Hallo.. ich weis garnicht wo ich wirklich anfangen soll..
also meine nun mittlerweile ex hat sich von heute auf morgen von mir getrennt.. wir haben eine nun mittlerweile 7monate alte Tocher zusammen.
Sie sagte das sie ihre Gefühle verloren hätte und dort nichts mehr wäre.
Nun ist sie einfach nachts mit der kleinen zu einem anderem Macker (Ex Knacki) abgehauen.. dies war an diesem Mittwoch. Heute fährt Sie zur Ihrer Mutter (diese wohnt fast 500km entfernt)
Am nächsten Mittwoch will Sie wieder bei mir auftauchen.
Mein Problem ist folgendes.. ich bin 21Jahre alt, Azubi, wohne noch bei meinen Eltern.
Ich würde am liebsten das alleine Sorgerecht vor Gericht erwirken. Ich denke ich hab auch gute Chancen da sie schon einen mitterweile 4 Jahre alten sohn hat welcher auch beim Kindsvater lebt da ihr über das Jugendamt der Sohn weggenommen wurde, leider kenn ich da aber nicht die genaue Geschichte.
Nun.. ich war auf dem Amtsgericht und der sagte mir das ich nichtmal das erstberatungsgespräch beim Anwalt für 10€ bekommen würde.
Ich verdiene Netto ohne Kindergeld meiner Tochter 430€.
Es muss doch möglich sein dass ich für Anwalt sowie Gericht Hilfe bekomme.
Ich weis nicht ob ich es ertragen kann mein Kind nicht mehr zu sehen und dafür löhnen zu müssen, weil die Frau auf einmal rumspinnt...
Moin dB,
jetzt sortiere dich erst einmal, komme etwas runter und sichere bis Mittwoch die Unterlagen, sprich:
Mach Kopien von den wirklich wichtigen Dingen.
Lese einmal die Trennungs-FAQ: www.trennungsfaq.de
Gruss Fischkopf
Danke schonmal.. werde ich mir mal durchlesen.
Achja zu dem kommt ich hab damals vergessen bzw einfach im glück nicht dran gedacht das gemeinsame Sorgerecht zu beantragen -.-
Moin DB und willkommen im Forum,
zunächst mal drei Dinge, die Du gedanklich neu ordnen solltest:
Nun ist sie einfach nachts mit der kleinen zu einem anderem Macker (Ex Knacki) abgehauen.. dies war an diesem Mittwoch. Heute fährt Sie zur Ihrer Mutter (diese wohnt fast 500km entfernt) [...]
weil die Frau auf einmal rumspinnt...
1. So schwer es Dir fällt und so wenig Du die Handlungen Deiner Ex nachvollziehen kannst ... gegen Deine Ex wird´s hinsichtlich Eurer Tochter in jedem Fall schwerer als mit ihr gemeinsam eine Lösung für vernünftige Umgangsregelungen zu finden. Das gilt umso mehr als Eure Tochter erst 7 Monate alt ist.
Ich würde am liebsten das alleine Sorgerecht vor Gericht erwirken. Ich denke ich hab auch gute Chancen da sie schon einen mitterweile 4 Jahre alten sohn hat welcher auch beim Kindsvater lebt
2. An ein Alleiniges Sorgerecht solltest Du keinen einzigen weiteren Tropfen Lebensenergie verschwenden ... Deine Chancen stehen derzeit bei genau NULL.
Ich weis nicht ob ich es ertragen kann mein Kind nicht mehr zu sehen
3. Das Recht auf Umgänge ist losgelöst vom Sorgerecht zu sehen. Deshalb ist 1. umso wichtiger. ... und erstmal zur Beruhigung: Solltest Du tatsächlich an eine Umgangsverweigerin geraten
sein, wird´s zwar schwieriger, aber da die Rechtsprechung zumindest an dieser Stelle deutlich auf Seiten der Väter ist, ist die Gefahr als untergeordnet anzusehen.
Ich verdiene Netto ohne Kindergeld meiner Tochter 430 [...]
und dafür löhnen zu müssen
Zumindest derzeit sind bei Dir genau 0 EUR zu holen. Das Kindergeld geht zur KM.
Komme nicht auf die Idee, irgendwelche Urkunden (Titel) beim JA zu unterschreiben, die Du derzeit zu erfüllen nicht im Stande bist.
Besten Gruß
United
Hi DB,
willkommen hier. Den sehr guten Link zum Trennungs-FAQ hast Du ja schon erhalten. Erstmal in Ruhe durchlesen und runterkommen.
Es gibt noch ganz andere Baustellen, die für Dich jetzt wichtiger sind als Dir über Sorgerechtsstreitigkeiten Gedanken zu machen. Da Du kein GSR hast, liegt die Verantwortung erstmal bei der Mutter.
Der Weg zum GSR ist ziemlich steinig - dafür brauchst Du (wenn dieser Schritt überhaupt in Frage kommt) gute Beratung hier aus dem Forum bzw. auch einen guten Anwalt.
Du hast aber ein Umgangsrecht, was sich auch relativ gut durchsetzen lässt. Also im Moment kein Grund zur Panik. Wichtig ist für Dich: Wende Dich nach allen Reaktionen der Ex hier an das Forum, um Dir eine Meinung zu bilden. Das Gleiche gilt wenn das Jugendamt oder Anwälte an Dich herantreten und Du etwas unterschreiben sollst.
Was kommt als nächstes auf Dich zu: Wenn die Eltern der KM 500km entfernt wohnen, ist der beliebteste Exen-Klassiker Distanz als wirksames Mittel zur Umgangsverhinderung aufzubauen. Du musst Dich zumindest schon mal drauf einstellen, dass Deine Ex dieses Mittel als Drohargument benutzt, um Dich zu erpressen.
Wenn schon ein anderer Mann (in Fachkreisen Next genannt) im Spiel ist, solltest Du auch aufpassen. Soetwas kommt nicht über Nacht und ist meist schon alles von langer Hand geplant. Deine Ex ist Dir (wie vielen von uns hier) zu Beginn der Trennung in ihrer Planung schon weit voraus. Also aufpassen.
Wir kennen Deine Ex und ihre Einstellungen nocht nicht. Hier musst Du uns noch ein paar Infos geben. Falls Sie eine "Kindsbesitzerin in Ausbildung" ist oder einfach nur eine Partymaus, die am liebsten den ganzen Tag feiern will und eh einen "billigen Babysitter" (sprich: Dich) braucht, stellt sich die Situation wieder anders da.
Wenn Deine Exe am nächsten Mittwoch auftaucht, wird sie das mit einer bestimmten Absicht tun. Wahrscheinlich hat sie einen genauen Plan, der dann abgespult werden soll. Dieser kann aus einer Mischung aus Erpressung ("Wenn Du nicht das tust was ich sage, ziehe ich 500 km weit weg") oder "Wenn Du mir nicht sofort die Summe X in Euro gibst, ziehe ich 500 km und Du wirst Deine Tochter nie wieder sehen" bestehen.
Wichtig ist, dass Du bei diesem Gespräch ruhig bleibst und nicht in den typisch "jugendlichen" Leichtsinn (sprich: Rumschreierei oder Drohungen) verfällst. Sag Deiner Ex, dass Du auf regelmäßigen und kontinuierlichen Umgang Wert legst und Du diesen ab der nächsten Woche beginnen möchtest. Geeignet wäre dafür am besten das komplette Wochenende Freitags 15:00 Uhr - Sonntag 18:00 Uhr. Und dies alle 14 Tage im Wechsel. Nach Möglichkeit noch Kontakte unter der Woche.
Wichtig ist für Dich, dass ihr alles erstmal auch ohne Gericht oder irgendjemand Dritten klären könnt. Das betrifft sowohl Umgang als auch das Thema Kindesunterhalt, welches auf Dich zukommen wird.
Wenn Deine Exe allerdings nicht auf Dein Anliegen eingehen wird (was zu erwarten ist), steht für Dich als nächster Schritt der Besuch des Jugendamtes auf dem Programm. Vorteil: Das kostet Dich auch nichts. Hier wirst Du wahrscheinlich eh mit Deiner Ex aufeinandertreffen, da diese wahrscheinlich einen Titel gegen Dich erwirken wird, der Dich zur Zahlung von Kindesunterhalt verpflichtet. Unterschreib bitte hier auch nichts, ohne vorher hier nachgefragt zu haben. Gruß Ingo
Moin dB,
Mein Problem ist folgendes.. ich bin 21Jahre alt, Azubi, wohne noch bei meinen Eltern.
Ich würde am liebsten das alleine Sorgerecht vor Gericht erwirken. Ich denke ich hab auch gute Chancen da sie schon einen mitterweile 4 Jahre alten sohn hat welcher auch beim Kindsvater lebt da ihr über das Jugendamt der Sohn weggenommen wurde
das gemeinsame Sorgerecht (und noch mehr das alleinige) kann man nicht einfach bestellen wie eine Pizza. Und das Schlechtmachen der Ex ("...die ist jetzt mit einem Knacki zusammen...", "...der hat man schon mal ein Kind weggenommen...") ist dabei erst recht kein guter Weg. Hinzu kommt: Deine Ex muss bei einem 7 Monate alten Kind nur sagen "wird noch gestillt"; dann war es das für Dich.
Sieh es sachlich: Den Beweis, dass Du Dich verantwortungsvoll (und finanziell) um ein Kind kümmern kannst, hast Du aus Behördensicht ebenfalls noch nicht erbracht; warum sollte man das ASR für Dich ausurteilen? Am Ende eines von Dir angeleierten Verfahrens würde mit nicht geringer Wahrscheinlichkeit eine Amtspflegschaft und die Unterbringung des Kindes in einer Pflegefamilie stehen.
Insofern wäre es sinnvoll, wenn Du und Deine Ex Euch - am besten mit Hilfe von sachkundigen Dritten - zusammensetzt und gemeinsam überlegt, wie die Zukunft mit Kind zu gestalten ist. Denn wenn bestimmte Geister erst einmal aus der Flasche sind, kriegt man sie da nicht mehr rein. Das Sorgerecht ist dabei von untergeordneter Bedeutung; das ist nur ein Stück Papier, für das Du Dir eh nichts kaufen kannst.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Herje.. das zerschmetter nun all meine Hoffnungen.. das ich das Kind für mich bekomme.
Ich mein ich kann ihr ein Zuhause bieten, meine Mutter hatte bis dato immer auf das Kind geachtet während dem wir beide Arbeiten waren. Dies würde Sie auch weiterhin tun, bei der KindsMutter selbst ist es so das sie aus eigener Kraft (Finanziell) sich keine Wohnung leisten kann, zu dem brauch sie ein Auto um zur Arbeit und Schule zu kommen.
Das heißt ich muss Sie mindestens solange bei mir beherbergen bis Sie vom Staat Zuschüsse bekommt?
Ich gehe mit 95% Wahrscheinlichkeit davon aus, dass Sie auch die Ausbildung abbrechen wird und zu Ihrer Mutter zieht.
Ich kann es mir aber leider nicht leisten mehrmals oder überhaupt 1mal im Monat dann zum Kind zu fahren..
Es ist alles so demütigend..
Hi DB,
lass mal den Kopf nicht hängen. Es gibt viele Möglichkeiten, dass bei Dir nicht alles ins Wasser fällt. Der erste Schritt ist schon mal, dass Du dich hier angemeldet hast und Dir viele Väter aus ihren eigenen Erfahrungen und aus der Erfahrung des Forums Tipps geben können.
Umsetzen musst Du diese jedoch selbst. Du hast als junger Vater auch schon eine große Verantwortung, die kann Dir niemand abnehmen. Aber wir können Dir Hilfestellungen geben, dass Du nicht in die größten Fettnäpfchen reintrittst.
Wo habt ihr denn zuvor gewohnt? Bei Deinen Eltern? Sinnvoll wäre es natürlich, wenn Deine Ex mit Kind in der Nähe wohnen bleibt. Mach Deiner Ex auch deutlich, dass Sie genauso eine Verantwortung hat, den Umgang mit Dir zu ermöglichen. Ansonsten macht es Sinn, sich zunächst nur mit den nächstliegenden Problemen zu beschäftigen, damit man den Überblick behält. Gruß Ingo
Hallo Ingo,
ja wir haben zusammen bei meinen Eltern gewohnt. Haben grad erst solangsam die Wohnung fertig bekommen.. die Küche fehlt noch bischen.
Ich denke nicht, dass sie in meiner Nähe wohnen bleibt, da Sie hier keine Familienangehörigen hat sowie nun auch keine Freunde mehr. Im Prinzip hält sie hier leider nichts, so dass ich leider davon ausgehe das wenn sie am Mittwoch wieder kommt, das notdürftigste noch packt und dann evt. 1Woche noch bei mir sein wird und dann endgültig abhaut.
Moin dB,
vieles in nächster Zukunft wird von Dir selbst abhängen. Es macht beispielsweise einen grossen Unterschied, ob Du Deiner Ex Stress machst, weil sie Dich "verlassen" hat und/oder weil sie einen neuen Partner hat - oder ob Du diese Dinge einfach als gegeben akzeptierst.
Im ersten Fall hat sie jeden Grund, sich wieder "nach hause" zu flüchten; im zweiten sieht sie vielleicht auch Chancen und Möglichkeiten für sich selbst. Und nein: Beherbergen musst Du sie natürlich nicht (hast Du ja auch in der Vergangenheit nicht getan, sondern Deine Eltern), aber Elternpaare können auch in zwei verschiedenen Wohnungen leben und sich trotzdem gemeinsam um Kinder kümmern. Und was den "Neuen" angeht: Nimm den Knaben als gegeben hin und vergiss nicht: Er wird viel Zeit mit Eurem Kind verbringen; also ist es besser, wenn Ihr Euch nicht bekriegt.
Vor diesem Hintergrund kannst Du anders auftreten; beispielsweise mit der Ansage "Hey, es wäre doch blöd, die Ausbildung jetzt zu schmeissen; lass uns gemeinsam hier für unser Kind sorgen nach folgendem Plan..."
Nur eben: Wenn Du auf Krieg und Krawall aus bist, wirst Du vorhersehbar verlieren; junge Mütter können auf jede Menge Hilfsangebote zurückgreifen; junge Väter werden dagegen vor allem gefragt, wann und wieviel sie Unterhalt bezahlen können.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi Db,
Du solltest die Zwischenzeit nutzen, Dir die wichtigsten Dinge, die Du mit ihr besprechen willst vorher auszuarbeiten, um vorbereitet zu sein.
Ob und wie in dieser aktuellen Trennungssituation überhaupt noch Dialogbereitschaft vorhanden ist, muss sich zeigen.
Wichtige Punkte für Dich sind:
1. Umgang - Wie kann dieser kontinuierlich und regelmäßig sichergestellt werden? Für Kleinkinder empfehlen sich mehrere Umgänge auch innerhalb der Woche.
Vielen Exen spielen mit dem Gedanken, Dich als Ex-Partner "aus ihrem Leben rauszuschmeißen" um dann mit dem neuen "Traumpartner" sich ihr Leben aufzubauen. Mach ihr deutlich, dass Du am Leben Deiner Tochter teilhaben willst.
Wo wohnt den der Next der Ex? Auch in der Nähe ihrer Eltern?
2. Geld - Es geht nachher eigentlich nur noch um das Thema Geld. Wann ist Deine Ausbildung rum bzw. wann bekommst Du richtiges Gehalt? Auch wenn Du jetzt noch nicht leistungsfähig bist, werden sich die KM bzw. die betroffenen Ämter sehr schnell an Dich wenden, um Dich ans Zahlen zu bekommen. Dazu hat die KM zumindest noch fast 3 Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt durch Dich. Hier muss sauber gearbeitet werden, dass Du hier nicht in eine Verschuldungsfalle reinläufst. Gruß Ingo
Nachtrag:
Ich denke nicht, dass sie in meiner Nähe wohnen bleibt, da Sie hier keine Familienangehörigen hat sowie nun auch keine Freunde mehr. Im Prinzip hält sie hier leider nichts
das sind dann natürlich tatsächlich andere Voraussetzungen. Aber ebenfalls kein Grund, Dir das Sorgerecht zuzusprechen; für ein Kleinkind ist es egal, ob es in Bayern oder an der Nordsee aufwächst.
Trotzdem: Vielleicht gibt es ja für Dich Möglichkeiten zu einem Wohnortwechsel an ihren Wohnort oder in die Nähe. Macht natürlich nur dann Sinn, wenn Du jetzt nicht überflüssigerweise Porzellan zerdepperst nach dem Motto "Du bist blöd und ich nehm Dir Dein Kind weg!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Wo wohnt den der Next der Ex? Auch in der Nähe ihrer Eltern?
Ja circa 1h von den Eltern von Ihr entfernt.
Wann ist Deine Ausbildung rum bzw. wann bekommst Du richtiges Gehalt?
Ich hab noch 1 Jahr vor mir, also nicht vor 06/13.
Dazu hat die KM zumindest noch fast 3 Jahre Anspruch auf Betreuungsunterhalt durch Dich.
Was hat es damit auf sich? Beutreuungsunterhalt wär mir nun ganz neu, darüber weis ich garnichts 😐
Hi Db,
zum Thema Unterhalt können Dir unsere Unterhaltsexperten noch mehr sagen. Als Unterhaltsschuldner steht Dir ein Freibetrag von ca. 950 Euro zur Verfügung - das muss Dir auf jeden Fall bleiben. Alles darüber kann - und wird wahrscheinlich - zumindest in den ersten 3 Jahren an die Exe gehen bzw. für den Mindest-KU verwendet. Und nein, Deine Ex kann darauf nicht verzichten - sobald sie staatliche Hilfe (ALGII) beantragt, werden die Ämter die Rolle des Einforderers bei Dir übernehmen. Es stehen Dir also (falls Du keinen wirklich gut bezahlten Job bekommst) zumindest 3 harte Jahre bevor. Gruß Ingo
Na super..
da wird die .. also auch noch belohnt dafür das sie drei Familien zerstört..
und .. 😡
Was ist das für eine Gerechtigkeit? -.-*
Moin dB,
da wird die .. also auch noch belohnt dafür das sie drei Familien zerstört..
naja, das halte ich jetzt für übertrieben. Wenn, dann hat sie eine "zerstört" - und auch dazu haben sicher zwei gehört, nämlich Du und sie. den "bösen Alleinschuldigen" gibt es bei Trennungen fast nie.
Familie ist aber nicht nur, wenn man unter einer Bettdecke schläft, sondern vor allem und erst dann, wenn die daran Beteiligten vernünftig miteinander umgehen.
Und Betreuungsunterhalt muss schlicht dafür bezahlt werden, dass von einer jungen Mutter in den ersten drei Lebensjahren des Kindes keine Berufstätigkeit erwartet wird. Was ja eigentlich nicht ganz schlecht ist. Für ihren Lebensunterhalt ist daher in erster Linie der Vater des Kindes verantwortlich - wer auch sonst? Das ist die Gesetzeslage, die für alle gilt, auch wenn Du das zum beginn Deiner Vaterschaft vielleicht noch nicht wusstest. Es würde auch gelten, wenn Ihr noch ein Paar wärt.
Was ist das für eine Gerechtigkeit?
um Gerechtigkeit geht es hier doch nicht; die hat niemand versprochen und sie ist auch nicht einklagbar. Aktuell geht es nur noch um das, was Du und Deine Ex aus der verfahrenen Situation macht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo dB
Hast du schon mal dran gedacht einen Vaterschafttest zu machen..??
Wäre ja mal ein gedanke so wegen gsr mit der deiner Dame zu reden.
Gruß Don
Moin
Rein unterhaltstechnisch möchte ich Entwarnung geben. Laut Gesetz greift hier die Dritthaftung. Ist der eignentlich Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, kommen die nächsten Verwandten ran. Und das sind hier ihre Eltern. Ob es Dir gefällt oder nicht - irrelevant, so ist die Gesetzgebung.
Nur - wenn ich Deinen Beiträgen folge: sage, was Dich wirklich bedrückt. Nenne es beim Namen, sei offen, lass' es raus.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi
Ich verdiene Netto ohne Kindergeld meiner Tochter 430.
Es muss doch möglich sein dass ich für Anwalt sowie Gericht Hilfe bekomme.
Du kannst VKH beantragen.Nach Bewilligung enstehen dir, bis auf Fahrtkosten des Anwalts zu Gericht , keine Kosten.
Das GSR, wenn es auch nur ein Stück Papier ist, würde ich trotzdem beantragen.
Vorher natürlich das JA mit einbeziehen.
Unterhaltstechnisch hat Oldie dir vorerst schon Entwarnung gegeben.
Gruss Wedi
Laut Gesetz greift hier die Dritthaftung. Ist der eignentlich Unterhaltspflichtige nicht leistungsfähig, kommen die nächsten Verwandten ran. Und das sind hier ihre Eltern.
Wie ist denn da die genaue Gesetzeslage? Müssen dann auch die Eltern alles offenlegen? Muss "nur" der Mindestunterhalt fürs Kind gezahlt werden oder auch noch BU?
MfG L3NNOX
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
