Hallo, wir sind hier neu und brauchen dringend ratschläge oder auch ggf. einen neuen anwalt :exclam:
Ich erzähl einfach mal unsere geschichte oder besser die tasachen, die uns verzweifeln lassen:
Ich habe aus erster ehe zwei kinder; das erste ist 19 Jahre alt, besucht die 12 Klasse und wird hoffentlich das Abi machen; dass zweite ist fast (im August) 18 Jahre und absolviert z.zt. die schulpflicht, das heißt er geht falls er lust hat einmal i.d. woche zur schule. Die kompl. Familie erhält Leistungen nach Hartz 4.
mein 19 jähriger war ca. 5 Jahre in einer Wohngruppe untergebracht, da die km nicht mit ihm klar kam, ich durfte ihn nicht zu mir nehmen, da die mutter sich mit allen mitteln geweigert hat. (hatte aber regelmäßigen kontakt, der sehr innig war).
Mein 17 jähriger sollte auch in einer wohngruppe, dass haben meine frau und ich verhindern können.
Durch mehrere lebensabschnittsgefährten wurden die kinder sexualmißbraucht, dadurch ist der 17 jährige auf die schiefebahn geraten, durch das jugendamt haben wir ihn zu uns geholt. Eine therapie usw. erfolgte.
Das große Problem war aber immer, dass die kinder mit einer wahnsinngen haßliebe ihre mutter lieben und diese alles mit ihnen machen darf, so hat die km vor zwei jahren erneut geheiratet und die kinder überzeugt zu ihr zu ziehen. Der kontakt zu den kindern wurde von seiten der mutter eingeschränkt, sodass ein häufiges sehen nicht mehr gegeben ist. Durch tel. gesprächen mit dem älteren wissen wir, dass der jüngere auch weiterhin sehr viel druck erleiden muss, er kommt mit dem neuen ehemann nicht klar, sodass es ständig zu streitigkeiten kommt.
:gunman: Jetzt die Rache der EX
Wir sind in zweiter Ehe verheiratet, wir haben ein gemeinsames kind(9 jahre), dass kind hat ADHS, ist ein Träumer und benötigt sehr viel aufmerksamkeit bzw. Therapien usw.
Ich bin seit Juli 2005 Eu-Rentner, meine Frau erziehlt ein einkommen von ca. 2200€.. Vor fünf jahren haben wir uns entschlossen ein haus zu kaufen, wir haben immer mit 840€ eigenbehalt lt. Düsseldorfer Tabl. gerechnet, so war immer alles finanzierbar. Vor meiner Rente habe ich immer den vollen unterhalt gezahlt, dass die krankheit kommt war nie absehbar.
Jetzt hat meine EX aber einen SUPER anwalt, er schickte mich von einem gutachter zu nächsten, dass fazit war, dass alle gutachter für mich gespr. haben. Trotzdem zweifelt der anwalt alles an.
Wir mußten bei gericht folgendes Nachweisen:
Gehalt meiner jetzigen ehefrau
Sämtliche kosten für das haus
Kontoauszüge
Sämtliche klinikberichte
Faktum meine EX weiß alles über uns.
Nach 1,5 jahren heute das urteil lt. geschäftsstelle des familiegericht;
Mir bleiben 500€ an selbstbehalt, das letzte kind ist in der unterhaltsberechnung nicht mit berücksichtigt worden, da lt. gericht meine frau den unterhalt für kind und mann sicherstellen kann.
Wir haben jetzt noch die möglichkeit in berufung zu gehen, wissen aber nicht, ob wir das noch finzanziel können, denn der prozeßkostenhilfeantrag wurde heute ebenf. abgelehnt, da die kinder den eingeforderten unterhalt bekommen. Somit sitzen wir jetzt auch noch auf prozeßkosten sowie sämtl. gutachterkosten usw.
Bleiben meiner Frau und mir nur noch die Trennung oder kann mir irgendjemand helfen.
Ich hoffe es
Danke sagt
JamJam
Hallo, weiß auch keiner einen Rat??? Ich hoffe ich bekomme ein parr Ratschläge!!!
Hallo JamJam,
ein bissel Geduld.
Dein Thema ist nämlich eine echt verzwickte Lage.
Hier müßen unsere Experten ran..
Du bekommst sicher noch Antwort.
Leider kann ich Dir in dieser Lage keine Antwort geben.
Allerdings wundert es mich schon sehr, das zur berrechnung des unterhalts Deiner Kinder aus erster Ehe, das Einkommen Deiner jetzigen Frau mit angerechnet wurde und Dein jetziges Kind gar nicht berücksichtigt wurde.
Das allerdings der Selbstbehalt geschrumpft ist....das kann schon sein, weil Du in einer Partnerschaft lebst.
Aber wie gesagt, hab ein bissel geduld, es sind nicht immer alle User gleichzeitig Online....aber eine Antwort wird kommen, da bin ich mir sicher..
Wir lassen hier keinen im Regen stehen
Ich drück Euch die Daumen.
Liebe Grüße
Taccina
Bevor man das Vertrauen eines Menschen mißbraucht, sollte man sich im Klaren darüber sein, das man dann einen Menschen auf dem "Gewissen" hat.
Oder wie würdest Du es finden, Dein ganzes Leben lang nicht mehr wirklich vertrauen zu können?
Danke, ich werde mich in Gedult üben und warten.....
Hallo JamJam,
hmm...bist 'n büschn spät.
Jo, womit fangen wir an.
Also ersteinmal mach Dir nicht ins Hemd. Soo klein sind deine Kids ja auch nicht mehr. Die Länge der Durststrecke ist ja abzusehen.
Dann bist Du ja auch nicht veramt, sondern ihr habt 2700 Eisen jeden Monat.
Nun ist das Familienrecht darauf abgestimmt, staatlichen Sozialtransferleistungen zu minimieren. Aber das hast Du sicher auch schon gemerkt.
Wie kannst Du trotzdem sparen?
Ersteinmal ist GANZGANZ wichtig, dass die Kindesmutter in eine Situation gerät, in der sie der erhöhten Erwerbsobliegenheit unterliegt. Und ich glaube auch, dass die Kids da raus müssen. So, jetzt sind zwei Fliegen mit einer Klappe zu schlagen: Kinder aufnehmen oder beim Auszug helfen. Und das ganze bitte nicht so halbherzig.
Und dann ist fraglich, wie alt die Mutti denn ist, ob sie eine Ausbildung hat, oder Krankheit...
Schliesslich ist deine Idee gar nicht dumm (Du hättest sie aber vorher haben sollen). Verheiratet sein ist in deiner Situation nicht gut, speziell dann, wenn die Zweitfrau Asche nach Hause bringt.
Verwirf das Ding aber, weil dafür ist es jetzt zu spät.
Ich fasse zusammen:
Das Problem mit den Kids musst du durchschreiten. Wichtig ist, dass ihre Mutter an die Schüppe kommt.
Lass mal hören,
Michael
Hallo Michael,
halbherzig bin ich die Sache sicher nicht angegangen, alle Aktivitäten waren und sind hoffnungslos.
Jetzt die nächste Frage, warum auf kosten meiner Zweitfamilie?
Lieben Gruß
JamJam
Hallo JamJam,
das ist so nicht die Frage. Auf DEINE Kosten, da Du auch Teil der alten Familie bist.
Stell Dich mal auf die Position des Sozialamtes:
Die sagen sich: Ok, der verdient was, nicht viel aber immerhin. Und er lebt in einer mittelprächtig situierten neuen Familie.
Warum solltest Du dann auch nicht zahlen.
Das Problem unsere Gesellschaft ist, dass Sozialhilfe nicht als Hilfe zur Selbsthilfe gesehen wird, sondern als Deutschseinbonus.
Eigentlich hast Du aber recht. Knackpunkt ist aber deine Frau. Die muss schaffen, sonst bleibt das bei dir blöd.
Gruss,
Michael
Hallo Michael,
meine Frau, wie es der Zufall will arb eitet selber bei Sozialamt.
Das Problem ist aber nirgends zu finden, Unterhalt vom KV o.k., Haushaltseinsparrung auch o.k., KU für drei Kids auch o.k.
Aber in unserem Fall; zwei Kinder werden berechnet, Zweitfrau .zahlt UH an mich und am letzten Kind.
Haus, Kitaplatz, Förderkurse für ADHS Kind können nicht mehr von Frau geleistet werden, da sie unterhaltsverpflichtet ist, ohne dass es ihre Kinder sind. Meine Frau hat auch bisher alles für die ersten Kids getan, leider war es uns (durch Kindesmutter) nicht möglich die Kids ganz zu uns zu nehmen.
Jetzt die Frage, muß meine jetzige Frau all das Leisten, wozu die Eltern nicht in der Lage sind (Ich Rentner, meine EX Hartz 4).
Lg
JamJam
Hallo zusammen,
ich bin die Zweitfrau von JamJam 😉
Mein Mann und ich haben heute Nacht versucht mal rauszufinden, wann eine Zweitfrau
zum Unterhalt rangezogen werden kann 😡
Aber irgendwie haben wir nichts gefunden :question:
Kann uns vielleicht jemand helfen.
Mann bedenke dabei; dass wir auch ein gem. Kind haben.
Schon mal vielen Dank
Muttern die alles versucht :yltype:
Hallo JamJam,
ich drösel das mal von hinten auf:
Ein Gericht hat euch/deine Frau dazu "verdonnert" KU für deine zwei Kinder aus erster Ehe zu zahlen und das, obwohl es ein weiteres Kind in eurer Ehe gibt. Und dieses Kind (9 Jahre) wurde bei der Unterhaltsberechnung NICHT berücksichtigt... seid ihr euch da ganz sicher?
Es wurde vermutlich das Familieneinkommen in Höhe von ca. 3.000,00 Euro für drei Personen angenommen (du schreibst nirgends, wie hoch deine Rente ist), was, so weit ich weiss nicht rechtens ist (bitte, ich bin KEIN RA). Eigentlich darf nur dein Einkommen angerechnet werden... hmmm wobei, wenn ich es mir recht überlege, je nachdem wie hoch deine Rente ist, kannst du davon durchaus Unterhalt für deine beiden Söhne aus erster Ehe bezahlen, bist also in den Augen des Gerichtes leistungsfähig.
Mir stellen sich da diverse Fragen:
1. deine "ersten" Kinder sind 18 und 19, also bist du bald "raus" aus der Unterhaltspflicht, warum startet ihr erst jetzt den Versuch, den KU zu kürzen?
2. mir erschließt sich grad nicht, warum ihr das Urteil des Gerichts anfechten wollt, denn im Grunde kann und muss deine Frau den Unterhalt für dich und euer gemeinsames Kind erwirtschaften. Ihr sagt aber, dass deine Frau den KU für deine beiden ersten zahlen soll... häää? :question:
3. was steht denn nun genau im Urteil? Dass du leistungsfähig bist, oder dass deine Frau zum KU für deine beiden ersten herangezogen wird?
4. warum solltet ihr PKH bekommen? Euer gemeinesames Einkommen liegt doch über 3.000,00 Euro, oder hab ich da was falsch verstanden?
5. zahlst du Ehegattenunterhalt für deine erste Frau?
Irrelvant sind so Dinge, wie: "meine Ex weiss alles über uns" (und?) und "der Junge geht in die Schule wenn er will". Das tut hier überhaupt nix zur Sache, zeigt lediglich, dass scheinbar dein Verhältnis zu dem 18-jährigen anscheinend nicht so gut ist, denn sonst könntest du ja auf ihn einwirken, dass er die Schule ernster nimmt. BTW: hast du überhaupt noch Kontakt zu deinen Jungs?
Wenn, wie du schreibst "die ganze Familie lebt von Hartz IV" lebt und du doch leistungsfähig bist (wovon ich jetzt einfach mal ausgehe, denn ich kenne ja den Inhalt des Urteils nicht), warum willst du deiner Pflicht bezüglich des Unterhaltes für deine Kinder nicht nachkommen? Es sind maximal noch drei Jahre, ok, bei Studium eines deiner Söhne etwas länger, doch dann habt ihr euer gesamtes Familieneinkommen wieder für euch... wo liegt das Problem?
Willst du deinen Kindern nicht das Bestmögliche zukommen lassen oder willst du dich über den KU-Zahlungsstreit an deiner Ex rächen?
Nimm mir das bitte nicht krumm, für mich liest sich das so, als wolltet ihr kurz vor knapp, am Unterhalt der "Großen" sparen, damit ihr weiterhin alles für den Kleinen und euren Lebensstandard (den deine Großen nicht haben) verwenden könnt.
Wenn ich mit meiner Vermutung falsch liege, klärt mich auf...
Dennoch herzliche Grüße
Wolfsfrau
Hallo,
zum ersten, zu meinen Söhnen haben wir einen intnsiven Kontakt, der jüngere verweigert sich trotzallem etwas sinnvolles zu machen. Die Möglichkeiten sind z.Zt. ausgeschöpft.
Ich bekomme sicher nicht umsonst die Rente (877€), habe eine CA Op hinter mir und seitdem Schwierigkeiten mit dem Darm. Kann noch nichtmals mehr großartig vor der Tür ( also seit geraumer Zeit fürchterlich eingeschränkt).
Und trotzdem hat der Gegenanwalt an allem gezweifelt.
Meine Zweitfrau hält den Laden hier am laufen;
Sie kümmert sich seit 14 Jahren mit um die Kids, sie hat sämtl. Kosten, die nicht zu UH,
mitfinaziert.
Ist mit dem 17 Jährigen von einer Therapie zur nächsten gelaufen, hat sich um Schule etc. gekümmert.
Jetzt lebt er aber wieder bei der Mutter und in der Woche haben wir kein Auge mehr auf ihn. Was trotz GSG von der KM nicht gewünscht wird.
Und mit fast 18 Jahren ist die Zeit abgelaufen, wir versuchen nur noch für ihn da zu sein und ihn halt zu geben.
Jetzt Unterhalt:
Das Gerichtsverfahren dauerte gut 1,5 Jahre, ich habe woher regelm. vollen Unterhalt gezahlt, ans JA.
Jetzt wo ich weniger bekomme ist dass nicht mehr möglich, eine Mangelverteilung müsste her. Aber nein, es wird gesagt, ihre Zweitfrau kann ihnen und ihrem gem.Kind unterhaltzahlen, sodass die beiden anderen einen Betrag von 500€ zusammen bekommen.
Meine Zweitfrau ist bereit, auch weiterhin alles mögliche für die Kinder zu tun, auch sie immer wieder finanziell zu unterstützen, aber nicht sooooo 😡
Sie hat bereits jetzt eine sehr hohe alleinige finanzielle Verantwortung für Kind (9J.) und auch Hausbau.
Warum wird bei mir jetzt nicht nach Düssel. Tabelle berechnet; abzüglich Haushalteinsparrung und Punkt :exclam: :exclam: :exclam:
Unsere finanz. Mittel sind mittlerweile sehr stark berechnet, Gehalt meiner Zweitfau(öffentl.Dienst) und mein Gehalt (Normaler AG), wobei wir mein Gehalt immer nur mit 730€ einkalkuliert haben, reichen aus um unsere finanz. Verpflichtungen nachzukommen. Nun sieht es leider ganz anders aus; uns wird Geld fehlen und wir werden in der Durststrecke alles, was wir uns aufgebaut haben, verlieren.
Ist das alles wirklich gerecht
Hallo,
kann mir wirklich keiner sagen, warum meine Zweitfrau UH zahlen muß. ;(
Moin JamJam,
das nachstehende hab ich in einem anderen Forum gefunden, weiß aber nicht ob es Dir hilft:
BGH: Ehepartner der/des Unterhaltspflichtigen zahlt indirekt KU mit Ingrid, 02.06.04, 10:24 - drucken - weiterempfehlen
BUNDESGERICHTSHOF
IM NAMEN DES VOLKESURTEIL
XII ZR 216/00 Verkündet am:
20. März 2002
Küpferle,
Justizamtsinspektorin
als Urkundsbeamtin
der Geschäftsstellein der Familiensache
Nachschlagewerk: ja
BGHZ: neinBGB §§ 1603, 1606 Abs. 3 Satz 2
Zum Unterhaltsanspruch des minderjährigen Kindes gegen den nicht betreuenden Elternteil, dessen eigener angemessener Unterhalt in einer neuen Ehe gesichert ist.
BGH, Urteil vom 20. März 2002 - XII ZR 216/00 - OLG Düsseldorf, AG Moers
Der XII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat auf die mündliche Verhandlung vom 20. März 2002 durch die Vorsitzende Richterin Dr. Hahne und die Richter Sprick, Weber-Monecke, Fuchs und Dr. Ahlt
für Recht erkannt:
Die Revision gegen das Urteil des 9. Senats für Familiensachen des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 29. Juni 2000 wird auf Kosten der Beklagten zurückgewiesen.
Von Rechts wegen
Tatbestand:
Die am 15. Februar 1985 geborene Klägerin stammt aus der 1990 geschiedenen Ehe der Beklagten mit dem Kindesvater, in dessen Haushalt sie seit Juni 1999 lebt. Ihr rund drei Jahre jüngerer Bruder lebt seit der Scheidung bei der Beklagten. Beide Eltern sind wieder verheiratet.
Die Beklagte erzielt aus einer Teilzeitbeschäftigung ein monatliches Einkommen von zumindest 580 DM und seit dem 1. September 1999 von 630 DM. Ihr Ehemann verdient ausweislich einer Verdienstbescheinigung für Dezember 1999 monatlich netto 3.631,08 DM und hat für 1999 eine Steuerrückzahlung in Höhe von 1.528,60 DM erhalten.
Der Vater der Klägerin, aus dessen neuer Ehe ein Kind hervorgegangen ist, erzielt ein Nettoeinkommen von mindestens rund 7.450 DM. Ob seine Ehefrau aus ihrer Erwerbstätigkeit Einkommen erzielt, ist streitig.
Die Klägerin verlangt rückständigen Kindesunterhalt für die Monate Juni bis August 1999 sowie laufenden Kindesunterhalt seit September 1999. Ihre Klage blieb im ersten Rechtszug ohne Erfolg. Auf ihre Berufung hat das Oberlandesgericht die Beklagte verurteilt, an sie für Juni 1999 eine Unterhaltsrente von 377 DM, für Juli bis Dezember 1999 von monatlich 385 DM und seit dem 1. Januar 2000 von monatlich 375 DM zu zahlen. Dagegen richtet sich die zugelassene Revision der Beklagten, mit der sie die Wiederherstellung des erstinstanzlichen Urteils begehrt.
Entscheidungsgründe:
Die Revision hat keinen Erfolg.
Das Berufungsgericht hat der Klägerin, die unstreitig außerstande ist, sich selbst zu unterhalten (§ 1602 BGB), den jeweiligen Mindestunterhalt nach der sogenannten Düsseldorfer Tabelle (Stand 1. Juli 1998 = FamRZ 1998, 534 ff., Stand 1. Juli 1999 = FamRZ 1999, 766 ff.) abzüglich des hälftigen Kindergeldes zugesprochen und dazu ausgeführt, die Barunterhaltspflicht der Beklagten sei nicht gemäß § 1603 Abs. 1 BGB ausgeschlossen.
Dies hält den Angriffen der Revision stand.
1. Die Beklagte kann die der Klägerin zugesprochenen Unterhaltsbeträge aus ihrem Verdienst von 580 bzw. 630 DM monatlich - auch nach Abzug berufsbedingter Aufwendungen - zahlen, ohne ihren eigenen angemessenen Unterhalt zu gefährden. Dieser ist nämlich nach den zutreffenden Feststellungen des Berufungsgerichts durch ihre hälftige Beteiligung an dem von ihrem Ehemann und ihr erzielten Gesamteinkommen gesichert. Entgegen der Auffassung der Revision ist ihr Unterhaltsanspruch gegen ihren Ehemann bei der Beurteilung ihrer Leistungsfähigkeit nicht erst im Rahmen einer erweiterten Leistungspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB zu berücksichtigen (vgl. dazu BGH, Urteil vom 23. Januar 1980 - IV ZR 2/78 - FamRZ 1980, 555 f.), sondern auch schon bei der Beurteilung der Leistungsfähigkeit im Rahmen des § 1603 Abs. 1 BGB (vgl. Senatsurteil vom 31. März 1982 - IVb ZR 667/80 - FamRZ 1982, 590, 591).
Der Umstand der Wiederverheiratung des barunterhaltspflichtigen Elternteils ist nämlich unterhaltsrechtlich beachtlich. So wie die Wiederheirat dazu führen kann, daß sich das ersteheliche Kind eine Schmälerung seines Unterhaltsanspruchs als Folge des Hinzutritts weiterer minderjähriger Kinder aus der neuen Ehe des Barunterhaltspflichtigen entgegenhalten lassen muß, kann sich die Wiederverheiratung auch, wie im vorliegenden Fall, zum Vorteil des erstehelichen Kindes auswirken. Da das Gesetz in § 1603 BGB auf die tatsächlichen Verhältnisse des Unterhaltsverpflichteten abstellt und seine Unterhaltspflicht danach bemißt, ob und inwieweit er imstande ist, den begehrten Unterhalt ohne Gefährdung seines eigenen angemessenen Unterhalts zu gewähren, ist hier die Sicherstellung des eigenen Unterhalts der Beklagten in der neuen Ehe zu berücksichtigen (vgl. Senatsurteil vom 18. Oktober 2000 - XII ZR 191/98 - FamRZ 2001, 1065, 1067 f.).
Nach den von der Revision nicht angegriffenen Feststellungen des Berufungsgerichts betrug das gemeinsame bereinigte Nettoeinkommen der Beklagten und ihres Ehemannes bis Ende August 1999 4.105,54 DM und danach 4.155,54 DM. Hiervon stand beiden Ehegatten je die Hälfte = 2.052,77 DM bzw. 2.077,77 DM zu, da im Rahmen des Familienunterhalts nach § 1360 BGB ein Erwerbstätigenbonus zugunsten des allein oder mehr verdienenden Ehegatten entgegen der von der Revision in der mündlichen Verhandlung vertretenen Auffassung nicht in Betracht kommt.
Unter Berücksichtigung der der Klägerin zugesprochenen Unterhaltszahlungen von 377 DM, 385 DM bzw. 375 DM verbleiben der Beklagten somit für Juni 1999 1.675,77 DM, für Juli und August 1999 1.667,77 DM, seit September 1999 1.692,77 DM und seit Januar 2000 1.702,77 DM zur Deckung ihres eigenen Bedarfs.
2. Entgegen der Auffassung der Revision ist revisionsrechtlich nicht zu beanstanden, daß das Berufungsgericht den der Beklagten gegenüber der Klägerin zustehenden angemessenen Eigenbedarf mit diesen ihr verbleibenden Beträgen als gedeckt angesehen hat, auch wenn der angemessene Selbstbehalt des Unterhaltspflichtigen, insbesondere gegenüber volljährigen Kindern, nach Anmerkung 5 der Düsseldorfer Tabelle 1998 und 1999 in der Regel mit monatlich mindestens 1.800 DM bemessen wird. Wie auch die Revision nicht verkennt, obliegt die Bestimmung des angemessenen Selbstbehalts dem Tatrichter und kann vom Revisionsgericht nur eingeschränkt überprüft werden. Hier hat das Berufungsgericht den angemessenen Selbstbehalt der Beklagten mit Rücksicht auf die Ersparnis durch die gemeinsame Haushaltsführung mit ihrem neuen Ehemann geringer bemessen. Dies erscheint sachgerecht und ist nicht zu beanstanden (vgl. Senatsurteil vom 19. November 1997 - XII ZR 1/96 - FamRZ 1998, 286, 288; Wendl/Scholz, Das Unterhaltsrecht in der familienrechtlichen Praxis, 5. Aufl. § 2 Rdn. 428).
3. Nach alledem hat das Berufungsgericht mangels Gefährdung des angemessenen Unterhalts der Beklagten zu Recht eine gesteigerte Unterhaltspflicht der Beklagten nach § 1603 Abs. 2 Satz 1 BGB dahinstehen lassen und brauchte infolgedessen auch nicht zu prüfen, ob eine solche gesteigerte Unterhaltspflicht hier nach § 1603 Abs. 2 Satz 3 BGB entfällt, weil der das Kind betreuende Vater als anderer unterhaltspflichtiger Verwandter im Sinne dieser Vorschrift in Betracht kommt.
Zwar kann der das Kind betreuende Elternteil in besonderen Ausnahmefällen selbst dann, wenn bei Inanspruchnahme des anderen Elternteils dessen angemessener Selbstbehalt nicht gefährdet würde, dazu verpflichtet sein, zusätzlich zu seiner Betreuungsleistung zum Barunterhalt des Kindes beizutragen, nämlich dann, wenn andernfalls ein erhebliches finanzielles Ungleichgewicht zwischen den Eltern aufträte (vgl. Senatsurteile vom 7. November 1990 - XII ZR 123/89 - FamRZ 1991, 182, 183 und vom 19. November 1997 aaO; Johannsen/Henrich/Graba, Eherecht 3. Aufl. § 1603 Rdn. 19; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 289).
Diese Voraussetzungen sind hier indes weder vom Berufungsgericht festgestellt noch von der insoweit darlegungs- und beweispflichtigen Beklagten (vgl. Senatsurteil vom 28. Januar 1981 - IVb ZR 573/80 - FamRZ 1981, 347, 349) hinreichend dargetan worden. Angesichts der von der Klägerin im einzelnen dargelegten Belastungen ihres Vaters infolge der Barunterhaltspflicht für zwei Kinder und die durch Fremdvermietung nicht gedeckten Lasten des Familienheims sind - unabhängig von der Frage, ob der Vater auch seiner neuen Ehefrau gegenüber unterhaltspflichtig ist - keine hinreichenden Anhaltspunkte dafür ersichtlich, daß der für seinen eigenen angemessenen Unterhalt verbleibende Betrag denjenigen, den die Beklagte - nach Abzug des Mindestunterhalts für die Klägerin - in ihrer neuen Ehe zur Verfügung hat, so deutlich übersteigt, daß eine Abweichung von der Regel des § 1606 Abs. 3 Satz 2 BGB geboten ist.
oder das hier:
*gelöscht
Todtraurig
Anm. Admin: Bitte keine Inhalte fremder Foren einstellen.
Ich äußere nur meine Meinung.
Fazit: Wir müssen uns Scheidenlassen??? ;( ;( ;( ;( ;( ;(
Hi,
warum denn das? Aufgrund Deiner Rente müsste dann Deine zukünftige "Exfrau" auch Unterhalt für Dich bezahlen. Im Falle einer Scheidung müßtest Du dann trotzdem Unterhalt für die Kinder bezahlen.
Deine Argumentation ist irgendwie nicht ganz schlüssig.
Gruß
Platt
Das ist schon richtig; 😡
Aber irgendwie weiß ich nicht weiter; wir haben uns halt vor ca. 5 Jahren entschlossen ein Haus zukaufen (waren da noch nicht verheitatet), und da ich jetzt Rentner bin (zukünftig werde ich wohl nicht mehr arbeiten können), drücken uns die Hypotheken. Wir haben bereits einen weiteren Kredit aufgenommen, sodass keine großen Spielräume mehr sind.
Die Bank wird uns auch nicht mehr Geld geben.
Alles aufgeben??? Nur weil ich es gewagt habe eine Zweitfamilie zugründen. ;(
ich verstehs echt nicht...
Entweder bin ich zu "blond" oder meine Rechnung geht nicht auf... wieso sollst du dich scheiden lassen, nur damit ihr Kredite bezahlen könnt?
Nach deinen Aussagen habt ihr, Moment...,
a) 2.700,00 Euro im Monat Gehalt deiner Frau
b) 877,00 Euro im Monat deine Rente (oder hab ich da was falsch verstanden, weil du dann wieder von deinem Gehalt schreibst?)
mein Gehalt (Normaler AG), wobei wir mein Gehalt immer nur mit 730€ einkalkuliert haben,
Macht bei mir zusammen: 3.577,00 Euro im Monat. Das waren mal knapp unter 7.000,00 Deutsche Mark! Und davon könnt ihr keinen KU für deine beiden Großen und die Hypotheken bezahlen?
Sorry, aber deine Aussagen versteh ich echt nicht. :question: :question: :question:
Sag uns doch mal, wieviel du an Unterhalt an deine Beiden zahlen sollst. Und wo bei dir die Schmerzgrenze ist. Und wie hoch deine Belastungen bzgl. Haus sind. Oder gehts dir nur darum, dass deine Zweitfrau nicht für dich und euer Kind aufkommen soll, damit du leistungsfähig deinen Kindern gegenüber bleibst?
Dann würd ich nämlich sagen: Scheidung bringt dir überhaupt nix, denn deine Frau ist dir gegenüber unterhaltspflichtig... und sie wusste von Anfang an, dass du schon Kinder hast, oder? Mit dem Eheversprechen geht man doch auch eine Verantwortung dem Partner gegenüber ein und will ihn in seinen Verpflichtungen unterstützen... oder siehst du das anders?
Klar lässt sich jeder Zweitpartner auf ein finanzielles Risiko ein, ihr habt nun mal noch eines dazu genommen (Hauskauf), wobei ich immer noch nicht verstehe, warum ihr mit dem, was ihr monatlich habt, die Kredite und den KU nicht bezahlen könnt.
WAS willst du denn aufgeben? Dein Haus? Deine Ehe? Oder was?
Verwirrte Grüße
Wolfsfrau
Also, wenn ich es richtig verstanden hab, gibt es ein URteil, das besagt das er einen Selbstbehalt von 500 Euro hat. Alles was er darüber hinaus an Rente oder Verdienst hat muß für den KU verwendet werden. Das wären dann etwas über 200 Euro. Das wird auf 2 fast erwachsene Kidner verteilt, weil das Gericht der Meinung ist, das deine Frau den KU für euer gemeinsames Kind alleine aufkommen kann und auch noch einen Teil deiner Lebenshaltungskosten tragen kann.
Für Kredite, die du oder deine Frau wegen einem Haus aufgenommen hast/habt, obwohl ja die Unterhaltspflciht bekannt ist, können deine großen Kinder nichts und sie sind ihnen auch nicht zuzurechnen (odererben sie später mal was von dem Haus?)
Ich weiß nicht welchen Luxuslebenstil ihr habt, aber zumindest für die verhältnisse heir auf dieser Seite jammert ihr auf enorm hohem Niveau.
Verdienst deiner Frau und dein Selbstbehalt: 2.000 + 500 = 2.500 €. Frag mal, wer das heir zur Verfügung hat bzw. wieviele mit weniger mehr als 3 Personen ernähen müssen und vielleicht noch irgendwelche ehebedingten Schulden oder so tilgen müssen.
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo, hier noch mal die Ehefrau von JamJam,
ich kann Eure Reaktion gut verstehen. Hört sich schlimm an. Aber Fakt ist:
JamJam und ich haben uns vor vielen Jahren kennengelernt, er hatte damals ca. 70.000DM Schulden und den Unterhalt
(immer voll bezahlt). Die EX wurde in keiner Weise jemals mit den Schulden, die beide zusammen gemacht haben, herangezogen.
Wir waren uns immer einig, dass wir die Schulden abtragen und dann uns etwas aufbauen; Kind, Heirat, evtl. Hausbau
Wir haben innerhalb von 6 Jahren den Kredit abgelöst, mein Gehalt ist immer damit reingeflossen. Auch Klassenfahrten;urlaub etc. haben wir für die Kids Bezahlt, sobald Wünsche da waren haben wir Versucht ihnen gerecht zu werden.
Jetzt waren wir uns aber einig auch unsere Träume zuverwirklichen. Nach dem gem. Kind da war, haben wir geheiratet und haben eine Haus gekauft. Alles auf Kosten des Gehaltes von mir (Eigenkapital war leider nicht möglich anzusparen, durch o.g. Gründe), wir haben es bis dahin auch geschafft. Der reine Lebensunterhalt wurde von JamJam sichergestellt (wie gesagt 730€), dass heißt 180€ pro Woche inc. Tanken, Reperaturen, Kleidung etc. für 3 Personen. Sonderwünsche wie Urlaub Essgehen etc. sind nicht drin. Alles andere, vom damaligen Gehalt meines Mannes,ist immer an die beiden Großen geflossen. Und jetzt ist mein Mann krank und Eu-Rentner.
Von Meinem Gehalt werden sämtliche Fixkosten bezahlt: Hyph., Versicherungen, Kita für Kind ,,Hausnebenkosten, Kredit etc. Mein Geld ist kompl. weg, ohne dass ein Cent übrigbleibt.
Vielleicht habe ich trotzallem alles immer zu positiv gesehen. Mir ist nie aufgegangen, dass ich auch zu weitern UH herangezogen werden kann, da ich nie Ansprüche für unserem Kind gestellt habe, da ich immer genug Geld hatte und es allen zugesteckt habe.Und irgendwie habe ich irgendwann eigene Wünsche durchgesetz und jetzt geht allest kaputt.
Durfte ich keine Wünsche, Träume und eigene Familie haben. (übrigens das Haus wird irgendwann an alle drei gehen)
Aber wie gesagt; Ich scheine ein EGOIST zu sein :knockout:
JamJam´s Frau:
Klar darf man eigene Wünsche haben unddie auch verwirklichen wollen. Aber wie gesagt, frag mal eingie hier mit welchen Mitteln sie auskommen müssen.
Wenn ich z.B. mal meine Familie nehm, Wir haben keine 180 Euro pro Woche (wenn man mal Miete und so schon abzieht) und müssen davon aber 5 Personen ernähren und an manchen WE noch die beiden Kinder meines Mannes. Wir hätten auch gern ein Häuschen, damit die Kdienr mehr Platz haben, nur das lässt sich eben realitisch gesehen nicht umsetzen. Und die Kidner sind auch ohne Haus und jeder ein eigenes Zimmer glücklich.
Und das du die Schulden deines Mannes und seiner Ex mitabgetragen hast ehrt dich, aber es war auch dein Entschluß, keiner hat dich dazu verpflichtet. Das kannst du doch jetzt keinem vorwerfen. Auch nicht, das du nie Ansprüche für euer gemeinsames Kind gestellt hast. Hättet ihr direkt nach der Geburt eine Abänderungsklage angestrebt, damit auch euer Kidn berücksichtigt wird, würde es vielleicht jetzt anders aussehen. Du hast jahrelang nichts für dein Kind gefordert also geht man stillschweigend davon aus, das du darauf nicht angewiesen bist.
EIne Herabsetzung des Selbstbehalts kann auch auf 500 Euro sinken, da ihm ein Wohnwertvorteil angerechnet wird, aufgrund der Rente keine berufsbedingten Aufwendungen mehr anfallen...
Ist sicher keine leichte Situation, aber sich trennen würde nix bringen. Du würdest wohl ihm Unterhalt zahlen müssen
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
