Na ein begründeter Verdacht ist doch die Kenntnis.
Es gibt ja scheinbar Anthaltspunkte, die den Unterhaltszahler zweifeln lassen, dass er der leibliche Vater ist.
ja, wie begründest du einen Verdacht, wenn du zb die Ex jahrelang nicht gesehen hast, das kind auch nicht....
der Richter bzw das JA lachen sich doch kaputt.
vor Gericht oder wenn man eine wahrscheinlichen echten Vater auf Unterhaltsausgleich verklagen will, zählt nur ein "begründeter" Verdacht bzw handfester Beweis....wie gedenkst du das zu machen ....
"Laut Statistik ist die Ehe die Hauptursache aller Scheidungen."
"Ist der Chef nicht da, entscheidet der Stellvertreter. Ist der auch nicht da, entscheidet endlich der gesunde Menschenverstand."
Hallo,
auch jahrelanges Nichtsehen ändert wenig. Der/die sieht aus wie mein Nachbar ist kein begründeter Verdacht.
Die Begründung kann schon darin liegen, dass die KM den KV bereits verlassen hatte und konstant Kontakt zu einem anderen Mann hatte. Hier ergibt sich dann aber die Frage wieso Du das erst seit "heute" (weniger als 2 Jahre) weisst.
VG Susi
"Während eines streites zwischen der KM und KV über Umgangsabsprachen schrie mich die KM an, was mich denn der Umgang interessieren würde, ich wäre doch garnicht der Vater .... "
Zeuge: XYZ ...
Ich bitte um Klärung der Vaterschaft ... blabla sülz ...
mit freundlichem Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.