Ich werfe keinem etwas vor, ich habe es auch immer gerne getan ohne überhaupt darüber nachzudenken.
Aber ich weiß nicht mehr wie ich es alles bezahlen soll..., auch wenn ich es jetzt verkaufen würde, bleiben Restschulden übrig, da der Verkauf weniger einbringen würde wie wir noch zahlen müssen.
Im übrigen habe ich heute von dem Großen erfahren dass der Kleine seit ca. drei Monte auf 400€ arbeitet, aber ist ja noch 17 jahre alt.
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Hallo JamJam,
ich empfinde die ganze Situation als verworrene Kiste, einschließlich euch selber. Wenn einmal JamJamMann und einmal JamJamFrau schreibt, dann sollte es doch auch für zwei Nicks reichen? Ihr müsst strukturieren, so gehts jedenfalls nicht weiter, da steigt doch keiner mehr durch :redhead:
Aber nein, es wird gesagt, ihre Zweitfrau kann ihnen und ihrem gem.Kind unterhaltzahlen
Was für ein Unsinn. Grundsätzlich ist der KV dem Kind Unterhalt schuldig. In euerm Fall würde ich an Stelle von JamJamMann einen Unterhaltstitel für das Kind unterschreiben. Kann man beim JA ohne weitere Kosten machen und er sollte den Mindestsatz laut Düsseldorfer Tabelle beinhalten, meiner Meinung nach. Falls das jemand anders sieht, dann bitte schrei(b)en.
Zustätzlich ist die KM für das volljährige Kind unterhaltspflichtig, also ab August auch für das zweite Kind. Wurde das schon berücksichtigt?
Und sorry, aber euer Anwalt scheint eine echte Schlafmütze zu sein, wenn er keine Struktur dort reinbekommt. Klar gibt es schwierige Fälle, keine Frage, aber ein vernünftiger Anwalt muss die Übersicht behalten, die Lage im Griff haben und euch über eure Möglichkeiten aufklären. Notfalls würde ich mal über den Wechsel des Anwalts nachdenken.
eskima
Nachtrag (editieren ging ja nicht mehr)
Auch wenn das eine Kind erst 17 ist, wird das Einkommen auf den Bedarf angerechnet. Soweit ich die Zahlen im Kopf habe, darf das Kind 90 Euro behalten und der Rest wird zur Hälfte auf den KU, den du zahlen musst, angerechnet.
Gruß
eskima
Wir haben keine 180 Euro pro Woche
Boah midnightwish......
Du kapitalistin 😉 😉
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Hallo,
hier mal wieder die Zweitfrau; eigene Rubrik möchte ich nicht aufmachen, da sonst eure hilfe auseinanandergerissen wird!
Ich brauche mal wieder Hilfe;
Habe gestern erfahren,daß der Kleine nicht nur auf 400€ jobbt, sondern auch seit August 05 Leistungen nach dem BAB (192€) erhält. Die Unterlangen habe ich auch inzwischen schwarz auf weiß.
Der große jobbt ebenfalls auf 400€ Basis.
Bei den Gerichtsverhandlungen wurden diese Tatsachen nie erwähnt, sondern nicht die Tatsachen erzählt, wie bereits Schule etc., lt. der KM würden die KIDS nur ALG II erhalten.
Im übrigen habe ich einen Titel für mein Kind, da mein Mann zu diesem Zeitpunkt noch nicht mit uns in einer Whg. zusammengelebt hat.
Was nutzt uns das alles? Ich weiß es nicht? Mein Mann meint bereits jetzt schon (obwohl Urteil Noch immer nicht da ist), dass wir keine Berufung einlegen sollten, da es uns alles fürchterlich belastet.
Würdet ihr mir bitte weiterhelfen!? ;(
Danke
JamJamFrau
Hallo JamJamFrau,
erstmal off topic:
du kannst dich noch einmal mit einem eigenen Nick anmelden und dann in die Diskussion einsteigen. Mach es einfach wie dein Mann. Registrier dich und dann kommste zu diesem Thread zurück. Dann wird auch nix auseinander gerissen. 😉
Jetzt zu deinem Thema:
Ihr habt jetzt erfahren, dass die Kinder entweder Leistungen erhalten, bzw. Einkommen haben. Na dann, wirds doch leichter.
@JamJam: Wenn du alle Einnahmen deiner Kinder wasserdicht belegen kannst, kannst du deinen KU auch nach erfolgreicher Änderungsklage kürzen.
@JamJamFrau: warum hast du einen Titel für den KU für euer gemeinsames Kind? Häää :question:
Irgendwie empfind ich das alles als sehr verworren und nicht schlüssig.
Herzliche Grüße
Wolfsfrau
Hallo Wolfsfrau, :thumbup:
hab an diesen schritt garnicht gedacht, hab mich jetzt aber direkt registriern lassen,
kann aber erst später draufzurückgreifen, da ich z.Zt. an einem andreren Rechner bin.
Ich werde unter Powerfrau registriert
Jetzt noch mal meine Frage: Wie wird dann KU berechnet???
Zum Thema Titel;
Da JamJam und ich damals noch nicht zusammengelebt haben, war es mir wichtig einen Titel zu haben, da UH für Kind 3 immer sichergestellt ist.
Aber gilt der auch noch,obwohl wir verheiratet sind?
Liebe Grüße
Powerfrau
Hai Powerfrau (schöner Nick),
wie dann der KU berechnet wird, kann ich dir leider auch nicht sagen, es gibt aber hier bestimmt Menschen, die dir gerne diese Frage beantworten, gelle *malindieRundeguck...
Ah, jetzt versteh ich das mit dem Titel auch. Ob der weiterhin gilt, obwohl ihr jetzt verheiratet seid... meines Gefühles nach nicht... aber auch hier gilt: das weiss ich nicht, aber es gibt bestimmt nette Menschen hier, die dir diese Frage beantworten können.
Mal ganz davon ab:
ich fände es besser, wenn JamJam sich selber drum kümmern würde...
Herzliche Grüße
Wolfsfrau

