Das ABR ist Teil des Sorgerechts und ihr übt beides gemeinsam aus. Hast du also das GSR hast du auch das ABR. Deine Chancen daraus ein Aufwachsen bei dir abzuleiten liegt ungefähr bei 0%.
Mein Rat an dich: Gib ihr nicht das Gefühl, ihr das Kind quasi schon aus der Gebärmutter entreißen zu wollen. Wenn sie wirklich eine boykottierende Schreckschraube wird, reicht es, das nach der Geburt zu thematisieren. Und ja, ich würde auch vorschlagen, in der Wochenbettzeit stressfreie Kurzbesuche zu starten und sie zumindest nicht in den ersten paar Wochen gleich mit alleinigem Umgang zu überfallen. Das wird vorsehbar schief gehen und du würdest damit auch vor Gericht unterliegen, besonders wenn sie stillt.
Also keine Brechstange in Kombination mit "ich kümmere mich".
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Also ich will die Mutter auf keinen Fall bedrängen. Da der Kontakt bis auf eine SMS in der Woche so gut wie gar nicht da ist, hole ich mir erst mal nur Informationen ein und versuche mir einen Weg vorzubereiten, den ich dann wenn das Kind da ist gehen kann.
Auf Nachfrage wie es dem Baby so geht bekomme ich nach wie vor nur kurze Antworten wie " Es wächst bloß, da passiert im Moment nicht mehr...." Ich wird nach wie vor aus allem rausgehalten, als hätte ich nichts damit zu tun. Von daher sehr fraglich in wie weit eine gemeinsame Einigung wegen dem Umgangs.- bzw. Besuchsrecht stand finden wird.
Hi,
naja, so viel gibt's ja auch nicht zu sagen. Sie könnte dir sicher ein Ultraschallfoto mailen, aber mehr als wächst, zappelt und alles okay kann sie ja nicht sagen. Und wenn sie dir über ihr Befinden nichts sagen will, muss das wohl akzeptiert werden.
Ist eine schwierige Zeit für einen werdenden Papa aus der Ferne.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Mir persönlich ist kein einziger Fall bekannt, in dem ein unverheirateter Vater nach Trennung noch in der Schwangerschaft VOR Geburt des Kindes via Gericht das gemeinsame Sorgerecht gegen den Willen der Mutter bekommen hätte.
GSR unehelich noch vor Geburt ist mir nur und ausschließlich durch gemeinsame Sorgeerklärung der Eltern bekannt.
Wenn irgendwer ein anderslautendes Urteil zur Hand hat - gerne Link - aber ich bezweifle es.
Die übliche Reihenfolge ist nun einmal erst Umgang, dann Sorgerecht.
Ohne halbwegs stabilen Kontakt zum Kind das Sorgerecht zu bekommen ist nämlich nahezu unmöglich. Es gibt ja genug Väter, die MIT regelmäßigem Kontakt Schwierigkeiten haben, das GSR durchzusetzen.
Bloß die Frage wie einem die Mutter den Umgang erlaubt.. Vileicht ist es ja auch ihr Ziel mir ihn nur sehr eingeschränkt bis freiwillig gar nicht zu gewähren , damit sie eben dann sagen kann das Kind hatte nie einen Bezug zu seinem Vater ( hat ihn nie gesehen da die Trennung vor der Geburt) , warum sollte es von daher gut sein das er das geteilte Sorgerecht bekommt....
Hallo,
das gemeinsame Sorgerecht ist im Moment nicht Dein Problem, auch wenn Du es anders siehtst.
Wenn Du nämlich die Vaterschaft anerkennst, hast Du ein einklagbares Recht auf Umgang. Dein Weg wäre in diesem Fall der "Dreisprung";
Einigung mit KM --> Gespräch beim JA --> Klage.
Umgang sollte Dein erstes Ziel sein, wenn das Kind geboren ist und wenn es zunächst 2 Stunden pro Woche sind.
VG Susi
Danke Susi64 das hilft mir in der Reihenfolge etwas weiter. Ich Frage mich gerade wieso kommt der Umgang zu erst bzw. sollte man danach erst das Sorgerecht beantragen? Mit den 20min in der Woche, so ca. Plane ich auch erst mal. Ist es eigentlich Sinnvoll sich schon vorher mal beim JA zu Melden und dort ein paar Fragen loß zu werden? Bisher war ich ja "nur" bei ProFamilia