Nachdem bei beiden Eltern nichts zu holen ist, sind die Großeltern in gleicher Weise dran.
Nicht etwa die Eltern des Pflichtigen vor den Eltern der Betreuungsmama.
Und um die Haftungsquote zwischen den 4 Großeltern zu ermitteln, sind alle 4 Auskunftspflichtig.
Wird aber selten in aller Härte durchgezogen.
Und für Unterhalt für die Mutter sind die Schwiegereltern nie zuständern und die eigenen Eltern nur unter ganz bestimmten, sehr seltenen Umständen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
So..
es hat sich mitlerweile nicht viel getan...
Ich bekomm mein Kind nächste Woche für eine Woche 🙂 etwas erfreuliches ! Ich hoffe sie erkennt mich nach fast 2Monaten noch.. und wird mit mir mitkommen.
Mitlerweile wurde ich auch von der Stadt Ahlen in Verzug mit Unterhalt gesetzt.. Hat hier jmd. einen Entwurft was ich schreiben kann, dass ich nicht Zahlungsfähig bin und sie mir bitte etwas zusenden sollen damit ich mein "Vermögen" darstellen kann?.
So..
es hat sich mitlerweile nicht viel getan...(...)
:question:
Moin dB.
Du hast die Trennungs-FAQ sorgfältig durchgearbeitet?!
Was hast Du zu den Bereichen Finanzen, Umgang und Sorgerecht von Dir aus unternommen?
Du wirst inzwischen vermutlich erkannt haben, daß das Sorgrecht eine geringe, der Umgang sehr viel höhere Bedeutung hat.
Grundlage für alles ist die finazielle Basis Deiner Familie. Ich betone 'Deiner Familie', denn Du stellst mit Deinem Kind eine eigenständige Familie dar, so wie die Kindesmutter auch. Unterschied ist lediglich, daß sich das Kind überwiegend bei der Mutter aufhält, von einigen sorgerechtlichen Feinheiten mal abgesehen.
Solange das Kind überwiegend bei der Mutter lebt, bist Du zur Zahlung des vollen gesetzlichen Kindesunterhaltes verpflichtet, es kann von Dir sogar eine Titulierung verlangt werden.
Das ist aber noch nicht alles: Du bist zum Umgang nicht nur berechtigt, sondern sogar verpflichte. Die Kosten, also Fahrten, Versoregung, Wohnraum, gehen in weiten Grenzen voll zu Deinen Lasten.
Unterschätze diese Positionen nicht. Sie können bei größerer Entfernung und bei viel Umgang den Kindesunterhalt in den Schatten stellen, können vernüftigen Umgang unmöglich machen.
Bevor Du einer Umgangsregelung verbindlich zustimmst, solltest Du Dir geanu im Klaren sein, was Du zeitlich und finnaziell zu stemmen in der Lage bist und sein wirst. Der Umgnag ist DAS Fenster, in dem und durch das Du Deine Vaterschaft lebst.
Prüfe daher alle erdenklichen finnaziellen Unterstützungen, Jobcenter, Grundsicherungs- und Wohnungsamt usw. usf. , um den Umgang zuverlässig organisieren zu können, ohne Dich zu ruinieren.
Viele Grüße vom
Wildlachs
hallo db,
was den unterhalt betrifft, solltest du genau das machen, was die beistandschaft dir aufträgt. du musst all deine einkommensunterlagen vorlegen und dort wird berechnet wieviel unterhalt du für das kind aufbringen musst. so du weiterhin azubi bist, mit einem geringen einkommen, dass nicht mal für dich selber reicht, bist du in den augen des gesetzgebers zwar unterhaltspflichtig, aber nicht leistungsfähig. in dieser zeit bekommt das kind unterhaltsvorschuss. eine rückzahlung bis du irgendwann leistungsfähig wirst brauchst du nicht zu befürchten. unterhaltsvorschuss bekommt das kind maximal 72 monate und höchstens bis zum 12. lebensjahr.
für sich kann die mutter betreuungsunterhalt beanspruchen. da du nicht leistungsfähig bist, kannst du und musst du nicht zahlen. in der zwischenzeit kann sie leistungen nach dem sgb 2 für sich und ihr kind beantragen.
solltest du kosten des umgangs haben, dann kannst du diese bei deinem zuständigen jobcenter beantragen. für die zeit des umgangs bist du mit dem kind eine vorübergehende bg und kannst somit kosten der unterkunft und kosten zum lebensunterhalt vorübergehend für die zeit des aufenthaltes beantragen. auch fahrtkosten kannst du dabei mit beantragen.
Anmerkung der Moderation:
Um Missverständnissen vorzubeugen habe ich den gröbsten Unfug durchgestrichen.
Der Rest ist zwar nicht grundsätzlich falsch, nur darf man sich auch nicht darauf verlassen, dass die Vorschusskasse generell auf Rückforderungen verzichtet. Oft versuchen sie dem Unterhaltspflichtigen eine Stundung unter zu schieben. Auch wenn dafür eigentlich keine Grundlage besteht.
Auch sonst sind die Beiträge von terryhome grundsätzlich mit Vorsicht zu genießen.
Ebenso wie Aussagen von JA-Beiständen.
was den unterhalt betrifft, solltest du genau das machen, was die beistandschaft dir aufträgt. du musst all deine einkommensunterlagen vorlegen und dort wird berechnet wieviel unterhalt du für das kind aufbringen muss...
Sorry, ich weiß ja nicht, wo Du dein ganzes Wissen her hast,
aber soviel verquirlten Murks habe ich schon lange nicht mehr gelesen.
Man muss natürlich NICHT alles machen, was die Beistandsschaft Dir aufträgt.
Denn wenn die schreiben: Spring aus dem Fenster, dann ist das eben genauso blödsinnig, wie die (oft gestellte) Forderung das zugeschickte Formular auszufüllen oder alle 4 Monate neue Auskunft über das Einkommen zu geben oder Auskunft über Eigentum oder der Hinweis, dass man keine Chance hat, das GSR zu bekommen.
Das alles legt eben die Beistandschaft NICHT fest.
Halte Dich bitte künftig mit deinen (jetzt schon mehrfach!) falschen Hilfestellungen zurück, Terryhome.
Danke!
RV
weißt du rachelsvater. wenn man keine ahnung hat, dann sollte man sich einfach raushalten. wenn er dieser forderung nicht nachkommt, dann wird klage eingereicht. dann darf er die unterlagen und noch mehr vorlegen, dann darf er zusätzlich die kosten für anwalt und gericht tragen, auch für die gegenseite. das macht es für dich besser?
in zukunft bitte ich dich einfach den mund zu halten. immerhin hast du überhaupt keine ahnung. ich weiß wenigstens wovon ich schreibe schätzchen.
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Anmerkung: Auch hier noch mal der Hinweis: Halte Dich selber an die Regeln. Es steht Dir weder zu, anderen Usern den Mund zu verbieten, noch enthalten Deine Beiträge verwendbaren Inhalt.
:rofl2: :rofl2: :rofl2:
Hast Du eine Quelle, aus der hervorgeht, das man das machen muss, was die Beistandsschaft einem aufträgt?
Bei mir haben sie viel gewollt.
Und, ja sie haben Klage angedroht. Aber nicht eingerewicht!.
Und wenn Sie es gemacht hätten, so entscheidet ein Richter, ob ich dsas Formular ausfüllen muss, und ob die ausgerechneten 758 Euro KU rechtens sind. Und die BU, obwohl die KM neu verheiratet war. Waren Sie beide nicht.
Aber die Beistandsschaft hats gefordert.
Also: bitte zeige auf, wo steht, dass die Beistandsschaft die Regeln aufstellt?
Ich kann Dir dagegen aufzeigen, wer in D das Recht hat, Recht zu sprechen...
Gruß!
RV
Ps: Deine Shift-Taste ist kaputt!
Tach,
was den unterhalt betrifft, solltest du genau das machen, was die beistandschaft dir aufträgt.
Das ist einer der dusseligsten Ratschläge, die ich jemals in diesem Forum gesehen habe: Inzwischen sollte es wirklich zum Allgemeinwissen eines jeden Unterhaltspflichtigen gehören, dass sich die Beistandschaft des Jugendamtes gerne mal zu seinen Ungunsten verrechnet, oder von ihm Dinge wissen möchte, die diese Sportsfreunde einen feuchten Kehricht angehen.
so du weiterhin azubi bist, mit einem geringen einkommen, dass nicht mal für dich selber reicht, bist du in den augen des gesetzgebers zwar unterhaltspflichtig, aber nicht leistungsfähig. in dieser zeit bekommt das kind unterhaltsvorschuss. eine rückzahlung bis du irgendwann leistungsfähig wirst brauchst du nicht zu befürchten.
Und auch dieser Ratschlag ist in dieser Form ein glorreicher Weg zum finanziellen Harakiri: Oft genug muss man nämlich der Beistandschaft schon sehr kräftig auf die Zehen steigen, damit sie diese Leistungsunfähigkeit nicht nur mündlich erklärt, sondern schriftlich anerkennt. Verzichtet man auf ein entsprechendes Schriftstück, in gutem Glauben auf die Redlichkeit dieser ach so ehrenwerten Behörde, dann kommt nach einiger Zeit mit hoher Wahrscheinlichkeit eine ziemlich fette Rechnung ...
Nix für ungut,
Malachit.
Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.
