Hallo zusammen,
nachdem wir nun schon längere Zeit hier bei VS die Topics uns Posts lesen und immer wieder auf Ähnlichkeiten und Parrallen stoßen und es jetzt mal in Angriff genommen haben uns anzumelden, hier nun auch unsere Geschichte in Kurzform:
Im Januar 02 lernte ich meinen Mann kennen. Er war damals noch verheiratet und lebte mit seiner jetzt Exfrau zusammen. Aus seiner ersten Ehe gingen drei Kinder hervor, ein jetzt sechsjähriges Mädchen und ein Zwillingspärchen, jetzt fast viereinhalb. Die Ehe begann damals zu bröckeln kurz nach der Geburt der Großen. Die Exfrau bemerkte da dass sie wohl "etwas verpasst" hatte (sie war 13 als sie meinen Mann kennlernte) und stürzte sich in mehrere Bettgeschichten. Als sie merkte dass sich mein Mann mit seiner Tochter immer weiter von ihr zurückzog, wurde sie ungeplant ein zweites Mal schwanger und bekam 1 1/2 Jahre nach der Großen die Zwillies, änderte aber nach dieser Geburt nichts an ihren Liebschaften, die sie mittlerweile auch in der Familie und Nachbarschaft nicht mehr verschwieg.
Bis Januar hatte sie sich - zumindest mündlich - wegen diversen Freunden mehrfach von meinem Mann getrennt, dies aber immer wieder rückgängig gemacht. Später erfuhr mein Mann dann dass sie die Trennug von ihm nur nicht vollzogen hatte weil ihre Familie, speziell ihre Mutter, die noch heute einen großen Einfluss auf sie hat, ab diesem Moment nicht mehr hinter ihr gesanden hätten und meinten sie sollte doch angesichts der "Öffentlichkeit" mit meinem Mann weiterhin "heile Welt" spielen um ihr Gesicht und das der Familie zu wahren und weiterhin das Ansehen der Ehefrau mit gut bezahltem Job des Mannes, Haus, zwei neuen Autos und der Kinder zu genießen.
Als mein Mann sich dann im Januar 02 von ihr trennte, konnte sie dies erst einmal nicht glauben und zog über Betteln, Versprechen und Drohen alle Register. Am nächsten Tag war dann das Konto abgeräumt und eine Woche später flatterte meiner Schwiegermutter, bei der mein Mann vorerst untergekommen war, eine Unterhaltsklage mit horrenden Forderungen ins Haus. Eine (ich nenne sie mal "männerfeindliche") RAin überredete meinen Mann dann zu einem noch viel schlimmeren Vergleichsabschluß über die Höhe des Trennugsunterhaltes, über den unser jetziger RA heute noch den Kopf schüttelt. Den Kindesunterhalt hatte mein Mann gleich von JA titulieren lassen, und auch seine Haushälfte (noch nicht bezahlt) überschrieb er ihr für Nothing (gottseidank, wir hatten später vieles gehört über Zwangsversteigerung und wir hatten letztens Ulis Geschichte gelesen...).
Beim Kontakt zu den Kindern hatte von Anfang an die Exschwiegermutter ihre Oberhand. Wie konnte mein Mann ihre Tochter und die Familie auch nur soooo demütigen!!! Dafür sollte er büßen, und das tun wir auch heute noch.
Von Januar 02 bis Dez. 02 fand der Umgang eher sporadisch statt, je nach Laune der Exfrau (KM) und Anwesenheit ihrer Bettpartner (insgesamt waren es in dieser Zeit fünf). Wohnte einer bei ihr der keine Kinder hatte, schaltete sie auf "harte Ex" und wir sahen die Kinder nicht. War es einer der selber Kindern hatte und in einer ähnlichen Situation war wie die KM mit meinem Mann, so stellte sie sich diesem Partner gegenüber hin "schau, wie gut es bei uns klappt" und wir konnten die Kinder gar nicht oft genu holen.
In dieser Zeit zog mein Mann, der sein anteiliges Sorgerecht behielt, erst in ein kleines Einzimmer-Appartment und wir dann später zusammen in eine 2 1/2 Zimmer- Wohnung. Nach dem Umzug in diese größere Wohnung sprachen wir die KM erst persönlich bezüglich einer Übernachtung der Kinder bei uns an und ließen dies dann nach einer abgeneigten Reaktion auch noch einmal von unserem RA schreiben. Postwendend erhielten wir dann im Nov. 02 ein Schreiben vom Gericht, die KM klagte auf die Übertragung des alleinigen SR. In dieser Klage wurde meinem Mann bis auf den Mißbrauch der Kinder so ziemlich alles vorgeworfen. Da die KM eine einstweilige Vergfügung bis zur Hauptverhandlung verlangte, wurde ein Termin bereits für Dez. 02 festgelegt, zu dem wir anhand unseres bis dahin geführten Tagebuches eine Gegenklage auf Übertragung des alleinigen SR mit Schilderungen über das Verhalten der KM vor und nach der Trennung einreichten. Zum Tage der Verhandlung hatten wir die Große bereits vier Monate nicht gesehen da uns die Zwillinge vom Exschwiegervater in der Nähe von dessen Haus übergeben wurden, wodurch sich die KM jeglicher Konfrontation mit meinem Mann und diesem jeglichen Kontakt zu seiner Großen entzog.
In der Gerichtsverhandlung, die in 20 Min. abgetan war, ging der Richter nicht auf unsere 17- seitige Klage ein, vielmehr hatten wir das Gefühl dass er sich nicht einmal die Zeit genommen hatte diese zu lesen. Er bemerkte lediglich dass hier ja wohl der Umgang gestört sei und drängte auf einen Vergleich, der dann das Umgangsrecht alle 14 Tage Sa. von 10 - 18 Uhr, die Festlegung von Ersatzterminen bei Ausfall anderer sowie die Festlegung von Sonderterminen Ostern, Weihnachten und an Geburtstagen, die Übergabe der Kinder wieder am Hause der KM ohne das Beisein Dritter, die Verpflichtung der KM die Große soweit zu beeinflussen dass diese dem Umgang mit meinem Mann nicht abgeneigt gegenüber steht sowie die optionale Übernachtung der Kinder bei uns ab ca. 07/03.
Bis heute hält sich die KM in keinem Punkt an diesen Vergleich. Da ich seit Dez. 02 nicht mehr bei der Übergabe dabei bin, habe ich die Große seit Ostern 03 nicht mehr gesehen. Angeblich will sie nicht mehr mitkommen, aber es gibt u.a. Aussagen von ihr und ihrer Schwester dass sie "Angst hat weil die Oma schimpft wenn sie mit dem Papa mitfährt". Als mein Mann im Sommer 03 dann die Übernachtung zuminstest der Zwillinge bei uns bei der KM ansprach, weigerte sich diese. U.a. gab sie als Begründung vor der Kinderarzt hätte etwas gegen die Übernachtung gehabt. Bei einem Telefonat mit dem besagten Arzt stellte sich dann heraus dass die KM seit einem halben Jahr nicht mehr dort gewesen war. Auch ein Gespräch mit dem JA blieb erfolglos, die Sachbearbeiterin ließ sich von der KM diverse Lügen erzählen und erklärte uns dann lapidar dass da wohl nichts zu machen wäre und wir dann wieder klagen müssten.
Wir warteten zu diesem Zeitpunkt täglich auf den Scheidungstermin und wollten diesen aufgrund des horrenden Vergleiches bezüglich des Trennugsunterhaltes nicht durch eine erneute Umgangsklage "gefährden". Die Umgangssituation verschlechterte sich, die Kleine zeigte erste Ansätze der gleichen Beeinflussung wie die Große, kam zum Teil nicht mit, bei der Übergabe hielten sich die Bettpartner der KM (Stand heute = 9)oder deren Eltern am Haus auf und mischten sich negativ in den Umgang mit ein, Ersatztermine für Verschobene wurden nicht gewährt. Wir stellen zu diesem Zeitpunkt unser Leben nur nach diesen Besuchsamstagen. Unsere Freunde und Familie haben eine Kopie unseres Kinder-Tage-Kalenders und richten selbst ihre Geburtstagsfeiern und Verabredungen danach ein damit wir ja nicht einen einzigen Termin verschieben mussten. Kein einziger Samstag verlief bis heute problemlos, so dass durch das flaue Gefühl, die Unsicherheit (was passiert heute wieder???) und die zunehmende Angespanntheit bei uns zum Umgangssamstag hin Steit in der Beziehung vorprogrammiert waren. Dazu kamen dann nächtliche Telefonanrufe, Anrufe angeblicher "alter Bekannter"auf meinem Handy oder dem meines Mannes, die von der Ex engagiert waren, den jeweils anderen eifersüchtig zu machen, Drohanrufe, kaputte Autoreifen, ect. Irgendwann waren wir, auch finanziell, soweit unten dass wir uns vornahmen den Kontakt zu den Kindern nicht weiter aufrecht zu erhalten ab dem Tage wo alle Drei sich mehrfach geweigert hätten mit meinem Mann mitzufahren. Wir hatten uns nach erneuter Schiderung der aktuellen Situation im zuständigen JA über unsere Chancen informiert eine weitere Klage, diesmal auf Übertragung des ABR, einzureichen. Diese Chance steht immer noch bei Null. Eine weitere Umgangsklage hielten wir für sinnlos. Wenn die Kinder nein sagen würden wenn mein Mann sie für acht Std. holen wollte, warum sollten sie dann zu einem WE mit Übernachtung ja sagen?
Im Dezember 03 kam dann endlich der Scheidungstermin, nachdem drei andere vorher von der KM wegen Belanglosigkeiten verschoben worden waren. Die Scheidung und auch die Wiederheirat entspannte unsere finanzielle Situation. Mehrere Schreiben unseres RA bezüglich des Umganges und dem Verhalten der KM haben diese zumindest soweit kurzfristig soweit gebracht das sie persönlich z.Zt. den Umgang zwichen der Kleinen und meinem Mann nicht behindert. Leider steht dieser kleine Hoffnungsfunken wieder gaaaanz weit hinten an nachdem die Kleine uns letzen Sa. u.a. erklärte dass ihr die Oma das Fahrrad vom Weihnachtsmann nicht gibt da sie den Papa ja immer noch ganz dolle liebhaben und mit ihm mitfahren würde. Wir sind stolz auf die Kraft der Kleinen, sich für die acht Std. mit Papa den 13 1/2 Tagen Beeinflussung und solchen Aktionen wie o.g. wiedersetzt. Aber wie lange hat sie diese Kraft noch???
Wir hatten gestern einen Termin beim JA unserer Stadt. Dort erfuhren wir einiges mehr über die Handlungsmöglichkeiten der JA als wie wir in den zwei Jahren von dem "zuständigen" JA erfahren hatten. Ein Patentrezept hatte aber auch dieser MA nicht... wie auch? Mit den gestern gewonnenen Informationen über weitere Vorgehensweisen werden wir nun einmal mehr unseren RA kontaktieren, ihn um Rat bitten uns bis dahin unseren mittlerweile 40 Seiten starken zweiten Teil vom Tagebuch (ab Dez. 02 ) weiterführen.
Sollten wir erneut klagen, werden wir es diesmal in jedem Fall auf einen Urteilsspruch ankommen lassen, damit wir die Chance haben evt. in die nächsthöhere Instanz zu gehen.
Wir wünschen allen Gleichgesinnten in diesem Sinne alles Gute und viel Glück in Bezug auf Umgang und Kontakt zu den Kindern und Kraft bei der Duchsetzung vor Gericht.
J.
Hallo,
ich hab mir die Geschichte mal durchgelesen.
Wenn die Frau so häufigen Partnerwechsel hatte, kann man da schon von ausgehen, daß die Zwillinge von Deinem Mann sind?
Das würd ich doch mal überprüfen lassen.
So Trennungsvereinbarungen können der Teufel sein.
Da hat sich Dein Mann kräftig über den Tisch ziehen lassen.
Der Anwalt meines Mannes hat das gleich abgebogen und gesagt Finger weg von so Verträgen, da man da sehr schlecht wieder raus kommt.
noch dazu wo sie ja den Wohnvorteil genießt.
Gruß Melly
Hallo Melly,
die Überlegung ging uns auch durch den Kopf und wir wurden schon von vielen darauf angesprochen. Tatsächlich ist es so dass die Große und der Kleine Änlichkeiten von KM und KV haben (Gesichtszüge, Haut, Haare). Die Kleine hat wiederum Ähnlichkeiten zu ihren Geschwistern, wenn man diese aber vergleicht kommen sie ausschließlich von Seiten der KM.
Klingt jetzt vielleicht komisch, aber es ist ja biologisch möglich dass Zwillinge, sofern sie zweieiig sind, verschiedene biologische Väter haben.
Davon mal abgesehen, geht es uns darum aber gar nicht. Natürlich könnten wir die Vaterschaft anzweifeln und einen Test veranlassen. Da es ein eheliches Kind ist, könnte man dann im Falle einer nicht-biologischen Vaterschaft diese in einem Riesenkampf vor Gericht aberkennen lassen...
Aber das WOLLEN wir ja gar nicht!!! Uns geht es weder um den Unterhalt für die Kids noch um irgendwelche DNA- Linien aus irgendeinem Labor. Uns geht es darum dass mein Mann für die Kids (zumindest noch für die Zwillinge) der Papa ist und wir alles daran setzen das dies auch so bleibt!!! Wir wollen "unsere" Kinder nicht verlieren, und spätestes in dem Moment wo es sich herausstellen würde dass mein Mann nicht biologischer Vater ist hätte die KM einen Grund dass wir die Kleine nicht mehr sehen, und sie würde auch keine Rücksicht nehmen dies der Kleinen genau so zu erklären, nämlich mit den Worten "Du hast keinen Papa mehr!"
In diesem Sinne,
Liebe Grüße,
J.
Hallo Fj,
also ich find die Einstellung wirklich lobenswert.
Das zeigt doch wieder mal, daß man ein Kind liebt und es völlig egal wäre wo der kleine Wurm her ist.
Ich denke auch, daß es die beste Lösung ist, einfach garnicht rum zu stochern und ein Geheimnis lüften, was für alle nicht gut wäre.
vor allem nicht für diese kleinen Wesen.
Ich kann Euch wirklich nur viel Kraft und Geduld wünschen, daß Ihr das alles was auf Euch zukommt bewältigt :)
Auch wünsche ich Euch, daß der Kontakt zu den Kindern immer gut ist und Du auch als Zweitfrau viel Freunde an den Kleinen hast.
Liebe Grüße
Melly
Hallo FJ,
ich bewundere eure Stärke und möchte euch Mut machen nicht aufzugeben.
Viele andere Eltern sehen leider nur den eigenen Gewinn (wie auch die EX). Schade, dass nur so wenige Richter sich wirklich bemühen um allen, aber vor allen Dingen den Kindern, gerecht zu werden.
Ich drücke euch und den Kindern die Daumen, dass sich alles noch zum Guten wendet.
Viele Güsse Marita
Nur wer gegen den Strom schwimmt wird die Quelle erreichen.
Hallöchen,
wir sind jetzt soweit eine erneute Umgangsklage vorzubereiten. Heute abend haben wir einen Termin beim RA zwecks näherer Besprechung der Vorgehensweise. Unser RA ist ein bißchen in Sorge dass wir "drumherum" nicht genug getan hätten (persönliche Gespräche mit der KM, JA um Rat fragen, ect.), um die KM dahingehend zu bewegen dass die Große am Umgang wieder teilnimmt und die Kinder in Zukunft über Nacht bleiben. Aus diesem Grund hatte er letzens diese Punkte noch einmal in ein Schreiben an den RA der KM mit einfließen lassen. Nun warten wir - mal wieder - auf Antwort, die wir mit ziemlicher Sicherheit sowieso nicht erhalten werden. Auf die letzen beiden Schreiben seit Dez. 02 diesbezüglich hatten wir auch keine wirkliche Reaktion erhalten, außer dass die KM an einem oder zwei darauffolgenden Umgangssamstagen zumindest ein "hallo" bei der Übergabe herausbekam und die Kleine wohl soweit vorbereitet hatte dass diese wieder problemlos mitkam.
Uns geht diese ewige Warterei und dieses "Nichtstun" ziemlich auf die Nerven. Nachdem wir erst so lange auf die Scheidung warten mussten wollen wir jetzt endlich etwas tun und nicht länger auf eine Antwort der Gegenseite warten, die wir sowieso nie erhalten werden.
Wie lange warten Eure Anwälte denn so durchschnittlich bis sie den nächsten Handlungsschritt angehen??? Gibt es da vielleicht sogar geschriebene oder ungeschriebene Richtlinien für einen RA wann er zu antworten hat??? Oder muß er nicht einmal antworten???
Fragende Grüße,
J.
Sieht ja nicht erfreulich aus...
Euer RA hat mit seinen Sorgen, nicht ausreichend bei KM und JA vorstellig geworden zu sein, nicht ganz unbegründet. Allerdings ist dies bzgl. JA auch nicht immer sinnvoll, da diese doch sehr mütterlastig sind und am Status Quo nichts ändern wollen. Würde ja Arbeit und verbindliche Aussagen/Prognosen bedeuten. Da sich Richter immer gern hinter den Aussagen der JAs verstecken, mögen die es auch nicht so gern, wenn zuvor dieser Weg nicht beschritten wurde. Die Praxis, nämlich Ergebnislosigkeit, interessiert die ziemlich wenig.
Ein RA wird von seinem Mandanten beauftragt, in dessen Namen zu agieren. Wenn euer RA an die Gegenseite einen Schriftsatz schickt, so steht es der Gegenseite weitestgehend frei, hierauf zu reagieren. Der gegnerische RA wird mit seinem Mandanten die Handlungsoptionen besprechen und sicher auch eine Empfehlung geben. Die Marschrichtung letztlich bestimmt der Mandant. Eine Frist gibt es nur, wenn bei fruchtlosem Verstreichen dieser Frist Maßnahmen angekündigt werden, die der Gegenseite nicht passen könnten und eine außergerichtliche Einigung sinnvoll und möglich erscheint.
Nicht zu vergessen ist die Honorarseite. Für Schriftsätze kassieren die RAs nicht immer das notwendige Honorar, wehalb ein Prozess, und sei es über PKH, durchaus lohnender ist.
Mein RA wartet nicht lange, läßt aus prozesstaktischen Gründen aber durchaus einen vordatierten Schriftsatz schon mal drei Wochen liegen. Aber in diesem Fall haben wir gemeinsam dieses Vorgehen abgewägt und gemeinsam beschlossen. Ansonsten ist er fix wie nichts gutes.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallöchen,
am WE war mein Mann aus beruflichen Gründen im Wohnort der Kiddies und hatte die
"Anlage U" für unseren Steuerbescheid 2003, die die Exfrau unterschreiben muß, mitgenommen. Wir hofften auf den Erfolg der "Überrumpelungstaktik" und mein Mann rief sie deshalb nach seinem Termin an, erklärte ihr die Sachlage und fragte ob er wegen der Unterschrift kurz vorbeikommen könnte. Die Überrumpelungstaktik funktionierte, er durfte.
Bis zu dem persönlichen Gegenüberstehen hatte sie sich dann allerdings wohl wieder soweit gefangen (oder ihre Mutter oder ihren RA angerufen), dass wir die Unterschrift nicht bekommen haben. Damit hatten wir sowieso schon gerechnet.
Erstaunlich bei diesem Kontakt war allerdings, dass die Kleine ihren Papa wie immer freudig begrüßte und dann, nachdem die Exfrau auch an die Haustür gekommen war, das Gesicht verzog, Abstand zu meinem Mann nahm und sagte "Papa, ich mag heute nicht mitkommen!!!"
*kopfkratz*..... Und da soll nochmal jemand behaupten dass die Kinder nicht beeinflusst werden... *grummel*...
Ärgerliche Grüße,
J.
Na ihr beiden, das war dann ja kein so schönes WE. Wie war denn der Termin beim RA?
Wegen des EU und der Anlage U guckt mal hier.
DeepThought
[Editiert am 9/3/2004 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Hallo Deep,
mit unserem RA sind wir so verblieben, dass wir bis Ende dieser Woche auf ein Antwortschreiben des RA der KM warten (auch in Bezug auf die Bestätigung dass wir die 57,- nicht mehr zahlen müssen). Sollte bis Ende der Woche entweder keine Antwort oder nur eine Antwort auf die 57,- kommen meint unser RA haben wir lange Genug (zwei Wochen) auf eine Antwort gewartet und können dann "Schritt zwei" in Angriff nehmen, nämlich den Versuch noch einmal über JA oder Erziehungsberatung etwas wegen dem Kontakt zur Großen und der Übernachtung zu erreichen. Da das zuständige JA mom. ziemlich überlastet ist und wir, wie aktuell "gelernt", in den vergangenen Gesprächen mit den SA ziemlich viel "falsch" gemacht haben, überlegen wir jetzt ob wir nicht noch einmal an die Erziehungsberatung (EB?) herantreten, obwohl wir da ganz zu Anfang der Trennung auch auf taube Ohren gestoßen waren. Allerdings haben wir die Hoffnung, dass wir bei einer Vergleichsvorlage und dem "Betteln um Hilfe" (dazu DANKE noch einmal an Mel für die Tips!!!) vielleicht eine größere Chance haben.
Sollten wir durch einen Gesprächstermin nichts erreichen (wovon wir ausgehen), können wir mit dieser "Grundlage, es an allen möglichen Stellen außergerichtlich versucht zu haben", dann Klage beim Gericht einreichen. In welcher Form haben wir mit unserem RA noch nicht besprochen. Wir werden Freitag erst einmal telefonieren ob er bis dahin ein Antwortschreiben in seiner Post hatte und dann Fr. oder nächsten Mo. einen Termin beim JA oder der EB vereinbaren.
Viele Grüße,
J.
Hallo zusammen,
nur "kurz" der aktuelle Stand:
da wir vom Ra der KM zum Umgang kein Antwortschreiben erhielten versuchten wir wieder einmal das JA zu kontaktieren (Unser RA bat uns, diesen Schritt ein letztes Mal rein formhalber zu tun vor der Klage). Nachdem wir nach mehereren Tagen den im Janunar noch zuständigen SA telefonisch erreicht hatten, teilte uns dieser mit dass jetzt nicht mehr er, sondern ein Kollege für uns zuständig wäre, dieser befände sich aber z.Zt. im Urlaub. Wir sollten daher ein Schreiben mit unserem Anliegen an diesen Herren schicken, er würde sich nach dem Urlaub in den Fall einlesen und sich dann mit uns in Verbindung setzen. (Wer's glaubt...). Unser RA bat uns, dies trotzdem zu tun, er befürchtete dass sich der SA sonst später in einer Verhandlung hinstellt und behauptet dass er uns gar nicht kennt uns dass dies negativ für uns ausgelegt werden würde.
Während wir überlegten wie wir dies Schreiben am besten verfassen kam dann, nach & Wochen doch mal ein Antwort- Schreiben des RA mit folgendem Inhalt:
- entgegen unserer Behauptung, die KM würde die Große nicht zum Umgang ermuntern, hätte sie dies wohl versucht, allerdings hätte die Große zuletzt mit Krankheit darauf reagiert.
- die KM möchte in Zukunft dass Frank ihr erzählt was wir mit den Kindern vorhaben, als Begründung ließ sie schreiben dass wir mit dem Kleinen einmal schwimmen gegangen wären als er nicht gesund war, als Folge dessen hatte er eine schlimme Stimmbandentzündung erlitten. (Normal sollte es doch sein dass sie sagt wenn die Kinder krank sind... aber das merkt sie ja nicht einmal, sonst hätte der Kleine uns vorletzten So. nicht, an einer Magen-Darmgrippe erkrankt, 2x ins Auto gebrochen)
Aus dem o.g. Grund (auf gut Deutsch, wir sind zu blöd zu merken wenn die Kinder krank sind) und auch aus dem Grund dass Frank "immer wieder ohne Angabe von Gründen die Umgangstermine verschiebt und dies eine massive Unruhe in das Familienleben der KM bringt" sieht sie eine Übernachtung der Kinder als unmöglich, da dies ja noch mehr Unruhe in ihr Familienleben bringen würde...
Soviel also dazu. Wir waren gestern beim RA, er, wie auch wir meinten, dass sich mit diesem Schreiben der Kontakt des JA erledigt hat. Die KM würde vermutlich beim JA keine anderen Angaben lassen als in diesem Schreiben.
Unser RA will jetzt auf "erweiterten Umgang" klagen. Eine Klage auf "Nichterfüllung des Vergleiches" (mit Zwangsgeldandrohung und Umgangs- oder Verfahrenspfleger) sieht er frühestens in der nächsten Klage (ja, er redet auch schon so als würde die KM auch diesmal nicht einfach so "aufgeben"...), als Begründung hierfür meint er dass die KM "nicht genug" gegen den Vergleich verstößt, da die Übernachtung der Kids ja im aktuellen Vergleich nicht terminlich festgehalten sind.
Wir sollen ihm jetzt erst einmal ein Modell zukommen lassen, wie wir uns den zukünftigen Umgang idealerweise vorstellen. Dann wollen wir darüber kurzfristig telefonieren und überlegen in wieweit unsere Forderungen "sinnvoll" sind (sinnvoll bezogen auf "was kriegen wir beim Richter durch", da wir wohl für diese Klage keine PKH mehr bekommen werden, unser RA erklärte was von "Streitwert", und "alles was wir vor Gericht nicht durchkriegen lässt die Kosten für uns steigen").
Wir denken, dass wir schon bez. den WE's in die Vollen gehen sollten, nur überlegen wir ob es sinnvoller wäre von Fr. nachmittag bis So. abend oder erst von Sa. vormittag an bis So. Uns wäre der Fr. natürlich lieber, allerdings haben wir bedenken dass es uns wieder mal negativ ausgelegt wird wenn Frank die Kids erst nachmittags holt, nur zum Schlafen. Leider kann er nicht bei jedem Fr. sagen dass er nicht arbeiten muss, ansonsten könnte er sicherlich auch die Kids aus dem KiGa abholen.
Ferner gibt es doch die Aussage "halbe Ferien und jeden zweiten Feiertag"... Wie ist dies genau gemeint? Halbe Ferien bezogen auf alle Ferien? Oder nur auf die Sommerferien? WIe werden die Feiertage geregelt? Wer Weihnachten hatte, bekommt Ostern nicht? Oder wenn KM am ersten Weihnachtstag hatte bekommt KV am zweiten?
Gibts da wieder eine feste Regelung? Oder wird das wieder individuell entschieden? Gibt es eine Möglichkeit, Geburtstage zu regeln?
Was habt Ihr für "Umgangsmodelle" und welche Erfahrungen habt Ihr damit gemacht?
Viele liebe Grüße,
Jenny
hi jenny,
so nicht, mein vorschlag:
ihr holt die kinder am freitag von der schule oder kindergarten ab und bringt sie am montag zur schule oder kindergarten. mit dieser regelung nimmt ihr den kindern eine schwere last von den schulter, sie brauchen der KM nicht erzählen wie es bei euch war.
die kiddis berichten der KM dann von der schule oder kindergarten.
ist zwar ein harter vorschlag aber er ist umsetzbar.
schreibe dir gleich noch eine PN dazu.
mel
Hallöchen nochmal,
ich habe heute mit unserem RA telefoniert, und ihm unseren Wunsch
- alle zwei WEs von Fr. auf Mo.
- alle gesetzlichen Feiertage im Wechsel (also auch 1. Mai, Himmelfahrt, ect)
- 2 Wochen Sommerferien + eine Woche Ostern oder Weihnachten
- eine Möglichkeit Geburtstage der Kinder zukünftig zu regeln
vorgetragen. Unser RA hat auf unsere Wünsche wie folgt reagiert:
- bei der Wochenendregelung meint er er würde lieber nur von
Freitagnachmittag bis Sonntagnachmittag beantragen. Er hätte auch schon
einmal gelesen das ein Gericht so einer Regelung zugestimmt hätte wie wir
sie angedacht haben, allerdings hat er so eine Regelung hier im
Regierungsbezirk bei noch keinem Gericht gehört und sieht die Aussichten auf
Erfolg als sehr gering. Sein wesentliches Argument aber war/ist das man/ich
sich damit dem direkten Kontakt zur Ex entziehen möchte und ihr damit Futter
für eine Sorgerechtsklage geben würde, wo sie sich darauf beziehen könnte
das ich mit ihr nicht über die Kinder sprechen möchte und die Kinder deshalb
auch nicht direkt bei ihr übernehmen möchte! Er meinte weiterhin wenn ich das anteilige
Sorgerecht nicht hätte könnte man es versuchen, aber selbst dann sieht er
keine Aussicht auf Erfolg. Wenn wir unbedingt die Freitagmittag bis Montagmorgen-Regelung möchten schreibt er das natürlich in den Antrag, aber er rät uns aus den oben genannten Gründen ab.
Er notiert sich jetzt erstmal Freitagnachmittag bis sonntagnachmittag und wir
können ihm noch Bescheid geben bis wir ihm den PKH-antrag geschickt haben,
ob wir es doch anders haben möchten! Ich habe gesagt wir denken da nochmal drüber
nach. (bez. PKH meinte er Montag noch dass es nichts bringen würde wegen der Berechnung mit beiden Gehältern, aber jetzt, nachdem er nochmal drüber nachgedacht hat, meint er wir sollen es trotzdem versuchen).
- Eine Feiertagsregelung nimmt er so auf wie es im mom ist, heißt Ostern und
Weihnachten im Wechsel. Gerichtlich würde man die anderen Feiertage nicht
durchbekommen.
-Ferien. Er nimmt 2 wochen Sommerferien und 1 woche in den Oster- oder
Weihnachtsferien auf, wie besprochen.
- Eine Geburtstagsregelung möchte er in den Antrag nicht mit aufnehmen, er möchte dies
lieber als "gesprächsstoff" und auch als "negativbemerkung" mit in die Verhandlung nehmen.
Unser RA schickt uns jetzt den PHK-Antrag zu, den wir zurückschicken und bis dahin überlegen ob wir lieber versuchen wollen die Kinder doch lieber von Fr. mittag bis Mo. morgen zu bekommen. Dann schreibt er die Klageschrift.
Wir sind beide voll aufgeregt!!! Endlich passiert etwas!!!
Viele Grüße,
Frank
Hallöchen zusammen,
nachdem lange Zeit nichts passiert war und wir zwischenzeitlich sogar das Gefühl hatten unser RA hätte uns hängengelassen und wir müssten uns einen "Neuen" suchen, hatten wir nach einem klärenden Gespräch mit ihm erfahren dass er bewusst die Klageschrift noch zwei Monate zurückgehalten hat da er (woher auch immer) wusste dass unsere "alte" JA- SA ab Juni wieder im JA anzutreffen ist (die war fast ein Jahr krank) und er wollte unbedingt vermeiden dass sich ein Kollege von ihr einschaltet wenn er die Klage früher abschickt. Er will ihr für ihre Aussagen in der letzten Verhandlung und der bisherigen Unternehmungen die Pistole auf die Brust setzen und nicht vor dem Problem stehen dass es in der Verhandlung heißt "aber Frau R. hat gesagt..." - "ich bin aber nicht Frau R. und entscheide anders". Besagte Frau R. hatte im Dez. 02 nämlich eine Übernachtung der Kids bei regelmäßigem, positiven Kontakt zum Vater bereits ab Sommer '03 gesehen, da will unser RA sie jetzt drauf festnageln, denn zumindest der Umgang mit den Zwillies klappt ja.
Wir klagten dann sparsam, ohne "Beweise" oder Vorwürfe oder Vermutungen über das Wegbleiben der Großen" einfach nur auf Umgangserweiterung und erhielten dann zwei Antwortschreiben seitens des ExenRA, eins persönlich an uns, eins ans Gericht. Das Schreiben an uns war voller Angriff und Provokation, das Schreiben ans Gericht reiner O-Ton "die arme Ex uns der böse Mann". 5 1/2 Seiten reine Lügen über diese ach so arme Frau, zu 90% Punkte welche sie schon vor der Dez. 02- Klage angebracht hatten und die spätestens dort als Unwahrheiten deklariert wurden.
Wir haben dann eine 15- Seiten starke "Stellungnahme" zu diesem Schreiben für unseren RA angefertigt, außerdem eine 17 Seiten starke Zusammenfassung aus unserem mittlerweile 75 Seiten starkem Tagebuch, damit unser RA sich ein Bild von der Gesamtsituation machen und ein eigenes "Konzept" erarbeiten kann, ohne der Gegenseite zu viel "Futter" zu geben auf dem diese dann weitere Lügen aufbauen kann.
Zwischendurch erlebten wir die Einschulung der Großen in den Schulkindergarten eher als "2 1/2 stündigen Versuch, einen Popstar von seinen kranken Fans abzuschirmen. Wie erwartet hatten wir keinen Kontakt zur Großen, die Ex + Familie behandelten uns wie Luft, schirmten die Kinder während der gesamten Zeit von uns ab (mal abgesehen davon dass sie eh nur ca. an der Hälfte der Feier teilnahmen) und die Kleinen durften sich nicht einmal zu uns umdrehen und heimlich winken.
Hatte ich erwähnt dass wir, natürlich auf Nachfragen von der Schulleiterin, nicht von der Ex, erfahren hatten das die Große vom Besuch der ersten Klasse zurückgestellt wurde da sie erhebliche Defizite in allen Bereichen aufweist? Nachdem wir den "Einstellungstest" gesehen haben und diesen mit den Übungen der jeweiligen U- Untersuchungen vergleichen, stellen wir die Große mit ihren 6 1/2 Jahren auf einen Bildungsstand einer 4 1/2- jährigen. Die Schulleiterin selbst meinte dass es fragtlich ist ob das eine Jahr SchulKiGa ausreicht um diese Defizite auszugleichen, würde also im nächsten Sommer einen Wechsel auf die Sonderschule bedeuten....
Nachdem wir außerdem zwischendurch noch einige Späßchen mit dem aktuellen LG der Ex bezüglich der Kinder hatten erhielten wir dann, komischerweise ohne dass unser RA schon auf die Vorwürfe des ExenRA geantwortet hatte, letzte Woche den ersten Gerichtstermin für die Umgangserweiterungsverhandlung. Dieser soll am 27.10. sein, mit Sicherheit wird die Ex bis dahin Gründe finden dass der Termin verschoben wird.
Natürlich passt es ihr nicht dass wir geklagt haben, sie ist mit der Situation zufrieden und würde natürlich lieber noch weiter eingrenzen als ausweiten. Auf Ersatzterminfragen kommt mom. die patzige Antwort "wir sehen uns doch eh bald vor Gericht, da wird dann alles mal zur Sprache gebracht", und da der Richter in seiner Ladung mitgeteilt hat dass alle drei Kinder angehört werden sollen befürchten wir nun dass wir auch die Kleinen bis zum Termin nicht mehr sehen werden, dies Problem hatten wir auch im Dez. 02, werden aber diesmal mit einer EA darauf reagieren. (man lernt ja immer dazu! 🙂 )
Mehr gibts, zumiindest im Groben, erst einmal nicht zu berichten, wir sind gespannt was Sa. passiert wenn Frank eigentlich die Kleinen holt. Am letzten UmgangsSa hatten die Kids zum ersten mal ihr fertiges Kinderzimmer gesehen und waren so aufgebracht dass der Kleine laut verkündete er wolle nun Mama von seinem schönen neuen Zimmer erzählen und sie auch fragen wann er denn nun endlich mal bei uns schlafen dürfte. Wir versuchten es ihm auszureden und boten ihm an dass Papa doch nochmal Mama fragen könnte. Seine Antwort darauf "nein Papa, wenn du Mama fragst sagt sie wieder nein!". Soviel zur Sichtweise eines fast 5- jährigen... Er hat dann beim Wegbringen leider auch seine Mutter gefragt, ich mag mir nicht vorstellen welche Bestrafung er dafür erhalten hat....
Bis demnächst erstmal viele liebe Grüße,
Jenny
[Editiert am 6/9/2004 von FJforJJT]
Hallo Jenny!
Mensch, das geht vielleicht unter die Haut! Aber für heute nur soviel in Kürze: Bei der
Gerichtsverhandlung und Umgangsrechterweiterung müßt ihr ungedingt darauf achten,
daß das "tituliert" wird, denn dies ist bei uns im letzten Jahr nicht geschehen und unsere
RA konnte deshalb auch nicht aktiv werden, als das Umgangsrecht einfach ausgesetzt
wurde. Diese Besuchsrechterweiterung haben wir durchgefochten und ist seit einem
Jahr seitens der KM nicht umgesetzt worden und als wir dachten, wir haben es doch
schriftlich, hieß es, daß ist das Papier nicht wert, auf dem es steht - also Vorsicht!
LG Shica
Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)
Hallo Shica,
Danke für Deinen schnellen Tip.
Was bedeutet in diesem Fall "tituliert"? Ich kenne diesen Begriff bis dato nur aus dem KU.
Kann ein Urteil tituliert werden? Oder gibt es diese Möglichkeit nur bei einem Vergleich?
Welche Vorteile hat der Titel? Weil, theroretisch könnte ich ja die Kids von Polizei oder KSB bei der KM rausholen lassen wenn ich nen Urteil oder nen Vergleich habe, aber wer macht das schon? Würde also wieder ne weitere Klage / EA bedeuten....
Vielen Dank für Deine Antwort.
Viele liebe Grüße,
Jenny
Hi Jenny!
Bei uns war es ein Vergleich. Das Besuchsrecht sollte außer alle 14 Tage und hälftige
Ferien auf einen Nachmittag in der Woche ausgedehnt werden. Wäre dies tituliert
gewesen, wäre es nie dazu gekommen, daß die KM einfach den Umgang ausgesetzt
hätte. Man hätte ihr Zwangsgeld androhen können, was zwar meines Wissens nach
noch nie umgesetzt wurde, aber bei einer Sorgerechtsverhandlung sicher zu ihrem
Nachteil ausgelegt worden wäre. In unserer Not hatten wir uns schlau gemacht und
ohne ein "tituliertes Urteil" bekamen wir bei Gericht natürlich nicht die einstweilige
Anordnung, mit der wir hätten zum Gerichtsvollzieher gehen können. Übrigens kündigt
dieser seinen Besuch (zumindest in unserer Gegend) in solchen Fällen an und wir hätten
natürlich alles versucht, daß es für das Kind wie ein normales Abholen aussehen läßt.
So waren unseren gemeinsamen Pfingsttage dahin und bis heute hat kein Umgang statt-
gefunden. Beim Gerichtstermin Ende d.M. werden wir darauf achten, daß "alles", aber
auch alles tituliert ist.
PS: Wir hatten keinen Anwalt, sondern einen "Sachkundigen" vom Väteraufbruch dabei....
LG Shica
Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)
Hallo Shica,
brauch ich denn für 'ne Zwangsgeldforderung ins Urteil nen Titel? Wie sieht der dann aus? Reicht es wenn unser RA in der Verhandlung sagt "wir möchten das Urteil tituliert haben!" (bei uns wird es wohl auf ein Urteil hinauslaufen, da wir generell die Große wieder dabei haben wollen und die Kids dann auch über Nacht und in den Ferien, da wird sich die Ex nie drauf einlassen)...
Ich steh grad mal eben völlig aufm Schlauch und hab keinen Plan...
Liebe Grüße,
Jenny
Hallo Jenny!
Der RA braucht es lediglich in der Verhandlung sagen. Wenn Sie diese Dinge, die im Urteil
festgelegt werden, dann kann man überhaupt nur ein Zwangsgeld beantragen und dies
wird auch wieder vom Richter/in festgelegt, je nach Einkommen und Härte.
Wenn Ihr schon schreibt, daß falls das Urteil so für ausfallen sollte, wie Ihr es Euch
wünscht und die Mutter eigentlich nicht einwilligen will, ist dies ein zusätzliches Mittel,
daß sie diesen Gerichtsbeschluß auch "wirklich" einhält.
LG Shica
Die Gerechtigkeit ist eine Etage, zu der die Justiz keinen Zugang hat (Dürenmatt)
