lösung zu erreichen.
Bitte sie um Mediation, mache einen Babypflegekurs als Zeichen deines guten Willens, geh auf sie zu aber bleibe bei deinem Ziel klar: du willst regelmäßig Zeit mit deinem Baby verbringen und das auch allein. Wenn für dein Ziel kleine Schritte nötig sind dann sei bereit diesen Weg zu gehen. Wenn du sie jetzt zu sehr stresst geht das langfristig total nach hinten los. Versuchs mit Mediation.
LG
Nadda
Ehrlich gesagt empfinde ich diese Babypflegekursnummer immer als Diskriminierung hoch 10. Jede Frau kriegt ein Kind und legt einfach los. Ich kenne keine Mutter, die einen Babypflegekurs belegt. Aber Väter sollen das? Ich finde das krank. Im schlimmsten Fall läuft mal eine Windel aus und dass man Milch nicht kochend heiß gibt, Babys keine Luft schlucken sollen und man den Kopf stützen muss, sind so Basics, die man weiß bzw. die man in einen Satz packen kann.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Auch wenn ich sonst derjenige bin, der auf diesem Klavier spielt, sehe ich das in diesem Falle doch etwas anders.
Rein praktisch bekommt eine schwangere Frau und junge Mutter von allen Seiten Tipps und Ratschläge, welche Spielregeln mit dem neuen Spielzeug einzuhalten sind. Allein dadurch, dass sie einen Bauch vor sich her trägt, Atemkurse belegt und ne Woche im Krankenhaus mit lauter Fortgeschrittenen und Profis zubringt.
Werdende Väter nicht. Da kann schonmal ein gewisser Wissensrückstand entstehen.
Deswegen halte ich diesen Rat nicht für diskriminierend sondern für sinnvoll.
Nicht nur prozesstaktisch, sondern auch praktisch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Werdende Väter nicht. Da kann schonmal ein gewisser Wissensrückstand entstehen.
Deswegen halte ich diesen Rat nicht für diskriminierend sondern für sinnvoll.
Naja, das kann aber meist auch nur für die erste Zeit gelten ... Ich habe mich immer auf meinen gesunden Empathieverstand verlassen (ok, ich war aber auch bei vielen Treffen dabei) und das klappte auch sehr gut.
Man(n) darf halt nur nicht mit einem 4 Wochen alten Baby Fußballspielen 😉
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
naja, im Tragetuch??? :puzz:
Mima
Hi,
Ehrlich gesagt empfinde ich diese Babypflegekursnummer immer als Diskriminierung hoch 10. Jede Frau kriegt ein Kind und legt einfach los. Ich kenne keine Mutter, die einen Babypflegekurs belegt.
LG LBM
also ich hab das zweimal in meinem Leben gemacht und ich kann es absolut nur empfehlen. Wenn es nach mir gehen würde wären solche Kurse verpflichtend, und in den ersten Lebensjahren sollten dem Alter des Kindes angepasste "Auffrischungskurse" abgehalten werden.
Einfach deshalb weil es Dinge gibt die man besser nicht machen sollte und die Eltern aber machen (vielleicht weil sie es nicht besser wissen?) und damit ihrem Kind schaden.
Typische Beispiele aus meiner Arbeit: Kinder mit flachem Liegehinterkopf nehmen zu. Ehrlich das schaut bescheiden aus und die müssen den Rest ihres Lebens damit rumlaufen, dass ihre Eltern ein Informationsdefizit hatten! Und da hilft auch der Kinderarzt nicht, weil die Eltern da oft erst auftauchen wenn der Liegekopf da ist und sich dann bei so manchem Kind nicht mehr zurück bildet weil es verschlafen wurde. Ich hab grad einen 5 jährigen im Kindergarten bei dem das extrem ausgeprägt ist, das wirkt optisch wie eine Behinderung!
Oder, es gibt wieder mehr Eltern die diese tollen "Laufhilfen" verwenden, ein irres Unfallrisiko und die Kinder belasten ihre Füße und ihre Wirbelsäule falsch, toll. Oder ich sehe immer wieder Eltern die ihr Kind stundenlang im Autositz transportieren, auch das ist alles andere als gut. Kinder sollten da nur kurz zum Autofahren rein und danach wieder raus. Einfach weil das die Bewegungsfreiheit massiv einschränkt und somit bei intensivem Gebrauch die Motorikentwicklung verzögert. Oder auch toll, Eltern setzen ihr Kind viel zu früh hin, auch das birgt das Risiko von bleibenden Haltungsschäden......
Sorry, es gibt da genügend Beispiele. Während meiner Ausbildung wurde da sehr intensiv darauf eingegangen, trotzdem habe ich dann beim ersten Kind einen Babypflegekurs gemacht und das war gut so. Gut für mich weil es mich entspannt hat und weil ich wieder an Dinge erinnert wurde die ich sonst vielleicht vergessen hätte. Und ich habe später nochmal einen bei einer anderen Hebamme gemacht, einfach weil ich neugierig war was sich in den paar Jahren seit der Geburt des Ersten verändert hat.
Und wenn ich heute in die Krippe komme und 18 Monate alte Zwerge erlebe die auf ihrem Bilderbuch "wischen" weil sie nicht mehr erkennen, dass man dieses Ding umblättern muss bin ich schockiert. Genauso kotzt es mich an jede Woche einem anderen Elternpaar beibringen zu müssen, dass Kinder vom Fernsehen leider keine Sprache lernen können. Das ist wissenschaftlich bewiesen! So, jetzt bin ich aber meistens der allererste Mensch der das diesen Eltern erklärt und das Kind ist 3, 4 oder 5. Da ist unglaublich viel wertvolle Zeit verschlafen worden und ich kann dann immer nur hoffen, dass mir das geglaubt wird. Weil der Kinderarzt hat da immer nie was dazu gesagt, und wo sollten die Eltern das denn sonst hören?
Fakt ist, die Kinder mit unnötigen Problemen nehmen zu. Und unnötige Probleme können teilweise durch rechtzeitige Information an die Eltern verhindert werden. Dass es immer trotzdem Eltern geben wird die fachlichen Rat ignorieren ist klar. Die Mutter mit dem 5 jährigen mit flachem Hinterkopf hätte es jedenfalls gerne vorher gewusst leider hatte sie keinen der ihr das rechtzeitig gesagt hat und ich bin mal gespannt wie der als Erwachsener aussieht mit seinem platten Schädel....
LG
Nadda
Moin.
Von verpflichtenden "Elternkursen" halte ich gar nichts. Aber das ist ein anderes Thema!
Aber darum geht es hier im Thread ja auch nicht. Ich würde dem TO auch nicht zum Babypflegekurs raten, um diesen aktiv als Beweis seiner Fähigkeiten oder gar als Voraussetzung für Umgang einzusetzen. Ihn aber in der Tasche zu haben, um auf etwaige Vorwürfe der KM ("Du weißt gar nicht was zu tun ist") zu reagieren (und nebenbei, wenn nötig, auch selbst was gelernt zu haben). Sollte der TO in jüngeren Jahren regelmäßig deutlich kleinere Geschwister versorgt haben oder andere Verwandte taugt das natürlich auch.
Gruß, Toto