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(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Hallo zusammen,

Also aus meiner Erfahrung kann ich schreiben, dass Du dir selbst erstmal wirklich selber klar machen musst, was das alles für die Zukunft genau heißt, aber noch mehr, was du genau willst.

Im Osten, ich kann das sagen, denn ich wohne hier, ist es für viele Mütter ein Finanzierungsmodell!

Über den Daumen gepeilt bekommt man in MV bei 9,00 Euro, was hier als ein durchaus gängiger Stundenlohn zu sein scheint. Davon bleiben dir als alleinerziehendes Elternteil ca. 1.240 Euro monatlich netto auf die Kralle. Dies aber nur vorausgesetzt du arbeitest in einem stetigen 40 h/w Arbeitsverhältnis, ohne komische Sonderregelungen. Davon zahlst du dann Miete und alles andere selbst.

Das KG und Unterhalt lasse ich mal raus.

Bei einer 40/h Woche, die für eine alleinerziehende Mutter gar nicht ohne Hilfe machbar ist, muss sie dann auch noch selbst zur Unterbringung des Kindes beitragen. Entgegen der gängigen Meinung sind auch im goldenen Osten die Kita und Kiga Plätzchen nicht umsonst, haben zum Teil Urlaub und auch Öffnungszeiten.

Nimmt man nun den Fall, dass sie unabhängig bei Mom und Papsi ins Häusle zieht, und sie ihr eine Wohnung einrichten dort, kann sie dort auch Miete bezahlen.

Ich will ja niemandem etwas unterstellen, aber zählt man nun eine „pseudo Mietunterstützung an Mami und Papi, die Grundsicherung, alle Vergünstigungen und Ersparnisse zusammen,(von nützlichen Synergieeffekten wie Fahrzeugnutzung usw will ich gar nicht reden) wird die Entscheidung, ob man nun für den Hammer-Differenzbetrag und der sogenannten und hier immer wieder gepriesenen Unabhängigkeit der Frau in ein Arbeitsverhältnis "geht" oder nicht, sagen wir beeinflusst.

Findet sie nun noch einen Schatzi, der sie über alles liebt und bereit ist unter der Hand zu helfen, musst du auch am schönen Neckarstrome ganz schön Gas geben, um es ihr finanziell überhaupt gleichzutun.

Du bist, wenn sie das will, einfach nur der Arsch. Punkt.

Eine verlässliche Rechtsprechung gibt es nicht, da alle Paragraphen im Ermessen einer Gerichtsbarkeit liegen, in der das Amtsermittlungsprinzip gilt. Dieses hat aber selbst gar keine Kapazitäten und ermittelt wird da gar nix. Die Verantwortung wird an Gutachter und Advokaten übertragen. Es gibt sogenannte richtungsweisende Entscheidungen. Es gibt Trends, gute und schlechte Anwälte und Richter und Richterinnen, die gute und schlechte Tage haben.

Generell leben wir in Deutschland in einem Staat der den Schutz der Mutter im Grundgesetz festgeschrieben hat. Es gibt sicher ein paar Fallen, in die Mann nicht tappen muss. Es gibt Klippen zu Umschiffen und Berge zu versetzen.

Mein Tipp an dich: Wenn du Papa bleiben willst, kriech ihr in den Arsch. Tue alles was dir möglich ist, das menschliche Verhältnis zu stabilisieren, zu verbessern und neu Vertrauen aufzubauen, ohne ihr dabei auf den Leib zu rücken. Sei perfekt! Buhle um ihre Gunst wo du kannst, ohne sie unter Druck zu setzen.

Denn wenn sie deine Fresse nicht mehr sehn kann und auf "Eat, Pray, Love, Single Mommy happy Eso Öko Trallalla" kommt und das geil ist, bist du Staub mein Freund.

Ihr und ihren Eltern kann ich nur raten sich jetzt schon einen vernünftigen Steuerberater und Familienanwalt  zu suchen. Diese Investition wird sich auszahlen.

Erziehung fällt auf diese Entfernung aus. Dass sie sich an den Kosten beteiligen muss…. Darüber kann ich nur müde lächeln. Das Gericht will ich sehen, was einer alleinerziehenden Mutter, womöglich auch noch arbeitslos vorschreibt da auch nur einen Furz beizutragen.

Solange sie gesprächsbereit bleibt, die nötige Bindungstoleranz zumindest nach außen hin nicht vermissen lässt regelt sich auf lange Sicht bei der Entfernung der Rest alleine.

Naja, vielleicht is ja auch alles nicht so schlimm. Ich bin kein Experte! Ich schreibe lediglich aus meiner subjektiven Sichtweise. Meine sogenannten Ratschläge solltest du nicht ernst nehmen.

LG, viel Erfolg und versuche neben dem ganzen Dreck dich neu zu finden und zu definieren.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2016 13:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

ich denke, dass Kalrchen sehr viel Sinnvolles zum Thema gesagt hat.

Es ist deshalb klar, dass die KM mit dem Kind wegzieht, weil der KV aufrund seiner Schichttätigkeit bestenfalls 2 Tage in der Woche betreuen kann, es schon für eine Berufstätigkeit der KM vor Ort weder eine Kita noch eine entsprechende familiäre Unterstützung gibt.

Sicher kann man darüber reden (und ich habe hier auch Vorschläge gemacht) wie man die erhöhten Zeit- und Geldkosten des Umgangs teilen kann.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2016 13:29
(@annasophie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

@Marco

Bei uns war es so, dass der KV die Kinder die ersten Monate in der Trennungszeit (ca. 7 Monate) nur Sonntags haben wollte. Übernachten ging nicht, weil seine Freundin das zu beengt fand.
Ich durfte also den kompletten Alltag allein managen mit Berufstätigkeit etc.
Auch wollte er ja unbedingt ins gemeinsame Haus ziehen und ich sollte mit den Kindern ausziehen.
Er hatte zu dem Zeitpunkt kein Interesse daran die Kinder häufiger zu sehen.

Vermutlich hätte er dem Umzug zu dem damaligen Zeitpunkt auch zugestimmt, nur um mich und die Kinder aus dem Haus zu haben.
Als er dann beruflich umgezogen war (3 Jahre später - glaube ich) hat er den Umgang ja auch nur noch in den Ferien wahrgenommen, weil ihm alles andere zu stressig war, da er das Wochenende zur Erholung benötigen würde.
Durch seinen Umzug hatte er eine Entfernung von 600 km geschaffen, wäre ich mit den Kinder damals zurückgezogen wäre die Entfernung heute wie damals nur gute 200 km gewesen.

Sophie

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2016 13:38
(@fruchteis)
Registriert

Moin Surfuser.

(...)

Du wirst Dir auch Gedanken machen müssen über Beteuungunterhalt für die Mutter, titulierten Kindesunterhalt und die Umgangskosten.
Wahrscheinlich wird Dir der Gang zum Jobcenter, wird Dir die sog. 'Aufstockung' nach SGB II nicht erspart bleiben.

(...)

Moin Surfer.

Der Nachehelichen- bzw. Betreuungsunterhalt wurde schon erläutert.
Sobald Mutter und Kind wegziehen, bist/wirst Du zur Zahlung von Kindesunterhalt nach Düsseldorer Tabelle verpflichtet. IdR wird man Dich zur Titulierung auffordern.
Kommst Du dem nicht nach, dann wirst Du gerichtlich dazu verurteilt. Gerichte fakeln da nicht lang und das Urteil entspricht dann einem einseitigen Titel.
Aus der Nummer kommst Du so schnell nicht raus...

es sei denn, Du kannst Dich
- mit der Mutter außergerichtlich auf Unterhalte einigen, die Deine Umgangskosten berücksichtigen.
DAS endet spätestens dann, wenn einer von Euch irgendwelche staatlichen Leistungen beantragt oder anwaltliche Beratung weist darauf hin, 'was Mutter und Kind zusteht'. Dann wirst Du idR voll in Anspruch genommen!

- immer hübsch in der Nähe des Kindes wohnen bleiben UND Dich mit der Mutter auf das paritätische Wechselmodell zu verständigen.
Dann wird der Kindesunterhalt den Einkommensverhältnissen nach gequotelt.

Ich sehe bei der zu erwartenden Entfernung eine starke Option in Deinem Mitzug.
Das eröffnet auch die Möglichkeit, die sog. Unterhaltskette zu unterbrechen und sanktionslos eine Teilzeitstelle anzutreten, die Dir eine bessere Vereinbarkeit von Arbeit und Familie/Betreuung des Kindes ermöglicht.

Kommt kein par. Wechselmodell zustand, dann wirst Du selbst bei bestem Umgang auf Kindesunterhalt und Kosten des Umgangs sitzen bleiben, hinzu kommen erhöhte Wohnkosten wegen des Kindes.

Ob nun mit oder ohne Distanz zum Kind, es könnte finanziell eng für Dich werden.
Der Sozialstaat bietet in Fällen der sog. Bedürftigkeit Hilfen an. Bedingungen und Hilfen sind ua im SGB II festgelegt.

Dabei geht der Staat von einem individuell zu bestimmenden Bedarf aus, dem er ein anrechenbaren Einkommen gegenüber stellt.
Deckt dieses Einkommen nicht den errechneten Bedarf, dann liegt 'Bedürftigkeit' vor und der Staat hilft.
Hast Du kein Einkommen, dann gibt es Arbeitslosengeld, hast Du Einkommen, dann gibt es ergänzende Leistungen, auch 'Aufstockung' genannt.

In der Bedarfserrechnung werden auch die Umgangskosten berücksichtigt,
beim anrechenbaren Einkommen titulierte und gezahlte Unterhalte!  
 

Da in Deinem Fall die Umgangskosten auf Distanz gewaltig sein können, wird man Dir bzw dem Kind nur einen Kontakt pro Monat erstatten. Damit, so die gängige  Auffassung im Sozialrecht, ist Dein und der grundrechtliche Anspruch des Kindes auf Umgang erfüllt. Ohne größere Widerstände wird das Jobcenter Dir bzw dem Kind für ein WE pro Monat vier Fahten zum Holen und Bringen erstatten oder zwei Fahrten und Unterbringung mit Kind vor Ort. Hinzu kommt das tägliche Sozialgeld für das Kind.

Ich schreibe das so ausführlich, weil ich aus eigener leidvolle Erfahrung weiß, was diese Distanz als Vater und für Kinder bedeutet, und um Dir Informationen für die anstehenden Entscheidungen zu geben.

Mein Rat: Bleib in der Nähe des Kindes, egal wohin es zieht!

W.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2016 14:23
(@sputnik)
Nicht wegzudenken Registriert

Sputnik, du Witzbild  :faszinierend:

Auch das passt in die Schublade: Wenn ich mit Argumenten nicht mehrweiter komme werde ich beleidigend.
Ich überlese das Wort mal.  😉

Und wer so argumentiert, wie Tina10 und dabei das Klischee aufmacht, muss sich nicht wundern wenn man das Klischee eben um die Ohren gehauen bekommt.

Genug für dich als Comicfan???

**********************************************************************************************************

Hallo Anna Sophie,

3 Dinge entscheiden sich dabei deutlich von deiner Geschichte zur Geschichte des TO´s:

wir haben bei der Trennung gute 12 Monate in der neuen Heimat gelebt. Als wir uns getrennt haben hatte ich auch überlegt wieder zurück zu gehen.

... das sind 12 Monate zu mindestens 7 Jahren

Allerdings war die Große gerade eingeschult worden und die Kleine im Kindergarten heimisch geworden.
Nur aus dem Grund habe ich es gelassen.

...du hast kindbezogen überlegt und agiert....

In der alten Heimat wären von beiden Seiten alle Verwandten gewesen

im Falle des TO´s ist es max. eine Familienseite und die Entfernung zur anderen Familienseite ist von der KM alleinig (vor der Ehe) selber hergestellt worden.....

Hättest du in diesem Falle anders entschieden, würde ich das heute auch nicht kritisieren, weil ich das mit Augenmaß betrachte.......

Solch eine Argumentation allerdings,

Na ja, das kann leicht sagen, wer die Belastungen dann auf den Anderen schiebt.

Deine Noch-Frau ist schließlich diejenige, die alles allein schultern soll: eine Vollzeitstelle nach fünfjährigem Hausfrauendasein finden plus eine Kinderbetreuung organisieren plus einen angemessenen bezahlbaren Wohnraum in einer der teuersten Regionen Deutschlands aus dem Hut zaubern.

Wenn sie in Stuttgart Teilzeit arbeiten würde (und ich gehe hier einmal hier davon aus, dass sie nicht zu den Hochqualifizierten gehört), weil die KITA-Betreuung keinen Vollzeitarbeitsplatz abdeckt, würde sie vermutlich bei den Wohnungspreisen in der Region am Rande der Armutsgrenze leben. Dass das keine Perspektive ist, ist ja wohl verständlich.

....finde ich in heutiger Zeit steinzeit- und klischeehaft.... und nicht nur das: Es entspricht nicht der Tatsache denn der TO ist überaus daran interessiert an einem Betreuungsmodell mitzuarbeiten.

LG
SPutnik

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2016 15:33
(@karlchenvomdach)
Rege dabei Registriert

Jo, ich sehe es eigentlich genauso wie Sputnik,
machen im Sinne von tatsächlich beeinflussen kann Surfer hier aber nix.

Sie sollte so schnell es geht Fakten schaffen. Antiquiertes Rollenbild hin oder her.

Tochter ist oder wird jetzt 5. GSR besteht, da in Ehe geboren. Mutter genießt Freizügigkeit. Die Aussicht für das Kind mit voller familiärer Unterstützung in einem Mehrgenerationen Haushalt aufzuwachsen, ist nicht so schlecht. 1 bis 2 Jährchen bleiben noch bis zu Schule. KV ist gesteigert erwerbspflichtig und hat de facto keine Zeit für die Tochter da Schicht und nicht planbar frei. Auf die Entfernung Umgang auf Zuruf, viel Spaß.

Wenn die Mutter wegzieht, kann er nix machen… Es wird Zeit für eine schmerzhafte Neubeurteilung der Tatsachen.

LG KvD

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2016 16:06
(@surfuser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

vielen vielen Dank für eure Hilfe und Ratschläge.

Es ist echt Traurig das ich so schlechte Karten habe.

Aber durch euch weiß ich wo ich dran bin und kann mich ein bisschen drauf einstellen.

Ich wünsche mir nur, dass ich die Kraft habe alles durchzustehen.

Ich werde mich wieder melden.

Danke für alles.

Gruß Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2016 22:00
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Surf,

halt uns auf dem Laufenden und schreib Deine Erlebnisse hier weiter auf. Durch das Forum kannst Du dir immer wieder ein Feedback holen. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2016 00:00
(@danny-k)
Schon was gesagt Registriert

Hallo surf-User

Ich fühle mit dir . Habe ne ähnliche Story (siehe meine Geschichte ) auch bei mir stehts im Raum  dass sie unsere Stadt verlässt und zu ihren Eltern 500 km entfernt zieht.

Habe mit vielen darüber gesprochen und man sagte mir das wichtigste woran man denken soll sei:

Man bleibt der Vater egal unter was für Bedingungen. Es geht aber nicht um dich.

Eine unglücklichE KM ist für deine kleine mega-schlecht.  Die Situation ist schon so schwierig

Nur die Möglichkeit hinterher zu ziehen oder es zu lassen und zu jammern..

Ich für meinen Teil werde im Fall des falles einen Umzug in Erwägung ziehen, der zumindest die Distanz verkürzt. .
Ein Neuanfang ist nach ner Trennung vielleicht gar nicht schlecht! ?

Nur paar Gedanken. .

AntwortZitat
Geschrieben : 08.03.2016 15:03
(@surfuser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo da bin ich wieder.
Also der stand ist so das die Km bald umziehen wird.
Die Zustimmung werde ich geben wenn wir uns mit allen anderen
Themen wie Umgang, Hausratsaufteilung, Vermögen usw. Einig sind.
Jetzt hat die KM vorgeschlagen das wir zu einem Scheidungschlichter gehen sollen.

Was haltet ihr dazu?
Wie sicher sind diese Vereinbarungen?

Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Stefan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 10.03.2016 23:50




(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

bei einem Scheidungsschlichter bzw. einer Mediation geht es nicht um einen Vertrag an sich.  Es soll eine vernünftige Einigung zwischen den Eltern erreicht werden, die diese aber selbst erarbeiten müssen und die ggf. auch in einem notariellen Vertrag münden kann.

Es geht also vorrangig nicht um einen Vertrag, es geht darum, dass das Paar lernt wie es sich friedlich trennen kann. In der Regel ist eine Trennung emotional sehr aufgeladen und es kommt sehr schnell zu Missverständnissen und Unterstellungen, die wiederum zu weiteren Streitereien führen. Hier soll moderiert und ausgeglichen werden.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2016 03:06
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Surf,

es kann sicherlich helfen, wenn ihr dort lernt, wieder mit einander zu kommunizieren.

Wichtig ist aber die einvernehmliche, rechtliche (Vorbereitung zur) Auflösung Eurer Ehe und die Regelung aller damit zusammenhängender Probleme. Nur so könnt ihr ohne Stress ins Trennungsjahr gehen. Dafür eignet sich wie schon gesagt eine Scheidungsfolgenvereinbarung beim Notar. Wenn Deine Exe sich noch nicht dazu bereit fühlt, kannst Du ihr auch vorschlagen, den Vertrag von einem guten Anwalt für FamRecht aufsetzen zu lassen (auch hier könnt ihr beide zum Gespräch gehen, aber einer von Euch ist der Auftraggeber) und später wird das Ganze dann beim Notar (welcher unparteiisch ist) amtlich gemacht.

Also, musst Du dir überlegen ob Du es für Deine / Eure Kommunikation sinnvoll sein kann. Rechtlich regelst Du über eine Mediation nichts. Wichtig sind jedoch die rechtlichen / finanziellen Aspekte.  Denn wie so vieles dreht es sich bei einer Trennung bei einem sehr großen Teil um das liebe Geld.

In die Scheidungsfolgenvereinbarung gehören:

- Aufenthaltsort des Kindes
- Unterhalt
- Was wird aus der ehm. Ehewohnung
- Was wird aus dem Hausrat
- Gütertrennung?
- Versorgungsausgleich?

Denk bitte daran, dass mit jedem Tag, der nach Eurer Trennung vergeht, ihre Bereitschaft sinken wird, noch irgendetwas für Dich zu tun. Deshalb plädiere ich für eine zügige, einvernehmliche Klärung der rechtlichen Punkte. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 11.03.2016 22:58
(@surfuser)
Schon was gesagt Registriert

Hi,

melde mich mal wieder nach schwere Zeiten!!!
Also wir waren bei sogenannten Schlichteranwälte. Die bestehen aus zwei Rechtsanwälte ( Frau/Mann) somit niemand benachteiligt ist.

Es wurde jetzt eine Scheidungsvolgevereinbarung aufgesetzt. Das ganze ist aus meiner sicht das beste für uns alle da ich Sie so oder so nicht aufahalten kann.

In der Scheidungsfolgevereinbarung haben wir folgendes geklärt.
-Zugewinn
-Unterhalt
-Unterhalt Kind
-Verzicht auf nachehelichen Unterhalt (anschpruch besteht nur bei Kinderbetreueung)
-Umgangsregelung
-Hausrat
-Rente (wird bei Scheidung geregelt)
-Kosten (alles wird geteilt)

Jedoch bin ich mit zwei Positionen überfragt!!

1.)
Der Unterhalt wurde von April 15 bis Abril 16 als Bemessungsgrundlage genommen!!
Es ist aber so das ich April 15 bis Dezember 15 viele überstunden drin habe. Januar 16 bis April 16 ist ohne überstunden ist ca. 500€ weniger im Monat.
Das ein Umgang möglich wird werde ich jetzt 3 Wochen Arbeiten und 1 Woch frei haben.
Durch das neue Schichmodel kann ich keine Überstunden machen.

Der Unterhalt wurde für dieses Jahr mit Steuerklasse 3 berechnet und ab Januar 17 mit Steuerklasse 1.
Jetzt ist es aber so das meine ex ca. 2000€ (Unterhalt sie + Kind) bekommt plus staatliches Kindergeld. Und ich müsste von ca. 1500€ leben.
Es wurden alle überstunden mit gerechnet.
Was kann ich dagegen tun ???
Kann ich es am Jahresende neuberechnen lassen mit Steuerklasse 1 ???

Es kann doch nicht sein das es so ungerecht abläuft!!! Wenn es so bleibt kann ich mir ein Schuldenberater holen!!!!!
Ich will das Sie ihr Anteil bekommt aber es müssen beide Leben können!

2.)
Es wird in der Scheidungsvolgevereinbarung eine Umgangsregelung beigefügt.
Da ja meine Frau die Entfernung schafft und damit mein Umgang stark eingeschränkt bzw. sehr hohen zeitlichen aufwand besteht wollte ich das wir denn Weg uns Teilen.
Das wurde so reingeschrieben.
Aber das ganze ist nur für die zeit des Kindergarten.
Jedoch möchte ich auch wenn unsere Tochter in die Schule geht das evtl. Kosten für Flug oder Zug geteilt werden, sobald meine Tochter alleine fliegen bzw. fahren kann.
Aber wie mache ich das sicher ???
Die Scheidungsvolgevereinbarung geht zum Notar wäre es dann vollstreckbar?
Wie soll ich das machen das ich das für immer sicher habe?

Vielen Dank für eure Hilfe

Gruß
Surfuser

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.05.2016 18:44
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Surf,

meine Sicht dazu: so geht es gar nicht.

Eine gute Scheidungsfolgenvereinbarung muss auf Augenhöhe ablaufen. Das bedeutet, dass beide damit Leben können und möglichst kein weiterer Streit entsteht.

Da bei Euch offensichtlich noch Streitspositionen offen sind bzw. vorprogrammiert sind, würde ich diese nicht unterzeichnen beim Notar.

Wenn der Unterhaltsbetrag aus Deiner Sicht zu hoch ist, müsst ihr hier noch mal neu verhandeln.

Wie kommt sie denn auf 2000 Euro Unterhalt? Hier müsstest Du schon extrem gut verdienen bzw. Sie durch die Ehe massiv an ihrer Berufsausübung gehindert worden sein. Halte ich fraglich. Selbst wenn es eine Grundlage dafür gibt, sollte eine Abschmelzung / Befristung für diesen Betrag in die Vereinbarung rein um Deine Exe überhaupt zu motivieren, wieder ein selbständiges Leben aufzunehmen.

Auch die Regelung zu den Reisekosten taugt so nichts. Aus zig Fällen hier im Forum ist bekannt, dass ein Großteil der Frauen keinerlei Interesse daran hat, für den Umgang Geld oder Zeit zu investieren. Auf diesen Kosten bleibst Du dann sitzen.
Entweder müssen hier klare Zahlen geliefert werden und ihr beide unterwerft Euch der sofortigen Vollstreckung (ja, das geht im Notarvertrag, auch darüber sollten Euch Eure Anwälte mal informieren), so dass diese Beträge auch von Dir eingefordert werden können. Aber da wird Deine Exe sicherlich nicht mitmachen.
Dann verrechnet diese Kosten doch irgendwo in den Unterhaltskosten - ihr seid hier ziemlich frei in der Gestaltung. Wenn etwas nicht geht, sollten das Eure Anwälte wissen bzw. spätestens der Notar wird es ansprechen.

Die Regelung zur Rente halte ich ebenfalls für nicht ausgegoren. Auch das kann alles im Vorfeld geklärt werden.

Also: So würde ich das Ganze nicht unterschreiben. Hier müssen z.m. Befristungen rein um Dir Perspektiven zu geben. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2016 19:15
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

eine Scheidungsfolgenvereinbarung sollte doch normalerweise ausgehandelt werden.
Warum hast Du dann nicht darauf bestanden, dass auf Grundlage der Steuerklasse 1 und den zu erwarteten finanziellen Verhältnissen gerechnet wird? Was macht Dein Anwalt?
Außerdem könntest Du basierend auf Steuerklasse 1 eine Gegenrechnung gemäß Halbteilungsgrundsatz aufmachen (lassen).
D.h. das Einkommen von Dir und Ex wird bereinigt, bei Dir zusätzlich um den KU, dann sollte Dir davon zumindest die Hälfte verbleiben. Wenn Ex kein eigenes Einkommen hat, dann sollten Dir sogar 4/7 inklusive Erwerbstätigenbonus verbleiben.
Das sind Rechnungen wie sie üblicherweise für den Trennungs- und damit ggf. auch nachehelichen Unterhalt angestellt werden können.

Was  ich auch nicht verstehe ist wieso Unterhalt und nachehelicher Unterhalt (zusätzlich zu KU) aufgeführt werden. Nach der Scheidung gibt es, wenn überhaupt, nachehelichen Unterhalt, warum also nochmals Unterhalt? Wofür? Warum?

Wenn es unterschrieben ist, dann kommst Du um den freiwillig eingegangenen Vertrag nicht so einfach mehr herum.

Hinsichtlich der Umgangskosten kannst Du eine Ausweitung der Vereinbarung versuchen, es wird aber immer schwierig sein weit in der Zukunft liegende Ereignisse einzubeziehen einfach weil sich die Dinge aus vielerlei Gründen ändern können.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 07.05.2016 20:12
(@rockx)
Zeigt sich öfters Registriert

Ganz schön egoistisch deine Exe. Wie siehts aus gibt es schon Neuigkeiten? Was spricht eigentlich dagegen das die Mutter die Kinder einmal im Monat nach Stuttgart bringen muss. Das andere Mal fährt der Vater nach Halle. Oder es wird das Kind jeweils auf halben Wege gebracht. Ist sowas nicht per Anwalt durchsetzbar? Schliesslich sollten die Umgangskosten bei wegzug ja geteilt werden. Die Mutter hat das Recht und die Pflicht den Kontakt zum Vater aufrecht zu erhalten.

Die halben Ferien stehen dir auch auf jeden Fall zu.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.10.2016 22:54
(@surfuser)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

ich wollte nach langer Zeit ein Feedback geben wie es mit meiner DEF und mit meinem Kind läuft!
Gleichzeitig habe ich auch ein paar Fragen!

Als kurz zum wieder rein kommen ins Thema:
Trennung Anfang Januar 2016.
Zwischen Januar und Juni Ausarbeitung einer Scheidungsvolgevereinbarung bei einer Schlichterstelle.
Mitte Juni der Auszug der DEF mit unserer Tochter zu Ihren Eltern in der Nähe von Halle.

So dann zum Feedback: Es sind jetzt zwei Jahre vergangen und ich kann berichten das es sich eingependelt hat. Wir waren damals bei einer Schlichtungsstelle. Es waren zwei Anwälte die nicht parteiisch waren und versucht habe eine Lösung mit uns zu finden. Für mich war es wichtig das wir miteinander noch reden können, denn es wäre schlimm auf so eine Distanz von ca. 500 km das wir kein Wort mehr miteinander reden können. Als erste Linie habe ich es für mein Kind gemacht.
Ich bin mir sicher hätte jeder von uns einen Anwalt genommen, hätten nur noch die Anwälte gesprochen und nicht mehr wir zwei!  Da wir bei der Schlichtungsstelle alle an einem Tisch saßen und es auch teilweiße laut zuging können wir uns heute noch Unterhalten. Wir reden hauptsächlich nur über unsere Tochter, privates versuchen wir so gering wie möglich zu halten. Aber es klappt soweit mit ein paar Ausnahmen.
Wir haben eine Scheidungfolgevereinbarung ausgehandelt mit einander. Und ich denke mittlerweile das es das beste war was ich aus meiner Situation machen hätte können. Es ist eigentlich alles geklärt.
Ich sehe unsere Tochter jede dritte Woche. Sie ist dann für eine Woche bei mir. Ich habe das glück das ich es im Geschäft so einrichten konnte das ich immer die Dritte Woche frei habe. Allerdings nur befristet. Mit meinem Chef ist es so ausgemacht, dass es so läuft bis zur Einschulung. Dann würde die freie Woche mir nicht mehr viel nutzen. Aber da wird es nochmals ein Gespräch mit meinem Chef geben. Unsere Tochter kommt gerne zu mir und wir verstehen uns gut. Allerdings sagt sie auch immer wieder das sie auf die lange Fahrt keine Lust hat. Mit meiner DEF wurde damals es so ausgemacht, dass sie mir die Hälfte des Weges entgegenkommt. Und jeder zahlt selber seine Kosten. Das funktionierte ohne Probleme. Allerding wurde auch vereinbart, sobald ich keinen Unterhalt an meine DEF mehr zahlen muss, dass sie immer noch die Strecke entgegenkommt und das ich dann 2/3 ihr Benzinkosten übernehmen muss. Das soll solange laufen bis das Kind zur Schule geht. Danach müssen wir neu verhandeln und uns mit den Umgangskosten einigen. (So steht es ihm Vertrag).
Vor zwei Jahren dachte ich das wird nie klappen! Wenn unsere Tochter nicht bei mir ist, Skypen wir zweimal die Woche. Aber dabei brauche ich wieder die Hilfe der DEF, da unsere Tochter es nicht alleine einstellen kann bzw. anrufen. Also bin ich angewiesen auf meiner DEF und umso mehr ist es wichtig das wir noch mit einander reden können.
Na klar ist nicht alles super, aber es könnte auch viel schlimmer sein!
Zum Geburtstag unsere Tochter fahre ich auf eigene Kosten zu ihr und übernachte im Hotel. Feiern aber alle zusammen. Damals wurde mir auch hier im Forum geschrieben das es sicherlich auch schon denn NEXT gibt. Wie recht ihr hattet!!! ( nix mit Heimweh)  Denn gab es von Anfang an, aber unser Tochter mag Ihn und er behandelt sie gut. Das ist mir extrem Wichtig!

Fazit:
Es läuft eigentlich ganz ok. Wenn unsere Tochter in die Schule geht, brauche ich eine andere Strategie. Aber unsere Tochter ist soweit ich sehe glücklich und das ist das Wichtigste. Oma und Opa sind auch da und kümmern sich viel um unsere Tochter. (einziger trost) Meiner DEF werde ich es nie verzeihen das Sie diese Entfernung geschaffen hat. Wir können zwar reden aber bei Geld hört es auf!
Ich versuche halt das Beste aus meiner Situation zu machen eine andere Wahl habe ich ja nicht.

Jetzt brauche ich noch einmal Hilfe:
Da unsere Tochter bald in die Schule geht endet unsere Vereinbarung mit den Umgangskosten.
Ich bin mir jetzt schon sicher das sich dann meine DEF nicht mehr beteiligen will!
Ich weiß auch nicht, wenn ich es drauf anlegen würde ob ich da Chancen hätte, da mir nach Abzug des Kindesunterhaltes ca. 2000€ bleiben. Anderseits wurde ja mir das Umgangsrecht durch die Entfernung zum Teil genommen muss Sie mir da nicht entgegenkommen?

Unsere Tochter hat seit dem ca. Lebensjahr eine Brille. Muss ich mich an Brille und Gläser beteiligen?
Für mich ist es vorhersehbar da sie ja schon lange eine Brille trägt!

Habe sicherlich viel vergessen zu schreiben, aber wollte kurz mal sagen wie es läuft!
Liebe Grüße

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2018 13:02
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

es ist doch schön, dass sich am Ende doch alles irgendwie gefügt hat.

Hinsichtlich der Brille gilt, dass die gesetzliche KK die Kosten für die Gläser übernimmt und auch einen Zuschuß für das Gestell zahlt. Die Brille sollte also kein Thema sein.

500km sind ein ganz schön weite Strecke. Ich könnte mir aber auch vorstellen, dass zumindest ein Teil der Strecke mit kids on tour möglich wäre. Außerdem solltest Du versuchen verlängerte Wochenenden in Verbindung mit Ferien und Feiertagen nutzen zu können.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2018 18:45
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