Hallo zusammen 🙂
wo soll ich anfangen? Ich bin seit 6 Monaten mit meinem Partner zusammen, er ist noch nicht geschieden ( seit ca. 3 Jahren getrennt ), lebt seit dem auch von seiner Ex getrennt, die seit dem einen neuen Partner hat, mit dem die KM auch zusammenlebt. In der Ehe sind 2 Kinder entstanden, die bei der Ex leben. Wir führen eine Wochenendbeziehung, wollen aber bald zusammenziehen.
Wir haben nun erfahren, dass die KM wieder schwanger ist von dem Mann mit dem Sie seit der Trennung zusammenlebt ( er war damals auch der Grund für die Trennung ).
Wir habe hierzu jetzt Fragen.
1. worauf müssen wir beim zusammenziehen achten?
2. wird mein Gehalt in die Berechnung des Unterhalts mit eingerechnet?
3. ich habe mal gehört, dass Kinder die in einer Ehe entstehen ( auch nach der Trennung ) immer den "noch Ehemann " an Unterhalt zugeschrieben werden?! Stimmt das?
Es gibt leider noch keine Termin für die Scheidung. Wir haben jetzt bissl Angst, dass es doch dringender wird wegen dem neuen ungebohrenen.
Wir hoffen Ihr könnt uns weiterhelfen.
Liebe Grüße
Jana
Hi,
1. worauf müssen wir beim zusammenziehen achten?
Das im Falle einer Mangefallberechnung der SB, als das was deinem LG bleiben muß gesenktwerden kann, da er beim zusammenleben Geld spart.
2. wird mein Gehalt in die Berechnung des Unterhalts mit eingerechnet?
Nein. Zumindest solange ihr nicht verheiratet seid und du keinen Unterhalt von ihm möchtest.
3. ich habe mal gehört, dass Kinder die in einer Ehe entstehen ( auch nach der Trennung ) immer den "noch Ehemann " an Unterhalt zugeschrieben werden?! Stimmt das?
Ja da hast du richtig gehört. Dein LG sollte sich mit seiner Ex und dem zukünftigen Vater zusammensetzen. Entweder sollte die Scheidung nun sehr schnell übe rdie Bühne gehen oder er müßte beim JA angeben nicht der Vater des neuen Kindes zu sein, der richtige müßte das Kind beim JA anerkennen und die Ex ihre Zustimmung dazu erteilen. Sollte die beiden das nicht wollen müßte er zeitgleich mit der Geburt eine Vaterschaftsanfechtungklage einreichen. Dabei sollte er die Ex aber gleich darauf hinweisen, das sie die Kosten dieser Klage zu tragen hat, da er diese ja mit Sicherheit gewinnen wird und sie unnötig ist, wenn Ex und der richtige Vater das Prozedere beim JA mitmachen.
Gruß Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi Jana,
Dein LG sollte mal Kontakt mit (seinem hoffentlich längst vorhandenen) Anwalt für FamRecht aufnehmen und den Sachverhalt besprechen. Aus meiner Sicht ist hier schon eine besondere Härte gegeben, die eine nun zugige Scheidung möglich machen sollte. Gruß Ingo
Hallo Tina,
hallo Ingo,
vielen Dank für diese sehr ausfühlichen Informationen! Mein Partner und ich sind irgendwie grade bissl geschockt aber auch erleichtert nun die Gewissheit zu haben doch richtig gedacht zu haben.
Wir werden uns schnelllstmöglich nochmal die Bestätigung der Ex holen, dass es wirklich so ist.
Wie kann man die Scheidung aber beschleunigen? Meinem Partner wurde erzählt, dass die bei Gericht sooooo viele Termine haben, dass für eine Scheidung grade gar kein Terim frei wäre. Kann es sein, dass da irgendetwas hinausgeschoben wird von dem wir keine Ahnung haben?
LG an Euch
Hi,
wer hat das denn deinem Partner erzählt? Die EX, sein RA oder das Gericht?
Wenn die Ex, dann könnte durchaus dahinter stecken ,das sie einen blöden Zahlesel sucht. Ist er nicht gut genug informiert, wartet 2 Jahre ab, wäre er ohne Möglichkeit die Vaterschaft dann noch anzufechten rechtlicher Vater. Dann könnte die Ex z.B: plötzlich KU fordern 😉
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hallo Midnightwish,
die Kinder haben sich verplappert. Mein Partner hat aber heute mit seiner Ex telefoniert und hat sich das nochmal bestätigen lassen. Die KM hat es bestätigt und auch noch erzählt, dass Sie neu heiraten will und selber ein interesse an einer schnellen Scheidung hat. Ich habe keine Ahnung, ob man das alles so "stehenlassen kann" oder ob man trotzdem selber auch etwas machen kann um das mit der Scheidung zu beschleunigen.
Dann nochmal eine andere Frage. In der Ehe wurde ein Totalschaden einens Autos verursacht (Versicherung zahlt nicht wegen einem bewusst ausgeführten Schaden ), von der KM. Sie selber sieht den Schaden aber nicht ein, sagt nur, Sie hätte dazu kein Geld und will, dass mein Partner alles allein bezahlt.
Sollte man das vor der Scheidung klären oder nach der Scheidung.
Wie ist in diesem Falll überhaupt der Sachverhalt, wird in einer Ehe nicht immer alles geteilt und kann die KM nun einfach sagen, dass Sie nichts bezahlt?
Naja, sie hat ja auch den Schaden verursacht....
Freu mich auf Antwort und vielen Dank schonmal...
Gruß
Jana
Hi Jana,
gerne nochmal: ohne Besuch beim Anwalt wird Dein Freund hier nicht weiterkommen. Ansonsten soll die KM einer einvernehmlichen Scheidung zustimmen. Entweder mit einem Anwalt (was ratsam ist, wenn sie keine Kohle hat) oder wenn sie dem nicht traut auch mit ihrem Anwalt zusammen. Spart viel Zeit, Geld und Nerven. Sinnvoll wäre es in diesem Falle auch, einen Notarvertrag ausarbeiten zu lassen, der alle für eine einvernehmliche Scheidung wichtigen Regelungen enthält (Zugewinn, Kinder, Ehewohung, Versorgungsausgleich). Das ganze mit dem Scheidungsantrag vom Anwalt zum Gericht und eine Scheidung ist innerhalb von 15 min durch. Geht halt nur wenn beide mitziehen - wobei ich bei dieser Vorgeschichte da doch arge Zweifel hätte.
Wenn die KM vorsätzlich einen Schaden verursacht hat, muss sie im Zweifel dafür einstehen. Auch das ist eine Aufgabe für einen Anwalt - speziell für Verkehrs- und Versicherungsrecht.
Aus diesem Grund rate ich auch stets allen frisch getrennten, umgehend die oft auf den Mann zugelassenen Fahrzeuge sofort auf die Exe ummelden zu lassen. Denn Unfälle, ob mit oder ohne Absicht, können für den Halter böse Folgen haben.
Mit der Scheidung hat das nichts zu tun aus meiner Sicht - ausser, dass es wieder böses Blut bringen wird und die Kooperationsbereitschaft gegen Null sinken lassen wird. Gruß Ingo
P.S.: Wie steht es denn bei Dir und Deinem Partner mit Kinderwunsch? Ist ja für viele frische Paare auch ein nicht unwichtiges Thema - und für uns oft mit dem Ratschlag verbunden, auch mal das ganze finanziell zumindest durchzuprüfen.
Hi Jana,
Dann nochmal eine andere Frage. In der Ehe wurde ein Totalschaden einens Autos verursacht (Versicherung zahlt nicht wegen einem bewusst ausgeführten Schaden ), von der KM.
Das ist schwierig zu verstehen. Wer ist Eigentümer des Autos? In der Ehe wird nicht automatisch alles "geteilt". Es kann seines sein, es kann ihres sein und es kann ggf. beiden zusammen gehört haben. Indiz: was im Kaufvertrag steht, ggf. auch wer Halter ist.
Wenn sie seine Karre oder das gemeinsame Auto vorsätzlich zu Schrott gefahren hat, muss sie den Schaden ersetzen.
Die Frage für mich ist allerdings, was hier nach einem Totalschaden von Deinem LG zu zahlen sein soll. Ein altes Darlehen?
Sollte man das vor der Scheidung klären oder nach der Scheidung.
Das bleibt sich ziemlich gleich.
Gruss von der Insel
Moin,
den Schaden kann man ziemlich einfach in der Berechnung des Zugewinnausgleichs unterbringen. Wobei es natürlich sinnvoll ist, dann nicht unbedingt gleichzeitig auf eine schnelle Scheidung zu drängen; im Aussenverhältnis sollte man sich dann zurücklehnen können und sagen "ich hab Zeit!"
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi,
nutzt das mit dem Auto vielleicht eher dafür, unterhaltsrechtlichen Schaden abzuwenden und Ihr solltet einen guten Anwalt holen. Das Auto ist bei einer Scheidung am Ende des Tages ein klitzekleiner Nebenposten...
mfg
hallo zusammen,
also das Auto lief auf beide und es war ein neuwagen der geliest war. Sie sagt einfach, dass Sie kein Geld hat und das wars mit der Agumentation.
Hi,
wer war den Halter und- / oder Versicherungsnehmer? Gruß Ingo
also das Auto lief auf beide und es war ein neuwagen der geliest war. Sie sagt einfach, dass Sie kein Geld hat und das wars mit der Agumentation.
Ein geleaster Neuwagen MUSS doch meines Wissens Vollkasko versichert werden? Und wenn ihr Vorsatz unterstellt wurde, dann steht sie doch offensichtlich als Schadensverursacherin klipp und klar fest? Ich verstehe das Problem nicht so ganz ehrlich gesagt
Sie sagt einfach, dass Sie kein Geld hat und das wars mit der Agumentation.
lol..dann soll dein Freund mal mit der gleichen Argumentation den Unterhalt verweigern..dann würde ihr auffallen dass bei der Argumentation etwas faul ist :rofl2:
MfG L3NNOX
Am reichsten sind die Menschen, die auf das meiste verzichten können
Rabindranath Tagore
Hi,
den Schaden kann man ziemlich einfach in der Berechnung des Zugewinnausgleichs unterbringen.
Hm, das einfachste ist das. Das hat allerdings auch Nachteile:
1. die Zahlungen müssen überhaupt noch in die Zeit der Zugewinngemeinschaft fallen. Stichtag für deren Ende ist der Tag der Zustellung des Scheidungsantrags (nicht die Scheidung selbst!).
2. man möchte/muss sowieso einen Zugewinnausgleich machen. Ansonsten kann das unnötig teuer werden und sehr lange dauern.
3. der LG möchte nur die Hälfte seiner Zahlungen "erstattet" bekommen.
Ansonsten wäre ein Antrag auf Gesamtschuldnerausgleich (halbe Zahlungen - wenn es nur um die Leasingraten etc. geht) oder Schadensersatz (volle Zahlungen - wenn man die Ex dafür belangen kann) zu stellen.
Gruss von der Insel
Hallo Ihr Lieben,
also irgendwie ist das zum Teil bissl schwer zu verstehen was man denn nun am besten machen sollte :question:
Mein Partner ist der Versicherungsnehmer und auch der, der den Kauf des Fahrzeuges abgeschlossen hatte. Das Auto war Vollkaskoversichert und es ist richtig, die Versicherung wollte nicht zahlen, da es bewusstes Eigenverschulden war. Mein Partner hat auch einen Zeugen ( er wurde mit seinem Kollegen von der Ex von der Arbeit abgeholt ).
Mein Partner wird das versuchen nach der Scheidung zu klären, es zieht sich ja sonst nur unnötig länger heraus :thumbdown:
Ein geleaster Neuwagen MUSS doch meines Wissens Vollkasko versichert werden? Und wenn ihr Vorsatz unterstellt wurde, dann steht sie doch offensichtlich als Schadensverursacherin klipp und klar fest? Ich verstehe das Problem nicht so ganz ehrlich gesagt
Das Problem besteht darin, dass mein Partner Angst hat, dass er auf den Kosten sitzenbleibt! Will jetzt aber auch erstmal bissl die Füsse still halten damit die Scheidung endlich über die Bühne geht.
lol..dann soll dein Freund mal mit der gleichen Argumentation den Unterhalt verweigern..dann würde ihr auffallen dass bei der Argumentation etwas faul ist :rofl2:
MfG L3NNOX
Das wäre super wenn das so einfach gehen würde.... :rofl2: tja, wenn er nicht zahlt ist die hölle los und sie darf :exclam:
ups, dass mit dem Zitat hat irgenwie nicht ganz funktioniert...mein Text steht jetzt auch drin :yltype:
Hi Jana,
Mein Partner wird das versuchen nach der Scheidung zu klären, es zieht sich ja sonst nur unnötig länger heraus
das muss er nicht. Diese Sache hat mit dem Scheidungsverfahren nichts zu tun und liefe völlig parallel. Es ist nicht einmal gesagt, dass das Familiengericht zuständig ist.
Nur wenn man über Zugewinnausgleich nachdenkt, könnte das (muss aber nicht) als Folgesache im Scheidungsverfahren mit behandelt werden und dieses damit verzögern.
Gruss von der Insel
Hallo Inselreif,
achso, jetzt habe ich das verstanden! :knockout:
Naja, mein Partner muss letztendlich selber entscheiden was er macht, ich werde ihm das aber mal zum nachlesen zeigen und hoffe, dass es ihm eine gute Unterstützung ist.
Vielen Dank :thumbup: