Hallo,
ich lese ja schon etwas länger hier mit, auch wenn ich mich nicht so oft beteiligt habe und jetzt brauchen wir, mein Lebengefährte und ich wohl wirklich eure Hilfe und Ratschläge.
Die KM stand den meisten anderen Exen hier in nichts nach, aber jetzt hat sie zum allerletzten Mittel gegriffen, dem sexuellen Missbrauch oder wie sie es nennt: Ich muss befürchten, dass es zu sexuellen Übergriffen meines Exmannes kam und deshalb beantragt sie den sofortigen Umgangsstopp. Und das Ganze in einer einstweiligen Verfügung bis 8.5.08, weil dann der nächste Umgang stattfinden soll und wir eine Woche mit ihr in Urlaub fahren wollen.
Ich habe, obwohl ich des öfteren schon etwas darüber gelesen habe im Forum nichts Gescheites darüber gefunden, aber vielleicht bin ich im Moment auch einfach zu entsetzt und aufgeregt um die Suchfunktion richtig zu benutzen.
Es gibt natürlich eine lange Vorgeschichte mit immer neuen Anschuldigungen gegenüber meinem LG, eine Verleumdungsklage, die tatsächliche verfolgt wurde. Die letzten Monate (5-6) lief alles bestens, nachdem ich die Kommunikation mit ihr übernommen hatte. Vor circa 3-4 Wochen sagte sie mir dann am Telefon, sie wolle den Vergleich abändern in Bezug auf den Umgang, das wäre ihr alles zu viel. Jeden Mittwoch, alle 2 Wochen das WE (von Freitag 12.30 bis Montag Kindergarten) und die Hälfte der Sommerferien (wobei er sie nur die Hälfte der Kiga-Ferien bekam). Der Mittwoch solle weg. Ich sagte ihr, dass es nahezu unmöglich wäre einen Vergleich (er kam von ihr) zu ändern und sie dafür auch keine Prozesskostenhilfe bekommen würde, daraufhin meinte sie, sie hätte mit ihrem Anwalt gesprochen und der kennt die Richterin gut und wüsste eine Möglichkeit, auch mit Prozesskostenhilfe….
Richtig ist, dass die Kleine seit ca.5-6 Monaten über Träume von Pullermätzen und Puschs (die Ausdrücke der Mutter) berichtet und die sooo schön wären und sie schwärmt richtig davon.
Wichtig ist vielleicht auch, dass die Zeit in der die Kleine damit anfing, in die Zeit des Umzugs ihrer Mutter in das Haus ihres Lebensgefährten fiel und die Kleine auch mit den Beiden im Bett schläft.
Ich habe die Mutter im März direkt darauf angesprochen, allerdings war sie keineswegs beunruhigt darüber und meinte nur, dass die Kleine (5 Jahre) eben viel Phantasie hätte.
In dem Gerichtsantrag gibt die Mutter in einer eidesstattlichen Aussage an, dass die Träume vor 2 Wochen nach dem letzten Umgang mit dem Vater begonnen hätten und sie deswegen von sexuellen Übergriffen ausgehen müsste. Die anderen Aussagen können wir soweit bestätigen, da die Kleine die bei uns ja auch macht.
Auf Nachfrage bei der Rechtsanwältin haben wir jeder eine eidesstattliche Versicherung abgegeben und das Jugendamt und die Beratungsstelle aufgesucht, bei der die KM war.
Ich bitte um Meinungen und Ratschläge, wir sind ziemlich fertig.
Liebe Grüße
ee
Moin ee,
spontan würde ich dazu raten, ebenfalls UMGEHEND eine EA über die Herausgabe des Kindes zum festgesetzten Ferienumgang zu beantragen. Begründung: Die Anwürfe (mit deren Formulierung Madame sich unverständlicherweise 2 Wochen Zeit gelassen hat) sind frei von ihr erfunden, um einen Umgangsboykott zu begründen; ebenso wie in den bereits verfolgten und eingestellten Verfahren. Ich würde den Anwalt auch dazuschreiben lassen, dass er sich vorbehält, Madames Erziehungsfähigkeit auf den gerichtlichen Prüfstand zu stellen, falls diese Anwürfe nicht umgehend und dauerhaft aufhören.
Nicht zuletzt ist Kindesmissbrauch kein Kavaliers-, sondern Offizialdelikt; eine Strafanzeige somit zwingend, sofern entsprechende Belege vorliegen (nein, die "Sorgen" einer Mutter sind kein Beleg!). Wo ist diese Strafanzeige? Wann und wo hat Madame sie gestellt? Und falls nicht: Will Madame ihren Exmann etwa schützen?
Das "Spiel" mit dem Missbrauch ist leider allzu beliebt; man kann es nur beenden, indem man ihm energisch und mit allen Mitteln entgegentritt. Alles andere führt am Ende zu der Annahme, dass "irgendwas sicher dran sei".
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Martin,
das war auch mein erster Gedanke eine EA über eine Herausgabe des Kindes zu beantragen. Leider ist das jetzt in der zeitnot etwas untergegangen, wir mussten die Stellungnahmen bis gestern 10 Uhr abgeben. Wir waren auch echt panisch und wie paralysiert, ich werde das sofort nochmal ansprechen.
Eine Strafanzeige gegen die KM wird sofort nach Antwort des Gerichts gestellt (Anwältin hat dazu geraten zu warten), heute haben die Betriebsausflug im Gericht, wenns nicht so ernst wäre könnte man fast lachen ;-(.
Der Herr vom JA hat uns sehr deutlich zu verstehen gegeben, zumindest habe ich es so aufgefasst, dass er das Sorgerecht beantragen würde, wenn sich die Vorwürfe zerschlagen haben, wir sollten einen sehr guten Anwalt nehmen, fast wäre ihm eine Empfehlung rausgerutscht.
Strafanzeige wurde scheinbar nicht gestellt, versteht der Mann vom JA auch nicht, weil es sich ja um einen Straftatsbestand handelt.
Aber was machen wir, wenn gar nichts passiert, morgen ist Umgang und dann der Urlaub?????
Liebe Grüße
ee
Hallo ee
ich möchte mich den Aussagen von brille007 anschliessen und mit aller Härte und Energie sich gegen diesen Vorwurf zu erwehren. Es besteht auch die Möglichkeit einer Verleumdungsklage gegen die Exe, welche allerdings umstritten ist.
Wichtig wäre noch zu sagen - und das sollte für dich und deinen LG gelten - besonnen zu agieren, tut ihr das das nicht, reagagiert ihr nur, welches wiederum nur die schlechteste Position in dieser Situation sein kann.
Und nochmal, auch um euch vor Augen zu führen WAS die Exe da macht. Kindesmißbrauch ist eine STRAFTAT.
Eines noch zu der Kleinen :
Wichtig ist vielleicht auch, dass die Zeit in der die Kleine damit anfing, in die Zeit des Umzugs ihrer Mutter in das Haus ihres Lebensgefährten fiel und die Kleine auch mit den Beiden im Bett schläft.
Soetwas finde ich im hohem Maße verwerflich, es kann und darf nicht sein das die Exe diese toleriert. Auch Ihr solltet das auch nicht tolerieren.
Viel Grüße
Detlef
Hallo Detlev,
mit Strafanzeige meinte ich ja eine Verleumdungsklage, aber die Anwältin meinte, wir sollen damit noch warten.
Ich weiß, dass das eine Straftat ist und wir warten ständig darauf, dass die Polizei kommt.
Kann man eigentlich jemanden anzeigen wegen einer falschen eidesstattlichen Erklärung. Ich meine wir können mit Zeugen belegen, dass die Kleine schon seit Monaten sowas erzählt und ich habe auch meiner Mutter erzählt, dass ich im März die KM auf die Träume angesprochen habe.
Nicht dass etwas falsch rüberkommt, die Kleine hat schon immer im Bett der Mutter und des LG geschlafen, auch schon vor dem Umzug. Ich hatteider KM auch versucht schmackhaft zu machen, das mit dem Umzug zu ändern, so habe ich meine Tochter damals im selben Alter aus meinem Bett bekommen: "im neuen Haus gibts für dich kein Zimmer, wenn du nicht auch drin schläfst." Aber ich habe schon gemerkt dass sie das nicht so möchte, sie kommt ja auch erst irgendwann um 12 und dann müsste sie ja aufstehen und sie wieder ins bett bringen...bla...bla...und sie kuschelt doch so gern mit uns...und braucht das doch auch...bla..bla...
Was soll man denn dagegen unternehmen, es nimmt den Vater doch keiner ernst, wir haben da schon einiges hinter uns und immer ist es an der Mutter gescheitert. Die Kleine nässt immer noch ein, kaut Nägel, es gibt einige Auffälligkeiten, aber dagegen vorzugehen hat ihm eine Verleumdungsklage eingebracht sonst nichts.
ee
Moin ee,
macht nicht zuviel an diesen paar Urlaubstagen fest; es geht jetzt um Grösseres. Was Euren Anwalt im Zweifelsfall nicht hindert, auf die ganz Schnelle ein Schreiben zu verfassen und dieses - notfalls persönlich - der Ex in den Briefkasten zu stecken. Inhalt: Die für sie zu erwartenden Konsequenzen im Falle eines Umgangsboykotts in Sachen ABR-Antrag wegen Erziehungsunfähigkeit und fehlender Bindungstoleranz, Strafanzeige wegen Verleumdung sowie die bei ihr einzuklagenden Kosten für Euren abgesagten Urlaub.
Und nein: Eine persönliche "Sorge" (oder besser: Einbildung) über irgendetwas berechtigt noch lange nicht zu eigenmächtigen Handlungen; ansonsten könnte Madame auch wegen ihrer "Sorge", das Kind könnte bei Euch verhungern, jegliche Herausgabe verweigern.
Ich an Stelle Deines LG würde da die ganz harte Schiene fahren. Dem Kind passiert dabei nichts, aber die Ex sollte endlich erfahren, wo der Hammer hängt.
Grüssles
Martin
***edit: Es ist ein Unterschied, ob man eine Strafanzeige oder einen ABR-Antrag stellt oder diesen unmissverständlich ankündigt - Letzteres kann man jetzt schon ohne Weiteres tun.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Martin,
den Urlaub haben wir bereits abgeschrieben, da machen wir nichts dran fest, wenns anders kommt umso besser.
Die Strafanzeige wegen Verleumdung hat die Anwältin in ihrem Gegenantrag bereits angedeutet und den Rest kann man ja mal anregen, die Idee die Kosten für den Urlaub einzuklagen ist mir auch schon gekommen, zumindest androhen kann man es mal. Mit dem auf die Schnelle ist es ein bischen schwierig, die Anwältin ist ziemlich weit weg, war aber schnell zu erreichen. Der Punkt war, dass das Schreiben vom Gericht am Samstag kam und Dienstag 10 Uhr war schon Deadline für die Stellungnahme und es musste alles schnell gehen.
Wir hatten sowieso ein Heidenglück den Schrieb überhaupt zu bekommen, da mein LG am WE normalerweise immer bei mir ist, es war Zufall, dass er Samstag nochmal zu sich gefahren ist, ansonsten hätte er das frühestens Montag nachmittag bekommen, da es ein Einschreiben war und nicht eingeworfen worden wäre.
Auch das war sicher beabsichtigt, die Kleine war am Mittwoch, 30.4.08 noch bei uns (trotz der bösen Dinge, die der vater mit ihr macht), da hat die KM den Antrag am Gericht gestellt und darum gebeten (steht alles drin) dass er frühestens am 2.5.08 zugestellt wird, da die Kleine ja sonst noch beim Vater sei.
Ich habe einen alten Freund beim JA (ein anderes) und den habe ich um einen Tipp für einen richtig guten Anwalt gebeten, aber entscheiden muss das nun mein LG und auch ob er in die Vollen geht, eine bessere Chance wird er wohl nicht mehr bekommen, denke ich.
Gibt es hier jemanden, der sowas schonmal erlebt hat und erfolgreich das Sorgerecht oder zumindest das ABR bekommen hat? Ich meinte das mal gelesen zu haben, konnte aber nichts mehr finden.
Irgendwie beruhigt es einen darüber zu schreiben. Danke.
Nicole
Hallo ee
auf jeden Fall
Ich an Stelle Deines LG würde da die ganz harte Schiene fahren. Dem Kind passiert dabei nichts, aber die Ex sollte endlich erfahren, wo der Hammer hängt.
ja, ja und nochmals ja ...
Einen Tip möchte ich aus eigener Erfahrung noch mit einbringen. Es ist am besten und macht Sinn wenn dein LG der Wortführer beim JA und bei allen anderen Institutionen ist, das schafft höchstmögliche Glaubwürdigkeit.
Auf jeden Fall sollten der Exe die Konsequenzen ihrers handelns aufgezeigt werden.
Knickt Sie dann ein und behauptet es war eine Fehlinterpretation oder sonstwas würde ICH sie anzeigen wegen Verleumdung oder übeler Nachrede das würde mir mein ( wiedererlangter ) Stolz gebieten.
Bleibt sie bei Ihrer falschen Beschuldigung dann greift eben der ABR Antrag mit ( wahrscheinlich ) daraus resultierendem
gerichtpsychologischem Gutachten. Dort werden dann alle Parteien gehört aber eben auch die dinge beleuchtet ( Auffälliges Verhalten der Kleinen ) die jetzt, im Vorfeld noch nicht relevant sind.
Noch etwas positives zum Schluß.
Es gibt hier einen Fall wo die Exe etwas ähnliches behauptet hat und zum Schluß ( lange hat es gedauert ) das ABR oder sogar das Sorgerecht auf den KV übertragen wurde.
Und um es noch deutlicher zu formulieren : Wenn man ein Fass aufmacht, muß man damit rechnen das einem der Inhalt nicht gefällt.
Viele Grüße und viel Kraft wünscht euch
Detlef
(der gerade so ein Gutachten in den Händen hält und auf den Gerichtstermin wartet )
Mal in eine andere Richtung gedacht:
Auch euch ist aufgefallen das das von seltsamen Träumen erzählt und ein bestimmtes Vokabluar benutzt. Gleichzeitig wird ja selbst von der KM nicht bestritten das das Kind mit ihr und ihrem aktuellen LG in einem Bett schläft...
Es ist also ein Mißbrauch vielleicht auch gar nicht auszuschließen.. Da die KM aber keine Anzeige machen will, wäre es doch die Pflicht des KV einen solchen zur Anzeige zu bringen und anzustoßen das in alle Richtungen ermittelt wird...
Es kann ja nur 2 Gründe haben warum eine KM nicht anzeigt... entweder die Vorwürfe sind haltlos oder sie will den Täter schützen (unddas sie ihren Ex schützen will, ist ja mehr als unwahrscheinlich).
Ich weiß, ich werde für den Ansatz jetzt Prügel beziehen, aber es k*** mich einfach an, das solche Vorwürde in den Raum geworfen werden, aber dann ungestraft und ungeprüft bestehen bleiben und damit ja auch bei tatsächlichem Mißbrauch dann gesagt wird: Wird ja soschlimm nicht gewesen sein, hunderte von Km bringen das ja nciht zur Anzeige, sondern begnügen sich mit einem Umgangsausschluß.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo,
@midnightwsh
Nein, im Gegenteil Prügel wirst du von mir nicht beziehen, eher Lob. Die Auffälligkeiten bei der kleinen sind schon Besorgniss erregend, sogar sehr.
Ich glaube da stecken wir jetzt mittendrin in der Diskussion das der Mißbrauch mit dem Mißbrauch genau das - negativ - bewirkt das es den Menschen, den es tatsächlich passiert die Lobby entzieht und das ist ja hier in Bezug auf die Anschuldigung gegen den KV ja der Fall.
Wenn die kleine also von Ihrer KM oder dessen LG mißbraucht worden seien, oder auch nur der Verdacht besteht, der hier ja auch meiner Meinung nach
Eines noch zu der Kleinen :
Zitat
Wichtig ist vielleicht auch, dass die Zeit in der die Kleine damit anfing, in die Zeit des Umzugs ihrer Mutter in das Haus ihres Lebensgefährten fiel und die Kleine auch mit den Beiden im Bett schläft.Soetwas finde ich im hohem Maße verwerflich, es kann und darf nicht sein das die Exe diese toleriert. Auch Ihr solltet das auch nicht tolerieren.
ist, so ist dieses selbstverständlich zur Anzeige zu bringen, mit all den erforderlichen Konsequenzen für die KM dessen LG sowie des KV und dessen LG sogar die Großmutter die bereits vor Monaten davon erfaren hat.
Es ist jedoch ( leider ) fast immer der Fall, das der Beschuldigte ( in Diesem Fall zuerst der KV ) wie dessen LG schon beschrieben, panisch und paralysiert dastehen. Es gilt also erstmal den KV zu stärken um dann im einem weiteren Schritt selbst ein Anzeige gegen die KM zu machen.
Und noch eines sollte es so sein das die KM einen Mißbrauch damit versucht zu vertuschen in dem Sie den KV damit beschuldigt. Würde ich mir wünschen das Sie die vollste Härte des Gesetztes trifft auch wenn es dazu führt ,dass die KM Ihre Tochter dann nur noch in einem begleitetem Umgang, in einer Strafvollzugsanstalt für 30 Minuten sehen darf.
Viele Grüße
Detlef
Moin Tina,
Ich weiß, ich werde für den Ansatz jetzt Prügel beziehen, aber es k*** mich einfach an, das solche Vorwürde in den Raum geworfen werden, aber dann ungestraft und ungeprüft bestehen bleiben und damit ja auch bei tatsächlichem Mißbrauch dann gesagt wird: Wird ja soschlimm nicht gewesen sein, hunderte von Km bringen das ja nciht zur Anzeige, sondern begnügen sich mit einem Umgangsausschluß.
von mir kriegst Du dafür ganz sicher keine Prügel; im Gegenteil: Jeder Vater, der mit einem solchen Vorwurf konfrontiert wird, müsste mit Hilfe seines Anwalts UMGEHEND Strafanzeige gegen den Verleumder stellen; notfalls sogar eine Selbstanzeige machen, damit Ermittlungen ins Rollen kommen. Es DARF nicht sein, dass Kindesmissbrauch einfach als "prozesstaktisches Mittel zur Erlangung des Sorgerechts und/oder zum Umgangsausschluss" gilt. Wenn eine KM nicht gleichzeitig Anzeige erstattet, würde ich als Anwalt allein das schon als Beweis für die Haltlosigkeit der Anschuldigungen anführen.
Wenn die entsprechenden KM's wüssten, dass sie mit einem Missbrauchsvorwurf automatisch in den Focus staatsanwaltschaftlicher Ermittlungen rücken, die nicht einfach eingestellt werden, sondern sich bei erwiesener Unwahrheit gegen sie selbst richten, würden sie vermutlich deutlich zurückhaltender damit umgehen. Und wenn die Kinder zur Klärung der Vorwürfe von Staatsanwälten und Psychologen befragt werden müssen - nun, dann ist das eben so. Die zu Unrecht beschuldigten Väter haben das nicht zu verantworten. Und die (wenigen), die wirklich Dreck am Stecken haben, könnten sich nicht mehr dahinter verstecken, dass Missbrauchsvorwürfe bei Trennungen fast "üblich" sind.
Bitte nicht vergessen: Unser Rechtssystem begnügt sich auch bei Bankraub nicht damit, dem Räuber die Kohle wieder abzunehmen und ihn ansonsten in Ruhe zu lassen! Aber es braucht Entschlossenheit, eine solche Kiste auch wirklich durchzuziehen; selbst wenn Super-Mom mit weiterem Umgangsausschluss droht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo,
wir haben natürlich auch darüber nachgedacht, als sie anfing solche Dinge zu erzählen, aber wir haben dabei nicht wirklich an sexuellen Missbrauch oder Ähnliches gedacht. Sie hat schon sehr viel Phantasie und erzählt gern Geschichten, sie hat auch nie etwas Konkretes geäußert.
Vielleicht hat Sie im Bett der Mutter einfach etwas mitbekommen und sagt das jetzt nach.
Übrigens spricht die Mutter in ihrem Antrag von Pipimann und Muschi, das sind Worte, die ich von dem Kind noch nie gehört habe. Das macht alles überhaupt keinen Sinn, weil die anderen Ausdrücke, Pullermatz und Pusch, die der Mutter sind.
Aber das was Tina schreibt habe ich dem Mann von der Beratungsstelle auch gesagt. Wenn er diese Aussagen tatsächlich für so gravierend hält und der Vater genau weiß, dass er nichts in diese Richtung getan hat, muss er ja im Gegenzug die Mutter und den Lebensgefährten beschuldigen. Ich habe ihm gesagt, dass das Kind dann ja wohl jetzt die Hölle durchmachen muss, wenn es nicht wenigstens an den Umgangstagen da mal rauskommt. Er meinte daraufhin, ob ich denn denke es wäre besser im Heim aufgehoben (er hat das sehr provokativ gesagt) Ich meinte, wenn er wirklich der Ansicht ist, das Kind wurde missbraucht und ich ganz genau weiß, dass es der Vater nicht war (macht doch auch gar keinen Sinn, nach 2 jahren plötzlich), ja sagte ich, dann wäre das Kind besser im Heim aufgehoben, bis alles geklärt ist, weil dann kann der Missbrauch nur im Umfeld der Mutter zu suchen sein.
Ansonsten kann ich mich Martins Ansicht nur anschließen, ich würde das mit allen rechtlichen Mitteln durchziehen bis sie nicht mehr weiß, wo ihr der Kopf steht. So ein fieses, infames, selbstsüchtiges und unmoralisches Handeln darf einfach nicht zum Erfolg führen. Es kann nicht sein, was nicht sein darf.
Nicole
Moin ee,
So ein fieses, infames, selbstsüchtiges und unmoralisches Handeln darf einfach nicht zum Erfolg führen.
das ist ja nicht allein der Punkt; in der Regel klären sich solche Vorwürfe ja irgendwann (und sei es durch Einstellung der Untersuchungen) bzw. werden nicht mehr erhoben, sobald das gewünschte Ziel erreicht ist. Aber das genügt eben nicht; wer einen solchen unglaublichen Vorwurf erhebt (oder ungeprüft weiterträgt), muss einfach von der vollen Härte des Gesetzes getroffen werden. Es geht hier nicht um Jux-Äusserungen, die man mal nebenbei fallenlässt, sondern um die bewusste und ehrverletzende Demontage eines Elternteils.
Wer 5-jährige Kinder hat oder hatte, kennt auch deren blühende Phantasie. Ich an Stelle Deines LG würde daher meinen Anwalt durchaus das Schlafen des Kindes im Bett von Muddi und ihrem LG anführen lassen - und vielleicht durch Erkenntnisse wie >>>DIESE<<< ergänzen. Nicht, um selbst einen Missbrauch zu behaupten, sondern einfach, um die naheliegendste Quelle für die kindlichen Phantasien ins Spiel zu bringen.
Grüssles
Martin
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Hi Martin,
das ist ja nicht allein der Punkt; in der Regel klären sich solche Vorwürfe ja irgendwann (und sei es durch Einstellung der Untersuchungen) bzw. werden nicht mehr erhoben, sobald das gewünschte Ziel erreicht ist. Aber das genügt eben nicht; wer einen solchen unglaublichen Vorwurf erhebt (oder ungeprüft weiterträgt), muss einfach von der vollen Härte des Gesetzes getroffen werden. Es geht hier nicht um Jux-Äusserungen, die man mal nebenbei fallenlässt, sondern um die bewusste und ehrverletzende Demontage eines Elternteils.
ganz genau das meinte ich damit eigentlich 😉
Ich habe das mit dem Bett in meiner Eidesstattlichen Erklärung geschrieben, ohne Gegenvorwürfe, einfach zur Info, wo soetwas herkommen könnte. Nochmal, ich gehe nicht von einem Missbrauch aus. Kinder, die missbraucht werden schwärmen normalerweise nicht von Pullermätzen und Puschs, ich glaube eher, sie hat da mal was mitbekommen und hat festgestellt, sie kann, wenn sie sowas sagt damit die Erwachsenen provozieren. Natürlich kann ich damit total falsch liegen, aber ich habe selbst zwei Kinder und weiß schon wie die mit 5 ticken.
Sie erzählt allerdings, dass Pullermätze sooo schön weich sind 😉
ee
P.S. Wir gehen jetzt trotz allem Nürnberg gegen Duisburg schaun, in Franken für Duisburg zumindest mein Schatz und ich hoffe, er wird nicht noch mehr enttäuscht, heute 🙂
Hallo Martin,
in der Regel klären sich solche Vorwürfe ja irgendwann (und sei es durch Einstellung der Untersuchungen) bzw. werden nicht mehr erhoben
Das stimmt ja mal so nicht. Meist erreichen die Strafanzeigen nicht den Anklagestatus und man bekommt ein Schreiben, dass die Sache fallen gelassen wird, weil nicht genügend Beweislast erbracht werden konnte.
Bei meiner Anzeige schrieb die Staatsanwältin sogar, dass sie ganz klar nicht wisse, ob ich mich des Missbrauchs schuldig gemacht habe oder nicht.
Und die Vorwürfe gehen nur bei Gericht aus. An anderen Stellen bekommt man sie immer offen vorgeworfen.
Das ist ja gerade das perfide an der Sache: Man ist und bleibt nicht unschuldig, sondern man war einfach nur zu gerissen. 😡
Gruß,
Michael
Hallo Leute,
also wenn ich mir das gesagte so durchlese, bekomme ich mehr und mehr den Eindruck, das die Aussagen des Kindes sowohl in die eine, wie auch in die andere Richtung interpretiert werden können. Wir sprechen hier über ein 5 jähriges kleines Mädchen, welches sich in einem Trennungskonflikt also einem Loyalitätskonflikt zwischen Mutter und Vater befindet . Es kommt erschwerend hinzu, das das Kind bei der KM ZUSAMMEN mit dem LG im Bett schläft, dies ist meines Erachtens eine ziemlich übergriffige Art eines Menschen, die Entwicklung eines Kindes zu beeinflussen.
Wir dürfen hier nicht vergessen, das auch Kinder in diesem Alter bereits ihren Körper entdecken und eine Privatsphäre besitzen, die geachtet werden sollte.
Was ich damit sagen will ist folgendes; Es sollte dringlichst "größtmögliche" Klarheit in diesen Fall gebracht werden, wahrscheinlich kann dieses nur ein Psychologisches Gutachten tun.
ich kann dir da ( leider ) nur zustimmen. Durch eine bloße Aussage, aus welchen - niederträchtigen - Gründen auch immer, kann einem das Leben zu Hölle gemacht werden. Ein gesellschaftlicher - sozialer Mord eben.
Es gibt hier nur ein wenn auch schwaches Gegenmittel. Die Aufklärung anderer ,um dadurch aufzuzeigen, das dieses Thema nicht nur dann behandelt werden sollte, wenn es soweit ist, sondern bereits vorher.
Viele Grüße
Detlef
Moin,
die ganze Geschichte wird etwas zu heiß gekocht, meine ich. Ausgangslage war nach Schilderung von ee
.....dass die Kleine seit ca.5-6 Monaten über Träume von Pullermätzen und Puschs (die Ausdrücke der Mutter) berichtet....
Wichtig ist vielleicht auch, dass die Zeit in der die Kleine damit anfing, in die Zeit des Umzugs ihrer Mutter in das Haus ihres Lebensgefährten fiel und die Kleine auch mit den Beiden im Bett schläft.
Ergänzende, hier nicht zitierte Bemerkungen wie "und sie schwärmt richtig davon" lege ich unter schmückendes Beiwerk ab. Möglicherweise ist der Umstand, dass die Kleine bei KM und LG mit im Bett schläft tatsächlich auslösend für die Erzählungen. Jetzt aber allein daraus einen Gegenvorwurf zu stricken, halte ich für überaus gewagt. Und was besagt das überhaupt? ee schreibt ja selbst "wichtig ist vielleicht auch". Eine Haufen Einschränkungen in einem Satz.
Was mit dokumentierter Sicherheit im Raum steht, ist eine bösartig konstruierte Behauptung von KM. Die sollte man so behandeln, wie brille gleich am Anfang in seiner ersten Antwort vorschlug
Die Anwürfe (mit deren Formulierung Madame sich unverständlicherweise 2 Wochen Zeit gelassen hat) sind frei von ihr erfunden, um einen Umgangsboykott zu begründen;
. Ich denke, das reicht dann auch erstmal. midnights theoretischen Überlegungen, so habe ich ihren Beitrag verstanden, haben dann eine Munkelwelle ausgelöst, die nicht zielführend ist.
So lange ee nicht von schweren Auffälligkeiten des Kindes wie unerklärbaren Wesensänderungen oder ähnlichem hier berichtet, halte ich das Drängen seitens des KV auf größtmögliche Aufklärung hinsichtlich des Geschehens eines Übergriffserlebnisses am Kinde, nachzuweisen durch psychologisches Gutachten, für völlig überzogen. Und so würde es wohl von der Juristenbande auch beurteilt werden, als überzogene Retourkutsche des KV. Da soll er doch lieber der KM weiter die Rolle der hysterischen Ziege überlassen, auch wenn's schwer auszuhalten ist und das Ausmaß der erhobenen Beschuldigungen bedrohlich und ungeheuerlich ist.
Der Vorwurf von KM steht im Raum. Gegen den wehrt KV sich
a) durch Bestreiten da unsubstanziiert. Will der Richter KM nicht folgen, dann muss KM eben Beweis antreten und den ganzen Gutachtenmist mit dem Kind anleiern. Hat er Zweifel, dann muß der Richter eben begutachten lassen.
b) in jedem Fall durch eine Strafanzeige gegen die KM.
Meine Meinung zu dem hier.
Till
Kriegt nichts! Hat nur seine verfluchte Schuldigkeit getan!
(Friedrich der Große 1712 - 1786)
Hallo Alle,
die Anwältin hat auf telefonische Nachfrage bei Gericht erfahren, dass begleiteter Umgang angeordnet wurde, mein LG wurde bisher nicht informiert. Die Richterin war nicht zu sprechen, wir wissen also keine Begründung. Strafanzeige gegen ihn kam bisher keine.
Was nun?
Soll er Anzeige gegen unbekannt stellen? Anzeige wegen verleumdung und all das? Die Anwältin ist leider momentan nicht zu sprechen deswegen sind wir mal wieder eher wie paralysiert. 🙁
ee
Hallo EE,
einige rechtliche Informationen.
Betreuter Umgang darf nicht einfach nur so beschlossen werden, denn Umgang ohne Beaufsichtigung ist ein verfassungsrechtliches Grundrecht.
Umgang darf also immer nur dann angeordnet werden, wenn eine konkrete Gefährdung dargelegt wurde (BVerfG, FamRZ 2008, 494 f.; FamRZ 2005, 1816 f.).
Ich sehe weder eine konkrete Gefährdung, noch dass diese dargelegt wurde. Der Richter könnte dies aufgrund einer Strafanzeige tun, jedoch nicht aufgrund KM-Geschwafels.
Die Grundidee bei der Rechtslage ist, dass Papi immer eigentlich nie beweisen kann, dass Mami's Vorbehalte gegen einen unbegleiteten Umgang haltlos sind (BVerfG, FamRZ 2008, 494/495).
Ergo solltet ihr einen Beschluss fordern und Beschwerde beim OLG einlegen.
Nebenbei ist es übrigens nicht verboten, beim BVerfG mal nach neueren Urteilen zum Umgangsrecht zu suchen, diese zu lesen und zu verstehen.
Gruß,
Michael
P.S.: Kleine Mädchen bitte hier, hier und hier lesen.
Hallo Michael,
vielen Dank für deine Sachkenntnis, als kleines Mädchen hab ichs natürlich gelesen, aber vermute, dass es hier nicht greift, da es sich nicht um den Vorwurf eines sexuellen Übergriffs handelt und somit bei den anderen nicht mit "Gefahr in Verzug" argumentiert werden kann. Aber leider oder Gott sei Dank kennen wir uns mit solchen juristischen Sachen (noch) nicht aus.
Ich habe den Beschluss jetzt vorliegen:
In Sachen Bla
gegen
Bla
bla..bla...
erlässt das Amtsgericht Bla durch Richterin am Amtsgericht Bla im Wege der einstweiligen Anordnung am 06.05.08 folgendenBeschluss
1. Im Wege der einstweiligen Anordnung wird das Umgangsrecht des vaters, des Antragsgegeners, bis zue Entscheidung in der Hauptsache wie folgt festgelegt:
Der Antragssteller hat das recht das Kind Bla zweimal wöchentlich für jeweils 3 Stunden zu sich zu nehmen, erstmals in der Kalenderwoche 21. Der Umgang erfolgt als begleiteter Umgang.
Die begleitperson, sowie die einzelnen Wochentage und Uhrzeiten werden von dem Gericht noch bestimmt werden.
2. Die Parteien können binnen 1 Woche hierzu geeignete Begleitpersonen Termine mitteilen.
3. Die Kostenentscheidung bleibt der Entscheidung vorbehalten.
Gründe:
Im Wege der einstweiligen Anordnung war wegen Dringlichkeit das Umgangsrecht des Antragsgegners mit dem Kind Bla mit sofortiger Wirkung neu festzlegen.
Aufgrund der substantiierten und glaubhaften Darlegung der Antragsstellerin kann auch unter Berücksichtigung des nunmehrigen Vorbringens des Antraggegners ein sexueller Mißbrauch des Kindes nicht ausgeschlossen werden.
Demgemäß spricht sich sowohl die Erziehungsberatungsstelle, als auch das kreisjugendamt für eine Aussetzung der vereinbarten Umgänge aus.
Zum Wohle des Kindes ist daher nach Auffassung des Gerichtes bis zur Klärung der Vorwürfe im Hauptsacheverfahren nur noch ein stundenweiser Umgang in Form des begleiteten Umgangs einzuräumen.
Durch die Anordnung des begleiteten Umgangs ist gewährleistet, dass auch bis zum Abschluss des Hauptsacheverfahrens ein ausreichender Kontakt zwischen dem Antragsgegner und dem Kind gewährleistet ist.
Um einen reibungslosen Umgang zu ermöglichen, haben die Parteien eine für den Umgang geeignete Begleitperson zu benennen.
gez.
Richterin Bla
So das wars.
Es gibt keine Strafanzeige bisher. keine Ahnung was da jetzt weiter passiert. Wir suchen grad nach nem richtig guten Anwalt, der empfohlene ist leider in Urlaub.
Das ist alles so ein verdammte Sch... Entschuldigung.
verzweifelte Grüße
ee
