Vorwurf: Sexueller ...
 
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Vorwurf: Sexueller Übergriff, Antrag auf Umgangsstopp

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(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hi,

hat denn niemand eine Meinung dazu? Ist nicht mehr lang hin.

LG

ee


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2008 12:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich würde es neutraler formulieren:

Mama und Papa sind sich nicht darüber einig wie lange und wie oft sie ihren Papa besuchen kann und deshalb wird ein Richter das entscheiden. Und bis dahin kann sie eben erstmal nicht übernachten, auch wenn sie und papa das gerne wollen...

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 13.06.2008 12:19
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hallo Tina,

das Problem dabei ist, denke ich, dass sie sicher nachfragen wird, warum sie dann nicht da schlafen kann, ganz blöd ist sie ja auch nicht.
Naja ich denke wir werden es auf uns zukommen lassen, vielleicht fragt sie ja wider Erwarten gar nicht und ich habe mich umsonst verrückt gemacht.

LG

ee


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Themenstarter Geschrieben : 13.06.2008 18:04
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hi,

erstmal ist der Umgang super gelaufen, mein LG hat es ihr, so wie Tina vorgeschlagen hat, erklärt und sie fragte nur, wann sie denn endlich wieder da schlafen könne.
Von ihrer Mutter hat sie ne kleine katze bekommen und weil sie ja unbedingt kucken muss, ob diese ins Bad gemacht hat, war das ohne Übernachten auch nicht so schlimm (hat sie uns erklärt), heim wollte sie dann trotzdem nicht.
Auf dem Nachhauseweg hat sie uns dann noch ganz begeistert die Arbeitstelle ihrer Mutter gezeigt, diese hat vor Gericht angegeben sie würde nicht arbeiten.

LG

Nicole


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Themenstarter Geschrieben : 16.06.2008 11:04
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hi,

morgen habe ich einen Termin beim Anwalt, der Strafanwalt meinte ich solle einen Kumpel von ihm nehmen, bin mal gespannt wa der sagt.

LG

Nicole


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Themenstarter Geschrieben : 18.06.2008 10:55
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hallo,

es gibt endlich mal wieder etwas Neues. Die Anzeige wegen Sexuellen Missbrauchs wurde niedergeschlagen, mit der Begründung, dass keinerlei Tatverdacht vorliegt, was laut dem Strafverteidiger einem Freispruch gleichkommt. Er meinte in der Familienrechtsgeschichte würde sie jetzt damit große Probleme bekommen. Allerdings hat sie eine 2wöchige Beschwerdefrist und er meint, dass ihr da sicher noch irgendetwas einfallen könnte.
Aber wie glaubwürdig wäre das dann, wenn ihr erst etwas Neues einfällt, wenn die Anzeige niedergeschlagen wird?

Meine Anzeige gegen sie, weil sie behauptet hat, ich würde in meiner Eidesstattlichen Erklärung lügen, wurde auch niedergeschlagen, aber mit der Begründung, dass sie ja nicht behauptet, dass ein sexueller Missbrauch vorliegt, sondern ihn nur vermutet, was ja auch Quatsch ist, sie hat ihn ja angezeigt.  :knockout:
Der Staatsanwalt hat also nicht mal kapiert was ich angezeigt habe. Natürlich haben wir Beschwerde eingelegt.

Sie hat jetzt erst einmal einen Brief geschrieben, dass sie 3 Wochen in Urlaub ist. Geht das so einfach, es ist doch ein richterlicher Beschluss für den Umgang jeden Samstag da, muss sie das dann nicht mit der Richterin klären?

LG

ee


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.07.2008 12:39
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hallo,

ich wollte mal wieder ein kleines update geben.

Es ist furchtbar viel passiert, allerdings leider nichts was uns weitergebracht hätte, zumindest noch nicht.

Die Km macht uns natürlich weiterhin das Leben schwer, ich habe ein Umgangsprotokoll geschrieben, falls es jemanden interessiert kann ich es gern mal reinsetzen, ist aber lang.

Die Ermittlungen gegen sie wegen Falschaussage und falscher Verdächtigung mir gegenüber wurden aufgenommen. Nachdem die Staatsanwaltschaft Wü sie zweimal abgelehnt hat, habe ich dann, diesmal ohne Anwalt, Beschwerde bei der Generalstaatsanwaltschaft eingelegt und es für Blöde erklärt, daraufhin wurden die Ermittlungen endlich aufgenommen.

Allerdings wurden die Ermittlungen gegen meinen LG auf Grund der Beschwerde der KM und dem Beschluss der Richterin ein Gutachten in Auftrag zu geben auch wieder aufgenommen.
Der Strafanwalt hat nun endlich vor 2 Wochen Akteneinsicht gekommen, es gibt keinerlei Aussagen gegen ihn oder andere Beweise, gar nichts Belastendes.
Es ist für alle völlig unverständlich was da abgeht.

Ein Gutachten soll erstellt werden, allerdings wurde der Vorschlag der Gegenseite (Gutachter) eine Dr. <name> angenommen. Wir haben Beschwerde gegen sie eingelegt, da sie Vorträge bei Wildwasser gehalten hat und der Strafanwalt meinte, sie wäre sehr ungünstig für meinen LG. Allerdings ist er eh der volle Pessimist und sagt bei 90% der Gutachten würde etwas Negatives rauskommen.

Weiß hier jemand einen guten Gutachter, den man ansonsten vorschlagen könnte, der Strafanwalt schlug Salzgeber in München vor, über die habe ich aber nichts Gutes gefunden, im Gegenteil.

Das was uns allerdings momentan akut beschäftigt ist die letzte Aktion der KM:

Sie meinte vor ca 4 Wochen, der Umgang in den Herbstferien müsste geändert werden, da sie wegfahren würden.
<kind> erzählte uns dann, dass die Mama alleine wegfährt und sie und <sohn> beim <freund> (ein Schulfreund der KM) bleiben müssten. Die Mama muss zur Oma, die ist krank und muss ins Krankenhaus.
Eine Woche später erzählte sie, sie müsste nun doch nicht zu <freund>, sie dürfe bei der Petra (Freundin der KM) bleiben.

Als wir sie jetzt wieder nach 2 Wochen hatten, erzählte sie, sie wäre tagsüber bei der <freundin> gewesen und nachts beim LG der KM und sie hätte jede Nacht bei ihm im Wasserbett geschlafen und LG der KM hat ganz lieb und doll mit ihr gekuschelt und sie ganz oft auf den Mund geküsst.

Die Mutter wäre bei der Tante K. gewesen, die hätte Rückenschmerzen und musste ins Krankenhaus.

Ich möchte das jetzt gar nicht kommentieren, weil ich gern von euch hören möchte, was ihr davon haltet und was ihr unternehmen würdet.

LG

ee


Realnames entfernt


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Themenstarter Geschrieben : 11.11.2008 11:40
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

da die GAin durch das Gericht akzeptiert wurde, ist es fraglich, ob ihr mit einem Vorschlag noch landen könnt. Einen Versuch wäre es wert und ich kann >Dr. Ritter< nur wärmstens empfehlen.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.11.2008 17:38
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Guten Morgen,

ist schon klar, wir haben zwar Einspruch gegen sie eingelegt, aber keiner glaubt, dass der durchkommt. Nur für den Fall der Fälle, man weiß ja nie.....

Vielen Dank für den Vorschlag.

Hat denn keiner eine Meinung zu dem Verhalten der KM und dem LG???????

LG

Nicole


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Themenstarter Geschrieben : 12.11.2008 09:50
(@andreadd)
Registriert

Als wir sie jetzt wieder nach 2 Wochen hatten, erzählte sie, sie wäre tagsüber bei der <freundin> gewesen und nachts beim LG der KM und sie hätte jede Nacht bei ihm im Wasserbett geschlafen und LG der KM hat ganz lieb und doll mit ihr gekuschelt und sie ganz oft auf den Mund geküsst.

Die Mutter wäre bei der Tante K. gewesen, die hätte Rückenschmerzen und musste ins Krankenhaus.

Ich möchte das jetzt gar nicht kommentieren, weil ich gern von euch hören möchte, was ihr davon haltet und was ihr unternehmen würdet.

LG

ee

Hallo ee,

zunächst einmal würde ich vermuten, dass die Kleine prima gelernt hat, dass man sich mit solchen Geschichten sehr interessant machen kann.

Weiterhin denke ich, dass - selbst wenn das so gewesen sein sollte - die Beschreibung der Kleinen positiv ist und sie euch nichts erzählt hat, was sie auch nur im geringsten als übergriffig bezeichnen würde.

Liebe Grüße
Andrea


Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

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Geschrieben : 12.11.2008 14:07




(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hallo Andrea,

dass sie das nicht als übergriffig bezeichnet ist schon klar, zumal sie gar nicht weiß was das ist. Aber was soll mir das sagen? Kinder in diesem Alter finden es auch nicht übergriffig, wenn man sie nackt fotografiert und die Fotos ins Internet stellt.

Wir sehen das etwas anders, aber genau das ist der Grund warum ich hier danach frage. Natürlich ist es auch eine Definitionssache, für mich ist das zumindest eine ganz klare Grenzüberschreitung. AgentM z.B. hielt oder hält das schon für übergriffig:

"Es kommt erschwerend hinzu, das das Kind bei der KM ZUSAMMEN mit dem LG im Bett schläft, dies ist meines Erachtens eine ziemlich übergriffige Art eines Menschen, die Entwicklung eines Kindes zu beeinflussen. "

Es steht ja weiterhin im Raum, dass sie sexuell missbraucht wird, mein LG wars nicht, wir waren immer zusammen, mit dem LG der Mutter ist sie sehr oft alleine und die Symptome, die die Mutter angegeben hat, sind erst seit dem Umzug ins Haus des LG aufgetreten.

Allein schon die Tatsache, dass die Mutter ohne Not, das Kind eine Woche alleine lässt und das in so einer Situation (sie leidet sehr darunter, dass sie ihren Papa nicht mehr wie sonst besuchen darf und sie hat auch erzählt, dass sie ganz viel geweint hat, weil sie den Papa so vermisst hat und der LG der KM hat nicht erlaubt, dass sie den Papa anruft)  halte ich schon für mehr als fragwürdig.

Es würde uns wirklich helfen noch andere Meinungen zu hören.

LG

ee


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.11.2008 16:06
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hallo,

erstmal schönes neues Jahr an alle.
Kurz vor Weihnachten wurde das Gutachten fertig, es ist ziemlich verheerend für die Mutter ausgefallen, allerdings hat das bis jetzt nichts an der Situation geändert.

LG

ee


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.01.2009 10:26
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

das Gutachten ist ok. Zwar wird der Verdacht nicht komplett ausgeschlossen, doch kassiert die Mutter einige schwer verdauliche Breitseiten. Selbstverständlich ist eine absolute Klärung nicht möglich. Und auch nicht gewollt, weil dies unweigerlich gegen die Mutter zu einem Strafantrag wegen falscher Beschuldigung nebst Schadensersatzforderungen führen würde.

Insofern: Gutachten knicken, lochen, abheften, Deckel zu. Und, natürlich, den Umgang genießen.

DeepThought

edit: Auf Wunsch des Users aus dem Sonderfallforum in das offene Forum verschoben.


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 12.01.2009 21:47
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hallo Deep,

der Verdacht gegen den Vater wurde doch komplett ausgeschlossen.
Mehr konnte die Gutachterin nicht gegen die Mutter aufbringen, da  ja nicht die Mutter begutachtet wurde, es war ein reines Glaubwürdigkeitsgutachten gegenüber dem Kind, da die Mutter behauptet hat die Kleine würde lügen.

Den Umgang könnten wir nur genießen, wenn wir ihn hätten. 🙁

LG

ee


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 13.01.2009 15:58
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hallo,

der Horror geht weiter. Auf das Gutachten hin hat die Gegenseite erneute Fragen an die Gutachterin gestellt, was auch, obwohl diese bereits im Gutachten deutlich beantwortet waren, von der Richterin genehmigt wurde. Die Gutachterin hat etwas angesäuert sofort geantwortet und nochmal unmissverständlich geschrieben, dass ein Missbrauch vom Vater für sie ausgeschlossen ist, sie hat auch darauf hingewiesen, dass dies bereits im Gutachten deutlich gemacht wurde.
Mittlerweilen hat die KM in einer Nacht und Nebelaktion ihre Sachen gepackt und ist nach Berlin abgehauen. Wir müssen jetzt um überhaupt Kontakt mit der Kleinen halten zu können, da sich von der Richterin absolut nichts tut, trotz Einstweiliger Anordnung auf ABR (vor 4 Wochen) und einen Sorgerechtsantrag wegen 4 Stunden (immernoch BU mit mir als Begleitperson) jeden Samstag nach Berlin fahren, mal kurz 900 km an einem Tag.

Das Jugendamt und die alte Schule sind auf der Seite meines LG, was zwar nicht schlecht ist, aber leider an der Situation überhaupt nichts ändert. Nicht einmal der normale Umgang wurde wiederhergestellt. Wie kann soetwas sein, das Kind leidet und keinen, der die Macht hat etwas zu unternehmen, interessiert es. Sie wurde zu allem was sie bisher durchmachen musste aus ihrer vertrauten Umgebung gerissen, das einzige was sie noch hatte, war ihr Hund, den hat die Mutter gestern (die Kleine hat uns heimlich weinend angerufen, als die KM nicht da war) ins Tierheim gebracht, weil er stört. Naja vom fränkischen Land in den Berliner Plattenbau, da stört der Hund, also weg damit.

Wir fühlen uns so hilflos.

LG

ee


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.02.2009 10:49
(@furbie30)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo
Die Richterin lässt einfach zu das ein schulpflichtiges Kind mal soeben in der laufenden Schulzeit raus genommen wird und 400 km weit weg ziehen muss?

Habe ich glaube überlesen, wie sieht es mit SR aus?

Lg


AntwortZitat
Geschrieben : 16.02.2009 21:36
(@encina-elora)
Rege dabei Registriert

Hallo Furbie,

ja die Richterin, es ist schon die dritte und von Mal zu Mal wurden sie schlechter, lässt es zu, zumindest macht sie gar nichts, wir bekommen noch nicht einmal eine Antwort, außer, dass der Antrag eingegangen ist.

Es ist der blanke Horror, das Kind kieft jetzt schon die Fußnägel ab, weil an den Fingernägeln nichts mehr dran ist zum Abbeißen. Und das nun neue zuständige JA erklärte meinem LG, dass die KM ja vor ihm fliehen musste, weil er so schlimm ist. Alles geht von vorne los. Bis die merken was läuft ist längst Kontinuität geschaffen und sie zieht wieder weg.

Gemeinsames Sorgerecht und ABR.

verzweifelte Grüße

ee


AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 17.02.2009 10:49
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