Wechselmodell...Ple...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Wechselmodell...Pleiten, Pech und Pannen...never ending story

Seite 3 / 6
 
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Ne Frage hätte ich dazu noch:

Wird solchen Empfehlungen tendenziell gefolgt, eher nicht, interessieren die überhaupt jemanden? Wie sind eure Erfahrungen da so?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2017 13:35
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

N'abend

sorry komme erst jetzt zum Antworten: also normalerweise schreibt der Mitarbeiter des JA eine Stellungnahme fürs Gericht und dass wird zu den Akten genommen also definitiv zur Kenntnis genommen. Es ist auch nicht unüblich dass der Mitarbeiter bei Gericht zugegen ist, dass ist aber kein mus (bei wurde nur die Stellungnahme verlesen, da sich die Mitarbeiterin des JA bei der Anhörung im Urlaub befand).

Wenn eine Beiständin eingesetzt wird, wird diese auch angehört.

Also bei meiner Anhörung war es so, dass ich den Vorschlag des JA vollständig umsetzen wollte und niemand etwas dagegen hatte, außer der KM. Sie konnte aber keine Argumente vorbringen, sondern war halt einfach dagegen. Es wurde definitiv die Empfehlung zur Kenntnis genommen und das Gericht ist ihr auch gefolgt.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.07.2017 20:45
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Naja...Schizophren finde ich die Einwilligung der KM, dass sie einer Elternberatung zustimmt, die letzte aber abgebrochen hat und zu den dort getroffenen Aussagen auch keine Entbindung der Schweigepflicht gibt. Das ist alles so krank, aber wem erzähle ich das hier. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.07.2017 23:48
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Wenn man sich hätte vernünftig und auf Augenhöhe hätte begegnen können würde wahrscheinlich keiner vor Gericht ziehen, zumindest hätte ich es mir verkniffen.

Ich kann mir vorstellen was Du meinst, irgendwann kommt man(n) einfach an den Punkt wo man glaubt nur noch verarscht zu werden. Zum Beispiel:

Zum Schluß bot die Anwältin der KM eine Aufteilung von 57 zu 43 Prozent Betreuung an, aber das paritätische WM würde gar nicht gehen weil dass gegen das Kindeswohl gehen würde. Da fragt man(n) sich schon wie 7 % Betreuung durch den KV (oder anders ausgedrückt 1 Tag mehr innerhalb von 14 Tagen) auf einmal nicht dem Kindeswohl dienen können oder sogar "gefährlich" für die Entwicklung des Kindes sein können.

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2017 00:15
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Bei mir:
KM hat Angst, dass unser Sohn ihr entgleiten könnte. Da sag ich nur: Aha, entgleiten durch Kontakt mit dem Vater?

Wird interessant nächste Woche

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.07.2017 00:41
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Kommt mir im Ansatz auch bekannt vor:

Als zwar die Trennung schon beschlossen, aber noch gar nix geklärt war: habe ich nach den Vorstellungen der KM für den Umgang gefragt, Antwort von ihr "tja wir müssen sehen wir der Kleine die Trennung verkraftet!".

AntwortZitat
Geschrieben : 12.07.2017 00:56
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Update:
Gestern kam nochmal ein Brief der Anwältin der KM, in welchem ich natürlich diffamiert werde. Alles ganz schlimm, aber die Betreuung von Dienstag bis Sonntag durch mich ist ok und dient dem Kindeswohl. 

Ob ich will oder nicht, das kommt schon an mich ran und langsam will ich auch das es endlich vorbei ist...die Kraft schwindet.  Ich hoffe, der Richter interessiert sich nicht für solche plumpen Provokationen. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.07.2017 14:04
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Ach die Liebesbriefe der gegnerischen Anwälte. Ich hatte auch so ein paar Exemplare, habe sie sogar aufgehoben. Ich müsste erst eine Bindung zum Kind aufbauen, es wurde in Abrede gestellt dass ich TZ arbeiten würde und noch ein paar Gags. Habe jedesmal Gegendarstellungen zum Besten gegeben. Bei mir war es ähnlich, dass ich gerne zwar Betreuung übernehmen darf aber dass WM würde nicht dem Kindeswohl entsprechen.

Mich hat die ganze Geschichte auch angegriffen, hab einiges an Kilos abgenommen (gut das war auch was positives  :wink:) . Also wenn die Provokationen plump genug sind, wird es wohl der/die Richterin durchschauen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.07.2017 23:38
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Gestern kam die Absage für den Gerichtstermin heute, der Richter ist krank. Großartig  😡

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.07.2017 23:42
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Das ist natürlich sch....

Ich hoffe es gibt bald einen Ersatztermin.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.07.2017 00:12




 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Bis jetzt noch nicht. Wird auch schwierig in den Ferien. 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.07.2017 13:26
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Update:

Termin Anfang September  😡

Die Warterei ist ziemlich zermürbend.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2017 16:26
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Mal wieder etwas Neues:

Heute war endlich der 3x verschobene Termin beim Familiengericht. Ein sehr entspannter Richter, der genau die richtigen Fragen gestellt hat. Ende vom Lied...ich habe ab sofort ein richtiges Wechselmodell für meinen Sohn (Sonntag bis Sonntag), dazu hat jeder in der Woche des Anderen noch einen Nachmittag am Mittwoch.  Alle Argumente dagegen von meiner Exfrau wurden entweder vom Richter, meiner Anwältin oder mor widerlegt. Das hat sie sichtlich geärgert.
Die Auflage einer Elternberatung haben wir ebenfalls bekommen.  Mein Sohn hat sich total gefreut.  Ich bin happy und erleichtert.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.09.2017 20:04
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja super, herzlichen Glückwunsch! Die Lösung finde ich auch inhaltlich gut mit em Mittwoch in der Mitte für den anderen Elternteil.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2017 20:40
(@speciald)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Auch von mir: Glückwunsch!

Drücke die Daumen, dass es jetzt friedlich gelebt werden kann!

LG D

"Wir alle aber warten auf den neuen Himmel und die neue Erde, die Gott uns zugesagt hat. Wir warten auf diese neue Welt, in der es endlich Gerechtigkeit gibt." (2. Petrus 3,13)

AntwortZitat
Geschrieben : 14.09.2017 23:33
(@mj1977)
Nicht wegzudenken Registriert

Herzlichen Glückwunsch von einem paritätischen Elternteil  :thumbup:

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2017 01:44
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Danke für die Gratulationen!

Jetzt wird es noch böses Blut aufgrund fehlender Zahlungen meiner Ex geben. Sie hat ja kurzerhand seit Anfang des Jahres einen von uns gemeinsam zu bezahlenden Kredit nicht mehr bedient. Dieser ging natürlich von meinem Konto ab. Dezember, Januar und Februar hat sie die Unterhaltszahlungen für unsere Tochter nicht vollständig bezahlt, alles in allem ca. 1200 Euro. Mag jetzt kleinkariert wirken, aber ich bin der Meinung, dass man eben nicht einfach Zahlungsverpflichtungen einstellen bzw. verrechnen kann.

Weiterhin meine Frage bzw. mein Denkansatz:

Ich würde mich gerne fürs Wechselmodell, wenn ich das Urteil habe, unterhaltsberechnen lassen. Hintergrund ist, dass ich sauber in der ganzen Sache sein möchte. Ich gehe davon aus, dass ich ein höheres Nettoeinkommen habe.  Grundsätzlich möchte ich meiner Ex keinen Cent in de Rachen schmeißen, da sie jede Gelegenheit nutzt sich um Zahlungen zu drücken bzw. mir die aufzudrücken. Das mit dem Kredit ist nur ein Beispiel von vielen.

Aber lieber zahle ich einen kleinen Betrag und bin rund, als das ich mir irgendwas vorwerfen lasse.

Macht das Sinn oder würdet ihr abwarten?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.09.2017 16:18
(@psoidonuem)
Registriert

Lass es doch hier berechnen. geht halt nur, wenn Du weißt was sie verdient

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2017 16:41
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

du kannst es ja mal berechnen. Und dann siehst du wieviel rauskommt.

Und wenn das klar ist, kannst du ja auch schauen, ob es eine Möglichkeit gibt, dass sie die 1.200 € freiwillig zahlt.

Ansonsten wäre die Frage, wie lange es dauert, bis der noch zu zahlende Unterhaltsbetrag dies 1.200 € ergibt. Und das dann solange machen, bis das erledigt ist. Und wenn sie dann danach fragt, sagst du, gern, wenn wir eine Vereinbarung treffen, wie du die 1.200 € bei mir abzahlst.
Klar, eigentlich darf das nicht miteinander vermengt werden, aber das wäre vielleicht eine Möglichkeit.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 15.09.2017 16:51
 Esse
(@esse)
Zeigt sich öfters Registriert

Lass es doch hier berechnen. geht halt nur, wenn Du weißt was sie verdient

Das kann ich nur ca. aufgrund des Unterhalts erahnen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2017 16:41




Seite 3 / 6