Vater will bei der ...
 
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Vater will bei der Mutter lebende Tochter zu sich holen

 
(@sinalco)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen,

bin ich froh, dieses Forum gefunden zu haben. Ich hoffe hier auf schnelle Hilfe und gute Unterstützung.

Es geht um meine Tochter, 12 J. Ich bin von der Mutter getrennt seit neun Jahren, wir waren nicht verheiratet. Die "volle elterliche Sorge" stand nach der Geburt der Mutter zu, bei der sie auch wohnt (wir haben die 14-Tage Regelung).

Meine Tochter ist ein aufgeweckter, sehr sensibler und intelligenter Mensch. Schon im Kindergarten jedoch gab es Verhaltensauffälligkeiten, die dort eine Integrationshilfe nötig machten. Ihr fiel es schwer, Kontakt zu anderen Kindern aufzubauen, auch später dann in der Grundschule wurde die Integrationshilfe fortgesetzt.

Jetzt, im Pubertätsalter, nimmt meine Tochter die Schwierigkeiten in der Wohngemeinschaft mit ihrer Mutter und deren Freund deutlich wahr. Immer wieder äußert meine Tochter, wie ungeliebt sie sich fühlt, wie unbeachtet. Sie darf, weil sie mal die Fusseln des Teppichs durcheinander gebracht hat, nicht mehr in Abwesenheit des Freundes meiner Mutter allein ins Wohnzimmer, es ist tagsüber abgeschlossen. Auch das Badezimmer darf sie nicht benutzen, sie hat wohl mal vergessen, die Klospülung zu betätigen. Jetzt muss sie in ihrem Zuhause immer aufs Gästeklo.

Permanent bekommt meine Tochter ihre für sie sehr wichtigen Spielzeuge weggenommen (MP3- Player, Nintendo DS), weil sie "frech war", vergessen hat, ihr Zimmer aufzuräumen.

Sie ist sehr, sehr unglücklich, aber sie erträgt die Situation. Ich merke aber (ohne Egoismus), dass sie sich viel lieber bei mir aufhält. Dazu muss man wissen, dass die Mutter meiner Tochter Vollzeit arbeit in der Firma ihres Freundes - beide sind tagsüber, auch wenn meine Tochter von der Schule nach Hause kommt, nicht da - sie ist immer allein, Freunde einladen darf sie aber nicht, weil die ja im Haus was durcheinander bringen und unordentlich machen könnten.

Essen ist selten frisch gekocht - als Mahlzeit steht so gut wie immer eine 5-Min-Terrine oder ein Milchreis zum Aufwärmen bereit, mehr nicht.

Ist meine Tochter hingegen bei mir, umarmt sie mich immer für das gute Essen, sagt mir auffällig oft, wie schön es doch bei und mit mir ist, und dass sie mich so liebt hat. Ich lege ihr diese Worte nicht in den Mund - es kommt von ihr! Sie fordert hier viel Nähe und Aufmerksamkeit ein, etwas, dass bei ihrer Mutter viel zu kurz kommt, wie sie auch immer wieder selbst erwähnt.

Nun habe ich meine Tochter gefragt, wie sie es finden würde, wenn sie zu mir ziehen würde. Ich bin selbständig und arbeite sehr viel in meinem Büro zu Hause - wir müssten aber den Stadtteil wechseln, damit sie näher an der Schule wohnt, denn von hier aus ist sie 30 Min. mit dem Bus zur Schule unterwegs.

Aber es wäre jemand da, der sich kümmern würde um sie - mal abgesehen davon bin ich überzeugt, meiner Tochter sehr viel Rüstzeug für das spätere Leben beibringen zu können. Wir lachen auch ganz viel zusammen und haben echt Spaß - den Humor hat sie von mir

Sie würde sehr, sehr gerne zu mir ziehen, sagt sie - ich habe ihr gesagt, ich würde ihrer Mutter schreiben, aber nur, wenn sie es wirklich wollte. Jetzt gerade eben nun kam die SMS mit dem Hinweis "Lieber Papa, bitte schreib Mama den Brief, sie würde sich wahrscheinlich sogar darüber freuen."

JETZT IST EURE HILFE GEFRAGT!

Wie gehe ich das jetzt richtig an?
a) alleiniges Sorgerecht beantragen
b) der Mutter schreiben, was ich vorhabe, um ihre Zustimmung bitten
c) brauche ich anwaltliche Unterstützung, wenn ja, wen empfehlt Ihr
d) wird das Jugendamt / Gericht auch meine Tochter anhören/befragen
e) zeitlicher Rahmen: welche Schritte zuerst?

Derzeit zahle ich Unterhalt, das Kindergeld geht auf das Konto der Mutter. Diese Gelder würde ich ja künftig beanspruchen. Auch hier:
f) wie gehe ich das an, wie fordere ich ab wann was?

Ich freue mich über jede Nachricht, gern auch per Tel. - schreiben ist doch immer ziemlich anstrengend, oder? Tel. auf Anfrage (persönliche Mail)
Wer kann mir helfen, was muss ich beachten?


Vater, 40, Single - Tochter 12

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.01.2009 03:09
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin sinalco,

die Vorgehensweise in Deinem Fall ist relativ einfach: Da Ihr kein gemeinsames Sorgerecht habt, liegt die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt Eurer Tochter allein bei ihrer Mutter, und zwar genau bis zum 18. Geburtstag und ungeachtet der Wünsche des Kindes. "Beantragen" oder einklagen kann man das Sorgerecht gegen den Willen eines Alleinsorgeberechtigten nicht. Und die Lebensverhältnisse im Haushalt der Mutter gehen Dich juristisch nicht mehr an als einen beliebigen Nachbarn.

Was Du tun kannst: Dich mit der Mutter des Kindes auf einen Umzug zu Dir einigen. Vielleicht kannst Du ihr diesen Umzug damit schmackhaft machen, dass sie dann mehr Ruhe und Platz in ihrer Wohnung hat und niemand mehr Unordnung macht. Deine Ex kann auf Deinen Vorschlag eingehen - oder sie kann es lassen. Sie kann auch darauf eingehen und sich das ganze irgendwann wieder anders überlegen; dann muss Töchting wieder zurück.

Dein einziger Weg führt über die freundliche Erlaubnis Deiner Ex. Von daher wäre es vielleicht sinnvoll, das Thema Geld erst einmal nicht in den Mittelpunkt zu stellen: Fehlender Kindesunterhalt plus selbst zu zahlender Kindesunterhalt plus fehlendes Kindergeld summieren sich monatlich leicht auf einen Betrag von 600-800 EUR, also mehr als das Kind im eigenen Haushalt effektiv kostet. Für viele Kinderbesitzer ein mehr als guter Grund, an den bestehenden Verhältnissen nichts zu ändern. "Forderungen" können hier mehr verhindern als ermöglichen. Da musst Du ggf. entscheiden, was Dir wichtiger ist und ob Du auf Unterhaltszahlungen vielleicht auch verzichten kannst.

Einen Anwalt brauchst Du nicht, denn es gibt hier nichts einzuklagen. Jugendamt & Co. würde ich ebenfalls nicht ins Boot holen - wozu auch? Was Du brauchst, sind gute Gespräche mit Deiner Ex über das Wohl Eurer gemeinsamen Tochter; vielleicht beginnend mit einer "Probezeit" und/oder der Vereinbarung eines Wechselmodells und vor allem ohne Kritik an ihren Lebensverhältnissen. Wenn Deine Ex einverstanden ist, kann Töchtig zu Dir ziehen; wenn nicht, muss sie die nächsten 6 Jahre noch bleiben, wo sie ist.

Grüssles
Martin


When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 03:37
(@papaanteportas)
Schon was gesagt Registriert

Wie gehe ich das jetzt richtig an?
a) alleiniges Sorgerecht beantragen
b) der Mutter schreiben, was ich vorhabe, um ihre Zustimmung bitten
c) brauche ich anwaltliche Unterstützung, wenn ja, wen empfehlt Ihr
d) wird das Jugendamt / Gericht auch meine Tochter anhören/befragen
e) zeitlicher Rahmen: welche Schritte zuerst?

Derzeit zahle ich Unterhalt, das Kindergeld geht auf das Konto der Mutter. Diese Gelder würde ich ja künftig beanspruchen. Auch hier:
f) wie gehe ich das an, wie fordere ich ab wann was?

Hallo sinalco,

zu a)
du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Alleinige Sorgerecht per Gerichtsbeschluss nur erlangen, wenn du Kindeswohlgefährdung nachweisen kannst. Bei den von dir geschilderten Umständen (ohne diese in der Wirkung auf dich schmälern zu wollen) dürfte das recht schwierig werden.
Da bei solchen Gerichtsverfahren grundsätzlich das Jugendamt eingeschaltet wird, um eine Stellungnahme abzugeben, wäre der erste Schritt, mit denen Kontakt aufzunehmen (zu deiner Frage d). Das gesamte Prozedere, welches dann folgt oder folgen könnte, hier aufzuschreiben, würde den Rahmen etwas sprengen. Ich habe es hinter mir- wenn du magst, können wir gerne telefonieren, schreib mir ggf. kurz eine E- mail.

zu b)
brille007 hat dir hierzu gute Tipps gegeben- momentan finde ich diesen Weg auch den besten. Allerdings solltest du tatsächlich besser reden (erst einmal) als schreiben. Meine Ex hat auf Schreiben von mir deutlich hysterischer reagiert als auf Gespräche- weiß der Henker, warum.

zu c)
Wenn du den gerichtlichen Weg wählst, solltest du dir auch einen Anwalt nehmen. Empfehlungen sind schwierig, zumal man deinen Wohnort (bzw. den deines Kindes) nicht kennt.

zu d)
Das JA wird im Vorfeld eines Verfahrens mit deinem Kind sprechen- und der Richter wird dies in einem Verfahren auch tun.

zu e)
kommt auf dein Vorgehen an. Strebst du ein Verfahren an, dann geht der Weg so: Jugendamt aufsuchen (das wird dann dauern, da du ausloten musst, wie die zu deinen Ansinnen stehen), dann Anwalt. Der Rest ergibt sich bei dem.

zu f)
dieses Thema solltest du gerade beim JA überhaupt nicht anbringen- es ist auch dein geringstes Problem. Wenn du beispielsweise das ABR zugesprochen bekommen solltest (nochmal: ich sehe da nicht die besten Chancen), dann steht dir auch unmittelbar das Kindergeld und Kindesunterhalt  zu.
Wenn du den Beschluss hast, reicht ein Schreiben an die Familienkasse mit einer Kopie der Geburtsurkunde und des Urteils.
Unterhalt von der Mami zu bekommen, wird dann bestimmt ein besonderer "Spaß". Ich habs mir gespart.

Noch einmal kurz zum Jugendamt: Wenn du mit denen sprichst, stelle grundsätzlich dein Kind bzw. deine Sorge ums Kind in den Vordergrund. Die warten vermutlich nur darauf, dass olle Beziehungsprobleme und/oder Geld dein Antrieb sind. Dann haben die die wenigste Arbeit und lehnen eine Unterstützung ab. Und das war es dann für dich.

Kopf hoch!
Grüße!


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 10:23
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@papaanteportas

du kannst das Aufenthaltsbestimmungsrecht oder das Alleinige Sorgerecht per Gerichtsbeschluss nur erlangen, wenn du Kindeswohlgefährdung nachweisen kannst.

Nein, das kann er nicht, da kein GSR besteht! Er hat die Rechtsstellung eines lieben Onkels oder eines Nachbarn, wie Martin es hier:

die Vorgehensweise in Deinem Fall ist relativ einfach: Da Ihr kein gemeinsames Sorgerecht habt, liegt die Entscheidung über den Lebensmittelpunkt Eurer Tochter allein bei ihrer Mutter, und zwar genau bis zum 18. Geburtstag und ungeachtet der Wünsche des Kindes. "Beantragen" oder einklagen kann man das Sorgerecht gegen den Willen eines Alleinsorgeberechtigten nicht. Und die Lebensverhältnisse im Haushalt der Mutter gehen Dich juristisch nicht mehr an als einen beliebigen Nachbarn.

schon ausgeführt hat. Nochmal: Das GSR ist nicht einklagbar, da keine Rechtsgrundlage besteht.

@sinalco

Ich schließe mich mal vollumfänglich brille an. Eine andere Möglichkeit gibt es nicht.

LG Jemmy


Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 11:05
(@papaanteportas)
Schon was gesagt Registriert

@papaanteportas
Nein, das kann er nicht, da kein GSR besteht! Er hat die Rechtsstellung eines lieben Onkels oder eines Nachbarn, wie Martin es hier:

schon ausgeführt hat. Nochmal: Das GSR ist nicht einklagbar, da keine Rechtsgrundlage besteht.

LG Jemmy

Hi Jemmy, ich muss dir widersprechen. Ich habe es durch, hatte auch kein GSR und war nie verheiratet.
Es steht auch in keinem Gesetzt, dass uneheliche Väter nicht das ABR oder das ASR einklagen dürfen. Nur die Chancen auf Erfolg sind mies.

Grüße!


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 11:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

sag mal papaanteportas,

in deinem Verfahren. Warst du Antragsteller oder das JA?

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 11:27
(@papaanteportas)
Schon was gesagt Registriert

sag mal papaanteportas,

in deinem Verfahren. Warst du Antragsteller oder das JA?

Tina

moin Tina,

ich war Antragsteller, das JA wurde geladen und zu einer Stellungnahme aufgefordert. Mein Kind wurde nicht durch Dritte vertreten.

Grüße


AntwortZitat
Geschrieben : 20.01.2009 11:31